NebenkostenRechnerOnline.de
← Alle Artikel

Von Laurin Schlereth · 15. März 2026 · 8 Min. Lesezeit

Eigenbedarfskündigung anfechten — 5 typische Fehler

Eigenbedarfskündigung erhalten? Diese 5 Fehler machen sie unwirksam: Begründung, Härtefall §574 BGB, Sozialklausel. Schadensersatz bei vorgetäuschtem Bedarf.

Die Eigenbedarfskündigung ist der häufigste Kündigungsgrund, den Vermieter gegenüber langjährigen Mietern geltend machen. Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann ein Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Doch nicht jede Eigenbedarfskündigung ist rechtswirksam — Mieter haben erhebliche Schutzrechte und sollten diese kennen.

Kurzantwort: Eigenbedarf ist zulässig, wenn der Vermieter, nahe Familienangehörige oder Haushaltsangehörige die Wohnung zu Wohnzwecken benötigen (§573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Bedarf muss konkret und nachvollziehbar sein — vorgetäuschter Eigenbedarf kann Schadensersatzpflichten auslösen. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3–9 Monate.

Aktueller Trend: Eigenbedarf beschäftigt die Gerichte zunehmend. Der Deutsche Mieterbund zählte 2024 mehr als 13.000 Gerichtsverfahren wegen Eigenbedarf. Das sind nur die vor Gericht ausgetragenen Fälle; die tatsächliche Zahl der Eigenbedarfskündigungen liegt deutlich höher, weil die meisten nie verhandelt werden. Umso wichtiger ist es, die eigenen Schutzrechte zu kennen.

Stand: Juli 2026 · Quelle: Deutscher Mieterbund (Gerichtsverfahren wegen Eigenbedarf, 2024).

Was ist Eigenbedarf? (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder eine begünstigte Person als Wohnraum benötigt. Dabei genügt es nicht, die Wohnung bloß haben zu wollen — der Vermieter muss ein ernsthaftes, konkretes Nutzungsinteresse nachweisen. Der BGH hat klargestellt, dass vernünftige, nachvollziehbare Gründe ausreichend sind, ohne dass ein besonderer Notfall vorliegen muss (BGH, Urt. v. 04.03.2015 – VIII ZR 166/14).

Typische anerkannte Gründe: Vermieter zieht aus einer anderen Stadt zu, möchte aus einer zu kleinen oder zu teuren Wohnung in die eigene Immobilie wechseln, oder ein Familienmitglied benötigt nach Studienende einen eigenen Hausstand in der Stadt.

Eigenbedarf trotz Umbau- und Verkaufsabsicht (BGH 2025)

Ein häufiger Irrtum: Wer als Vermieter zugleich umbauen oder verkaufen will, könne sich nicht mehr auf Eigenbedarf berufen. Der BGH hat das im September 2025 verneint. Der Fall: Ein Berliner Vermieter bewohnte die baugleiche Wohnung ein Stockwerk über seiner Mieterin und besaß das nicht ausgebaute Dachgeschoss. Er wollte das Dachgeschoss ausbauen, mit seiner Wohnung verbinden, diese vergrößerte Einheit verkaufen — und dauerhaft in die Wohnung seiner Mieterin ziehen (BGH, Urt. v. 24.09.2025 – VIII ZR 289/23).

Drei Punkte daraus sind für die Praxis wichtig. Erstens ist eine solche Kündigung allein an § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB zu messen: Die Verwertungskündigung nach Nr. 3 ist gar nicht erst eröffnet, weil nicht die vermietete, sondern die eigene Wohnung verkauft werden soll. Zweitens ist das Nutzungsinteresse auch dann beachtlich, wenn der Vermieter den Bedarf selbst herbeigeführt hat — er muss sich nicht entgegenhalten lassen, dass er den Umbau ja auch lassen könnte. Drittens schließt es Eigenbedarf nicht aus, dass sich seine Wohnverhältnisse durch den Umzug in eine ähnlich große Wohnung kaum verändern.

Was das Urteil NICHT sagt

Es bedeutet nicht, dass eine solche Kündigung automatisch wirksam ist. Der BGH hat das Berufungsurteil aufgehoben und den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen — ob der Selbstnutzungswille tatsächlich ernsthaft und dauerhaft war, muss dort erst noch geklärt werden. Genau daran scheitern vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen in der Praxis: nicht am Umbau, sondern an der Ernsthaftigkeit.

