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Von Laurin Schlereth · · Aktualisiert am · 10 Min. Lesezeit

Immobilien Crowdinvesting — Renditen, Risiken & Plattformen

Crowdinvesting in Immobilien: Renditen (5–8 %), Ausfallrisiken, Nachrangdarlehen-Konstruktion, Plattformvergleich und was bei Projektinsolvenzen passiert.

Schon ab 500 oder 1.000 Euro in Immobilien investieren — ohne Notar, ohne Grundbuch, ohne Hausverwaltung. Das Versprechen des Immobilien-Crowdinvestings klingt verlockend, gerade für Menschen, die von einer direkten Immobilieninvestition noch weit entfernt sind. Plattformen wie Exporo, Bergfürst und andere warben jahrelang mit zweistelligen Renditen und suggerierter Sicherheit durch das Sachwert-Backing. Doch die Immobilienkrise ab 2022 hat die Schwachstellen des Modells schonungslos aufgedeckt: Ausfalllisten wurden länger, Projekte konnten nicht refinanziert werden, und manche Plattformen haben ihren Betrieb eingestellt oder stark eingeschränkt. Wer heute in Immobilien-Crowdinvesting investiert, muss die Risiken sehr gut verstehen.

Kurzantwort: Beim Immobilien-Crowdinvesting investieren viele Anleger ab ~500 € online in ein Projekt — meist über ein Nachrangdarlehen mit fester Verzinsung (oft 5–8 %). Klingt nach Sachwert, ist aber riskant: Als Nachrangdarlehen steht Ihr Geld bei einer Projektpleite ganz hinten an — Totalverlust möglich. Die Immobilienkrise ab 2022 brachte zahlreiche Ausfälle, und mit der Betreiberin von Engel & Völkers Digital Invest fiel 2025 sogar eine Plattform selbst aus. Die Anlage ist damit nicht durch Sachwerte gesichert und unterliegt keiner Einlagensicherung.
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Wie funktioniert Immobilien-Crowdinvesting?

Beim Immobilien-Crowdinvesting stellt eine Vielzahl von Kleinanlegern gemeinsam Kapital für ein Immobilienprojekt bereit. Dies geschieht typischerweise in Form von nachrangigen Darlehen oder partiarischen Darlehen — nicht in Form von Eigenkapitalbeteiligungen. Der Unterschied ist entscheidend: Als Darlehensgeber sind Anleger Gläubiger des Projektentwicklers, keine Miteigentümer der Immobilie.

Das Mezzanine-Darlehen ist die häufigste Finanzierungsstruktur: Der Projektentwickler benötigt für sein Bauprojekt oder seine Immobilienakquisition neben dem erstrangigen Bankdarlehen zusätzliches Kapital, das er über Crowdinvesting-Plattformen einsammelt. Die Anleger stellen dieses Nachrangkapital bereit und erhalten dafür einen festen Zinssatz, meistens zwischen 5 und 12% p.a., über eine Laufzeit von typischerweise 12 bis 36 Monaten.

Der Begriff "nachrangig" ist dabei der wichtigste Begriff, den jeder Anleger verstehen muss: Im Insolvenzfall werden zunächst erstrangige Gläubiger (die finanzierenden Banken) bedient. Erst danach, und nur wenn noch etwas übrig bleibt, kommen die Nachranggläubiger — also die Crowdinvestoren — an die Reihe. In den meisten Insolvenzfällen bedeutet "nachrangig": Totalverlust.

Typische Strukturen: Projektentwicklung vs. Bestandsimmobilien

Es gibt zwei grundlegend verschiedene Investitionstypen, die auf Crowdinvesting-Plattformen angeboten werden:

