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Grundsteuer Rechner 2025

Neue Grundsteuer ab 2025 berechnen — Grundsteuerwert aus dem Feststellungsbescheid eingeben und Jahresbetrag sofort ermitteln.

Hinweis: Rechnung auf Basis des Bundesmodells. Bayern, BaWü und Hamburg verwenden eigene Modelle — dort den offiziellen Grundsteuerbescheid nutzen.
Kurzantwort: Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl (0,31 ‰) × Hebesatz der Gemeinde. Den Grundsteuerwert hat das Finanzamt 2022–2023 im Feststellungsbescheid mitgeteilt. Gültig ab 01.01.2025.

Steuermesszahl Nordrhein-Westfalen: 0.310

%

Hebesatz leer lassen → Ø Nordrhein-Westfalen (543 %) wird verwendet. Exakten Hebesatz bei Gemeinde erfragen.

Jährliche Grundsteuer (ab 2025)

302,99 €

= 25,25 €/Monat

Grundsteuerwert180.000,00 €
× Steuermesszahl (0.310 ‰)= 55,80 €
Messbetrag55,80 €
× Hebesatz (543 %)= 302,99 €/Jahr

Hebesätze ausgewählter Großstädte 2024

StadtHebesatz
Berlin810 %
Hamburg540 %
Köln515 %
Frankfurt a.M.500 %
Düsseldorf440 %
München535 %
Stuttgart420 %
Leipzig725 %
Dresden650 %
Hannover600 %
Nürnberg535 %
Bremen625 %
Grundsteuerreform 2025: Seit 01.01.2025 gilt bundesweit die neue Grundsteuer. Den Grundsteuerwert hat das Finanzamt 2022/23 per Feststellungsbescheid mitgeteilt. Viele Eigentümer haben Einspruch eingelegt — bis zur rechtskräftigen Entscheidung gilt der festgestellte Wert.

Grundsteuer als Nebenkosten

Für Vermieter ist die Grundsteuer eine umlagefähige Betriebskosten-Position (§2 Nr. 1 BetrKV). Sie darf vollständig auf Mieter umgelegt werden — sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Umlagefähig als Betriebskosten

Die Grundsteuer ist in §2 Nr. 1 BetrKV ausdrücklich als umlagefähige Position genannt. Vermieter legen sie anteilig nach Wohnfläche auf die Mieter um.

Grundsteuerreform — was ändert sich für Mieter?

Steigt die Grundsteuer durch die Reform, darf der Vermieter die Mehrlast über die Nebenkostenabrechnung weitergeben. In vielen Gemeinden hat sich die Grundsteuer kaum verändert, weil die Hebesätze angepasst wurden.

Eigentümer: als Werbungskosten absetzbar

Vermieter können die Grundsteuer als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen (§ 9 EStG). Sie mindert den steuerpflichtigen Überschuss aus Vermietung und Verpachtung.

Häufige Fragen

Was hat sich bei der Grundsteuer 2025 geändert?

Ab 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer auf Basis der Neubewertung 2022/2023. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte (Westdeutschland: 1964, Ost: 1935) für verfassungswidrig erklärt. Die neuen Grundsteuerwerte liegen oft deutlich höher, aber viele Gemeinden haben die Hebesätze gesenkt — in der Summe soll die Reform aufkommensneutral sein.

Wie funktioniert die Berechnung im Bundesmodell?

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz / 100. Für Wohngrundstücke gilt im Bundesmodell eine Steuermesszahl von 0,31 ‰ (0,00031). Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt und variiert stark (300–800 %).

Was ist der Grundsteuerwert?

Der Grundsteuerwert ist der neue Bewertungsmaßstab ab 2025, festgestellt vom Finanzamt im Feststellungsbescheid 2022/2023. Er basiert auf Bodenrichtwert × Grundstücksfläche + Gebäudewert (bei Wohngebäuden: nach Alter und Mietansatz). Gegen den Bescheid konnten Eigentümer Einspruch einlegen.

Welche Bundesländer haben ein eigenes Grundsteuermodell?

Bayern (Flächenmodell), Baden-Württemberg (reines Bodenmodell), Hamburg (modifiziertes Bundesmodell), Hessen und Niedersachsen (angepasstes Bundesmodell) haben eigene Modelle. Die anderen 11 Bundesländer wenden das Bundesmodell an.

Kann ich Widerspruch gegen den Grundsteuerwert einlegen?

Die Einspruchsfrist für die Feststellungsbescheide 2022/2023 ist in den meisten Fällen abgelaufen. Offene Einsprüche (Grundrechtsschutz) können vorsorglich eingelegt werden. Mehrere Finanzgerichte haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertung — Verfahren sind beim BFH anhängig.

Nebenkostenabrechnung prüfen

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