Zum Inhalt springen
NebenkostenRechnerOnline.de
← Immobilien-Ratgeber

Von Laurin Schlereth · · Aktualisiert am · 11 Min. Lesezeit

Zweitwohnung & Ferienhaus — Steuer bei Vermietung

Zweitwohnungsteuer der Gemeinde, Liebhaberei und Aufteilung Eigennutzung/Vermietung — Satz steht in der Satzung, nicht im EStG.

Auf einen Blick

Einnahmen aus einer vermieteten Ferienwohnung sind als Einkünfte aus Vermietung (§ 21 EStG) zu versteuern — Kosten, Zinsen und AfA sind dafür absetzbar. Viele Kommunen erheben zusätzlich eine Zweitwohnungsteuer (örtliche Aufwandsteuer, Art. 105 Abs. 2a GG; Satz in der Gemeindesatzung). Reine Kapitalanlagen ohne persönliche Nutzung fallen heraus (BVerfG 1 BvR 1800/94). Beim Verkauf innerhalb von 10 Jahren fällt Spekulationssteuer an (§ 23 EStG).

Zwei Ebenen laufen nebeneinander und werden oft in einen Topf geworfen. Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer der Gemeinde (Art. 105 Abs. 2a GG): Sie knüpft an das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung, der Satz steht nur in der Satzung. Die Einkommensteuer trifft Vermietungseinkünfte nach § 21 EStG — AfA, Zinsen, Aufteilung bei Eigennutzung und die Liebhaberei-Prüfung. Der Überblick zu Anlage V und Werbungskosten steht unter Vermietung und Steuern. Zweckentfremdung, SDEP und Plattformpflichten gehören in den Airbnb-Ratgeber, nicht in die Gemeindesatzung.

Zweitwohnung, Ferienimmobilie, Ferienwohnung — die steuerrechtlichen Unterschiede

Im Steuerrecht werden diese drei Begriffe unterschiedlich behandelt, auch wenn sie im Alltag oft synonymisch verwendet werden. Die exakte Einordnung bestimmt, welche steuerlichen Regeln angewendet werden:

Zweitwohnung: Neben der Hauptwohnung gehalten, typisch ohne Vermietung. Keine V+V-Einkünfte, keine AfA. Zweitwohnungsteuer fällt an, wenn die Gemeinde sie erhebt.
Ferienimmobilie (gemischt genutzt): Teils selbst genutzt, teils vermietet. Werbungskosten nach Nutzungstagen (IX R 97/00); Zweitwohnungsteuer typischerweise ja, weil die Selbstnutzung offengehalten wird.
Ferienwohnung (reine Vermietung): Ausschließlich vermietet, in der übrigen Zeit dafür bereitgehalten. V+V nach § 21 EStG; Zweitwohnungsteuer nur, wenn keine reine Kapitalanlage nachgewiesen ist.
Liebhaberei: Keine Gewinnerzielungsabsicht → keine Einkunftsquelle. Verluste werden nicht anerkannt, bereits gewährte Abzüge können rückgängig gemacht werden.

Liebhaberei: Wann das Finanzamt Verluste nicht anerkennt

Nur eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ist einkommensteuerlich relevant (§ 2 Abs. 1 EStG). Fehlt sie, liegt keine Einkunftsquelle vor — weder Verlustverrechnung noch Werbungskostenabzug. Bereits anerkannte Verluste kann das Finanzamt rückgängig machen; Nachzahlungszinsen folgen § 238 Abs. 1a AO (0,15 % pro Monat / 1,8 % p. a. für Zeiträume ab 01.01.2019; davor 0,5 % / 6 % p. a., BVerfG 1 BvR 2237/14).

Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit dafür bereitgehaltenen Wohnung geht der BFH typisierend von der Absicht aus, einen Überschuss zu erzielen, wenn die Vermietung die ortsübliche Vermietungszeit nicht erheblich — das heißt um mindestens 25 % — unterschreitet (ständige Rechtsprechung, zuletzt IX R 33/19 und IX R 23/24). Maßstab sind die Ferienwohnungen desselben Orts, nicht Hotels; der Vergleich läuft über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren (IX R 23/24, 12.08.2025). Wird die Grenze unterschritten oder behält sich der Eigentümer die Selbstnutzung vor, verlangt der BFH eine Überschussprognose, typisch über 30 Jahre (IX R 97/00).