Projektentwicklung (Development): Finanzierung eines Neubau- oder Sanierungs-Projekts. Laufzeit oft 12-24 Monate. Höchste Renditen, aber auch höchstes Risiko — das Projekt kann scheitern, der Markt kann sich drehen, Baugenehmigungen können ausbleiben.
Bestandsimmobilien: Finanzierung des Kaufs oder der Refinanzierung einer bestehenden, vermieteten Immobilie. Etwas geringeres Risiko als Development, aber immer noch Nachrangdarlehen mit Ausfallrisiko.
Kurze Laufzeiten (6-18 Monate): Typisch für Projektentwicklungen in der Bauphase. Attraktiv für Anleger, aber Refinanzierungsrisiko hoch: Wenn das Projekt am Ende nicht verkauft oder refinanziert werden kann, läuft die Laufzeit aus und der Darlehensnehmer kann nicht zurückzahlen.
Lange Laufzeiten (3-7 Jahre): Typisch für Bestandsobjekte mit laufenden Mieteinnahmen. Geringeres Timing-Risiko, aber längere Kapitalbindung und weniger Liquidität für den Anleger.

Bekannte Plattformen im Vergleich

Immobilien-Crowdinvesting-Plattformen im Vergleich
PlattformRendite (p.a.)MindestanlageRisikoklasseBesonderheit
Exporo4-8 %500 EuroHoch (Nachrang)Marktführer DE, viele Ausfälle 2022-24
Bergfürst3-7 %10 EuroHoch (Nachrang)Niedrige Einstiegshürde
Engel & Völkers Digital InvestKein Neugeschäft🔴 Betreibergesellschaft insolvent (Verfahren eröffnet 01.10.2025), Plattform am 21.11.2025 abgeschaltet
Zinsbaustein4-7 %500 EuroHochFokus auf Wohnimmobilien-Entwicklung
Crowddesk / Walnutvariabel100-500 EuroHochPlattform für versch. Emittenten

Stand: August 2026 · Quelle: Anbieterangaben. Renditen sind Zielrenditen, keine Zusagen; Plattformen und Konditionen ändern sich häufig, und auch Betreiber können ausfallen.

Hinweis: Plattformen ändern ihre Angebote und Konditionen regelmäßig. Die oben genannten Werte sind Richtwerte und können sich verändert haben. Immer auf der aktuellen Plattform-Website nachprüfen.

Das Plattformrisiko ist real — und hat sich 2025 verwirklicht

Bei Nachrangdarlehen denkt man zuerst an das Ausfallrisiko des Projekts. Der Fall EV Digital Invest zeigt die zweite Ebene: Auch der Plattformbetreiber selbst kann ausfallen. Die Betreiberin der Plattform „Engel & Völkers Digital Invest" stellte am 04.07.2025 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Charlottenburg; das Verfahren wurde am 01.10.2025 in Eigenverwaltung eröffnet, die Plattform am 21.11.2025 abgeschaltet. Anleger mussten ihre Forderungen bis zum 19.12.2025 anmelden. Ein bekannter Markenname im Plattformnamen sagt über die Bonität der dahinterstehenden Gesellschaft also nichts aus — und über die der finanzierten Projekte erst recht nichts.

Renditen realistisch einschätzen: Was hinter den Zinssätzen steckt

7 oder 8% Nominalzins p.a. klingt im Vergleich zu Tagesgeld- oder Anleiherenditen sehr attraktiv. Doch dieser Zins wird nur dann vollständig ausgezahlt, wenn das Projekt wie geplant läuft und der Kreditnehmer am Ende der Laufzeit die volle Darlehensssumme zurückzahlen kann. Das ist keineswegs garantiert.

Die risikoadjustierte Rendite — also die Rendite unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ausfallwahrscheinlichkeit — liegt deutlich niedriger. Wenn ein Portfolio von 10 Projekten eine erwartete Rendite von 7% hat, aber in 1 von 10 Fällen ein Totalausfall eintritt, sinkt die tatsächliche Durchschnittsrendite auf ca. 3-4%. Bei höheren Ausfallquoten — die in der Immobilienkrise 2022-2024 für manche Projektentwicklungs-Portfolios relevant wurden — kann die reale Rendite sogar negativ sein.

Laufzeitverlängerungen sind ein weiteres Risiko, das die Renditerechnung verzerrt: Wenn ein Projekt nicht pünktlich zurückgezahlt wird und die Laufzeit um 6-12 Monate verlängert wird, ist das Kapital länger gebunden als geplant. Neue Anlagemöglichkeiten können in dieser Zeit nicht genutzt werden (Opportunitätskosten).