Wer kann Eigenbedarf geltend machen?

Das Gesetz begrenzt den Kreis der begünstigten Personen auf nahe Angehörige. Nicht jede entfernte Beziehung rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung.

Für wen Eigenbedarf angemeldet werden darf
PersonEigenbedarf zulässig?Anmerkung
Vermieter selbstJaUneingeschränkt
Ehegatte / LebenspartnerJaAuch bei Trennung ggf. umstritten
Kinder / StiefkinderJaEinschließlich Pflegekinder
Eltern / SchwiegerelternJaAnerkannt durch BGH
GeschwisterJaAnerkannt durch BGH
Nichten / NeffenEingeschränktMuss besonders begründet werden
Cousins / entfernte VerwandteNeinKein anerkannter Eigenbedarf
Pflegeperson / HaushaltshilfeJaWenn im Haushalt lebend
GmbH / juristische PersonNeinEigenbedarfskündigung unmöglich

Formale Anforderungen an die Kündigung

Eine Eigenbedarfskündigung ist nur wirksam, wenn sie bestimmten formalen Anforderungen genügt. Fehlen diese, ist die Kündigung unwirksam — auch wenn der Eigenbedarf materiell berechtigt wäre.

Schriftform (§ 568 BGB): Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail oder SMS genügt nicht.
Konkrete Begründung: Der Vermieter muss die Person, für die Eigenbedarf geltend gemacht wird, namentlich nennen und deren Beziehung zum Vermieter darlegen.
Darlegung des Bedarfs: Warum wird gerade diese Wohnung benötigt? Der Vermieter muss erläutern, weshalb der Bedarf nicht auf andere Weise gedeckt werden kann.
Kein vergleichbarer freier Wohnraum: Besitzt der Vermieter mehrere Wohnungen, muss er prüfen, ob eine andere leerstehende oder frei werdende Wohnung dem Bedarf genügt (sog. Anbietpflicht).

Kündigungsfristen bei Eigenbedarf

Die Kündigungsfristen bei Eigenbedarfskündigungen richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573c BGB). Je länger das Mietverhältnis besteht, desto länger ist die Frist, die der Vermieter einhalten muss.

Kündigungsfristen bei Eigenbedarf nach Mietdauer
MietdauerKündigungsfrist
Weniger als 5 Jahre3 Monate
5 bis unter 8 Jahre6 Monate
8 Jahre und länger9 Monate

Die Kündigung muss dem Mieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, um zum Ablauf des übernächsten Monats zu wirken. Geht sie z. B. am 5. März zu, läuft die Frist erst ab April.

Sozialklausel § 574 BGB — Widerspruch wegen Härtegründen

Auch wenn die Eigenbedarfskündigung formell und materiell korrekt ist, kann der Mieter Widerspruch einlegen, wenn der Auszug für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würde. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich beim Vermieter eingehen (§ 574b BGB).

Hohes Alter: Betagte Mieter können sich auf die besondere Belastung durch einen erzwungenen Umzug berufen. Gerichte berücksichtigen dies regelmäßig.
Schwere Krankheit oder Behinderung: Ein Umzug kann die Gesundheit erheblich gefährden. Ärztliche Atteste sind in diesem Fall entscheidend.
Schwangerschaft: Kurz vor oder nach der Geburt ist ein Umzug unzumutbar. Gerichte gewähren hier regelmäßig Aufschub.
Schulkinder: Ein Schulwechsel mitten im Schuljahr gilt als Härtefall, insbesondere bei wichtigen Prüfungsjahren.
Kein vergleichbarer Ersatzwohnraum: Ist in der Region kein zumutbarer, bezahlbarer Ersatzwohnraum verfügbar, kann dies die Kündigung vorübergehend aushebeln.

Vorgetäuschter Eigenbedarf — Schadensersatz nach § 280 BGB

Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarf, zieht die genannte Person aber gar nicht ein oder verlässt die Wohnung kurz darauf wieder, spricht vieles für vorgetäuschten Eigenbedarf. In diesem Fall hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz — für Umzugskosten, Mietdifferenz zur neuen (teureren) Wohnung und weitere Schäden (BGH, Urt. v. 08.04.2009 – VIII ZR 231/07).

