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14. März 2026 · 8 Min. Lesezeit

Immobilienfinanzierung erklärt — Annuitätendarlehen

Wie funktioniert ein Annuitätendarlehen? Wir erklären Tilgung, Zinsbindung, Beleihungsauslauf und Sondertilgung — mit Beispielrechnungen und allem was Sie für Ihre Finanzierungsentscheidung wissen müssen.

Die Immobilienfinanzierung ist für die meisten Käufer die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Das Annuitätendarlehen ist dabei das mit Abstand gebräuchlichste Modell — es bietet Planungssicherheit durch gleichbleibende monatliche Raten und eine transparente Struktur aus Zins und Tilgung. Wer die Mechanismen versteht, verhandelt besser und vermeidet teure Fehler.

Das Annuitätendarlehen

Bei einem Annuitätendarlehen zahlen Sie über die gesamte Zinsbindungsdauer eine konstante monatliche Rate (die Annuität). Diese setzt sich zusammen aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil. Da mit jeder Rate die Restschuld sinkt, verringert sich der Zinsanteil kontinuierlich — während der Tilgungsanteil automatisch steigt (Tilgungsverrechnungseffekt).

Monatliche Rate = Darlehensbetrag × (Sollzins + Tilgung) ÷ 12

Beispiel: 300.000 € Darlehen, 3,8 % Sollzins, 2,0 % Tilgung → Rate = 300.000 × 0,058 ÷ 12 = 1.450 € / Monat

Zinsen vs. Tilgung — der Unterschied

Zinsen: Kosten für die Kapitalüberlassung. Steuerlich absetzbar bei Vermietung (§21 EStG). Fließen komplett an die Bank.
Tilgung: Rückzahlung des Darlehens. Kein Kostenfaktor — Sie bauen damit Eigenkapital auf. Nicht steuerlich absetzbar.
Anfangstilgung: Der im Darlehensvertrag vereinbarte Tilgungssatz zu Beginn. Mindestens 1 %, empfohlen 2–3 % für vernünftige Laufzeiten.
Restschuld: Nach Ende der Zinsbindung verbleibendes Darlehen. Muss durch Anschlussfinanzierung oder Eigenkapital abgelöst werden.

Monatliche Rate bei verschiedenen Tilgungssätzen

Darlehensbetrag 300.000 €, Sollzins 3,8 %, Zinsbindung 15 Jahre:

TilgungRate / MonatRestschuld nach 15 J.Gesamtlaufzeit
1,0 %1.200 €ca. 247.000 €ca. 52 Jahre
1,5 %1.325 €ca. 222.000 €ca. 41 Jahre
2,0 %1.450 €ca. 196.000 €ca. 35 Jahre
3,0 %1.700 €ca. 141.000 €ca. 26 Jahre
4,0 %1.950 €ca. 84.000 €ca. 21 Jahre

Zinsbindung: 5, 10, 15 oder 20 Jahre?

Die Zinsbindungsdauer legt fest, wie lange der vereinbarte Zinssatz gilt. Je länger die Bindung, desto höher in der Regel der Zinssatz (Risikoaufschlag der Bank) — aber desto größer die Planungssicherheit.

5 Jahre: Niedrigster Zins, aber hohes Anschlussrisiko. Sinnvoll nur wenn Sondertilgungen oder Verkauf in Kürze geplant.
10 Jahre: Klassischer Kompromiss. Häufigste Wahl — gutes Zinsniveau, überschaubare Restschuld.
15 Jahre: Mehr Sicherheit, leicht höherer Zins. Empfehlenswert bei höheren Zinsniveaus oder Selbstnutzern ohne Flexibilitätsbedarf.
20 Jahre: Maximale Sicherheit. Aufpreis von 0,2–0,5 % gegenüber 10 Jahren üblich. Bei niedrigen Zinsen besonders attraktiv.
Hinweis: Nach 10 Jahren Zinsbindung können Sie jedes Darlehen mit 6 Monaten Kündigungsfrist kostenlos kündigen (§ 489 BGB) — auch wenn die vereinbarte Bindung noch läuft. Das gilt ab dem 10. Jahrestag der vollständigen Valutierung.

Beleihungsauslauf

Der Beleihungsauslauf (LTV — Loan to Value) gibt an, wie viel Prozent des Immobilienwerts Sie finanzieren. Er ist der wichtigste Zinsfaktor überhaupt: Je niedriger der Auslauf, desto besser der Zinssatz.

Beleihungsauslauf = Darlehensbetrag ÷ Beleihungswert × 100
AuslaufEigenkapitalanteilZinsvorteil ggü. 100 %
unter 60 %über 40 %ca. 0,4–0,6 %
60–80 %20–40 %ca. 0,2–0,3 %
80–90 %10–20 %ca. 0,1 %
90–100 %unter 10 %Referenz / Aufschlag

Sondertilgung

Sondertilgungsrechte erlauben jährliche außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Standard sind 5 % des ursprünglichen Darlehensbetrags pro Jahr — manche Banken bieten bis zu 10 %. Sondertilgungen wirken besonders stark zu Beginn der Laufzeit, da die Zinsen auf die geringere Restschuld sofort sinken.

Beispiel Sondertilgungseffekt: 300.000 € Darlehen, 3,8 % Zins, 2 % Tilgung. Einmalige Sondertilgung von 15.000 € im Jahr 3 spart über 20.000 € Zinsen und verkürzt die Gesamtlaufzeit um ca. 2,5 Jahre.

Sollzins vs. Effektivzins

Sollzins (Nominalzins): Der reine Darlehenszins ohne weitere Kosten. Basis für die Zinsberechnung im Darlehensvertrag.
Effektiver Jahreszins: Umfasst Sollzins plus alle Kosten (Bearbeitungsgebühren, Disagio etc.). Pflichtangabe nach PAngV. Immer für Vergleiche nutzen.
Disagio: Abzug vom Auszahlungsbetrag (z. B. 2 %). Senkt optisch den Sollzins, erhöht aber den Effektivzins. Steuerlich relevant bei Vermietung (Verteilungszeitraum).

Anschlussfinanzierung

Nach Ablauf der Zinsbindung muss die Restschuld neu finanziert werden. Die Risiken: höhere Zinsen als heute, geänderte Bonität, niedrigerer Immobilienwert. Vorausschauende Käufer sichern sich frühzeitig ab — ein Forward-Darlehen kann bis zu 5 Jahre im Voraus abgeschlossen werden, typischer Aufschlag 0,01–0,03 % pro Monat Vorlaufzeit.

Hinweis: Bei der Anschlussfinanzierung unbedingt mehrere Angebote einholen — die Hausbank bietet selten die besten Konditionen. Wechsel zu einem anderen Institut kostet lediglich die Grundbuchänderung (ca. 0,1–0,2 % der Restschuld).

Das Wichtigste im Überblick

Annuitätendarlehen: gleichbleibende Rate, sinkende Zinsen, steigende Tilgung über die Laufzeit.
Mindest-Tilgung 2 % empfohlen — 1 % führt zu Laufzeiten von über 50 Jahren.
Beleihungsauslauf unter 80 % spart erheblich Zinsen — Eigenkapital einsetzen.
Zinsbindung 10–15 Jahre für die meisten Käufer der richtige Kompromiss.
Sondertilgungsrecht aushandeln (mindestens 5 % p. a.) und konsequent nutzen.
Effektivzins statt Sollzins für Angebotsvergleiche verwenden.
Anschlussfinanzierung frühzeitig planen — Forward-Darlehen ab 12 Monate vor Ablauf sinnvoll.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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