Nebenkostenabrechnung Checker
Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung in 3 Schritten auf Fristen, unzulässige Positionen und Formfehler — und erfahren Sie, ob Sie Widerspruch einlegen können.
Schritt 1 von 4 — Fristen
Fristen prüfen
Datum auf dem Abrechnungsschreiben
Wann haben Sie die Abrechnung erhalten?
So prüfen Sie Ihre Abrechnung
Jede Nebenkostenabrechnung muss bestimmte formelle und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Die häufigsten Beanstandungen: zu späte Zustellung, nicht umlagefähige Kosten und fehlende Umlageschlüssel. Eine repräsentative Deutschland-Quote gibt es nicht. Die sieben Schritte im Ratgeber Nebenkostenabrechnung in 7 Schritten.
1. Fristen prüfen
Kommt die Abrechnung später als 12 Monate nach Ende des Zeitraums, sind Nachforderungen ausgeschlossen. Einwendungen des Mieters enden 12 Monate nach Zugang.
2. Positionen prüfen
Hausverwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung dürfen nicht umgelegt werden. Diese Kosten tragen Vermieter nach §1 Abs. 2 BetrKV selbst. Auch Leerstandskosten und Bankgebühren sind nicht umlagefähig.
3. Formalia prüfen
Der Umlageschlüssel muss für jede Position angegeben sein. Die geleisteten Vorauszahlungen müssen abgezogen werden. Fehlt eines davon, ist die Abrechnung formell unwirksam — auch wenn die Beträge inhaltlich korrekt wären.
Häufige Fehler
- Nur die Summe geprüft — Formfehler (Frist, Zeitraum, Schlüssel) sperren die Nachforderung, nicht das Bauchgefühl zur Höhe.
- Widerspruchsfrist mit Abrechnungsfrist verwechselt — 12 Monate ab Zugang, nicht ab Jahresende.
- Aufrechnung ohne Anzeige — § 556b Abs. 2 verlangt Textform einen Monat vorher.
Häufige Fragen
Welche Fehler kommen in Nebenkostenabrechnungen häufig vor?
Die häufigsten Fehler: Nicht umlagefähige Positionen (z.B. Hausverwaltungskosten, Reparaturen), fehlende oder falsche Umlageschlüssel, verspätete Zustellung nach der 12-Monats-Frist, fehlende Vorauszahlungsangabe und Abrechnungszeitraum ungleich 12 Monate.
Bis wann muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung schicken?
Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung dem Mieter zugegangen sein (§556 Abs. 3 BGB). Bei einem Abrechnungsjahr 01.01.–31.12. also bis zum 31.12. des Folgejahres. Kommt sie später, sind Nachforderungen ausgeschlossen.
Wie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?
12 Monate ab Zugang (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Danach sind Einwendungen in der Regel ausgeschlossen. Ein Vorbehalt ist etwas anderes als eine Aufrechnung — er erhält den Anspruch, er tilgt die Forderung nicht.
Was passiert wenn ich Widerspruch einlege?
Der Vermieter muss die beanstandeten Punkte prüfen. Stimmt er zu, korrigiert er. Lehnt er ab, bleibt der Streit — der Checker erzeugt keinen Brief, der Generator schon.
Kann ich Belegeinsicht verlangen?
Ja. Mieter haben das Recht, die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege (Rechnungen, Verträge) einzusehen (§556 Abs. 4 BGB). Der Vermieter muss Einsicht vor Ort gewähren oder auf Kosten des Mieters Kopien zusenden.
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