Risiken im Detail: Nachrangigkeit, Plattforminsolvenz und Immobilienkrise

Die Risikostruktur beim Immobilien-Crowdinvesting ist komplex und unterscheidet sich fundamental von anderen Spar- und Anlageformen. Eine vollständige Risikoanalyse muss folgende Dimensionen berücksichtigen:

Totalausfallrisiko: Nachrangdarlehen haben im Insolvenzfall die niedrigste Priorität. Erstrang-Banken und andere vorrangige Gläubiger werden zuerst bedient. Für Nachranggläubiger bleibt in der Regel nichts übrig. Das ist kein theoretisches Szenario — es ist in vielen realen Insolvenzfällen so eingetreten.
Refinanzierungsrisiko: Viele Projektentwickler planen, das Nachrangdarlehen am Ende durch einen Bankkredit oder einen Verkauf abzulösen. Wenn der Markt sich verschlechtert und die Refinanzierung nicht gelingt, kann der Kreditnehmer die Rückzahlung nicht leisten.
Plattforminsolvenz: Wenn die Plattform selbst insolvent wird, müssen die bestehenden Darlehensverträge trotzdem noch abgewickelt werden. Das ist kompliziert und hat in der Praxis zu erheblichen Verzögerungen und Teilverlusten geführt.
Marktrisiko Immobilien: Sinkende Immobilienpreise (wie 2022-2024 in Deutschland) erhöhen das Risiko, dass ein Projekt beim Verkauf nicht den erwarteten Preis erzielt, und damit das Nachrangdarlehen nicht vollständig bedient werden kann.
Bewertungsrisiko: Die Projektbeschreibungen und Wertgutachten auf den Plattformen stammen oft vom Darlehensnehmer oder werden von ihm beauftragten Gutachtern erstellt. Unabhängige Prüfung findet nur eingeschränkt statt.
Liquiditätsrisiko: Crowdinvesting-Anlagen sind vor Laufzeitende nicht oder kaum handelbar. Es gibt keinen geregelten Sekundärmarkt. Wer Geld braucht, kommt vor Fälligkeit in der Regel nicht an sein Kapital.

Historische Ausfälle: Lehren aus der Praxis

Die Immobilienkrise ab Mitte 2022 — ausgelöst durch rapide steigende Zinsen, sinkende Baufinanzierungsvolumina und einen starken Preisrückgang im Neubausegment — hat die Ausfallraten auf Crowdinvesting-Plattformen massiv erhöht. Was zuvor nur ein theoretisches Risiko schien, wurde zur gelebten Realität vieler Anleger.

Exporo, die größte deutsche Crowdinvesting-Plattform, kämpfte ab 2022 mit einer wachsenden Liste ausgefallener Projekte. Mehrere Projektentwickler, die über die Plattform finanziert worden waren, stellten Insolvenzanträge. Die Rückzahlungen für betroffene Anleger stocken in vielen Fällen bis heute.

Die Projekte „Portfolio Marburg I und II" (Insolvenz November 2019) und „Cottage Garden" (2021) zeigten das klassische Muster: Der Projektentwickler hatte erstrangige Bankfinanzierung plus Nachrangkapital der Crowdinvestoren. Als die Immobilienprojekte wegen gestiegener Baukosten und gefallener Verkaufspreise scheiterten, wurden die Banken aus dem Verwertungserlös bedient — für Nachranggläubiger blieb wenig bis nichts übrig.

Diese Erfahrungen sind keine Kritik an einer einzelnen Plattform, sondern ein strukturelles Merkmal des Nachrang-Crowdinvesting-Modells. Es funktioniert gut in aufsteigenden Märkten — und offenbart seine Schwächen, wenn der Markt dreht.

Steuerliche Behandlung von Crowdinvesting-Erträgen

Die steuerliche Behandlung von Zinserträgen aus Crowdinvesting ist im Vergleich zur direkten Immobilienanlage deutlich einfacher — aber auch deutlich weniger günstig.

