14. März 2026 · 7 Min. Lesezeit
AfA bei Immobilien — Abschreibung für Vermieter einfach erklärt
Vermieter können Gebäude steuerlich abschreiben (AfA nach §7 EStG). Wir erklären Sätze, Bemessungsgrundlage, Kaufpreisaufteilung und wie die AfA Ihre Steuerlast senkt — mit konkreten Rechenbeispielen.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist einer der wichtigsten Steuervorteile beim Immobilieninvestment. Als Vermieter können Sie die Anschaffungskosten des Gebäudes über Jahrzehnte steuerlich geltend machen — und so Ihre Steuerlast auf Mieteinnahmen erheblich senken. Grundlage ist § 7 EStG (Einkommensteuergesetz).
Was ist die AfA?
Die AfA (§ 7 EStG) bildet den wirtschaftlichen Wertverzehr eines Gebäudes steuerlich ab. Das Finanzamt geht davon aus, dass sich ein Gebäude über seine Nutzungsdauer „abnutzt" — dieser fiktive Aufwand darf als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) abgezogen werden. Das Grundstück selbst ist nicht abnutzbar und daher von der AfA ausgeschlossen.
Lineare AfA-Sätze nach Baujahr
Bemessungsgrundlage: nur der Gebäudeanteil
Die AfA wird nicht auf den gesamten Kaufpreis berechnet, sondern nur auf den Gebäudeanteil. Das Grundstück unterliegt keiner Abnutzung und scheidet aus. Der Kaufpreis muss daher aufgeteilt werden — entweder per Kaufvertrag oder anhand der amtlichen Arbeitshilfe des BMF (Sachwertmethode).
Kaufpreisaufteilung Gebäude / Grundstück
Die Aufteilung ist steuerlich kritisch: Ein höherer Gebäudeanteil bedeutet mehr AfA und damit höhere Steuerersparnis. Das Finanzamt prüft auffällige Aufteilungen kritisch — im Zweifel ist die BMF-Arbeitshilfe verbindlich, bei erheblichen Abweichungen kann ein Sachverständigengutachten helfen.
Beispielrechnung Steuerersparnis
Kaufpreis 400.000 €, Gebäudeanteil 70 % = 280.000 €, Baujahr 1980, AfA-Satz 2 %, persönlicher Steuersatz 42 %:
Erhöhte AfA: Denkmalschutz (§ 7i EStG)
Bei denkmalgeschützten Gebäuden können die Sanierungskosten deutlich beschleunigt abgeschrieben werden: In den ersten 8 Jahren je 9 %, in den folgenden 4 Jahren je 7 % (insgesamt 100 % der Sanierungskosten in 12 Jahren). Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde. Gleiches gilt für Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 7h EStG).
Auswirkung auf den Veräußerungsgewinn
Wichtig: Jedes Jahr AfA reduziert den steuerlichen Buchwert des Gebäudes. Bei einem späteren Verkauf (innerhalb der 10-Jahres-Spekulationsfrist) wird der Gewinn auf Basis des reduzierten Buchwerts berechnet — der Veräußerungsgewinn steigt also mit der in Anspruch genommenen AfA. Nach Ablauf der 10-Jahresfrist ist der Verkauf steuerfrei, die AfA bleibt vorteilhaft.