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Von Laurin Schlereth · · Aktualisiert am · 7 Min. Lesezeit

Mietvertrag kündigen zum 31.12. — Zugang 5. Oktober

Wer zum 31.12.2026 ausziehen will, braucht Zugang am 5. Oktober (3.10. ist Feiertag). Schriftform § 568 — den Brief schreibt der Generator.

Auf einen Blick

Wer zum 31. Dezember 2026 ausziehen will, braucht Zugang der Kündigung spätestens am dritten Werktag im Oktober (§ 573c Abs. 1 BGB) — 2026 ist dasMontag, 5. Oktober (3. Oktober 2026 ist Tag der Deutschen Einheit). Den Tag rechnet der Fristen-Rechner. Der 30. September 2026 (Mittwoch) liegt nach dem dritten Werktag im September (Donnerstag, 3. September) und wirkt deshalb zum 31. Dezember, nicht zum 30. November. Schriftform § 568 Abs. 1 — PDF oder E-Mail allein reicht nicht. Brief: Kündigung als PDF.

Einen Mietvertrag zu kündigen ist für Mieter einfacher als oft gedacht — aber nur wenn die Formvorschriften stimmen. Wer die falschen Fristen ansetzt, die falsche Form wählt oder Unterschriften vergisst, riskiert, dass die Kündigung unwirksam ist und das Mietverhältnis weiterläuft. Dieser Artikel erklärt alle Regeln nach §573c BGB Schritt für Schritt.

Die gesetzliche Kündigungsfrist: 3 Monate (§573c BGB)

Für Mieter gilt nach §573c Abs. 1 BGB immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende — unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Sie müssen als Mieter keine Gründe für Ihre Kündigung nennen.

Entscheidend ist die sogenannte Dreiwerktags-Regel: Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugegangen sein, damit dieser Monat noch als erster der drei Kündigungsmonate zählt. Samstage gelten dabei als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht.

Zugangszeitpunkt und frühestes Mietende
Zugang beim VermieterFrühestes EndeHinweis
5. Oktober 2026 (Montag)31. Dezember 2026Dritter Werktag im Oktober; 3.10. Feiertag, 4.10. Sonntag
6. Oktober 2026 (Dienstag)31. Januar 2027Nach dem dritten Werktag — Ende rutscht um einen Monat
1. März (Montag)31. MaiDreiwerktags-Regel eingehalten (Mechanik)
3. März (Mittwoch)31. MaiLetzter möglicher Tag für Mai-Ende
4. März (Donnerstag)30. JuniFrist läuft erst im April an
Praxistipp: Schicken Sie die Kündigung immer mit ausreichend Vorlauf — idealerweise in der letzten Woche des Vormonats per Einschreiben. So haben Sie Zustellnachweis und vermeiden Fristrisiken durch Postlaufzeiten. Wer auf Nummer sicher gehen will, wirft den Brief persönlich in den Briefkasten und nimmt einen Zeugen mit.

Sie möchten früher aus dem Vertrag, als die Kündigungsfrist erlaubt? Ob und wann der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren muss, lesen Sie im Ratgeber Nachmieter stellen.

Ordentliche vs. außerordentliche Kündigung

Das Gesetz unterscheidet zwei Kündigungsarten. Für Mieter ist die ordentliche Kündigung der Normalfall — sie braucht keine Begründung, aber die Einhaltung der Frist.

Ordentliche Kündigung (§573c BGB): 3 Monate zum Monatsende, keine Begründung erforderlich. Für Mieter immer möglich, für Vermieter nur mit berechtigtem Interesse (§573 BGB).
Außerordentliche fristlose Kündigung (§543 BGB): Bei wichtigem Grund sofort möglich — z.B. wenn der Vermieter über Wochen schwere Mängel nicht beseitigt oder unberechtigt die Wohnung betritt.
Gesundheitsgefährdung (§ 569 Abs. 1, § 543 BGB): Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung die Gesundheit erheblich gefährden würde. Die Kündigung ist fristlos — keine Extra-Minimalfrist.

Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung (§561 BGB)

Erhält ein Mieter ein Mieterhöhungsverlangen nach §558 BGB (Anpassung an die Vergleichsmiete), hat er ein besonderes Recht: Er kann das Mietverhältnis nach §561 BGB außerordentlich kündigen — und zwar zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens.

Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung — Fristen
SituationFrist
Mieterhöhungsverlangen geht am 5. März zuKündigung bis 31. Mai möglich → Auszug zum 31. Juli
Mieterhöhungsverlangen geht am 20. März zuKündigung bis 31. Mai möglich → Auszug zum 31. Juli
Mieter zahlt die erhöhte MieteSonderkündigungsrecht erlischt — Zustimmung gilt als erteilt
Kündigung fristgerecht → Was gilt für die Miete?Bis zum Auszug gilt noch die alte (niedrigere) Miete

Das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB gilt bei der Anpassung an die Vergleichsmiete (§ 558) und bei der Modernisierungsmieterhöhung (§ 559). Staffelmiete und Indexmiete haben diesen Weg nicht.

Formvorschriften — was die Kündigung enthalten muss

Eine Kündigung, die die Formvorschriften nicht erfüllt, ist nach §568 BGB unwirksam. Eine E-Mail, SMS oder mündliche Kündigung reicht nicht aus.

Schriftform (§568 BGB): Die Kündigung muss schriftlich erfolgen — handschriftlich unterschrieben. Eine E-Mail oder ein Fax ohne Originalunterschrift ist unwirksam.
Alle Mieter müssen unterschreiben: Wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterzeichnet haben, müssen alle Mieter die Kündigung unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam.
Empfänger muss vollständig adressiert sein: Vermieter oder Hausverwaltung mit vollständiger Adresse angeben. Bei Hausverwaltungen: ggf. beide Adressen nennen.
Kündigungszeitpunkt benennen: Geben Sie explizit an, zum welchen Datum Sie kündigen — z.B. 'zum nächstmöglichen Zeitpunkt' oder konkret 'zum 31. August 2026'.
Kein Begründungszwang für Mieter: Als Mieter müssen Sie keine Gründe angeben. Das ist ausschließlich für Vermieter erforderlich (§573 BGB).

Mustertext — einfache ordentliche Kündigung

Das folgende Muster kann direkt verwendet werden. Ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern.

[Ihr vollständiger Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Name des Vermieters / Hausverwaltung] [Adresse] [PLZ Ort] [Ort], den [Datum] Kündigung des Mietvertrags Sehr geehrte(r) [Anrede + Name], hiermit kündige ich / kündigen wir das Mietverhältnis über die Wohnung [vollständige Adresse der Mietwohnung, Etage / Lage] ordentlich und fristgerecht zum [konkretes Datum, z.B. 31. August 2026] — hilfsweise zum nächst zulässigen Termin. Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Kündigung sowie des Beendigungsdatums. Mit freundlichen Grüßen, ________________________________ [Unterschrift Mieter 1] ________________________________ [Unterschrift Mieter 2, falls vorhanden]
Versand: Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Das kostet ca. 3–4 € und liefert den gesetzlich anerkannten Zustellnachweis. Alternativ: Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung (Datum + Unterschrift des Empfängers auf Ihrer Kopie).

Sonderfälle: Wann gelten andere Fristen?

Zeitmietvertrag (§575 BGB): Ein befristeter Mietvertrag endet zum vereinbarten Termin automatisch — keine Kündigung nötig. Ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit grundsätzlich ausgeschlossen. Wirksam nur mit Sachgrund und schriftlicher Mitteilung bei Abschluss. Zeitmietvertrag nach § 575.
Untervermietung: Wer ein möbliertes Zimmer in der eigenen Wohnung untervermietet, kann das Untermietverhältnis mit 15 Tagen zum Monatsende kündigen (§573c Abs. 3 BGB).
Gemietetes Einfamilienhaus: Für Mieter gilt auch hier die reguläre 3-Monats-Frist. Vermieter haben bei Einfamilienhäusern keine abweichenden Sonderrechte zur Fristverkürzung.
Vertraglich vereinbarte längere Frist: Klauseln, die dem Mieter eine längere Frist aufzwingen als dem Vermieter, sind unwirksam (§573c Abs. 4 BGB). Mieter dürfen immer mit 3 Monaten kündigen.
Tod des Mieters: Erben können das Mietverhältnis nach §564 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls mit der gesetzlichen Frist außerordentlich kündigen — wer stattdessen eintreten will, findet die Rangfolge und zwei Muster im Ratgeber zum Tod des Mieters.

