14. März 2026 · 5 Min. Lesezeit
Notarkosten beim Immobilienkauf — was kostet der Notar wirklich?
Notarkosten sind beim Immobilienkauf Pflicht und gesetzlich geregelt. Wir erklären was enthalten ist, wie hoch die Kosten bei verschiedenen Kaufpreisen ausfallen und wie Sie sie steuerlich nutzen.
Notarkosten gehören zu den Kaufnebenkosten, die bei jeder Immobilientransaktion anfallen — und die viele Käufer unterschätzen. Sie sind gesetzlich geregelt, nicht verhandelbar und fallen immer zulasten des Käufers. Wer die Gebührenstruktur kennt, kann besser planen und vermeidet böse Überraschungen.
Rechtsgrundlage: GNotKG
Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einheitlich geregelt. Sie gelten bundesweit — jeder Notar berechnet dieselben Gebühren. Verhandlung oder Rabatte sind rechtlich nicht möglich. Die Gebühren sind am Geschäftswert (in der Regel dem Kaufpreis) orientiert und staffeln sich degressiv: Je höher der Kaufpreis, desto niedriger der prozentuale Anteil.
Was ist in den Notarkosten enthalten?
Beispieltabelle Notarkosten nach Kaufpreis
Typische Gesamtkosten für Notar + Grundbuch (inkl. MwSt.):
Hinweis: Angaben inkl. 19 % MwSt., bei finanziertem Kauf inkl. Grundschuldbestellung. Exakte Kosten hängen von Anzahl der Parteien und Besonderheiten des Vertrags ab.
Wer zahlt die Notarkosten?
Die Notarkosten trägt grundsätzlich der Käufer — dies entspricht der deutschen Handelspraxis und wird üblicherweise im Kaufvertrag so festgelegt. Der Verkäufer zahlt lediglich für die Löschung von ihm bestellter Belastungen (z. B. Löschung einer alten Grundschuld), falls diese nicht auf den Käufer übergehen sollen.
Steuerliche Behandlung
Notarkosten erhöhen die steuerlichen Anschaffungskosten der Immobilie. Das ist vorteilhaft für Vermieter: Die anteiligen Notargebühren, die dem Gebäude zuzurechnen sind, erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und fließen so über die Abschreibung in die Steuerersparnis ein.
Prozentualer Anteil am Kaufpreis
Die degressive Struktur ist erkennbar: Bei höheren Kaufpreisen sinkt der prozentuale Anteil, da die Gebührentabelle des GNotKG nicht linear skaliert.