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Von Laurin Schlereth · 14. März 2026 · 5 Min. Lesezeit

Nebenkosten in der WG — wer zahlt was?

Gesamtschuldnerschaft oder Hauptmieter-Modell? Nebenkosten in der WG rechtlich erklärt — interne Aufteilung und was bei Auszug gilt.

Kurzantwort: Wer in der WG für die Nebenkosten haftet, hängt vom Mietvertrag ab. Stehen alle Mitbewohner im Mietvertrag, haften sie als Gesamtschuldner — der Vermieter kann die volle Summe von jedem Einzelnen verlangen. Im Hauptmieter-Modell ist nur der Hauptmieter dem Vermieter gegenüber zuständig und rechnet intern mit den Untermietern ab. Die interne Aufteilung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und sollte schriftlich vereinbart werden.

In Wohngemeinschaften stellen sich rund um Nebenkosten viele praktische und rechtliche Fragen: Wer steht im Mietvertrag? Wer haftet gegenüber dem Vermieter? Wie teilt man die Nebenkosten intern auf? Und was passiert, wenn ein WG-Mitglied auszieht? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte.

Variante 1: Alle WG-Mitglieder im Mietvertrag

Wenn alle Mitbewohner als Hauptmieter im Mietvertrag stehen, haften sie gemeinsam als Gesamtschuldner nach § 421 BGB. Das bedeutet: Der Vermieter kann die gesamte Miet- und Nebenkostenschuld nach freier Wahl von jedem Einzelnen in voller Höhe verlangen — auch für Anteile, die zahlungsunfähige oder ausgezogene Mitbewohner nicht beglichen haben.

Wer mehr als seinen rechnerischen Anteil gezahlt hat, kann sich das Zuviel intern von den anderen zurückholen: § 426 BGB gibt einen Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis. Im Zweifel haftet jeder zu gleichen Teilen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Praktischer Nachteil: Ist ein Mitbewohner pleite oder unauffindbar, bleibt der Zahlende auf dessen Anteil sitzen, bis er ihn notfalls einklagt.

Variante 2: Hauptmieter und Untermieter

Häufiger ist das Modell mit einem Hauptmieter, der die Wohnung vom Vermieter gemietet hat und einzelne Zimmer untervermietet. Wichtig: Untervermietung braucht die Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB). Will der Mieter nur einen Teil der Wohnung (ein Zimmer) untervermieten und hat dafür ein berechtigtes Interesse (z. B. WG-Gründung, Kostenteilung), hat er nach § 553 BGB sogar einen Anspruch auf Erlaubnis — der Vermieter darf sie nur aus wichtigem Grund verweigern. Untervermietung der gesamten Wohnung fällt nicht unter diesen Anspruch. Ist die Erlaubnis erteilt, gilt:

  • Dem Vermieter gegenüber ist nur der Hauptmieter zuständig — er zahlt Miete und Nebenkosten und bekommt die Nebenkostenabrechnung.
  • Der Hauptmieter rechnet mit den Untermietern intern ab — entweder pauschal oder anteilig.
  • Untermietverträge sollten die Nebenkosten-Regelung schriftlich festhalten.

Wie teilt man Nebenkosten in der WG auf?

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für die interne Aufteilung. Gängige Methoden:

  • Gleiche Teile: Einfachste Lösung — jeder zahlt gleich viel, unabhängig von Zimmergröße oder Verbrauch.
  • Nach Zimmergröße: Fairer bei unterschiedlich großen Zimmern — Grundkosten werden nach m² aufgeteilt.
  • Verbrauchsbasiert: Wasser- und Heizkosten nach individuellem Verbrauch, Grundkosten gleich — am fairsten, aber aufwändigster.

Tipp: Legen Sie die interne Aufteilung schriftlich im Untermietvertrag oder einer WG-Vereinbarung fest. Das vermeidet späteren Streit.