Kapitaleinkünfte §20 EStG: Zinserträge aus Crowdinvesting sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag = effektiv 26,375 % (zzgl. ggf. Kirchensteuer).
Kein AfA-Vorteil: Anders als bei direktem Immobilieneigentum gibt es keine AfA auf das investierte Kapital. Kein Gebäudewert, keine Abschreibung, keine steuerliche Verlustverschiebung durch Abschreibung.
Verlustverrechnung eingeschränkt: Verluste aus Crowdinvesting können nur mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (z.B. Gehalt).
Sparerpauschbetrag: Der allgemeine Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Einzelperson) / 2.000 Euro (Ehepaare) gilt auch für Crowdinvesting-Zinsen und mindert die steuerliche Belastung bis zu dieser Grenze.
Ausfall als steuerlicher Verlust: Wenn ein Darlehen ausfällt, ist der Verlust steuerlich als Verlust aus Kapitalvermögen anzusehen. Die Verrechnung ist auf andere Kapitalerträge beschränkt.

Vergleich: Crowdinvesting vs. direkte Immobilie vs. Immobilien-ETF

Crowdinvesting vs. direkte Immobilie vs. Immobilien-ETF
KriteriumCrowdinvestingDirekte ImmobilieImmobilien-ETF / REIT
Mindestanlage100-1.000 Euro50.000-200.000 Euro EK1 Euro (ETF-Anteil)
Rendite (Richtwert)5-10 % nominal3-5 % Netto-Mietrendite3-8 % (inkl. Kursgewinn)
RisikostrukturNachrangdarlehen, TotalausfallSachwert, langfristig stabilMarktrisiko, diversifiziert
AfA / SteueroptimierungNeinJa, erheblichNein (Abgeltungsteuer)
LiquiditätSehr gering (bis Fälligkeit)Gering (Monate)Hoch (börsenhandelbar)
VerwaltungsaufwandMinimalHochMinimal
InflationsschutzGering (Nominalzins)Hoch (Sachwert)Mittel
TransparenzBegrenzt (Projektberichte)Hoch (eigenes Objekt)Hoch (Börsendaten)

Für wen ist Crowdinvesting geeignet?

Nach den Erfahrungen der Immobilienkrise ist die ehrliche Antwort differenzierter als noch vor einigen Jahren. Crowdinvesting ist kein Ersatz für eine direkte Immobilie und kein risikoarmes Investmentvehikel. Es ist ein Hochrisiko-Anlageprodukt mit begrenzter Regulierung und eingeschränkter Liquidität.

Einordnung in der Risikoklassifizierung: Nachrangdarlehen gelten aufsichtsrechtlich als hochriskante Vermögensanlage. Die Verbraucherzentralen ordnen sie in die höchste Risikostufe ein, weil im Insolvenzfall der vollständige Verlust der Einlage möglich ist und kein Einlagensicherungssystem greift.
Nicht geeignet als Hauptanlage: Crowdinvesting sollte nie der Hauptbestandteil eines Portfolios sein. Das Totalausfallrisiko ist real und hat sich in der Praxis verwirklicht.
Nur mit Verlusttoleranz: Anleger müssen bereit sein, das eingesetzte Kapital vollständig zu verlieren. Wer sich das nicht leisten kann, sollte die Finger davon lassen.
Nur Geld, das nicht benötigt wird: Da kein Sekundärmarkt existiert, ist das Kapital bis Fälligkeit gebunden. Keine Anlage von Notfallreserven oder kurzfristig benötigtem Kapital.
Steuerliche Situation beachten: Wer den Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft hat, kann Zinserträge bis 1.000 Euro steuerfrei vereinnahmen — das macht kleine Einstiegsinvestitionen attraktiver.