Woran das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht misst

Ortsübliche Vermietungszeit: Individuelle Vermietungstage gegen den Ortsdurchschnitt der Ferienwohnungen, nicht gegen alle Beherbergungsbetriebe (IX R 33/19). Unterschreitung um mindestens 25 % führt zur Prognose — die 25 % sind kein starrer Wert (IX R 57/02, IX R 23/24).
Selbstnutzungsvorbehalt: Wer sich die Wohnung offenhält, fällt aus der Typisierung des „Dauervermieters“. Dann zählt die Gesamtwürdigung, nicht eine feste Selbstnutzungsquote.
Aufteilung der Tage: Eigennutzung und Vermietung müssen tageweise trennbar sein. Leerstandstage zählen zur Vermietung, wenn die Wohnung in dieser Zeit angeboten und nicht selbst genutzt wurde (IX R 97/00).
Vermarktung: Aktive Angebote (Plattform, Agentur, Hausverwaltung) sind objektive Umstände. Gelegentliche Überlassung an Freunde oder Familie trägt die Typisierung nicht.

Welche Kosten bei anerkannter Vermietung abziehbar sind

Erkennt das Finanzamt die Ferienwohnung als Einkunftsquelle an, sind die der Vermietung zuzurechnenden Aufwendungen Werbungskosten bei den Einkünften aus § 21 EStG. Der Grundstücksanteil gehört nicht in die AfA — Details und Rechner unter AfA bei Immobilien.

AfA (§ 7 Abs. 4 EStG): Linear auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes: 3 % bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022, 2 % bei Fertigstellung 1925 bis 2022, 2,5 % bei Fertigstellung vor dem 1.1.1925. Degressiv 5 % nach § 7 Abs. 5a bei Baubeginn nach dem 30.09.2023.
Finanzierungszinsen: Schuldzinsen in voller Höhe bei reiner Vermietung, sonst nach Nutzungstagen.
Erhaltung und Verwaltung: Erhaltungsaufwand, Hausverwaltung, Endreinigung, Plattformgebühren — soweit durch die Vermietung veranlasst.
Fahrtkosten: Fahrten zur Verwaltung der Wohnung (Reparatur, Mieterwechsel) als Werbungskosten; typisch 0,30 €/km oder tatsächliche Kosten.
Verlustverrechnung: Negative Einkünfte aus V+V sind mit anderen Einkünften verrechenbar, solange die Einkunftsquelle anerkannt ist — nicht bei Liebhaberei.

Zweitwohnungsteuer: Aufwandsteuer der Gemeinde

Die Zweitwohnungsteuer ist keine Einkommensteuer. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a GG: Sie knüpft an den Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf, der im Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung zum Ausdruck kommt. Ob eine Gemeinde sie erhebt und in welcher Höhe, steht in der jeweiligen Satzung — es gibt keinen bundeseinheitlichen Satz.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuer dem Grunde nach für verfassungskonform gehalten (Beschluss vom 6. Dezember 1983, 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325). Zwei Grenzen hat es danach gezogen:

Reine Kapitalanlage: Dient die Wohnung nicht der persönlichen Lebensführung, sondern ausschließlich der Einkommenserzielung, fällt sie aus dem Typus der Aufwandsteuer (BVerfG, 29.06.1995, 1 BvR 1800/94). Die Gemeinde darf auch an eine ungenutzte Wohnung die Vermutung knüpfen, sie werde für die Lebensführung vorgehalten; der Inhaber kann das durch objektive Umstände widerlegen (BVerwG 9 C 5.13 / 9 C 6.13, 15.10.2014). Die bloße Möglichkeit der Eigennutzung schließt die Kapitalanlage nicht aus (BVerwG 8 C 40.93).
Berufsbedingte Zweitwohnung Verheirateter: Die Erhebung auf die aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten, der am Familienwohnsitz eine Hauptwohnung hat, verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfG, 11.10.2005, 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03). Viele Satzungen nehmen diesen Fall inzwischen aus.
Zweitwohnungsteuer — Mechanik
PunktRegelQuelle
Kompetenzörtliche Aufwandsteuer, Satzung der Gemeinde (bzw. Landesgesetz)Art. 105 Abs. 2a GG
Steuerschuldnerwer die Zweitwohnung innehat — nicht automatisch der Mieter der Ferienwohnungjeweilige Satzung
Bemessungtypisch ein Prozentsatz der Jahresnettokaltmiete bzw. der ortsüblichen Miete bei Eigennutzung; eine degressive Staffel braucht einen SachgrundSatzung; BVerfGE 135, 126 (1 BvR 1656/09)
Kapitalanlagekeine Aufwandsteuer, wenn die Wohnung ausschließlich der Einkommenserzielung dientBVerfG 1 BvR 1800/94
Ehe / Berufberufsbedingte Nebenwohnung bei bestehender Familienwohnung am HauptwohnsitzBVerfG 1 BvR 1232/00

