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Wichtige Mietrecht-Urteile im Überblick

Zentrale Gerichtsentscheidungen zu Nebenkosten, Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Kaution und Kündigung — mit Aktenzeichen, Kernaussage und weiterführendem Ratgeber. Quelle der Volltexte: die jeweiligen Gerichte bzw. bundesgerichtshof.de und gesetze-im-internet.de.

Nebenkostenabrechnung & Betriebskosten

Eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung ist regelmäßig innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung fällig.

Dem Vermieter steht für die Abrechnung der Kaution eine angemessene Überlegungsfrist von in der Regel drei bis sechs Monaten zu.

Mietminderung & Wohnungsmängel

BGH VIII ZR 281/03Mietminderung Tabelle

Ein Heizungsausfall im Winter ist ein erheblicher Mangel und kann je nach Dauer eine Mietminderung bis zu 100 % rechtfertigen.

BGH VIII ZR 295/03Mietminderung Tabelle

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten von der vereinbarten Fläche ab, liegt ein zur Minderung berechtigender Mangel vor.

BGH VIII ZR 149/11Mietminderung Tabelle

Großflächiger Schimmelbefall über mehrere Räume rechtfertigt eine erhebliche Mietminderung.

Bei vollständiger Unbewohnbarkeit der Wohnung kann die Miete auf bis zu 100 % gemindert werden.

Schönheitsreparaturen

Wird eine Wohnung unrenoviert übergeben, ist die formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam — er muss bei Auszug nicht renovieren.

Kaution

Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Abrechnung noch offener Betriebskosten zurückbehalten.

Kündigung & Eigenbedarf

Der Mieter kann vom Vermieter Auskunft verlangen, ob der geltend gemachte Eigenbedarf tatsächlich realisiert wurde; bei vorgetäuschtem Eigenbedarf drohen Schadenersatzansprüche.

Eine Schonfristzahlung macht zwar die fristlose, nicht aber die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam.

Mietpreisbremse

Die bloße Behauptung einer umfassenden Modernisierung genügt nicht, um die Mietpreisbremse zu umgehen — der Vermieter muss sie belegen.

Immobilien & Steuern

Leerstandszeiten einer Ferienwohnung können den Vermietungstagen zugerechnet werden, wenn die Wohnung in dieser Zeit nachweislich zur Vermietung angeboten und nicht selbst genutzt wurde.

Hinweis: Die Kernaussagen sind vereinfachte Zusammenfassungen und ersetzen weder die Lektüre des Volltexts noch eine Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets die Originalentscheidung des Gerichts.