Berechnen Sie, wie viel Sie bei Schimmel, Heizungsausfall, Lärm oder anderen Wohnungsmängeln von der Miete abziehen dürfen — mit Richtwerten aus der Rechtsprechung.
Art des Mangels
Wichtige Hinweise zur Mietminderung
Mängel zuerst schriftlich beim Vermieter anzeigen (Mängelanzeige) — am besten per Einschreiben.
Minderung gilt ab dem Tag der Mängelanzeige, nicht rückwirkend.
Nie die gesamte Miete einbehalten — Risiko der fristlosen Kündigung.
Minderungsbetrag auf einem Sonderkonto zurückhalten bis der Vermieter reagiert.
Nach §536 BGB hat ein Mieter das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Wohnung einen Mangel hat, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt. Die Minderung erfolgt automatisch — der Mieter muss sie nicht beantragen, sondern kann sie ausüben, sobald er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.
Die Minderungsquote wird in Prozent der Bruttomiete (Kaltmiete + Nebenkosten) berechnet. Für die Eingabe im Rechner genügt die Kaltmiete als Richtwert.
Schritt 1: Mangel schriftlich anzeigen
Beschreiben Sie den Mangel konkret und schicken Sie die Mängelanzeige per Einschreiben. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung — bei Heizungsausfall im Winter: sofort; bei Schimmel: 2–4 Wochen.
Schritt 2: Miete kürzen
Ab dem Tag der Mängelanzeige können Sie die Miete um die entsprechende Quote kürzen. Zahlen Sie den gekürzten Betrag weiter und legen Sie die Differenz auf einem Sonderkonto zurück.
Schritt 3: Belege sichern
Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Datum. Bewahren Sie alle Korrespondenz auf. Wenn der Vermieter klagt, sind Beweise entscheidend.
Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Die Höhe hängt von Art und Schwere des Mangels ab. Gerichte haben typische Quoten entwickelt: Bei Schimmel 5–50 %, bei Heizungsausfall im Winter 40–70 %, bei Lärmbelästigung 5–30 %. Maßgeblich ist, wie stark die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt ist.
Muss ich den Vermieter vor der Mietminderung informieren?
Ja. Bevor Sie die Miete mindern, müssen Sie dem Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Erst dann können Sie kürzen — und auch nur ab dem Datum der Mängelanzeige.
Kann ich die Miete vollständig einbehalten?
Nein, das ist sehr riskant. Eine vollständige Verweigerung gilt als Zahlungsverzug und kann zur fristlosen Kündigung führen. Empfehlenswert: Minderungsbetrag zurückhalten, Rest weiter zahlen.
Gilt die Mietminderung rückwirkend?
Nein. Die Minderung gilt erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter informiert wurde. Rückwirkend ist sie nur möglich, wenn der Vermieter den Mangel bewusst verschwiegen hat.
Was ist eine Mängelanzeige?
Eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter mit konkreter Beschreibung des Mangels. Sie sollte per Einschreiben mit Rückschein versandt werden, damit der Zugang nachweisbar ist.
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