Worauf bei der Plattformauswahl achten

Nicht alle Plattformen sind gleich. Regulierung, Transparenz und die Qualität der Projektauswahl unterscheiden sich erheblich. Wer investieren will, sollte folgende Kriterien prüfen:

BaFin-Registrierung: Die Plattform sollte bei der BaFin als Wertpapierinstitut oder als Schwarmfinanzierungsdienstleister nach EU-Recht registriert sein. Unregulierte Plattformen bieten keinen Anlegerschutz.
EU-Schwarmfinanzierungs-Verordnung (ECSPR): Die EU-Crowdfunding-Verordnung (VO (EU) 2020/1503) gilt seit dem 10.11.2021, Übergangsfrist bis 10.11.2023. Sie erfasst Angebote BIS 5 Millionen Euro je Projektträger in 12 Monaten — nicht erst ab einem Mindestvolumen; oberhalb dieser Grenze greift das Prospektregime. Sie schreibt Informationspflichten und Anlegerschutzregeln vor.
Prospektpflicht: Hier kursiert eine falsche Zahl: Eine 250.000-Euro-Schwelle gibt es im deutschen Recht nicht (das ist die österreichische Regelung). Nach § 2a VermAnlG sind Schwarmfinanzierungen bis 6 Millionen Euro je Emittent in 12 Monaten vom Verkaufsprospekt befreit; ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) nach § 13 VermAnlG bleibt aber Pflicht. Prüfen, ob ein solches Dokument vorliegt — und es auch lesen.
Track Record der Plattform: Wie viele Projekte wurden bisher abgewickelt? Wie hoch war die Ausfallrate? Seriöse Plattformen veröffentlichen diese Statistiken transparent.
Qualität der Projektinformationen: Wie detailliert sind Lageberichte, Wertgutachten und Finanzpläne? Gibt es unabhängige Validierungen der Projektdaten?
Einlagensicherung: Nicht vorhanden: Crowdinvesting-Anlagen sind KEINE Bankeinlagen und fallen NICHT unter die gesetzliche Einlagensicherung (100.000 Euro). Im Verlustfall gibt es keinen staatlichen Schutz.

Diversifikation als Risikomanagement

Das zentrale Argument der Plattformen für Crowdinvesting ist die Möglichkeit zur Diversifikation: Statt 50.000 Euro in eine einzige Immobilie zu investieren, kann man dieselbe Summe auf 50 Projekte aufteilen. Das reduziert das spezifische Projektrisiko — aber es reduziert nicht das systematische Risiko, das alle Projekte gleichzeitig trifft, wenn der Immobilienmarkt einbricht.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass Projektentwicklungs-Portfolios in der Immobilienkrise 2022-2024 in weiten Teilen gleichzeitig unter Druck gerieten — weil das makroökonomische Umfeld (steigende Zinsen, sinkende Nachfrage, gestiegene Baukosten) alle Projekte gleichzeitig belastete. Diversifikation über viele Crowdinvesting-Projekte schützt also vor Einzelprojektrisiken, aber nicht vor Marktrisiken.

Echte Diversifikation — also Schutz auch vor Marktrisiken — erfordert eine Asset-Klassen-Diversifikation: Aktien, Anleihen, Immobilien (direkt oder via ETF), Cash. Crowdinvesting kann dabei eine kleine Rolle spielen, sollte aber nicht als Kernbaustein der Vermögensallokation gesehen werden.

Fazit: Mit offenen Augen und kleinem Anteil

Immobilien-Crowdinvesting ist kein Selbstläufer und kein risikoarmes Renditewunder. Es ist ein Hochrisikoprodukt mit echtem Totalausfallrisiko, das in einer Marktabschwächung bereits vielen Anlegern erhebliche Verluste beschert hat. Wer eine Anlageentscheidung erwägt, sollte sich vorab unabhängig beraten lassen — etwa bei der Verbraucherzentrale; dieser Artikel erklärt die Funktionsweise und die Risiken, er ersetzt keine Anlageberatung.

Immobilien-ETFs und REITs sind strukturell etwas anderes: börsentäglich handelbar, reguliert, Beteiligung am Eigenkapital statt Nachrangdarlehen — dafür mit täglichem Kursrisiko. Die Tabelle oben stellt die Merkmale beider Formen nebeneinander; die Auswahl bleibt eine individuelle Anlageentscheidung.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.