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14. März 2026 · 5 Min. Lesezeit

Mietausfallversicherung — sinnvoll oder überflüssig?

Eine Mietausfallversicherung springt ein, wenn der Mieter nicht zahlt oder die Wohnung leer steht. Wir erklären Leistungsumfang, Kosten, Ausschlüsse und für wen sich die Versicherung wirklich lohnt.

Der Mieter zahlt nicht mehr — und das seit drei Monaten. Mahnungen bleiben ohne Reaktion, ein Anwalt wurde eingeschaltet, das Kündigungsverfahren läuft. Bis eine Räumungsklage durchgesetzt ist, können 12 bis 18 Monate vergehen. Wer kein finanzielles Polster hat oder auf die Mieteinkünfte angewiesen ist, gerät dadurch schnell in existenzielle Nöte. Die Mietausfallversicherung soll genau dieses Szenario absichern — aber wie gut tut sie das wirklich, und wann lohnt sie sich?

Was die Mietausfallversicherung leistet

Die Mietausfallversicherung (auch Mietschutzversicherung oder Vermieterrechtsschutz mit Mietausfallbaustein genannt) deckt im Kern zwei Szenarien ab:

Zahlungsausfall des Mieters: Zahlt der Mieter die Miete nicht oder nicht vollständig, springt die Versicherung ein und ersetzt die ausgefallenen Beträge — in der Regel nach einer definierten Wartezeit und bis zu einem vertraglichen Höchstbetrag pro Monat.

Leerstand nach Kündigung oder Räumung: Nach einer rechtswirksamen Kündigung oder einem Räumungsurteil können Monate vergehen, bis die Wohnung wieder vermietet werden kann. Viele Policen ersetzen auch diesen Leerstand, begrenzt auf einen bestimmten Zeitraum (meist 3–6 Monate).

Rechtsverfolgungskosten: Höherwertige Produkte kombinieren die Mietausfallversicherung mit einem Vermieterrechtsschutz und übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten für Kündigungs- und Räumungsklagen.

Schäden durch den Mieter: Einige Policen decken auch mutwillige Beschädigungen der Mietsache durch den Mieter mit ab — ein Zusatzbaustein, der separat zu prüfen ist.

Wichtig: Höchstgrenzen beachten

Die meisten Policen ersetzen den Mietausfall nur bis zu einem Maximalbetrag pro Monat (z. B. 2.000 oder 3.500 € Kaltmiete) und für eine begrenzte Gesamtlaufzeit (z. B. 12 oder 24 Monate). Liegt Ihre Miete darüber oder dauert der Ausfall länger, tragen Sie das verbleibende Risiko selbst.

Was die Mietausfallversicherung NICHT leistet

Das Kleingedruckte ist entscheidend. Viele Vermieter sind überrascht, was alles ausgeschlossen ist:

Normaler Leerstand: Findet sich nach einem Mieterwechsel einfach kein neuer Mieter, zahlt die Versicherung nicht. Sie deckt keinen konjunkturellen oder strukturellen Leerstand — nur Ausfall trotz bestehenden Mietverhältnisses oder unmittelbar nach Beendigung durch Kündigung/Räumung.

Selbst herbeigeführter Ausfall: Hat der Vermieter den Mieter durch eigenes Fehlverhalten zur Mietminderung berechtigt (z. B. durch unbeseitigte Mängel), ist der daraus entstehende Ausfall nicht versichert.

Bestehende Zahlungsrückstände bei Versicherungsabschluss: Wer eine Versicherung abschließt, wenn der Mieter bereits in Verzug ist, hat keinen Versicherungsschutz für diesen Ausfall. Der Schaden muss nach Versicherungsbeginn entstehen.

Mietminderungen wegen tatsächlicher Mängel: Mindert der Mieter berechtigt wegen Mängeln, greift die Versicherung nicht — denn der Vermieter ist in diesem Fall zur Abhilfe verpflichtet.

Unbegrenzte Laufzeit: Die meisten Policen leisten maximal 12 oder 24 Monate. Langwierige Räumungsverfahren, die noch länger dauern, werden nicht vollständig gedeckt.

Kosten: Was kostet die Mietausfallversicherung?

Die Prämie für eine Mietausfallversicherung richtet sich primär nach der versicherten monatlichen Miete. Als Faustregel gilt eine Jahresprämie von 2 bis 5 Prozent der Jahresnettokaltmiete.

Monatliche KaltmieteJahresprämie (ca.)Monatskosten für Vermieter
600 €144–360 €12–30 €/Monat
1.000 €240–600 €20–50 €/Monat
1.500 €360–900 €30–75 €/Monat
2.000 €480–1.200 €40–100 €/Monat

Im Vergleich: Eine Mietausfallversicherung für eine 1.000-€-Wohnung kostet rund 40 € im Monat. Dafür wird im Schadensfall bis zu 12 Monate lang die Miete ersetzt — ein möglicher Schaden von 12.000 € für einen jährlichen Beitrag von ca. 360–600 €.

