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04. Mai 2026 · 7 Min. Lesezeit

Mietvertrag kündigen — Fristen, Muster & Sonderregeln

Mietvertrag kündigen: 3-Monats-Frist nach §573c BGB, Fristberechnung, Formvorschriften, Sonderkündigungsrecht und ein copy-fähiger Mustertext.

Einen Mietvertrag zu kündigen ist für Mieter einfacher als oft gedacht — aber nur wenn die Formvorschriften stimmen. Wer die falschen Fristen ansetzt, die falsche Form wählt oder Unterschriften vergisst, riskiert, dass die Kündigung unwirksam ist und das Mietverhältnis weiterläuft. Dieser Artikel erklärt alle Regeln nach §573c BGB Schritt für Schritt.

Die gesetzliche Kündigungsfrist: 3 Monate (§573c BGB)

Für Mieter gilt nach §573c Abs. 1 BGB immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende — unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Sie müssen als Mieter keine Gründe für Ihre Kündigung nennen.

Entscheidend ist die sogenannte Dreiwerktags-Regel: Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugegangen sein, damit dieser Monat noch als erster der drei Kündigungsmonate zählt. Samstage gelten dabei als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht.

Zugang beim Vermieter
Frühestes Ende
Hinweis
1. März (Montag)
31. Mai
Dreiwerktags-Regel eingehalten
3. März (Mittwoch)
31. Mai
Letzter möglicher Tag für Mai-Ende
4. März (Donnerstag)
30. Juni
Frist läuft erst im April an
1. April (Samstag)
30. Juni
Samstag zählt als Werktag
2. April (Ostersonntag)
31. Juli
Feiertag = kein Werktag
Praxistipp: Schicken Sie die Kündigung immer mit ausreichend Vorlauf — idealerweise in der letzten Woche des Vormonats per Einschreiben. So haben Sie Zustellnachweis und vermeiden Fristrisiken durch Postlaufzeiten. Wer auf Nummer sicher gehen will, wirft den Brief persönlich in den Briefkasten und nimmt einen Zeugen mit.

Ordentliche vs. außerordentliche Kündigung

Das Gesetz unterscheidet zwei Kündigungsarten. Für Mieter ist die ordentliche Kündigung der Normalfall — sie braucht keine Begründung, aber die Einhaltung der Frist.

Ordentliche Kündigung (§573c BGB): 3 Monate zum Monatsende, keine Begründung erforderlich. Für Mieter immer möglich, für Vermieter nur mit berechtigtem Interesse (§573 BGB).
Außerordentliche fristlose Kündigung (§543 BGB): Bei wichtigem Grund sofort möglich — z.B. wenn der Vermieter über Wochen schwere Mängel nicht beseitigt oder unberechtigt die Wohnung betritt.
Außerordentliche Kündigung mit Frist (§569 BGB): Sonderfall: Bei Gesundheitsgefährdung durch die Wohnverhältnisse kann der Mieter mit gesetzlicher Minimalfrist kündigen.

Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung (§561 BGB)

Erhält ein Mieter ein Mieterhöhungsverlangen nach §558 BGB (Anpassung an die Vergleichsmiete), hat er ein besonderes Recht: Er kann das Mietverhältnis nach §561 BGB außerordentlich kündigen — und zwar zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens.

Situation
Frist
Mieterhöhungsverlangen geht am 5. März zu
Kündigung bis 30. April möglich → Auszug zum 31. Mai
Mieterhöhungsverlangen geht am 20. März zu
Kündigung bis 30. April möglich → Auszug zum 31. Mai
Mieter zahlt die erhöhte Miete
Sonderkündigungsrecht erlischt — Zustimmung gilt als erteilt
Kündigung fristgerecht → Was gilt für die Miete?
Bis zum Auszug gilt noch die alte (niedrigere) Miete

Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bei Mieterhöhungen nach §558 BGB (Vergleichsmiete), nicht bei Staffelmiete, Indexmiete oder Modernisierungsmieterhöhungen nach §559 BGB.

Formvorschriften — was die Kündigung enthalten muss

Eine Kündigung, die die Formvorschriften nicht erfüllt, ist nach §568 BGB unwirksam. Eine E-Mail, SMS oder mündliche Kündigung reicht nicht aus.

