Monatliche und jährliche Nebenkosten für Ihre Wohnung oder Ihr Haus berechnen — mit typischen Richtwerten pro m², alle Positionen einzeln anpassbar.
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Nebenkosten (auch Betriebskosten oder zweite Miete) sind die laufenden Kosten, die beim Betrieb einer Immobilie anfallen. Für Mieter werden sie meist als monatliche Vorauszahlung erhoben und einmal jährlich in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet. Für Eigentümer sind es die tatsächlichen laufenden Kosten ihres Objekts.
Die Faustregel „2. Miete" kommt nicht von ungefähr: Bei einer 80-m²-Wohnung können monatlich leicht 200–280 € an Nebenkosten anfallen — ein erheblicher Anteil der Gesamtwohnkosten, der bei der Budgetplanung unbedingt einkalkuliert werden sollte.
Kalte Nebenkosten
Alle Betriebskosten ohne Heizung und Warmwasser: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Müll, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Allgemeinstrom, Aufzug, Gartenpflege.
Warme Nebenkosten
Heizung und Warmwasserbereitung — der mit Abstand größte Posten. Bei Mietverhältnissen nach HeizkostenVO: mindestens 50–70 % nach individuellem Verbrauch abzurechnen.
Nicht umlagefähige Kosten
Reparaturen, Verwaltungskosten, Bankgebühren, Leerstandskosten und der eigene Haushaltsstrom dürfen nicht als Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden.
Wie hoch sind die Nebenkosten pro m² im Monat?
Als grobe Faustregel gelten 2,00–3,50 € pro m² monatlich als typische Nebenkosten für eine Wohnung — also etwa 160–280 € für eine 80-m²-Wohnung. Für ein Haus liegen die Kosten durch höhere Versicherungs- und Grundsteuerbeträge meist etwas darüber.
Was sind die größten Nebenkostenposten?
Die Heizung ist mit Abstand der größte Posten — je nach Energieträger und Gebäudezustand zwischen 0,80 und 2,00 € pro m². Danach folgen Wasser & Abwasser (~0,35 €/m²), Hausmeister & Reinigung (~0,25 €/m²) und Grundsteuer (~0,15 €/m²).
Unterscheiden sich Nebenkosten für Wohnung und Haus?
Ja. Bei einer Wohnung teilen sich mehrere Parteien die Kosten für Hausmeister, Treppenhausreinigung und Allgemeinstrom. Bei einem Haus fallen diese Kosten komplett beim Eigentümer an, dafür gibt es oft keine Aufzugskosten und die Grundsteuer wird nicht geteilt. Gartenpflege fällt bei einem Haus zusätzlich an.
Was ist der Unterschied zwischen kalten und warmen Nebenkosten?
Kalte Nebenkosten umfassen alle Betriebskosten ohne Heizung und Warmwasser (z.B. Grundsteuer, Wasser, Müll, Versicherung). Warme Nebenkosten beinhalten zusätzlich Heizung und Warmwasserbereitung. Bei Mietverhältnissen unterliegen die Heizkosten der Heizkostenverordnung (HeizkostenVO): mindestens 50 % müssen nach Verbrauch abgerechnet werden.
Wie werden Nebenkosten auf Mieter umgelegt?
Vermieter dürfen nur die in §2 BetrKV genannten Betriebskosten auf Mieter umlegen. Strom für die eigene Wohnung, Reparaturen und Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig. Die jährliche Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen.
Nebenkostenabrechnung erstellen
Als Vermieter die jährliche Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter erstellen — in wenigen Minuten, als PDF zum Download.
Zur Nebenkostenabrechnung →Nebenkosten Wohnung berechnen — Richtwerte und Tipps
Welche Nebenkosten sind typisch für eine Wohnung? Richtwerte, Einsparpotenziale und wie die Abrechnung funktioniert.
Welche Nebenkosten dürfen umgelegt werden?
Alle umlagefähigen Betriebskosten nach §2 BetrKV im Überblick.
Nebenkostenabrechnung prüfen — Schritt für Schritt
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