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Wohngeld Rechner 2025

Wohngeldanspruch schätzen — nach Haushaltsgröße, Mietstufe und Einkommen. Schätzung nach §19 WoGG.

Hinweis: Schätzwert auf Basis der vereinfachten WoGG-Formel. Der tatsächliche Anspruch hängt von Einkommensart, Freibeträgen und weiteren Faktoren ab. Für eine verbindliche Auskunft: Wohngeldbüro der Gemeinde.
Kurzantwort: Wohngeld steht Haushalten zu, die trotz Arbeit oder Rente zu wenig für die Miete haben. Nach der Wohngeld-Plus-Reform 2023 liegt der Durchschnittsbetrag bei ca. 370 €/Monat — deutlich mehr als früher.

Stadt nicht sicher? München = 7, Frankfurt am Main = 6, Hamburg = 6, Berlin = 6, Stuttgart = 6

Für Arbeitnehmer: ~70 % werden angerechnet (§13 WoGG)

Geschätztes monatliches Wohngeld

356,39 €

= 4.276,68 € im Jahr

Berechnung (§12 + §19 WoGG)

Tatsächliche Miete700,00 €
Höchstbetrag §12 WoGG (1P, Stufe 4)556,00 €
Anerkannte Miete M = min(Miete, Höchstbetrag)556,00 €
Anrechenbares Einkommen Y1.050,00 €/Monat
Einkommensgrenze (geschätzt)1.810,00 €/Monat

Mietstufen wichtiger Städte (Auswahl 2024)

StadtMietstufe
MünchenStufe 7
Frankfurt am MainStufe 6
HamburgStufe 6
BerlinStufe 6
StuttgartStufe 6
DüsseldorfStufe 5
KölnStufe 5
HeidelbergStufe 5
FreiburgStufe 5
BonnStufe 4
BremenStufe 4
LeipzigStufe 4
DresdenStufe 3
HannoverStufe 4
NürnbergStufe 4
DortmundStufe 3
EssenStufe 3
BochumStufe 3
ChemnitzStufe 2
HalleStufe 2
Ländliche Gemeinde (Anhaltswert)Stufe 1
Hinweis: Schätzwert nach §19 WoGG-Formel. Tatsächlicher Anspruch hängt von Einkommensart, Freibeträgen und Abzügen ab. Wohngeld muss beim zuständigen Wohngeldbüro (Gemeinde/Kreis) beantragt werden.

Wohngeld-Plus-Reform 2023

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz zum 01.01.2023 wurde das Wohngeld grundlegend reformiert: Die Höchstbeträge wurden deutlich angehoben, der Kreis der Berechtigten auf ca. 4,5 Millionen Haushalte ausgeweitet (vorher: ~600.000).

+100 % höhere Leistungen

Der Durchschnittsbetrag stieg von ca. 180 auf ca. 370 €/Monat.

Heizkosten-Komponente

Erstmals enthält das Wohngeld eine Pauschale für gestiegene Heizkosten.

Klimakomponente

Für Haushalte in Gebäuden der schlechten Energieklassen F–H gibt es Aufschläge.

Automatische Anpassung

Das Wohngeld wird alle 2 Jahre an Miet- und Einkommensentwicklung angepasst (Dynamisierung ab 2025).

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld 2025?

Wohngeld kann beantragen, wer keine Transferleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG mit Unterkunftsanteil) erhält und dessen Einkommen und Miete bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Nach der Wohngeld-Plus-Reform 2023 ist der Kreis der Berechtigten deutlich größer geworden — auch Renter und Berufstätige mit niedrigem Einkommen.

Was ist die Mietstufe?

Die Mietstufe (I–VII) gibt an, wie teuer das Wohnungsmarkt-Niveau in einer Gemeinde ist. München hat Mietstufe VII, Berlin und Hamburg Stufe VI, viele mittelgroße Städte Stufe IV–V. Ländliche Gemeinden haben oft Stufe I–II. Die Stufe bestimmt den Höchstbetrag der anerkannten Miete.

Wie hoch ist das Wohngeld durchschnittlich?

Nach der Wohngeld-Plus-Reform beträgt der Durchschnittsbetrag ca. 370 €/Monat (2023). Vor der Reform waren es nur ca. 180 €/Monat. Für eine Einzelperson in einer Großstadt mit niedrigem Einkommen können es 400–600 €/Monat sein.

Wird Wohngeld mit dem Bürgergeld verrechnet?

Nein — wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhält, hat keinen Wohngeldanspruch (§3 WoGG). Wohngeld gilt als Alternative, nicht als Ergänzung zu diesen Leistungen. Ausnahme: Personen im Haushalt ohne eigenen Leistungsanspruch.

Wo beantrage ich Wohngeld?

Wohngeld wird beim zuständigen Wohngeldbüro der Gemeinde oder des Kreises beantragt. Der Antrag ist schriftlich zu stellen — Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern ab dem Monat der Antragstellung.

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