Wartezeiten und Selbstbeteiligung

Nahezu alle Mietausfallversicherungen kennen eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn — in der Regel 3 bis 6 Monate. In diesem Zeitraum entstandene Schäden sind nicht versichert. Der Sinn: Vermeidung von Missbrauch durch Vermieter, die bereits einen Problem-Mieter haben und erst dann eine Versicherung abschließen.

Hinzu kommt häufig eine Selbstbeteiligung — entweder als fester Betrag (z. B. eine Monatsmiete) oder als Prozentwert des Schadens. Manche Anbieter verzichten auf eine Selbstbeteiligung, verlangen dafür aber höhere Prämien.

VertragsbestandteilTypischer Rahmen
Wartezeit3–6 Monate ab Versicherungsbeginn
Selbstbeteiligung0–2 Monatsmieten
Maximale Leistungsdauer12–24 Monate
Max. Miete pro Monat2.000–5.000 €
Bonität des MietersOft Schufa-Abfrage vorgeschrieben

Alternativen zur Mietausfallversicherung

Vor dem Abschluss einer Mietausfallversicherung sollten Vermieter prüfen, ob andere Maßnahmen das Risiko günstiger oder wirkungsvoller begrenzen:

Gründliche Bonitätsprüfung vor Mietbeginn: Eine aktuelle Schufa-Auskunft, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate und eine Selbstauskunft des Mieters sind der wirksamste Schutz — und kostenlos. Mieter mit schlechter Bonität sollten abgelehnt werden, auch wenn der Leerstand kurzfristig schmerzt.

Mietbürgschaft: Eine Bürgschaft von Eltern oder anderen solventen Dritten sichert den Ausfall ohne laufende Prämienkosten. Für Vermieter die günstigste Lösung — wenn der Mieter einen Bürgen stellen kann.

Maximale Mietkaution: Drei Nettokaltmieten als Barkaution sind gesetzlich zulässig (§ 551 BGB). Das deckt bei einem normalen Räumungsverfahren zumindest einen Teil des Schadens ab. Allerdings steht die Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses zur Verfügung.

Mietkautionskonto vs. Kautionsversicherung: Eine Kautionsversicherung des Mieters (Vermieter erhält Bürgschaftsurkunde statt Barkaution) bietet schnelleren Zugriff, hat aber eigene Tücken — der Versicherer kann sich weigern, wenn der Anspruch strittig ist.

Finanzielle Reserve: Wer mehrere Objekte besitzt und ein Liquiditätspolster von drei bis sechs Monatsmieten pro Einheit vorhält, kann kurze Ausfälle ohne Versicherung überbrücken. Ab einem Portfolio von fünf oder mehr Einheiten ist Selbstversicherung statistisch günstiger.

Wann lohnt sich die Mietausfallversicherung?

Die Mietausfallversicherung ist nicht für jeden Vermieter gleich sinnvoll. Sie lohnt sich besonders in folgenden Situationen:

Einzelobjekt ohne Rücklage: Wer nur eine Wohnung vermietet und auf die Mieteinnahmen angewiesen ist (z. B. zur Finanzierung eines laufenden Kredits), kann sich monatelange Ausfälle schlicht nicht leisten. Hier ist die Versicherung sinnvoll.

Mieter mit erhöhtem Risiko: Manchmal akzeptieren Vermieter Mieter mit leichten Bonitätsschwächen bewusst (z. B. Studenten, Berufsanfänger) — eine Versicherung kann das erhöhte Risiko kalkulierbar machen.

Hochpreissegment: Bei hohen Monatsmieten (über 2.000 €) wiegt ein Ausfall besonders schwer. Die Versicherungsprämie ist proportional zur Miete günstiger als in der Wahrnehmung.

Weniger sinnvoll ist die Versicherung, wenn das Mietportfolio aus fünf oder mehr Einheiten besteht (Risikostreuung), wenn der Vermieter über ausreichende Liquiditätsreserven verfügt oder wenn der Mieter durch Bürgschaft und maximale Barkaution bereits gut abgesichert ist.

Praxis-Tipp: Kombination prüfen

Viele Versicherer bieten Mietausfallschutz nur als Teil eines umfassenderen Vermieterrechtsschutzpakets an — inklusive Abdeckung von Kündigungs-, Räumungs- und Schadensersatzklagen. Achten Sie darauf, ob der Rechtsschutz im Paket oder separat günstiger ist, und prüfen Sie die Deckungssumme für Anwalts- und Gerichtskosten. Gut aufgestellte Pakete gibt es ab ca. 300–400 € pro Jahr für eine Einheit.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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