Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnen — Zimmer für Zimmer, mit korrekter Anrechnung von Balkonen, Terrassen und Keller.
Länge × Breite in Metern
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist die maßgebliche Berechnungsmethode im Mietrecht. Sie unterscheidet sich von der DIN 277 dadurch, dass nicht alle Bodenflächen vollständig zählen — Balkone werden nur zur Hälfte angerechnet, Keller gar nicht.
Wohn- und Schlafräume, Küche, Bad, WC, Flur, Abstellraum innerhalb der Wohnung, Wintergarten (beheizt)
Balkon, Terrasse, Loggia, Dachterrassen — in der Regel. Kann vertraglich auf bis zu 25 % reduziert oder auf 100 % erhöht werden (z.B. bei verglasten Balkonen)
Keller, Garage, Abstellraum außerhalb der Wohnung, Heizungsraum, Treppenhaus, Flächen unter 1 m Raumhöhe
Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gilt für Mietwohnungen und rechnet Balkone/Terrassen zu 50 % an, Keller und Garagen gar nicht. Die DIN 277 ist eine technische Norm für den Bauwesen-Bereich — sie zählt alle Bodenflächen und ergibt daher größere Flächenwerte. Im Mietrecht ist die WoFlV maßgeblich.
Wie werden Balkone und Terrassen angerechnet?
Balkone, Loggien, Dachterrassen und Terrassen werden nach WoFlV in der Regel mit 25–50 % der Grundfläche angerechnet, üblicherweise 50 %. Verglaste oder überdachte Balkone können zu 100 % zählen. Es empfiehlt sich, die Anrechnung im Mietvertrag zu prüfen.
Zählt der Keller zur Wohnfläche?
Nein. Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Heizungsräume und Garagen zählen nach WoFlV nicht zur Wohnfläche. Auch Treppen, Treppenabsätze und Nischen unter 1 m Raumhöhe werden nicht angerechnet.
Was kann ich tun, wenn die Wohnfläche falsch im Mietvertrag angegeben ist?
Bei einer Abweichung von mehr als 10 % zwischen angegebener und tatsächlicher Wohnfläche haben Sie als Mieter das Recht auf Mietminderung. Die Miete wird im Verhältnis der Flächenabweichung gemindert. Zudem können Sie zu viel gezahlte Miete für die letzten 3 Jahre zurückfordern.
Wie genau muss ich messen?
Für eine rechtssichere Messung sollten Sie von Innenkante zu Innenkante (Putz) messen, nicht von Außenwand zu Außenwand. Türrahmen und Fensterlaibungen werden in der Regel nicht abgezogen. Für eine Mietrechtsstreitigkeit empfiehlt sich ein Gutachter.
Falsche Wohnfläche — Mietminderung möglich?
Bei mehr als 10 % Abweichung haben Mieter ein Minderungsrecht. Berechnen Sie Ihren Anspruch.
Zum Mietminderung Rechner →Mietminderung Rechner
Wie viel darf ich bei falscher Wohnfläche oder anderen Mängeln kürzen?
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