03. April 2026 · 7 Min. Lesezeit
Mieterhöhung widersprechen — Musterbrief & Rechte
Mieterhöhung erhalten? Mieter haben 2 Monate Zeit zu reagieren — Zustimmung, Widerspruch oder Sonderkündigung. Musterbrief, Fristen und was passiert wenn Sie nicht antworten.
Sie haben eine Mieterhöhung erhalten und sind unsicher, ob Sie zustimmen müssen? Mieter haben nach §558b BGB genau zwei Monate Zeit, um zu reagieren — mit Zustimmung, Widerspruch oder Sonderkündigung. Wir erklären Ihre Rechte, Fristen und zeigen einen konkreten Musterbrief.
Wann ist eine Mieterhöhung überhaupt zulässig?
Damit eine Mieterhöhung nach §558 BGB (Vergleichsmiete) wirksam ist, müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Prüfen Sie das als ersten Schritt:
- Die Miete war mindestens 15 Monate unverändert (Wartefrist §558 Abs. 1 BGB)
- Die neue Miete übersteigt nicht die ortsübliche Vergleichsmiete
- Die Erhöhung beachtet die Kappungsgrenze (max. 15 % oder 20 % in 3 Jahren)
- Das Erhöhungsschreiben enthält eine Begründung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten)
- Das Schreiben ist schriftlich und nennt den genauen Erhöhungsbetrag
Ihre 2-Monats-Frist — was bedeutet das genau?
Nach §558b Abs. 2 BGB beginnt die Überlegungsfrist mit dem Zugang des Erhöhungsschreibens. Sie endet am letzten Tag des übernächsten Monats nach Zugang. Beispiel:
Zugang 1. März → Frist läuft bis 31. Mai
Innerhalb dieser Frist haben Sie drei Optionen:
Wann lohnt sich ein Widerspruch?
Ein Widerspruch ist sinnvoll, wenn die Mieterhöhung einen dieser Mängel hat:
- Die Begründung fehlt oder ist unzureichend (kein Mietspiegel, keine konkreten Vergleichswohnungen)
- Die Kappungsgrenze wird überschritten
- Die Wartefrist von 15 Monaten wurde nicht eingehalten
- Die angegebene ortsübliche Vergleichsmiete ist nachweislich falsch
- Die Mietpreisbremse wird verletzt (bei Neuvermietungen mit Staffeln)
- Das Schreiben ist nicht unterschrieben oder an die falsche Person adressiert
Musterbrief: Widerspruch gegen Mieterhöhung
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[Name Vermieter/Hausverwaltung]
[Adresse]
[PLZ Ort]
Datum: [TT.MM.JJJJ]
Widerspruch gegen Mieterhöhungsverlangen vom [Datum des Schreibens]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich fristgerecht dem Mieterhöhungsverlangen vom [Datum] für die Wohnung [Adresse], Wohnung [Nr.].
Ich stimme der verlangten Erhöhung auf [X,XX] € nicht zu, weil:
[Begründung, z. B.: „Die genannte ortsübliche Vergleichsmiete von X,XX €/m² entspricht nicht dem aktuellen Mietspiegel der Stadt [Stadt]. Laut Mietspiegel [Jahr] liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung mit vergleichbarer Ausstattung, Lage und Baujahr bei maximal X,XX €/m²."]
Ich fordere Sie auf, das Erhöhungsverlangen zurückzuziehen. Die bisherige Miete von [X,XX] € werde ich weiterhin fristgerecht zahlen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Ihr Name]
Senden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein — so haben Sie einen Nachweis über den Zugang beim Vermieter.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Nach einem Widerspruch hat der Vermieter drei Monate Zeit, beim Amtsgericht auf Zustimmung zur Mieterhöhung zu klagen (§558b Abs. 2 S. 2 BGB). Tut er das nicht, ist das Erhöhungsverlangen erledigt. Klagt er, entscheidet das Gericht anhand des Mietspiegels oder anderer Belege.
Bis zur rechtskräftigen Entscheidung zahlen Sie die bisherige Miete weiter. Unterliegen Sie im Verfahren, müssen Sie die Differenz rückwirkend nachzahlen.
Sonderkündigung nach §561 BGB
Erhalten Sie eine wirksame Mieterhöhung und möchten Sie nicht zahlen, können Sie bis zum Ablauf der 2-Monats-Frist außerordentlich kündigen. Die Kündigung wird dann zum Ende des übernächsten Monats wirksam — Sie zahlen in dieser Zeit noch die alte (niedrigere) Miete.
Besonderheiten bei Modernisierungsmieterhöhungen
Erhöhungen nach §559 BGB (Modernisierung) folgen anderen Regeln: Kein Widerspruch möglich, aber Mieter können eine Härteminderung nach §559 Abs. 4 BGB geltend machen, wenn die Erhöhung wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Nutzen Sie dafür unseren Modernisierungsmieterhöhungsrechner.