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Nebenkostenabrechnung Checker

Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung in 3 Schritten auf Fristen, unzulässige Positionen und Formfehler — und erfahren Sie, ob Sie Widerspruch einlegen können.

Hinweis: Dieser Checker dient der unverbindlichen Erstorientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitigkeiten empfehlen wir einen Mieterverein oder Fachanwalt.

Fristen prüfen

Datum auf dem Abrechnungsschreiben

Wann haben Sie die Abrechnung erhalten?

So prüfen Sie Ihre Abrechnung

Jede Nebenkostenabrechnung muss bestimmte formelle und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Fehler sind häufig — laut Mieterverbänden sind rund jede zweite Abrechnung fehlerhaft. Die häufigsten Probleme: zu späte Zustellung, nicht umlagefähige Kosten und fehlende Umlageschlüssel.

1. Fristen prüfen

Die 12-Monats-Frist ist die wichtigste: Kommt die Abrechnung zu spät, sind Nachforderungen des Vermieters ausgeschlossen. Auch Ihre eigene Widerspruchsfrist von 12 Monaten ab Zugang sollten Sie im Blick haben.

2. Positionen prüfen

Hausverwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung dürfen nicht umgelegt werden. Diese Kosten tragen Vermieter nach §1 Abs. 2 BetrKV selbst. Auch Leerstandskosten und Bankgebühren sind nicht umlagefähig.

3. Formalia prüfen

Der Umlageschlüssel muss für jede Position angegeben sein. Die geleisteten Vorauszahlungen müssen abgezogen werden. Fehlt eines davon, ist die Abrechnung formell unwirksam — auch wenn die Beträge inhaltlich korrekt wären.

Häufige Fragen

Welche Fehler kommen in Nebenkostenabrechnungen häufig vor?

Die häufigsten Fehler: Nicht umlagefähige Positionen (z.B. Hausverwaltungskosten, Reparaturen), fehlende oder falsche Umlageschlüssel, verspätete Zustellung nach der 12-Monats-Frist, fehlende Vorauszahlungsangabe und Abrechnungszeitraum ungleich 12 Monate.

Bis wann muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung schicken?

Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung dem Mieter zugegangen sein (§556 Abs. 3 BGB). Bei einem Abrechnungsjahr 01.01.–31.12. also bis zum 31.12. des Folgejahres. Kommt sie später, sind Nachforderungen ausgeschlossen.

Wie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?

12 Monate ab Zugang der Abrechnung. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nur noch in Ausnahmefällen geltend gemacht werden. Wichtig: Auch wenn Sie Einwände haben, sollten Sie ausstehende Beträge vorsichtshalber unter Vorbehalt zahlen.

Was passiert wenn ich Widerspruch einlege?

Der Vermieter muss die beanstandeten Punkte prüfen und erläutern. Stimmt er dem Widerspruch zu, korrigiert er die Abrechnung. Lehnt er ab, müssen Sie entscheiden ob Sie den Rechtsweg gehen. Bei Nachzahlungsstreit empfiehlt sich ein Mieterverein oder Anwalt.

Kann ich Belegeinsicht verlangen?

Ja. Mieter haben das Recht, die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege (Rechnungen, Verträge) einzusehen (§259 BGB). Der Vermieter muss Einsicht vor Ort gewähren oder auf Kosten des Mieters Kopien zusenden.

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