03. April 2026 · 6 Min. Lesezeit
Modernisierungsankündigung — Muster, Fristen & Pflichtinhalt
§555c BGB: Vermieter müssen Modernisierungen 3 Monate vor Beginn ankündigen. Pflichtinhalt, Härtewiderspruch des Mieters und ein konkretes Muster.
Vor jeder Modernisierungsmaßnahme muss der Vermieter den Mieter schriftlich informieren — drei Monate im Voraus, mit konkreten Angaben zu Maßnahmen, Dauer und voraussichtlicher Mieterhöhung. Fehlt die Ankündigung oder ist sie unvollständig, hat der Mieter weitreichende Rechte. Hier finden Sie alle Pflichtinhalte, ein konkretes Muster und die Rechte beider Seiten.
Was gilt als Modernisierung?
Nicht jede Baumaßnahme ist eine Modernisierung im Sinne des §555b BGB. Nur bestimmte Maßnahmen begründen die Ankündigungspflicht und ermöglichen anschließend eine Mieterhöhung nach §559 BGB:
- Energetische Maßnahmen (Wärmedämmung, Fenster, Heizung)
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung des Gebrauchswerts (z. B. Fahrstuhl, bessere Bäder)
- Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Wasser
- Maßnahmen, die aufgrund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. gesetzliche Nachrüstpflichten)
Keine Modernisierung sind reine Instandhaltungsmaßnahmen, die nur den bisherigen Zustand wiederherstellen (z. B. Reparatur einer defekten Heizung).
Pflichtinhalt der Modernisierungsankündigung (§555c BGB)
Die Ankündigung muss folgende Angaben enthalten — fehlt auch nur eine, ist sie unvollständig:
Die 3-Monats-Frist
Die Ankündigung muss dem Mieter mindestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme zugehen (§555c Abs. 2 BGB). Diese Frist ist zwingend — eine spätere Ankündigung verschiebt den frühestmöglichen Beginn der Arbeiten entsprechend.
Wird ohne oder mit zu kurzer Ankündigung gearbeitet, kann der Mieter einen Unterlassungsanspruch geltend machen und die Duldung verweigern.
Musterbrief: Modernisierungsankündigung
[Name Vermieter / Hausverwaltung]
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Name(n) des Mieters]
[Adresse der Mietwohnung]
[PLZ Ort]
Datum: [TT.MM.JJJJ]
Modernisierungsankündigung gemäß §555c BGB
Sehr geehrte/r [Name Mieter],
hiermit kündige ich Ihnen folgende Modernisierungsmaßnahme an dem von Ihnen bewohnten Objekt [vollständige Adresse] an:
Art der Maßnahme:
[Konkrete Beschreibung, z. B.: Austausch der vorhandenen Zweifachverglasung durch neue Dreifach-Wärmeschutzfenster in allen Wohnräumen sowie im Bad. Zusätzlich: Dämmung der Kellerdecke mit 10 cm Mineralwolle.]
Beginn und voraussichtliche Dauer:
Die Maßnahmen beginnen voraussichtlich am [Datum] und dauern ca. [X Wochen/Monate]. Die Arbeiten in Ihrer Wohnung werden voraussichtlich [X Tage] in Anspruch nehmen.
Voraussichtliche Mieterhöhung nach §559 BGB:
Die auf Ihre Wohnung entfallenden Modernisierungskosten belaufen sich auf voraussichtlich [X.XXX,00 €]. Daraus ergibt sich eine Mieterhöhung von 8 % dieser Kosten pro Jahr, entsprechend [XX,XX €/Monat]. Die neue Monatsmiete beträgt damit voraussichtlich [X.XXX,XX €].
Änderung der Betriebskosten:
[z. B.: Durch die verbesserte Wärmedämmung ist mit einer Reduktion der Heizkosten von ca. XX % zu rechnen. Die monatliche Vorauszahlung für Heizkosten wird voraussichtlich von XX,00 € auf XX,00 € gesenkt.]
Ich bitte Sie um Duldung der Maßnahme. Sollten Sie Härtegründe geltend machen wollen, teilen Sie mir dies bitte spätestens bis zum [Datum = 2 Monate nach Zugang dieser Ankündigung] schriftlich mit.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Name Vermieter]
Rechte des Mieters: Härtewiderspruch
Mieter können sich nicht grundsätzlich gegen eine Modernisierung wehren — sie müssen sie dulden (§555d BGB). Allerdings können sie einen Härteeinwand geltend machen, wenn die Maßnahme oder die folgende Mieterhöhung für sie eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellt (§555d Abs. 2 BGB).
Den Härteeinwand muss der Mieter schriftlich geltend machen — spätestens bis zum Ende des Monats, der auf den übernächsten Monat nach Zugang der Ankündigung folgt.
Anerkannte Härtegründe:
- Hohes Alter oder schwere Erkrankung des Mieters
- Lange Mietdauer (oft ab 15 Jahren anerkannt)
- Finanziell unzumutbare Mieterhöhung im Vergleich zum Einkommen
- Laufende Prüfungen oder besondere Lebensumstände (Schwangerschaft etc.)
Mieterhöhung nach der Modernisierung
Nach abgeschlossener Modernisierung kann der Vermieter die Miete nach §559 BGB erhöhen. Nutzen Sie unseren Modernisierungsmieterhöhungsrechner um zu prüfen, ob die angekündigte Erhöhung rechtmäßig ist — inklusive Kappungsgrenze von 3 €/m² in 6 Jahren.