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Brutto Netto Rechner

Nettolohn aus dem Bruttogehalt berechnen — mit Steuerklasse I–VI, Kirchensteuer, allen Sozialversicherungsbeiträgen und Bundesland-Auswahl.

Hinweis: Näherungsrechnung auf Basis der Pauschalen 2026. Ohne Freibeträge, Sonderzahlungen oder individuelle Steuerabzüge.
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Ø 2026: 2,90 % — bei Krankenkasse erfragen

Nettoeinkommen

1.881,67 €

Abgabenquote

37.3 %

Bruttogehalt3.000,00 €

Steuern

Lohnsteuer- 465,83 €
Solidaritätszuschlag- 0,00 €

Sozialversicherung

Rentenversicherung (9,3 %)- 279,00 €
Krankenversicherung- 262,50 €
Pflegeversicherung- 72,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)- 39,00 €
Nettoeinkommen1.881,67 €
Grundlage 2026: Grundfreibetrag €12.348, BBG RV €8.450/Monat, BBG KV/PV €5.812,50/Monat. Ohne Freibeträge, Werbungskosten über Pauschale, private Versicherungen oder Sonderzahlungen.

Brutto minus Steuer minus SV — die Blöcke der Lohnabrechnung

Vom Bruttogehalt werden zwei Blöcke abgezogen: Steuern (Lohnsteuer, ggf. Soli und Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Was übrig bleibt, ist das Nettoeinkommen.

Abzüge vom Bruttolohn: Sätze und Bemessungsgrundlage
AbzugSatz ANBemessungsgrundlage
Rentenversicherung9,3 %bis €8.450/Monat
Krankenversicherung7,3 % + Zusatzbis €5.812,50/Monat
Pflegeversicherung1,8 % (+0,6 %)bis €5.812,50/Monat
Arbeitslosenversicherung1,3 %bis €8.450/Monat
Lohnsteuerprogressivnach Steuerklasse
Solidaritätszuschlag5,5 %*nur auf LSt > €20.350/J.

* Soli: Milderungszone von €20.350 bis ca. €37.800 Jahres-Lohnsteuer. Stand: Tarif 2026 · BBG 8.450 / 5.812,50 € · Zusatzbeitrag 2,9 %.

Häufige Fehler

  • Jahresbrutto als Monatsgehalt eingegeben — der Toggle entscheidet die Einheit.
  • Klasse III/V als dauerhafte Steuerersparnis gelesen — die Jahressteuer ist gleich, der Ausgleich kommt über die Veranlagung.
  • Soli auf jedes Gehalt gerechnet — unter der Freigrenze fällt er nicht an.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich der Nettolohn aus dem Bruttolohn?

Nettolohn = Bruttolohn minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (ggf.), Kirchensteuer (ggf.) und Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € in Steuerklasse I bleiben je nach Bundesland ca. 1.950–2.050 € netto.

Welche Steuerklasse ist für mich richtig?

Ledige und Geschiedene: Klasse I. Alleinerziehende: Klasse II (Entlastungsbetrag €4.260/Jahr). Verheiratete: Klasse III (Hauptverdiener) + V (Geringverdiener) oder beide Klasse IV. Zweites Arbeitsverhältnis: Klasse VI. Klasse III/V verschiebt Lohnsteuer vom höher zum geringer verdienenden Partner — die Jahressteuer bleibt gleich und wird über die Pflichtveranlagung ausgeglichen; Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Krankengeld des Partners in Klasse V fallen dadurch niedriger aus.

Was ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € pro Jahr (1.029 €/Monat). Bis zu diesem Betrag wird kein Einkommen besteuert. Er wird jährlich an die Inflation angepasst.

Ab wann fällt der Solidaritätszuschlag an?

Seit 2021 zahlt die große Mehrheit der Steuerzahler keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei einer Lohnsteuer von 20.350 €/Jahr (entspricht grob einem Jahresbrutto von ca. 76.000 € in SK I). Darüber liegt eine Milderungszone, bevor der volle Satz von 5,5 % greift.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?

Arbeitnehmer zahlen: Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %), Pflegeversicherung 1,8 % (+0,6 % für Kinderlose), Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Zusammen rund 20–21 % des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

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