Was passiert nach der Kündigung?

Nach dem Ausspruch der Kündigung läuft das Mietverhältnis regulär bis zum Ablauf der Frist weiter. Miete muss weiterhin pünktlich gezahlt werden. Folgendes sollten Sie nach der Kündigung im Blick behalten:

Aufgaben nach der Kündigung und ihr Zeitpunkt
AufgabeWann
Zugang sichern — eine Bestätigung ist keine WirksamkeitsvoraussetzungUnmittelbar nach der Kündigung; Muster: Kündigungsbestätigung für Vermieter
Wohnungsbesichtigungen duldenAb Zugang der Kündigung — zu zumutbaren Zeiten
Übergabetermin vereinbarenCa. 2–4 Wochen vor Mietende
Wohnungsübergabe mit ProtokollAm letzten Tag des Mietvertrags
Schlüssel vollständig zurückgebenSpätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses
Kaution einfordern3–6 Monate nach Rückgabe der Wohnung
Nebenkostenabrechnung prüfenSpätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums

Vor der Rückforderung der Kaution: Höhe und aufgelaufene Verzinsung lassen sich mit dem Kaution Rechner ermitteln.

Häufige Fehler bei der Kündigung

Kündigung per E-Mail oder WhatsApp: Unwirksam. §568 BGB verlangt Schriftform mit Originalunterschrift.
Nur ein Mieter unterschreibt: Wenn zwei Personen den Vertrag unterschrieben haben, müssen beide die Kündigung unterschreiben.
Falsches Datum berechnet: Die Dreiwerktags-Regel wird oft vergessen. Im Zweifel frühzeitig kündigen.
Kündigung ohne Zustellnachweis: Ohne Nachweis kann der Vermieter den Eingang bestreiten. Immer Einschreiben oder Zeugenübergabe.
Schlüsselrückgabe vergessen: Solange der Mieter Schlüssel behält, gilt die Wohnung als nicht zurückgegeben — weitere Miete kann fällig werden.

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Häufige Fragen

Wann muss die Kündigung zum 31.12.2026 zugehen?

Spätestens am dritten Werktag im Oktober. 2026 ist das Montag, 5. Oktober: der 3. Oktober ist Tag der Deutschen Einheit (Samstag), der 4. Oktober Sonntag. Samstage zählen sonst als Werktage (BGH VIII ZR 206/04), Feiertage nicht. Geht das Schreiben am 6. Oktober zu, endet das Mietverhältnis erst am 31. Januar 2027 (§ 573c Abs. 1 BGB). Schriftform § 568 Abs. 1 — PDF oder E-Mail allein reicht nicht.

Kann ich meinen Mietvertrag per E-Mail kündigen?

Nein. § 568 Abs. 1 BGB schreibt Schriftform vor — das bedeutet ein handschriftlich unterschriebenes Dokument. Eine E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder mündliche Kündigung ist nach dieser Vorschrift unwirksam. Das Mietverhältnis läuft in diesem Fall unverändert weiter, auch wenn der Vermieter nicht sofort widerspricht.

Was passiert, wenn ich die Dreiwerktags-Regel verpasse?

Geht die Kündigung nach dem dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ein, verschiebt sich das Mietende um einen Monat. Zum 31. Dezember 2026 muss sie am 5. Oktober zugehen; Zugang am 6. Oktober wirkt erst zum 31. Januar 2027. Samstage zählen als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht (§ 573c BGB, BGH VIII ZR 206/04).

Muss ich als Mieter einen Kündigungsgrund angeben?

Nein. Mieter können das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen — das ergibt sich aus §573c BGB. Anders ist es beim Vermieter: Er benötigt nach §573 BGB ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzung des Mieters. Das Fehlen einer Begründung macht eine Mieter-Kündigung nicht unwirksam.

Was gilt beim Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung?

Erhält ein Mieter ein Mieterhöhungsverlangen nach §558 BGB, kann er nach §561 BGB außerordentlich kündigen — zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Verlangens. Bis zum Auszug gilt noch die alte Miete. Wichtig: Zahlt der Mieter die erhöhte Miete, erlischt das Sonderkündigungsrecht automatisch.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.