Stand: September 2026 · Quelle: Art. 105 Abs. 2a GG; BVerfGE 65, 325; BVerfG 1 BvR 1800/94; BVerfG 1 BvR 1232/00; BVerwG 8 C 40.93, 9 C 5.13 / 9 C 6.13; BVerfGE 135, 126. Den aktuellen Satz nennt nur die Gemeindesatzung.

Häufige Fehler

Einkommensteuer und Zweitwohnungsteuer in einen Topf: § 21 EStG trifft die Vermietungseinkünfte. Die Zweitwohnungsteuer läuft daneben, wenn die Satzung greift — Abzug als Werbungskosten hängt am Einzelfall und an der Satzung, nicht an diesem Artikel.
„Ist vermietet, also steuerfrei“: Nur die reine Kapitalanlage ohne Vorhalten für die eigene Lebensführung fällt aus der Aufwandsteuer. Wer sich die Selbstnutzung offenhält, bleibt typischerweise im Tatbestand.
Satz aus einer Vergleichstabelle übernehmen: Die Sätze unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde und ändern sich mit der Satzung. Maßgeblich ist der Text der Gemeinde, in der die Wohnung liegt.

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?

Kurzfristige Beherbergung (typisch mit Wäschewechsel und Endreinigung) ist regelmäßig unternehmerisch. Der ermäßigte Satz für Beherbergung beträgt 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG, seit 01.01.2025) greift, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet; dann fällt keine Umsatzsteuer an, Vorsteuer ist nicht abziehbar. Der Verzicht auf § 19 Abs. 1 bindet mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 Satz 3 UStG).

Plattformen und DAC7

Seit 2023 melden Plattformen Umsätze an die Finanzverwaltung (DAC7 / PStTG). Die Bagatellgrenze von 2.000 € oder 30 Transaktionen in § 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG gilt nur für den Warenverkauf, nicht für die Vermietung von Unterkünften — die werden ohne diese Schwelle übermittelt. Plattformgebühren sind Werbungskosten. Zweckentfremdung, Registrierung und SDEP stehen im Airbnb-Ratgeber.

Steuerliche Behandlung nach Nutzungsart — Übersicht

Steuerliche Behandlung der Zweitwohnung nach Nutzungsart
NutzungstypEinkommensteuerAfA möglichZweitwohnungsteuer
Reine EigennutzungKeine Einkünfte / KostenNeinJa (falls Zweitwohnstatus)
Reine Vermietung (kein Eigenanteil)Vollständige V+V-EinkünfteJa, 100 %Nein, wenn ausschließlich Kapitalanlage (Nachweis)
Gemischt: Eigennutzung > VermietungAnteilige V+V, Liebhaberei-RisikoNur VermietungsanteilJa
Gemischt: Vermietung > EigennutzungV+V anerkannt, Aufteilung erforderlichVermietungsanteilTeils ja
LiebhabereiKeine VerlustzurechnungNeinJa

Werbungskostenaufteilung bei gemischter Nutzung

Bei gemischt genutzten Ferienwohnungen (teils vermietet, teils eigengenutzt) müssen die Kosten zwischen Vermietungs- und Eigennutzungsanteil aufgeteilt werden. Das betrifft AfA, Finanzierungszinsen, Nebenkosten und Reparaturen — nicht aber direkte Vermietungskosten (Reinigung nach Gast, Plattformgebühren, die nur bei Vermietung anfallen).

Der Aufteilungsschlüssel ist die Anzahl der tatsächlichen Nutzungstage. 120 Vermietungstage und 30 Eigennutzungstage ergeben 80 % abziehbare gemischte Kosten. Leerstandstage können den Vermietungstagen zugerechnet werden, wenn die Wohnung in dieser Zeit zur Vermietung angeboten und nicht zur Eigennutzung bereitgehalten wurde (BFH IX R 97/00, 06.11.2001). Eine gesetzliche 50/50-Regel gibt es nicht — das Finanzamt kann die tageweise Aufteilung verlangen.