Schriftform (§568 BGB): Die Kündigung muss schriftlich erfolgen — handschriftlich unterschrieben. Eine E-Mail oder ein Fax ohne Originalunterschrift ist unwirksam.
Alle Mieter müssen unterschreiben: Wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterzeichnet haben, müssen alle Mieter die Kündigung unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam.
Empfänger muss vollständig adressiert sein: Vermieter oder Hausverwaltung mit vollständiger Adresse angeben. Bei Hausverwaltungen: ggf. beide Adressen nennen.
Kündigungszeitpunkt benennen: Geben Sie explizit an, zum welchen Datum Sie kündigen — z.B. 'zum nächstmöglichen Zeitpunkt' oder konkret 'zum 31. August 2026'.
Kein Begründungszwang für Mieter: Als Mieter müssen Sie keine Gründe angeben. Das ist ausschließlich für Vermieter erforderlich (§573 BGB).

Mustertext — einfache ordentliche Kündigung

Das folgende Muster kann direkt verwendet werden. Ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern.

[Ihr vollständiger Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Name des Vermieters / Hausverwaltung] [Adresse] [PLZ Ort] [Ort], den [Datum] Kündigung des Mietvertrags Sehr geehrte(r) [Anrede + Name], hiermit kündige ich / kündigen wir das Mietverhältnis über die Wohnung [vollständige Adresse der Mietwohnung, Etage / Lage] ordentlich und fristgerecht zum [konkretes Datum, z.B. 31. August 2026] — hilfsweise zum nächst zulässigen Termin. Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Kündigung sowie des Beendigungsdatums. Mit freundlichen Grüßen, ________________________________ [Unterschrift Mieter 1] ________________________________ [Unterschrift Mieter 2, falls vorhanden]
Versand: Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Das kostet ca. 3–4 € und liefert den gesetzlich anerkannten Zustellnachweis. Alternativ: Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung (Datum + Unterschrift des Empfängers auf Ihrer Kopie).

Sonderfälle: Wann gelten andere Fristen?

Zeitmietvertrag (§575 BGB): Ein befristeter Mietvertrag endet zum vereinbarten Termin automatisch — keine Kündigung nötig. Ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit grundsätzlich ausgeschlossen.
Untervermietung: Wer ein möbliertes Zimmer in der eigenen Wohnung untervermietet, kann das Untermietverhältnis mit 15 Tagen zum Monatsende kündigen (§573c Abs. 3 BGB).
Gemietetes Einfamilienhaus: Für Mieter gilt auch hier die reguläre 3-Monats-Frist. Vermieter haben bei Einfamilienhäusern keine abweichenden Sonderrechte zur Fristverkürzung.
Vertraglich vereinbarte längere Frist: Klauseln, die dem Mieter eine längere Frist aufzwingen als dem Vermieter, sind unwirksam (§573c Abs. 4 BGB). Mieter dürfen immer mit 3 Monaten kündigen.
Tod des Mieters: Erben können das Mietverhältnis nach §564 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls mit der gesetzlichen Frist außerordentlich kündigen.

Was passiert nach der Kündigung?

Nach dem Ausspruch der Kündigung läuft das Mietverhältnis regulär bis zum Ablauf der Frist weiter. Miete muss weiterhin pünktlich gezahlt werden. Folgendes sollten Sie nach der Kündigung im Blick behalten:

Aufgabe
Wann
Vermieter schriftlich bestätigen lassen
Unmittelbar nach Zugang der Kündigung
Wohnungsbesichtigungen dulden
Ab Zugang der Kündigung — zu zumutbaren Zeiten
Übergabetermin vereinbaren
Ca. 2–4 Wochen vor Mietende
Wohnungsübergabe mit Protokoll
Am letzten Tag des Mietvertrags
Schlüssel vollständig zurückgeben
Spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses
Kaution einfordern
3–6 Monate nach Rückgabe der Wohnung
Nebenkostenabrechnung prüfen
Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums

Häufige Fehler bei der Kündigung

Kündigung per E-Mail oder WhatsApp: Unwirksam. §568 BGB verlangt Schriftform mit Originalunterschrift.
Nur ein Mieter unterschreibt: Wenn zwei Personen den Vertrag unterschrieben haben, müssen beide die Kündigung unterschreiben.
Falsches Datum berechnet: Die Dreiwerktags-Regel wird oft vergessen. Im Zweifel frühzeitig kündigen.
Kündigung ohne Zustellnachweis: Ohne Nachweis kann der Vermieter den Eingang bestreiten. Immer Einschreiben oder Zeugenübergabe.
Schlüsselrückgabe vergessen: Solange der Mieter Schlüssel behält, gilt die Wohnung als nicht zurückgegeben — weitere Miete kann fällig werden.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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