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Wohnungsübergabeprotokoll Muster

Kostenloser Download: 2-seitiges Übergabeprotokoll für Ein- und Auszug — mit Zählerständen, Schlüsselübergabe, Raumzustand und Mängelprotokoll.

Hinweis: Dieses Muster dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ergänzen Sie das Protokoll stets mit Fotos und holen Sie im Zweifelsfall anwaltlichen Rat ein.

Muster-Übergabeprotokoll (PDF, 2 Seiten)

Enthält: Vertragsparteien, Zählerstände, Schlüsselübergabe, Raumzustand für 10 Räume, Mängelprotokoll, Unterschriften

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Was enthält das Protokoll?

Seite 1

Art der Übergabe (Ein-/Auszug/Zwischen)

Vermieter & Mieter Angaben

Wohnungsangaben (Adresse, qm, Zimmer)

Schlüsselübergabe (5 Schlüsselarten)

Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Wärme)

Seite 2

Raumzustand für 10 Räume (Wände/Boden/Decke/Fenster/Heizung)

7 weitere Prüfpunkte (Rollläden, Küche, Keller…)

Freitext-Mängelprotokoll

Sonstige Vereinbarungen

Unterschriften aller Parteien

So nutzen Sie das Protokoll

Schritt 1: Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie einen gemeinsamen Übergabetermin mit Ihrem Vermieter / Mieter. Beide Parteien müssen beim Termin anwesend sein — oder eine bevollmächtigte Person.

Schritt 2: Protokoll ausdrucken

Laden Sie das Muster-Protokoll herunter, drucken Sie es zweimal aus. Gehen Sie alle Räume gemeinsam durch und tragen Sie den Zustand ein.

Schritt 3: Zähler ablesen

Lesen Sie alle Zähler (Strom, Gas, Wasser) gemeinsam ab und notieren Sie die Stände im Protokoll. Fotos der Zählerstände als Nachweis empfohlen.

Schritt 4: Mängel dokumentieren

Beschreiben Sie festgestellte Mängel konkret. Machen Sie Fotos mit Datumsstempel. Einigen Sie sich, wer welche Mängel bis wann beseitigt.

Schritt 5: Beide Parteien unterschreiben

Beide Parteien unterschreiben beide Exemplare. Jede Partei erhält ein unterzeichnetes Original. Das Protokoll ist damit rechtswirksam.

Häufige Fragen

Wozu brauche ich ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Ein- oder Auszug. Es schützt beide Parteien: Vermieter können Schäden nachweisen, Mieter können beweisen, dass sie die Wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben haben.

Ist ein Übergabeprotokoll gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Dennoch ist es dringend empfohlen, da es im Streitfall als Beweismittel dient. Ohne Protokoll ist es schwer, Schäden dem Mieter oder Vormieter zuzuordnen.

Was gehört ins Übergabeprotokoll?

Mindestens: Datum und Art der Übergabe, Angaben zu Vermieter und Mieter, Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), Anzahl der übergebenen Schlüssel, Raumzustand (Wände, Boden, Decke, Fenster, Türen), alle festgestellten Mängel und Unterschriften beider Parteien.

Was ist bei Mängeln im Übergabeprotokoll zu beachten?

Mängel sollten konkret beschrieben werden (Raum, Art des Mangels, Ausmaß). Ergänzend Fotos mit Datumsstempel machen. Beide Parteien erhalten eine Kopie des Protokolls. Mängel, die im Protokoll nicht erwähnt sind, können später kaum noch dem Mieter angelastet werden.

Wer trägt die Kosten für Schäden?

Normale Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters. Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen (z.B. Löcher in der Wand, beschädigte Böden), können dem Mieter in Rechnung gestellt werden — sofern sie im Protokoll dokumentiert sind.

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