Ein Rechenbeispiel für eine 3er-WG (Zimmer 12, 16 und 20 m²) mit 360 € Nebenkosten pro Monat, aufgeteilt nach der gängigen Mischform „Grundkosten nach Zimmergröße, Gemeinschaftsflächen zu gleichen Teilen":

Zimmerflächen gesamt48 m²
Anteil 12 m²-Zimmer (25 %)90 €
Anteil 16 m²-Zimmer (33 %)120 €
Anteil 20 m²-Zimmer (42 %)150 €
= Summe360 €

Wären die Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Flur) separat zu gleichen Teilen umgelegt, würde man die 360 € vorher in einen Zimmer- und einen Gemeinschaftsblock teilen und nur den ersten nach m² verteilen. Das ist rechnerisch aufwändiger, aber gegenüber sehr unterschiedlichen Zimmergrößen fairer.

Die Personenschlüssel-Falle

Rechnet der Vermieter die Nebenkosten nach Personenzahl ab, zahlt eine vollbesetzte 4er-WG das Vierfache eines Single-Haushalts derselben Fläche — bei verbrauchsunabhängigen Posten wie Grundsteuer, Versicherung oder Hausmeister ist das oft unverhältnismäßig. Prüfen Sie deshalb in der WG besonders genau, welcher Umlageschlüssel im Mietvertrag vereinbart ist; ohne Vereinbarung gilt die Wohnfläche (§556a Abs. 1 BGB), was für WGs meist günstiger ist.

Was passiert, wenn ein WG-Mitglied auszieht?

Hauptmieter-Modell: Der Hauptmieter schuldet dem Vermieter weiterhin die Nebenkosten — er muss also sicherstellen, dass das neue Mitglied seinen Anteil zahlt. Intern sollte beim Auszug eine Zwischenabrechnung oder eine Vereinbarung zur späteren Abrechnung getroffen werden.

Alle im Mietvertrag: Das ausziehende Mitglied bleibt gegenüber dem Vermieter in der Pflicht, bis es formell aus dem Mietvertrag entlassen wird. Das geht nur mit Zustimmung des Vermieters.

Nebenkostenabrechnung in der WG — Praxistipps

  • Führen Sie ein gemeinsames Haushaltskonto für Nebenkosten-Vorauszahlungen — das schafft Transparenz.
  • Bewahren Sie Kontoauszüge und interne Abrechnungen auf — bei Streit oder Auszug ist der Nachweis wichtig.
  • Bei Auszug eines Mitbewohners: Übergabeprotokoll mit Zählerständen anfertigen.
  • Wenn der Hauptmieter auszieht und die WG bestehen bleibt, muss ein neuer Hauptmietvertrag oder eine Vertragsübernahme mit dem Vermieter vereinbart werden.

Häufige Fragen

Bekommt jedes WG-Mitglied eine eigene Nebenkostenabrechnung?

Nein. Der Vermieter erstellt die Abrechnung an die Person(en) im Mietvertrag. Im Hauptmieter-Modell erhält nur der Hauptmieter die Abrechnung und rechnet intern mit den Untermietern ab.

Was passiert, wenn ein WG-Mitglied seinen Anteil an den Nebenkosten nicht zahlt?

Stehen alle WG-Mitglieder als Gesamtschuldner im Mietvertrag, kann der Vermieter den vollen Betrag nach § 421 BGB von jedem Einzelnen verlangen. Wer mehr als seinen Anteil zahlt, hat nach § 426 BGB einen internen Ausgleichsanspruch gegen die übrigen. Im Hauptmieter-Modell haftet nur der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter und muss intern Ausgleich verlangen.

Darf ich als Hauptmieter meinen Untermietern die Nebenkosten weitergeben?

Ja, im Untermietvertrag können Sie vereinbaren, dass Untermieter einen Anteil an den Betriebskosten tragen. Die Weitergabe muss aber dem tatsächlichen Verbrauch oder einer fairen Aufteilung entsprechen — willkürliche Aufschläge sind unzulässig.

Wie teilt man Heizkosten in der WG am fairsten auf?

Die fairste Methode ist die verbrauchsabhängige Aufteilung mit separaten Heizkostenverteilern oder Thermostaten. Ist das nicht möglich, empfiehlt sich eine Aufteilung nach Zimmergröße für die Grundkosten und gleiche Teile für die übrigen Betriebskosten.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.