NebenkostenRechnerOnline.de
← Immobilien-Ratgeber

Von Laurin Schlereth · 30. April 2026 · 5 Min. Lesezeit

Grundschuld vs. Hypothek — Unterschied einfach erklärt

In Deutschland nutzen Banken fast ausschließlich Grundschulden, keine Hypotheken. Unterschied, Löschung vs. Abtretung und was beim Immobilienverkauf passiert.

Auf einen Blick

Beide sichern den Immobilienkredit über das Grundbuch. Der Unterschied: Die Hypothek (§ 1113 BGB) ist an den Kredit gebunden und sinkt mit der Tilgung. Die Grundschuld (§ 1191 BGB) ist davon unabhängig, bleibt in voller Höhe bestehen und ist wiederverwendbar. Deshalb nutzen rund 95 % der Banken in Deutschland die Grundschuld.

Wer eine Immobilie finanziert, hört schnell die Begriffe Grundschuld und Hypothek. Beide sichern den Kredit der Bank — doch sie funktionieren grundverschieden. In Deutschland hat die Grundschuld die Hypothek als Standardsicherheit fast vollständig verdrängt. Warum das so ist, erklärt dieser Artikel.

Grundschuld vs. Hypothek — der zentrale Unterschied

Vergleich Grundschuld und Hypothek nach Merkmalen, Stand Juni 2026
MerkmalGrundschuld (§ 1191 BGB)Hypothek (§ 1113 BGB)
Abhängigkeit vom DarlehenAbstrakt — unabhängig vom KreditAkzessorisch — an den Kredit gebunden
Höhe im GrundbuchFester Betrag, sinkt nicht mit der TilgungSinkt mit der Restschuld
Bei vollständiger TilgungBleibt bestehen, muss separat gelöscht werdenErlischt automatisch mit dem Kredit
WiederverwendungFür einen neuen Kredit nutzbarNeue Eintragung nötig
Übertragung / AbtretungEinfach abtretbarKomplex, an die Forderung gebunden
Verwertung bei ZahlungsverzugSofort vollstreckbar (Unterwerfungsklausel)In der Regel gerichtlicher Titel nötig
Verbreitung in Deutschland~95 % aller ImmobilienfinanzierungenHeute praktisch bedeutungslos
Kosten bei AblösungLöschungskosten beim Notar (~0,2 %)Entfallen automatisch

Stand: Juni 2026 · Rechtsgrundlage: § 1191 BGB (Grundschuld), § 1113 BGB (Hypothek). Verbreitungsangabe: Marktüblichkeit deutscher Immobilienfinanzierungen.

Wie die Grundschuld funktioniert

Die Grundschuld ist ein dingliches Recht, das im Grundbuch (Abteilung III) eingetragen wird. Sie gibt der Bank das Recht, die Immobilie zu verwerten, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt — unabhängig davon, wie viel noch auf dem Kredit steht. Wie das Grundbuch insgesamt aufgebaut ist, erklärt der Beitrag Grundbuch erklärt.

Bestellung beim Notar: Die Grundschuld muss notariell beurkundet und beim Grundbuchamt eingetragen werden. Kosten: ca. 0,5–1 % des Grundschuldbetrags.
Vollstreckungsunterwerfung: In der Grundschuldbestellungsurkunde unterwirft sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung — das macht ein Gerichtsurteil überflüssig.
Rang der Grundschuld: Mehrere Grundschulden sind möglich — der Rang (erststellig, zweitstellig) bestimmt, wer bei Zwangsversteigerung zuerst bedient wird.

Was nach der Tilgung passiert

Nach vollständiger Rückzahlung des Kredits bleibt die Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Die Bank stellt dann eine Löschungsbewilligung aus. Damit können Sie wählen:

Löschung: Grundschuld wird aus dem Grundbuch gestrichen. Kosten: ~0,2 % des Betrags beim Notar/Grundbuchamt. Sinnvoll wenn keine weitere Finanzierung geplant ist.
Briefgrundschuld behalten: Die "tote" Grundschuld kann später für eine neue Finanzierung reaktiviert werden — spart Notarkosten bei erneutem Bedarf, etwa bei einer Anschlussfinanzierung.

Buchgrundschuld vs. Briefgrundschuld

Unterschied Buchgrundschuld und Briefgrundschuld
MerkmalBuchgrundschuldBriefgrundschuld
DokumentNur Grundbucheintrag, kein BriefZusätzlicher physischer Grundschuldbrief
AufbewahrungEntfälltBrief muss sicher verwahrt werden
Heutige PraxisStandard bei BankenEher ältere Eintragungen
AbtretungNur per GrundbucheintragDurch Übergabe des Briefs möglich

Häufige Fragen zur Grundschuld

Kann die Bank die Grundschuld verkaufen? Ja — Banken können Grundschulden abtreten. Praktisch ändert sich für Sie nichts, da die Bedingungen im Darlehensvertrag fixiert sind.
Wie hoch wird die Grundschuld eingetragen? In der Regel in Höhe des Kreditbetrags. Banken tragen selten einen Puffer ein — die Zinsen sind über die abstrakte Natur der Grundschuld ohnehin abgedeckt. Verhandelbar.
Was kostet die Grundschuldbestellung? Bei 300.000 € Grundschuld ca. 600–900 € Notar + 300–500 € Grundbuchamt. Diese Kosten trägt der Käufer/Kreditnehmer und zählen zu den Kaufnebenkosten.

Weiterlesen

Finanzierungsrechner

Monatliche Rate, Tilgungsplan & Restschuld — kostenlos & mit PDF.

Zum Rechner →
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.