Von Laurin Schlereth · 04. Mai 2026 · 7 Min. Lesezeit
Mietvertrag kündigen — 3 Monate Frist + Muster zum Download
Mietvertrag richtig kündigen: 3-Monats-Frist nach §573c BGB, korrekte Fristberechnung, schriftliche Form und ein copy-fähiger Mustertext zum Übernehmen.
Einen Mietvertrag zu kündigen ist für Mieter einfacher als oft gedacht — aber nur wenn die Formvorschriften stimmen. Wer die falschen Fristen ansetzt, die falsche Form wählt oder Unterschriften vergisst, riskiert, dass die Kündigung unwirksam ist und das Mietverhältnis weiterläuft. Dieser Artikel erklärt alle Regeln nach §573c BGB Schritt für Schritt.
Die gesetzliche Kündigungsfrist: 3 Monate (§573c BGB)
Für Mieter gilt nach §573c Abs. 1 BGB immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende — unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Sie müssen als Mieter keine Gründe für Ihre Kündigung nennen.
Entscheidend ist die sogenannte Dreiwerktags-Regel: Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugegangen sein, damit dieser Monat noch als erster der drei Kündigungsmonate zählt. Samstage gelten dabei als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht.
| Zugang beim Vermieter | Frühestes Ende | Hinweis |
|---|---|---|
| 1. März (Montag) | 31. Mai | Dreiwerktags-Regel eingehalten |
| 3. März (Mittwoch) | 31. Mai | Letzter möglicher Tag für Mai-Ende |
| 4. März (Donnerstag) | 30. Juni | Frist läuft erst im April an |
| 1. April (Samstag) | 30. Juni | Samstag zählt als Werktag |
| 2. April (Ostersonntag) | 31. Juli | Feiertag = kein Werktag |
Ordentliche vs. außerordentliche Kündigung
Das Gesetz unterscheidet zwei Kündigungsarten. Für Mieter ist die ordentliche Kündigung der Normalfall — sie braucht keine Begründung, aber die Einhaltung der Frist.
Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung (§561 BGB)
Erhält ein Mieter ein Mieterhöhungsverlangen nach §558 BGB (Anpassung an die Vergleichsmiete), hat er ein besonderes Recht: Er kann das Mietverhältnis nach §561 BGB außerordentlich kündigen — und zwar zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens.
| Situation | Frist |
|---|---|
| Mieterhöhungsverlangen geht am 5. März zu | Kündigung bis 30. April möglich → Auszug zum 31. Mai |
| Mieterhöhungsverlangen geht am 20. März zu | Kündigung bis 30. April möglich → Auszug zum 31. Mai |
| Mieter zahlt die erhöhte Miete | Sonderkündigungsrecht erlischt — Zustimmung gilt als erteilt |
| Kündigung fristgerecht → Was gilt für die Miete? | Bis zum Auszug gilt noch die alte (niedrigere) Miete |
Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bei Mieterhöhungen nach §558 BGB (Vergleichsmiete), nicht bei Staffelmiete, Indexmiete oder Modernisierungsmieterhöhungen nach §559 BGB.
Formvorschriften — was die Kündigung enthalten muss
Eine Kündigung, die die Formvorschriften nicht erfüllt, ist nach §568 BGB unwirksam. Eine E-Mail, SMS oder mündliche Kündigung reicht nicht aus.
Mustertext — einfache ordentliche Kündigung
Das folgende Muster kann direkt verwendet werden. Ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern.
Sonderfälle: Wann gelten andere Fristen?
Was passiert nach der Kündigung?
Nach dem Ausspruch der Kündigung läuft das Mietverhältnis regulär bis zum Ablauf der Frist weiter. Miete muss weiterhin pünktlich gezahlt werden. Folgendes sollten Sie nach der Kündigung im Blick behalten:
| Aufgabe | Wann |
|---|---|
| Vermieter schriftlich bestätigen lassen | Unmittelbar nach Zugang der Kündigung |
| Wohnungsbesichtigungen dulden | Ab Zugang der Kündigung — zu zumutbaren Zeiten |
| Übergabetermin vereinbaren | Ca. 2–4 Wochen vor Mietende |
| Wohnungsübergabe mit Protokoll | Am letzten Tag des Mietvertrags |
| Schlüssel vollständig zurückgeben | Spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses |
| Kaution einfordern | 3–6 Monate nach Rückgabe der Wohnung |
| Nebenkostenabrechnung prüfen | Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums |
Häufige Fehler bei der Kündigung
Kündigung vorbereiten — Muster kostenlos nutzen
Fertige Vorlagen für Ihre Kündigung, Übergabeprotokoll als PDF — ohne Anmeldung.
Zu den Kündigungsmustern →Häufige Fragen
Kann ich meinen Mietvertrag per E-Mail kündigen?
Nein. §568 BGB schreibt Schriftform vor — das bedeutet ein handschriftlich unterschriebenes Dokument. Eine E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder mündliche Kündigung ist nach dieser Vorschrift unwirksam. Das Mietverhältnis läuft in diesem Fall unverändert weiter, auch wenn der Vermieter nicht sofort widerspricht.
Was passiert, wenn ich die Dreiwerktags-Regel verpasse?
Geht die Kündigung nach dem dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ein, verschiebt sich das Mietende um einen Monat nach hinten. Kündigen Sie zum Beispiel am 5. März statt am 3. März, endet das Mietverhältnis nicht am 31. Mai, sondern am 30. Juni. Samstage zählen dabei als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht (§573c BGB).
Muss ich als Mieter einen Kündigungsgrund angeben?
Nein. Mieter können das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen — das ergibt sich aus §573c BGB. Anders ist es beim Vermieter: Er benötigt nach §573 BGB ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzung des Mieters. Das Fehlen einer Begründung macht eine Mieter-Kündigung nicht unwirksam.
Was gilt beim Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung?
Erhält ein Mieter ein Mieterhöhungsverlangen nach §558 BGB, kann er nach §561 BGB außerordentlich kündigen — zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Verlangens. Bis zum Auszug gilt noch die alte Miete. Wichtig: Zahlt der Mieter die erhöhte Miete, erlischt das Sonderkündigungsrecht automatisch.