Von Laurin Schlereth · · Aktualisiert am · 9 Min. Lesezeit
Anschlussfinanzierung — Prolongation, Umschuldung & Forward
Zinsbindung läuft ab? Prolongation vs. Umschuldung vs. Forward-Darlehen erklärt — wie viel ein besserer Zins spart und was 12 Monate vor Ablauf zu tun ist.
Auf einen Blick
Läuft die Zinsbindung aus, braucht es für die Restschuld eine Anschlussfinanzierung. 2025–2027 endet eine Welle alter Niedrigzins-Darlehen (1–2 %). Die EZB hat am 10. September 2026 die drei Leitzinssätze um 25 Basispunkte angehoben: Einlage 2,50 %, Hauptrefinanzierung 2,65 %, Spitzenrefinanzierung 2,90 %, wirksam ab 16. September 2026 — die zweite Anhebung 2026 nach Juni (2,25 %). Hypothekenzinsen folgen nicht 1:1; die letzte hier gemessene 10-Jahres-Spanne lag im Juli 2026 bei ~3,4–4,1 % effektiv. Instrumente: Forward-Darlehen, Umschuldung, Sondertilgung. Nach 10 Jahren gilt ein Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB).
Millionen deutsche Immobilieneigentümer stehen 2025 bis 2027 vor einer entscheidenden Frage: Was passiert, wenn die Zinsbindung ausläuft? Wer vor zehn Jahren zu Zinsen um 1–2 % finanziert hat, muss jetzt mit Anschlusszinsen rechnen, die über dem alten 1–2-%-Satz liegen. Die EZB hat am 10. September 2026 die drei Leitzinssätze um jeweils 25 Basispunkte angehoben. Mit Wirkung vom 16. September 2026 gelten 2,50 % Einlage, 2,65 % Hauptrefinanzierung und 2,90 % Spitzenrefinanzierung. Das ist die zweite Anhebung 2026, nach der Erhöhung vom 11. Juni (Einlage 2,25 %) und der Pause am 23. Juli. Hypothekenzinsen bewegen sich nicht im Gleichschritt mit dem Einlagesatz; die letzte in diesem Text gemessene 10-Jahres-Spanne lag Mitte Juli 2026 bei rund 3,4–4,1 % effektiv (Beleihung und Bonität entscheiden). Bei 250.000 € Restschuld verschiebt schon ein halber Prozentpunkt die Monatsrate um einen dreistelligen Betrag.
Stand: 10. September 2026 · Quelle: EZB, geldpolitische Beschlüsse 10.09.2026 (wirksam 16.09.2026); zuvor 11.06. und 23.07.2026. Hypothekenzinsen: Dr. Klein Topzins 10 Jahre 3,39 % (06.07.2026) und Interhyp (Woche 13.–19.07.2026) — kein neuer Tabellenstand in diesem Update.
Was passiert nach der Zinsbindung?
Mit dem Ende der Zinsbindung wird das Darlehen nicht automatisch fällig. Stattdessen haben Sie drei Optionen: Prolongation bei der bestehenden Bank, Umschuldung zu einem anderen Anbieter oder ein Forward-Darlehen, das Sie bereits im Voraus zu aktuellen Konditionen abschließen.
Prolongation bei der Hausbank — bequem, aber oft teuer
Die meisten Banken senden einige Wochen vor Ablauf der Zinsbindung ein Prolongationsangebot zu. Das ist der einfachste Weg — allerdings fehlt der Bank jeder Anreiz, attraktive Konditionen anzubieten, da sie auf Ihre Trägheit setzt. Studien zeigen, dass Prolongationskunden typischerweise 0,2–0,5 Prozentpunkte mehr zahlen als Neukunden, die aktiv verhandeln oder wechseln. Bei einer Restschuld von 200.000 € und 10 Jahren Laufzeit entsprechen 0,3 Prozentpunkte rund 5.400 € Mehrkosten. Nehmen Sie das Angebot als Verhandlungsbasis, nicht als Endpreis.
Umschuldung zur anderen Bank — wie es funktioniert
Eine Umschuldung bedeutet, dass ein neuer Kreditgeber die Restschuld übernimmt. Dabei gibt es zwei Wege, die Grundschuld zu übertragen:
Forward-Darlehen — wie früh absichern?
Ein Forward-Darlehen schließen Sie bereits bis zu 36 Monate vor Ablauf der aktuellen Zinsbindung ab. Der Zins wird heute fixiert, das Darlehen aber erst zum Ablaufdatum ausgezahlt. Der Preis für diese Sicherheit: Banken berechnen einen Forward-Aufschlag von ca. 0,01–0,02 Prozentpunkten pro Monat Vorlaufzeit. Bei 24 Monaten Vorlauffrist ergibt das 0,24–0,48 Prozentpunkte Aufschlag.
Ob der Forward-Satz unter dem späteren Markt liegt, hängt davon ab, ob die Zinsen bis zur Auszahlung steigen oder fallen. Steigen sie, bleibt der heute gesicherte Satz inklusive Aufschlag oft unter dem neuen Markt. Fallen sie, bleibt der Vertrag am höheren Satz. Wer das Darlehen nicht abruft, schuldet in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung.
Prolongation vs. Umschuldung vs. Forward-Darlehen im Vergleich
| Kriterium | Prolongation | Umschuldung | Forward-Darlehen |
|---|---|---|---|
| Aufwand | Sehr gering | Mittel (4–8 Wochen) | Gering bis mittel |
| Kosten | Keine Wechselkosten | Ca. 100–1.500 € | Forward-Aufschlag 0,01–0,02 %/Monat |
| Zinsniveau | Oft 0,2–0,5 % über Markt | Bestes Marktangebot | Heute gesicherter Zins + Aufschlag |
| Planungssicherheit | Hoch | Hoch | Sehr hoch (bis 36 Monate vorher) |
| Risiko | Marktrisiko bei Verlängerung | Wechselrisiko (Timing) | Gebunden, wenn Zinsen sinken |
| Woran es hängt | Kondition der Hausbank vs. Markt | Zinsdifferenz nach Wechselkosten | Zinserwartung bis zur Auszahlung |
Was spare ich bei 0,5 % besserem Zins?
Der Zinsunterschied klingt klein, summiert sich aber erheblich. Beispiel: Restschuld 200.000 €, Laufzeit 10 Jahre, Tilgung 2 % p. a.
| Zinssatz | Monatliche Rate | Zinszahlungen gesamt (10 J.) |
|---|---|---|
| 3,5 % | 916 € | ca. 54.500 € |
| 4,0 % | 1.000 € | ca. 62.400 € |
| 4,5 % | 1.083 € | ca. 70.200 € |
| Differenz 3,5 % zu 4,5 % | 167 €/Monat | ca. 15.700 € gespart |
Annäherungsrechnung. Genaue Werte variieren je nach Tilgungsstruktur.
Vorfälligkeitsentschädigung — wann fällt sie an?
Wer ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung kündigt oder umschuldet, muss der Bank den entgangenen Gewinn erstatten — die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE). Diese kann schnell mehrere Tausend Euro betragen. Wichtige Ausnahmen:
Checkliste: 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung
Anschlussfinanzierung durchrechnen
Berechnen Sie Ihre monatliche Rate, Restschuld und den Tilgungsplan für Ihre Anschlussfinanzierung.
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