13. März 2026 · 4 Min. Lesezeit
Müllgebühren als Nebenkosten — was ist umlagefähig?
Müllgebühren sind umlagefähig — aber nicht alles. Wir erklären, welche Entsorgungskosten Vermieter abrechnen dürfen, was nicht zulässig ist und was bei Leerstand gilt.
Müllgebühren zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten — doch was genau darf abgerechnet werden, und wo liegt die Grenze? In der Praxis kommt es hier immer wieder zu Streit, weil Vermieter manchmal Posten einrechnen, die nicht zulässig sind.
Was ist umlagefähig?
Die Müllbeseitigung ist in §2 Nr. 8 BetrKV als Betriebskosten definiert. Umlagefähig sind:
Was ist nicht umlagefähig?
Folgende Müllkosten darf der Vermieter nicht auf Mieter umlegen:
- Einmalige Sonderentsorgungen: z. B. die Entsorgung von Bauschutt nach einer Renovierung durch den Vermieter
- Sondermüll: Entsorgung von Schadstoffen oder kontaminierten Materialien aus dem Gebäude
- Illegale Müllentsorgung Dritter: Wenn jemand Müll auf dem Grundstück ablädt und der Vermieter Entsorgungskosten hat, ist das grundsätzlich nicht umlagefähig — außer, es ist klar dem Mieter zuzuordnen
- Mehrkosten durch Fehlwürfe: Soweit nicht konkret auf Mieter zurückzuführen
Wie werden Müllgebühren verteilt?
Bei mehreren Wohneinheiten werden die Müllgebühren nach dem vereinbarten Umlageschlüssel aufgeteilt. Fehlt eine Vereinbarung, gilt die Wohnfläche als Standardschlüssel (§556a BGB). Manche Vermieter teilen Müllkosten auch nach Personenzahl auf — das ist zulässig, wenn es so im Mietvertrag steht.
Sonderproblem: überdimensionierte Müllbehälter
Hat der Vermieter Mülltonnen bestellt, die deutlich größer sind als nötig, und fallen dadurch höhere Gebühren an, kann der Mieter die Kosten für den überschüssigen Teil anfechten. Grundsatz: Der Vermieter hat das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten — er muss günstigere Alternativen wählen, wenn diese zumutbar sind.
Müllgebühren und Leerstand
Steht eine Wohnung leer, fallen dennoch Müllgebühren für das gesamte Gebäude an. Diese Leerstandskosten trägt der Vermieter — sie dürfen nicht auf die übrigen Mieter umgelegt werden. Der Vermieter muss den auf die Leerstandswohnung entfallenden Anteil selbst tragen und darf nur den verbleibenden Anteil auf die tatsächlichen Mieter verteilen.
Einzelabrechnung bei eigenem Müllanschluss
In manchen Fällen hat jede Wohneinheit eine eigene Müllgebührenveranlagung durch die Gemeinde. Dann entfällt die Umlage über die Nebenkostenabrechnung — der Mieter zahlt direkt an die Gemeinde und erhält keinen weiteren Posten in der Abrechnung.