14. März 2026 · 5 Min. Lesezeit
Nebenkosten in der WG — wer zahlt was?
Gesamtschuldnerschaft oder Hauptmieter-Modell? Wir erklären wie Nebenkosten in Wohngemeinschaften rechtlich funktionieren, wie man sie intern aufteilt und was bei Auszug gilt.
Nebenkosten in der WG — wer zahlt was?
In Wohngemeinschaften stellen sich rund um Nebenkosten viele praktische und rechtliche Fragen: Wer steht im Mietvertrag? Wer haftet gegenüber dem Vermieter? Wie teilt man die Nebenkosten intern auf? Und was passiert, wenn ein WG-Mitglied auszieht? Wir erklären die wichtigsten Punkte.
Variante 1: Alle WG-Mitglieder im Mietvertrag
Wenn alle Mitbewohner als Hauptmieter im Mietvertrag stehen, haften sie gemeinsam als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter. Das bedeutet: Der Vermieter kann von jedem Einzelnen die volle Summe verlangen — auch für Nebenkosten, die andere nicht gezahlt haben. Intern können die Mitglieder dann einen Ausgleich fordern.
Vorteil: Alle haben gleichwertige Rechte. Nachteil: Bei Streit in der WG haftet jeder für alle.
Variante 2: Hauptmieter und Untermieter
Häufiger ist das Modell mit einem Hauptmieter, der die Wohnung vom Vermieter gemietet hat und einzelne Zimmer untervermietet. Hier gilt:
- Dem Vermieter gegenüber ist nur der Hauptmieter zuständig — er zahlt Miete und Nebenkosten und bekommt die Nebenkostenabrechnung.
- Der Hauptmieter rechnet mit den Untermietern intern ab — entweder pauschal oder anteilig.
- Untermietverträge sollten die Nebenkosten-Regelung schriftlich festhalten.
Wie teilt man Nebenkosten in der WG auf?
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für die interne Aufteilung. Gängige Methoden:
- Gleiche Teile: Einfachste Lösung — jeder zahlt gleich viel, unabhängig von Zimmergröße oder Verbrauch.
- Nach Zimmergröße: Fairer bei unterschiedlich großen Zimmern — Grundkosten werden nach m² aufgeteilt.
- Verbrauchsbasiert: Wasser- und Heizkosten nach individuellem Verbrauch, Grundkosten gleich — am fairsten, aber aufwändigster.
Tipp: Legen Sie die interne Aufteilung schriftlich im Untermietvertrag oder einer WG-Vereinbarung fest. Das vermeidet späteren Streit.
Was passiert wenn ein WG-Mitglied auszieht?
Hauptmieter-Modell: Der Hauptmieter schuldet dem Vermieter weiterhin die Nebenkosten — er muss also sicherstellen, dass das neue Mitglied seinen Anteil zahlt. Intern sollte beim Auszug eine Zwischenabrechnung oder eine Vereinbarung zur späteren Abrechnung getroffen werden.
Alle im Mietvertrag: Das ausziehende Mitglied bleibt gegenüber dem Vermieter in der Pflicht, bis es formell aus dem Mietvertrag entlassen wird. Das geht nur mit Zustimmung des Vermieters.
Nebenkostenabrechnung in der WG — Praxistipps
- Führen Sie ein gemeinsames Haushaltskonto für Nebenkosten-Vorauszahlungen — das schafft Transparenz.
- Bewahren Sie Kontoauszüge und interne Abrechnungen auf — bei Streit oder Auszug ist der Nachweis wichtig.
- Bei Auszug eines Mitbewohners: Übergabeprotokoll mit Zählerständen anfertigen.
- Wenn der Hauptmieter auszieht und die WG bestehen bleibt, muss ein neuer Hauptmietvertrag oder eine Vertragsübernahme mit dem Vermieter vereinbart werden.
Zusammenfassung
- Bei Gesamtschuldnerschaft haften alle WG-Mitglieder gemeinsam gegenüber dem Vermieter
- Im Hauptmieter-Modell ist nur der Hauptmieter dem Vermieter gegenüber zuständig
- Die interne Aufteilung kann frei vereinbart werden — schriftlich festhalten
- Bei Auszug sollte eine klare interne Regelung und ein Übergabeprotokoll existieren