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Von Laurin Schlereth · · Aktualisiert am · 9 Min. Lesezeit

Anschlussfinanzierung — Prolongation, Umschuldung & Forward

Zinsbindung läuft ab? Prolongation vs. Umschuldung vs. Forward-Darlehen erklärt — wie viel ein besserer Zins spart und was 12 Monate vor Ablauf zu tun ist.

Auf einen Blick

Läuft die Zinsbindung aus, braucht es für die Restschuld eine Anschlussfinanzierung. 2025–2027 endet eine Welle alter Niedrigzins-Darlehen (1–2 %). Die EZB hat am 10. September 2026 die drei Leitzinssätze um 25 Basispunkte angehoben: Einlage 2,50 %, Hauptrefinanzierung 2,65 %, Spitzenrefinanzierung 2,90 %, wirksam ab 16. September 2026 — die zweite Anhebung 2026 nach Juni (2,25 %). Hypothekenzinsen folgen nicht 1:1; die letzte hier gemessene 10-Jahres-Spanne lag im Juli 2026 bei ~3,4–4,1 % effektiv. Instrumente: Forward-Darlehen, Umschuldung, Sondertilgung. Nach 10 Jahren gilt ein Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB).

Millionen deutsche Immobilieneigentümer stehen 2025 bis 2027 vor einer entscheidenden Frage: Was passiert, wenn die Zinsbindung ausläuft? Wer vor zehn Jahren zu Zinsen um 1–2 % finanziert hat, muss jetzt mit Anschlusszinsen rechnen, die über dem alten 1–2-%-Satz liegen. Die EZB hat am 10. September 2026 die drei Leitzinssätze um jeweils 25 Basispunkte angehoben. Mit Wirkung vom 16. September 2026 gelten 2,50 % Einlage, 2,65 % Hauptrefinanzierung und 2,90 % Spitzenrefinanzierung. Das ist die zweite Anhebung 2026, nach der Erhöhung vom 11. Juni (Einlage 2,25 %) und der Pause am 23. Juli. Hypothekenzinsen bewegen sich nicht im Gleichschritt mit dem Einlagesatz; die letzte in diesem Text gemessene 10-Jahres-Spanne lag Mitte Juli 2026 bei rund 3,4–4,1 % effektiv (Beleihung und Bonität entscheiden). Bei 250.000 € Restschuld verschiebt schon ein halber Prozentpunkt die Monatsrate um einen dreistelligen Betrag.

Stand: 10. September 2026 · Quelle: EZB, geldpolitische Beschlüsse 10.09.2026 (wirksam 16.09.2026); zuvor 11.06. und 23.07.2026. Hypothekenzinsen: Dr. Klein Topzins 10 Jahre 3,39 % (06.07.2026) und Interhyp (Woche 13.–19.07.2026) — kein neuer Tabellenstand in diesem Update.

Was passiert nach der Zinsbindung?

Mit dem Ende der Zinsbindung wird das Darlehen nicht automatisch fällig. Stattdessen haben Sie drei Optionen: Prolongation bei der bestehenden Bank, Umschuldung zu einem anderen Anbieter oder ein Forward-Darlehen, das Sie bereits im Voraus zu aktuellen Konditionen abschließen.

Prolongation: Sie bleiben bei Ihrer Hausbank und verlängern das Darlehen zu neuen Konditionen. Unkompliziert, aber oft nicht das günstigste Angebot.
Umschuldung: Sie wechseln zu einer anderen Bank, die bessere Zinsen bietet. Erfordert etwas Aufwand, spart aber häufig Tausende Euro.
Forward-Darlehen: Sie sichern sich schon bis zu 36 Monate vor Ablauf der Zinsbindung den aktuellen Zins für die Anschlussfinanzierung. Schutz vor steigenden Zinsen, aber mit Aufschlag verbunden.

Prolongation bei der Hausbank — bequem, aber oft teuer

Die meisten Banken senden einige Wochen vor Ablauf der Zinsbindung ein Prolongationsangebot zu. Das ist der einfachste Weg — allerdings fehlt der Bank jeder Anreiz, attraktive Konditionen anzubieten, da sie auf Ihre Trägheit setzt. Studien zeigen, dass Prolongationskunden typischerweise 0,2–0,5 Prozentpunkte mehr zahlen als Neukunden, die aktiv verhandeln oder wechseln. Bei einer Restschuld von 200.000 € und 10 Jahren Laufzeit entsprechen 0,3 Prozentpunkte rund 5.400 € Mehrkosten. Nehmen Sie das Angebot als Verhandlungsbasis, nicht als Endpreis.

