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Brutto Netto Rechner 2025

Nettolohn aus dem Bruttogehalt berechnen — mit Steuerklasse I–VI, Kirchensteuer, allen Sozialversicherungsbeiträgen und Bundesland-Auswahl.

Hinweis: Näherungsrechnung auf Basis der Pauschalen 2025. Ohne Freibeträge, Sonderzahlungen oder individuelle Steuerabzüge.
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Ø 2025: 1,70 % — bei Krankenkasse erfragen

Nettoeinkommen

1.889,01 €

Abgabenquote

37.0 %

Bruttogehalt3.000,00 €

Steuern

Lohnsteuer- 487,00 €
Solidaritätszuschlag- 0,00 €

Sozialversicherung

Rentenversicherung (9,3 %)- 279,00 €
Krankenversicherung- 244,49 €
Pflegeversicherung- 61,50 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)- 39,00 €
Nettoeinkommen1.889,01 €
Grundlage 2025: Grundfreibetrag €11.784, BBG RV €7.550/Monat, BBG KV/PV €5.512,50/Monat. Ohne Freibeträge, Werbungskosten über Pauschale, private Versicherungen oder Sonderzahlungen.

Wie wird der Nettolohn berechnet?

Vom Bruttogehalt werden zwei Blöcke abgezogen: Steuern (Lohnsteuer, ggf. Soli und Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Was übrig bleibt, ist das Nettoeinkommen.

AbzugSatz ANBemessungsgrundlage
Rentenversicherung9,3 %bis €7.550/Monat
Krankenversicherung7,3 % + Zusatzbis €5.512/Monat
Pflegeversicherung1,7 % (+0,35 %)bis €5.512/Monat
Arbeitslosenversicherung1,3 %bis €7.550/Monat
Lohnsteuerprogressivnach Steuerklasse
Solidaritätszuschlag5,5 %*nur auf LSt > €18.130/J.

* Soli: Milderungszone von €18.130 bis ca. €33.700 Jahres-Lohnsteuer.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich der Nettolohn aus dem Bruttolohn?

Nettolohn = Bruttolohn minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (ggf.), Kirchensteuer (ggf.) und Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € in Steuerklasse I bleiben je nach Bundesland ca. 1.950–2.050 € netto.

Welche Steuerklasse ist für mich richtig?

Ledige und Geschiedene: Klasse I. Alleinerziehende: Klasse II (Entlastungsbetrag €4.260/Jahr). Verheiratete: Klasse III (Hauptverdiener) + V (Geringverdiener) oder beide Klasse IV. Zweites Arbeitsverhältnis: Klasse VI. Klasse III/V lohnt sich wenn ein Partner deutlich mehr verdient.

Was ist der Grundfreibetrag 2025?

Der Grundfreibetrag 2025 beträgt 11.784 € pro Jahr (984 €/Monat). Bis zu diesem Betrag wird kein Einkommen besteuert. Ab 2026 soll er auf ca. 12.096 € steigen (abhängig von Gesetzgebung).

Ab wann fällt der Solidaritätszuschlag an?

Seit 2021 zahlt die große Mehrheit der Steuerzahler keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2025 bei einer Lohnsteuer von 18.130 €/Jahr (entspricht einem Jahresbrutto von ca. 73.000 € in SK I). Darüber gibt es eine Milderungszone bis ca. 100.000 € Jahresbrutto.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2025?

Arbeitnehmer zahlen: Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø ~0,85 %), Pflegeversicherung 1,7 % (+0,35 % kinderlos ab 23), Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Zusammen ca. 19,5–20,5 % des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

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