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Kaution Rechner

Wie hoch darf die Mietkaution sein? Berechnen Sie Maximum, Ratenzahlung, Verzinsung und Rückzahlungsanspruch nach §551 BGB.

Hinweis: Diese Berechnung dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ihre Mietdaten

€ / Monat
% p.a.

Typisch: 0,5–2 %

Jahre

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Kaution berechnen — Höhe, Raten, Zinsen nach § 551 BGB

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 Abs. 1 BGB). Eine höhere Abrede ist unwirksam (§ 551 Abs. 4) — den Mehrbetrag kann der Mieter zurückfordern. Der Rechner setzt die gesetzliche Obergrenze, die drei Raten und die Verzinsung aus Ihren Zahlen.

Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, die beiden nächsten mit der zweiten und dritten Miete (§ 551 Abs. 2). Der Vermieter muss die Summe insolvenzsicher und verzinslich anlegen; die Zinsen wachsen der Sicherheit zu (§ 551 Abs. 3). Während des laufenden Mietverhältnisses darf er die Kaution nicht für streitige Forderungen verwerten (BGH VIII ZR 234/13).

Nur drei Kaltmieten

Maßgeblich ist die Nettokaltmiete ohne Nebenkosten. Was darüber vereinbart wurde, ist nicht geschuldet — unabhängig davon, was im Formular steht.

Sonderkonto, nicht Vermieterkonto

Getrenntes Vermögen schützt vor der Insolvenz des Vermieters. Der Mieter kann den Nachweis der Anlage verlangen.

Rückzahlung nach Auszug

Eine gesetzliche Tagesfrist gibt es nicht. Üblich sind wenige Monate zur Prüfung offener Ansprüche; unstreitig Unverbrauchtes ist früher fällig.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Die Mietkaution darf maximal 3 Monatskaltmieten betragen (§551 Abs. 1 BGB). Höhere Vereinbarungen im Mietvertrag sind unwirksam — der Mieter kann den Mehrbetrag zurückfordern.

Darf ich die Kaution in Raten zahlen?

Ja. Gemäß §551 Abs. 2 BGB hat der Mieter das Recht, die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zu zahlen: die erste Rate zu Mietbeginn, die zweite und dritte mit den folgenden Mietzahlungen. Dieses Recht kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?

Ja. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution insolvenzsicher und verzinslich anzulegen (§551 Abs. 3 BGB). Die Zinsen stehen dem Mieter zu und werden bei der Rückzahlung addiert.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Die Kaution ist nach Beendigung des Mietverhältnisses und Klärung aller Ansprüche zurückzuzahlen. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, aber Gerichte akzeptieren in der Regel 3–6 Monate als angemessen. Bei klar fehlendem Schaden muss die Rückzahlung schneller erfolgen.

Was darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?

Der Vermieter darf nur berechtigte Forderungen einbehalten: Schäden über normale Abnutzung hinaus, ausstehende Mieten, offene Nebenkostennachzahlungen. Normale Gebrauchsspuren (Kratzer, kleine Dübellöcher) gehen zu Lasten des Vermieters.

Häufige Fehler

  • Kaution aus der Warmmiete gerechnet — § 551 stellt auf die Nettokaltmiete ab.
  • Ratenzahlung vertraglich ausgeschlossen — das Recht aus Abs. 2 ist nicht abdingbar.
  • Kaution auf dem Privatkonto des Vermieters — Abs. 3 verlangt Trennung und Verzinsung.

Wohnungsübergabe dokumentieren

Zähler, Schlüssel und Mängel gehören ins Protokoll — das entscheidet oft über den Kautionsabzug.

Zum Übergabeprotokoll →

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