Beobachtung der Wohnung: Mieter können nach dem Auszug prüfen, ob die angegebene Person tatsächlich einzieht. Aushänge, Namensschilder und Nachbarbefragungen sind erlaubte Mittel.
Schadensersatz bei Täuschung: Zieht die genannte Person nicht ein, spricht das für vorgetäuschten Eigenbedarf — der Mieter kann dann Schadensersatz verlangen (BGH VIII ZR 231/07).
Drei Jahre Verjährung: Ansprüche auf Schadensersatz wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren ab Kenntnis.

Checkliste: Was Mieter nach Erhalt der Kündigung tun sollten

Formelle Prüfung: Ist die Kündigung schriftlich? Ist der Eigenbedarf konkret begründet? Ist die Person namentlich genannt? Fehlt eines dieser Elemente, ist die Kündigung unwirksam.
Frist kontrollieren: Stimmt die Kündigungsfrist mit der Mietdauer überein? Zu kurze Fristen machen die Kündigung nicht automatisch unwirksam, verlängern aber die Frist kraft Gesetzes.
Rechtsberatung einholen: Sofort einen Mieterverein oder Rechtsanwalt aufsuchen. Viele bieten kostenlose Erstberatung an. Zeit ist knapp — Widerspruchsfristen laufen.
Härtefall-Widerspruch prüfen: Bestehen Härtegründe (Alter, Krankheit, Kinder)? Den Widerspruch nach § 574 BGB rechtzeitig einlegen — spätestens 2 Monate vor Fristablauf.
Ersatzwohnraum suchen: Parallel Ersatzwohnraum suchen — nicht aus Prinzip zögern. Ein Widerspruch schützt nicht dauerhaft, sondern verzögert allenfalls.
Keine Zahlung verweigern: Miete weiter vollständig zahlen, bis die Kündigung rechtskräftig entschieden oder ein Vergleich gefunden ist.

Mietvertrag & Wohnungsübergabe

Nutzen Sie unsere kostenlosen Muster für Mietvertrag und Übergabeprotokoll — vollständig und sofort einsatzbereit.

Alle Rechner & Muster →

Häufige Fragen

Darf der Vermieter Eigenbedarf für eine GmbH oder Firma anmelden?

Nein. Juristische Personen wie GmbHs, AGs oder Vereine können keinen Eigenbedarf geltend machen, da sie keinen eigenen Wohnbedarf haben. Eigenbedarf setzt voraus, dass eine natürliche Person die Wohnung als Wohnraum benötigt. Vermieter-GmbHs können daher grundsätzlich keine Eigenbedarfskündigung aussprechen.

Kann ich die Eigenbedarfskündigung anfechten, wenn keine Begründung angegeben ist?

Ja — eine fehlende oder unzureichende Begründung macht die Eigenbedarfskündigung formell unwirksam. Der Vermieter muss die Person, für die Eigenbedarf geltend gemacht wird, namentlich nennen und deren Beziehung zu ihm sowie den konkreten Wohnbedarf darlegen. Allgemeine Formulierungen wie "meine Familie benötigt die Wohnung" reichen nicht aus.

Wie lange hat der Mieter Zeit, Widerspruch wegen Härtegründen einzulegen?

Der Härtewiderspruch nach §574 BGB muss spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen (§574b BGB). Diese Frist ist absolut — wer sie versäumt, verliert das Widerspruchsrecht. Den Widerspruch sollten Sie daher sofort nach Erhalt der Kündigung vorbereiten und fristgerecht per Einschreiben versenden.

Was passiert, wenn der Vermieter die Wohnung nach meinem Auszug nicht selbst nutzt?

Das ist ein Indiz für vorgetäuschten Eigenbedarf. Der Mieter kann nach §280 BGB Schadensersatz verlangen — für Umzugskosten, Mietdifferenz zur neuen Wohnung und sonstige Schäden. Der BGH hat klargestellt, dass bei vorgetäuschtem Eigenbedarf Schadensersatzansprüche bestehen (BGH VIII ZR 231/07). Der Schadensersatzanspruch verjährt nach drei Jahren.

Weiterlesen

Nebenkostenabrechnung prüfen

Kostenloser Checker: Ist Ihre Abrechnung korrekt? In wenigen Minuten geprüft.

Zum Checker →
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.