Nettolohn aus dem Bruttogehalt berechnen — mit Steuerklasse I–VI, Kirchensteuer, allen Sozialversicherungsbeiträgen und Bundesland-Auswahl.
Ø 2026: 2,90 % — bei Krankenkasse erfragen
Nettoeinkommen
1.881,67 €
Abgabenquote
37.3 %
Steuern
Sozialversicherung
Vom Bruttogehalt werden zwei Blöcke abgezogen: Steuern (Lohnsteuer, ggf. Soli und Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Was übrig bleibt, ist das Nettoeinkommen.
| Abzug | Satz AN | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 % | bis €8.450/Monat |
| Krankenversicherung | 7,3 % + Zusatz | bis €5.812,50/Monat |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (+0,6 %) | bis €5.812,50/Monat |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | bis €8.450/Monat |
| Lohnsteuer | progressiv | nach Steuerklasse |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 %* | nur auf LSt > €20.350/J. |
* Soli: Milderungszone von €20.350 bis ca. €37.800 Jahres-Lohnsteuer.
Wie berechnet sich der Nettolohn aus dem Bruttolohn?
Nettolohn = Bruttolohn minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (ggf.), Kirchensteuer (ggf.) und Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € in Steuerklasse I bleiben je nach Bundesland ca. 1.950–2.050 € netto.
Welche Steuerklasse ist für mich richtig?
Ledige und Geschiedene: Klasse I. Alleinerziehende: Klasse II (Entlastungsbetrag €4.260/Jahr). Verheiratete: Klasse III (Hauptverdiener) + V (Geringverdiener) oder beide Klasse IV. Zweites Arbeitsverhältnis: Klasse VI. Klasse III/V lohnt sich wenn ein Partner deutlich mehr verdient.
Was ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € pro Jahr (1.029 €/Monat). Bis zu diesem Betrag wird kein Einkommen besteuert. Er wird jährlich an die Inflation angepasst.
Ab wann fällt der Solidaritätszuschlag an?
Seit 2021 zahlt die große Mehrheit der Steuerzahler keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei einer Lohnsteuer von 20.350 €/Jahr (entspricht grob einem Jahresbrutto von ca. 76.000 € in SK I). Darüber liegt eine Milderungszone, bevor der volle Satz von 5,5 % greift.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?
Arbeitnehmer zahlen: Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %), Pflegeversicherung 1,8 % (+0,6 % für Kinderlose), Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Zusammen rund 20–21 % des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
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