Umschuldung zur anderen Bank — wie es funktioniert

Eine Umschuldung bedeutet, dass ein neuer Kreditgeber die Restschuld übernimmt. Dabei gibt es zwei Wege, die Grundschuld zu übertragen:

Grundschuldabtretung: Die alte Bank tritt die bestehende Grundschuld an die neue Bank ab. Kostengünstiger, da keine neue Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden muss (nur Abtretungsgebühr, ca. 100–300 €).
Neue Grundschuld: Die alte Grundschuld wird gelöscht und eine neue eingetragen. Fällt an, wenn die Banken keine Abtretung vereinbaren. Kosten: Notar + Grundbuchamt, je nach Betrag ca. 500–1.500 €.
Zeitaufwand: Planen Sie 4–8 Wochen für die Umschuldung ein. Holen Sie mindestens 3 Angebote ein — von Direktbanken, Vermittlern (z. B. Dr. Klein, Interhyp) und Ihrer Hausbank.

Forward-Darlehen — wie früh absichern?

Ein Forward-Darlehen schließen Sie bereits bis zu 36 Monate vor Ablauf der aktuellen Zinsbindung ab. Der Zins wird heute fixiert, das Darlehen aber erst zum Ablaufdatum ausgezahlt. Der Preis für diese Sicherheit: Banken berechnen einen Forward-Aufschlag von ca. 0,01–0,02 Prozentpunkten pro Monat Vorlaufzeit. Bei 24 Monaten Vorlauffrist ergibt das 0,24–0,48 Prozentpunkte Aufschlag.

Ob der Forward-Satz unter dem späteren Markt liegt, hängt davon ab, ob die Zinsen bis zur Auszahlung steigen oder fallen. Steigen sie, bleibt der heute gesicherte Satz inklusive Aufschlag oft unter dem neuen Markt. Fallen sie, bleibt der Vertrag am höheren Satz. Wer das Darlehen nicht abruft, schuldet in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung.

Prolongation vs. Umschuldung vs. Forward-Darlehen im Vergleich

Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen im Vergleich
KriteriumProlongationUmschuldungForward-Darlehen
AufwandSehr geringMittel (4–8 Wochen)Gering bis mittel
KostenKeine WechselkostenCa. 100–1.500 €Forward-Aufschlag 0,01–0,02 %/Monat
ZinsniveauOft 0,2–0,5 % über MarktBestes MarktangebotHeute gesicherter Zins + Aufschlag
PlanungssicherheitHochHochSehr hoch (bis 36 Monate vorher)
RisikoMarktrisiko bei VerlängerungWechselrisiko (Timing)Gebunden, wenn Zinsen sinken
Woran es hängtKondition der Hausbank vs. MarktZinsdifferenz nach WechselkostenZinserwartung bis zur Auszahlung

Was spare ich bei 0,5 % besserem Zins?

Der Zinsunterschied klingt klein, summiert sich aber erheblich. Beispiel: Restschuld 200.000 €, Laufzeit 10 Jahre, Tilgung 2 % p. a.

Zinssatz, Rate und gesamte Zinszahlungen im Vergleich
ZinssatzMonatliche RateZinszahlungen gesamt (10 J.)
3,5 %916 €ca. 54.500 €
4,0 %1.000 €ca. 62.400 €
4,5 %1.083 €ca. 70.200 €
Differenz 3,5 % zu 4,5 %167 €/Monatca. 15.700 € gespart

Annäherungsrechnung. Genaue Werte variieren je nach Tilgungsstruktur.

Vorfälligkeitsentschädigung — wann fällt sie an?

Wer ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung kündigt oder umschuldet, muss der Bank den entgangenen Gewinn erstatten — die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE). Diese kann schnell mehrere Tausend Euro betragen. Wichtige Ausnahmen:

Kein VFE nach 10 Jahren: §489 BGB gibt Ihnen das Recht, ein Darlehen nach 10 Jahren Laufzeit mit 6 Monaten Kündigungsfrist kostenlos zu kündigen — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindungsdauer.
Kein VFE bei variablem Zins: Variabel verzinsliche Darlehen können jederzeit mit 3 Monaten Frist gekündigt werden.
Kein VFE bei regulärem Ablauf: Endet die Zinsbindung planmäßig, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Eine Umschuldung zum Ablauftermin ist kostenlos.
VFE bei vorzeitigem Ausstieg: Wollen Sie z. B. bei Verkauf der Immobilie das Darlehen vorzeitig ablösen, berechnet die Bank die VFE nach der Aktiv-Passiv-Methode oder Aktiv-Aktiv-Methode.

Checkliste: 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung

12 Monate vorher: Zinsbindungsende im Kalender markieren, aktuelle Restschuld beim Kreditinstitut erfragen.
10–12 Monate vorher: Mindestens 3 Angebote einholen: Hausbank, mindestens ein Vermittler (Dr. Klein / Interhyp), eine Direktbank.
8–10 Monate vorher: Forward-Darlehen prüfen, falls Zinsanstieg erwartet wird. Konditionen vergleichen.
6 Monate vorher: Entscheidung treffen: Prolongation oder Umschuldung. Bei Umschuldung Unterlagen vorbereiten (Grundbuchauszug, Einkommensnachweise, Kontoauszüge).
3–4 Monate vorher: Darlehensvertrag unterschreiben, Grundschuldabtretung oder Neubestellung veranlassen.
1 Monat vorher: Altes Darlehen fristgerecht kündigen (falls nicht automatisch), neues Darlehen zur Auszahlung melden.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.