Verkauf der Ferienimmobilie: Spekulationssteuer und Eigennutzungsregel

Beim Verkauf einer Ferienimmobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf greift die Spekulationssteuer nach §23 EStG. Der Gewinn (Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Anschaffungsnebenkosten minus Verbesserungsaufwendungen) wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% und einem Verkaufsgewinn von 100.000 Euro wäre das eine Steuerlast von 42.000 Euro.

Die Steuerfreiheit bei Eigennutzung gilt auch für Ferienimmobilien — aber nur unter strengen Bedingungen. §23 Abs. 1 Nr. 1 EStG sieht vor, dass kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Für Ferienimmobilien mit gemischter Nutzung bedeutet das: Wenn die Wohnung in den letzten drei Jahren zumindest teilweise vermietet war, ist die Steuerfreiheit nicht vollständig gegeben. Der vermietete Anteil bleibt steuerpflichtig, der eigengenutzte Anteil ist steuerfrei. Diese Aufteilung erfordert eine sorgfältige Dokumentation der Nutzungsgeschichte.

Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist ist der Verkauf steuerfrei — unabhängig vom Gewinn und unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet war. Rechner: Spekulationssteuer-Rechner.

Welche Nachweise die Finanzverwaltung verlangt

Nutzungstage: Vermietungs- und Eigennutzungstage, Buchungsbestätigungen — Grundlage der Aufteilung und der 25-%-Prüfung.
Überschussprognose: Wird die ortsübliche Vermietungszeit erheblich unterschritten oder bleibt ein Selbstnutzungsvorbehalt, typisch 30 Jahre (IX R 97/00).
Zweitwohnungsteuer: Ob die Gemeinde erhebt und welcher Satz gilt, steht nur in der Satzung am Lageort. Kapitalanlage und berufsbedingte Ehegatten-Nebenwohnung sind die beiden verfassungsrechtlichen Grenzen.
DAC7: Plattform-Jahresberichte mit der eigenen Erklärung abgleichen; die Meldung ersetzt die Erklärung nicht.

Häufige Fragen

Was ist die Zweitwohnungsteuer?

Eine örtliche Aufwandsteuer der Gemeinde (Art. 105 Abs. 2a GG) auf das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung. Den Satz bestimmt die Satzung, nicht das EStG. Reine Kapitalanlagen ohne persönliche Nutzung fallen heraus (BVerfG 1 BvR 1800/94); die berufsbedingte Nebenwohnung Verheirateter mit Familienwohnsitz ebenso (1 BvR 1232/00).

Wie wird Vermietung vs. Eigennutzung versteuert?

Bei gemischter Nutzung werden Werbungskosten nach Nutzungstagen aufgeteilt. Leerstandstage können den Vermietungstagen zugerechnet werden, wenn die Wohnung in dieser Zeit zur Vermietung angeboten und nicht selbst genutzt wurde (BFH IX R 97/00). Bei reiner Vermietung gilt die Wohnung steuerlich wie jede andere Vermietung nach § 21 EStG.

Was ist die Liebhaberei-Falle bei Ferienhäusern?

Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, erkennt das Finanzamt Verluste nicht an. Bei ausschließlicher Ferienvermietung gilt die Typisierung, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht um mindestens 25 % unterschritten wird (IX R 33/19, IX R 23/24). Sonst oder bei Selbstnutzungsvorbehalt verlangt der BFH eine Überschussprognose (IX R 97/00).

Welche Folgen hat die Vermietung über Plattformen?

Seit DAC7 melden Plattformen Umsätze an die Finanzverwaltung. Ob eine kommunale Zweckentfremdungssatzung, Beherbergungsstatistik oder Umsatzsteuer greift, hängt am Ort und am Leistungsumfang — das steht im Airbnb-Ratgeber, nicht in der Zweitwohnungsteuer-Satzung.

AfA und Spekulationssteuer berechnen

Jährliche Abschreibung, Steuerersparnis und Verkaufsgewinn — kostenlos und direkt im Browser berechnen.

Zum AfA-Rechner →

AfA Rechner

Steuerersparnis durch Abschreibung nach §7 EStG — kostenlos & mit PDF.

Zum Rechner →
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.