Berechnen Sie Sanierungskosten und BEG-Förderung für Ihr Eigenheim — Maßnahmen auswählen, Rohkosten und Nettokosten nach BAFA/KfW-Förderung sofort ablesen.
Ihr Objekt
Geplante Sanierungsmaßnahmen
Mehrfachauswahl möglich — BEG = Bundesförderung Effiziente Gebäude (BAFA/KfW)
Die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) fördert energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Ansprechpartner ist je nach Maßnahme BAFA (Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Lüftung) oder KfW (Heizungsförderung für Wärmepumpen und Co.).
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
15 % Grundförderung für Dämmmaßnahmen (Fassade, Dach, Keller), Fenster, Außentüren und Lüftungsanlagen. Antrag bei BAFA vor Auftragserteilung. Technischer Energieberater (iSFP) bringt +5 % Bonus.
BEG Heizungsförderung
30 % Grundförderung für klimafreundliche Heizungen (Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme, Solarthermie). Einkommensbonus: +30 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €. Effizienzbonus: +5 % bei natürlichen Kältemitteln. Max. förderfähige Kosten: 30.000 € (1. Wohneinheit).
Steuerbonus §35c EStG
Selbstnutzer (kein Vermieter!) können alternativ zur BEG-Förderung 20 % der Sanierungskosten über 3 Jahre von der Einkommensteuer absetzen — max. 40.000 € über alle 3 Jahre. Nicht kombinierbar mit BEG, aber ggf. attraktiver bei hohem Steuersatz.
Was kostet eine energetische Sanierung?
Das hängt stark von den gewählten Maßnahmen ab. Eine vollständige Sanierung (Fassade, Dach, Fenster, Heizung) kostet für ein Einfamilienhaus typisch 80.000–180.000 €. Mit BEG-Förderung reduziert sich das auf 60.000–130.000 €. Einzelmaßnahmen wie Kellerdeckendämmung sind schon ab ~3.000–8.000 € möglich.
Wie hoch ist die BEG-Förderung?
Die BEG Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM) bietet 15 % Grundförderung für Dämmung, Fenster und Lüftung. Für neue Heizungen (Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme) gibt es 30 % Grundförderung, die durch Einkommensbonus (+30 % bei ≤ 40.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen) und weitere Boni auf bis zu 70 % steigen kann.
Muss der Förderantrag vor Baubeginn gestellt werden?
Ja — das ist eine zwingende Voraussetzung. Förderanträge für BEG-Maßnahmen müssen vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen (also vor der Auftragserteilung an den Handwerksbetrieb) bei BAFA oder KfW eingereicht werden. Nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist eine staatlich geförderte Fachplanung, die die optimale Sanierungsreihenfolge für Ihr Gebäude festlegt. Bei Umsetzung der Maßnahmen aus einem iSFP erhalten Sie 5 % Zusatzbonus auf alle BEG-Förderungen. Energieberater erstellen ihn für 80–200 €, die zu 80 % gefördert werden.
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