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Grundsteuer Rechner

Neue Grundsteuer ab 2025 berechnen — Grundsteuerwert aus dem Feststellungsbescheid eingeben und Jahresbetrag sofort ermitteln.

Hinweis: Rechnung auf Basis des Bundesmodells. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzen eigene Flächen- oder Bodenmodelle — dort gilt der Bescheid, nicht diese Formel.
Kurzantwort: Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl (0,31 ‰) × Hebesatz der Gemeinde. Den Grundsteuerwert hat das Finanzamt 2022–2023 im Feststellungsbescheid mitgeteilt. Gültig ab 01.01.2025.

Steuermesszahl Nordrhein-Westfalen: 0.310

%

Hebesatz leer lassen → Ø Nordrhein-Westfalen (543 %) wird verwendet. Exakten Hebesatz bei Gemeinde erfragen.

Jährliche Grundsteuer (ab 2025)

302,99 €

= 25,25 €/Monat

Grundsteuerwert180.000,00 €
× Steuermesszahl (0.310 ‰)= 55,80 €
Messbetrag55,80 €
× Hebesatz (543 %)= 302,99 €/Jahr

Hebesätze Grundsteuer B 2025 (Beispiele — durch die Reform vielerorts stark verändert, je Gemeinde verschieden)

Hebesätze Grundsteuer B ausgewählter Großstädte 2025
StadtHebesatz
Hamburg975 %
München824 %
Bremen755 %
Kölnca. 580 %
Berlin470 %
Stuttgartca. 420 %
Grundsteuerreform 2025: Seit 01.01.2025 gilt bundesweit die neue Grundsteuer. Den Grundsteuerwert hat das Finanzamt 2022/23 per Feststellungsbescheid mitgeteilt. Viele Eigentümer haben Einspruch eingelegt — bis zur rechtskräftigen Entscheidung gilt der festgestellte Wert.

Wert × Messzahl × Hebesatz — und die Länder mit eigenem Modell

Im Bundesmodell gilt: Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Für Wohngrundstücke ist die Messzahl 0,31 ‰. Die Grundsteuer ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag sie nennt (§ 2 Nr. 1 BetrKV).

Umlage in der Abrechnung

Steht die Grundsteuer im Mietvertrag, wird sie nach Wohnfläche umgelegt. Ohne Vereinbarung bleibt sie beim Eigentümer.

Bescheid, nicht Schätzung

Der Rechner braucht den Grundsteuerwert aus dem Feststellungsbescheid. Ohne diesen Wert ist die Rechnung leer.

Fünf Länder ohne Bundesformel

Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen rechnen anders. Dort führt die Bundesformel in die Irre.

Häufige Fehler

  • Hebesatz in Prozent statt als Faktor eingesetzt — 450 % ist 4,50, nicht 450.
  • Einheitswert von 1964 eingegeben — ab 2025 gilt der Grundsteuerwert.
  • Bundesformel für ein Grundstück in Bayern oder Niedersachsen — das Modell greift dort nicht.

Häufige Fragen

Was hat sich bei der Grundsteuer 2025 geändert?

Ab 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer auf Basis der Neubewertung 2022/2023. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte (Westdeutschland: 1964, Ost: 1935) für verfassungswidrig erklärt. Die neuen Grundsteuerwerte liegen oft deutlich höher, aber viele Gemeinden haben die Hebesätze gesenkt — in der Summe soll die Reform aufkommensneutral sein.

Wie funktioniert die Berechnung im Bundesmodell?

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz / 100. Für Wohngrundstücke gilt im Bundesmodell eine Steuermesszahl von 0,31 ‰ (0,00031). Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt und variiert stark (rund 300 bis über 900 %).

Was ist der Grundsteuerwert?

Der Grundsteuerwert ist der neue Bewertungsmaßstab ab 2025, festgestellt vom Finanzamt im Feststellungsbescheid 2022/2023. Er basiert auf Bodenrichtwert × Grundstücksfläche + Gebäudewert (bei Wohngebäuden: nach Alter und Mietansatz). Gegen den Bescheid konnten Eigentümer Einspruch einlegen.

Welche Bundesländer haben ein eigenes Grundsteuermodell?

Bayern (Flächenmodell), Baden-Württemberg (reines Bodenmodell), Hamburg (modifiziertes Bundesmodell), Hessen und Niedersachsen (eigenes Flächenmodell) haben eigene Modelle. Die anderen 11 Bundesländer wenden das Bundesmodell an.

Kann ich Widerspruch gegen den Grundsteuerwert einlegen?

Die Einspruchsfrist für die Feststellungsbescheide 2022/2023 ist in den meisten Fällen abgelaufen. Offene Einsprüche (Grundrechtsschutz) können vorsorglich eingelegt werden. Mehrere Finanzgerichte haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertung — Verfahren sind beim BFH anhängig.

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