Von Laurin Schlereth · 14. März 2026 · 5 Min. Lesezeit
Notarkosten beim Immobilienkauf — was kostet der Notar?
Notarkosten beim Immobilienkauf: Pflicht und gesetzlich geregelt. Was enthalten ist, Kosten nach Kaufpreis und wie Sie sie steuerlich nutzen können.
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € landen rund 6.000 bis 8.000 € allein bei Notar und Grundbuchamt — ein Posten, den viele Käufer in der Finanzierungsplanung zu knapp ansetzen. Anders als Maklercourtage oder Bauqualität lässt sich daran nichts drehen: Die Gebühren stehen im Gesetz, gelten bei jedem Notar gleich und trägt immer der Käufer. Wer weiß, wofür genau er zahlt, plant das Eigenkapital realistisch statt sich kurz vor dem Notartermin zu verrechnen.
Rechtsgrundlage: GNotKG
Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einheitlich geregelt. Sie gelten bundesweit — jeder Notar berechnet dieselben Gebühren. Verhandlung oder Rabatte sind rechtlich nicht möglich. Die Gebühren sind am Geschäftswert (in der Regel dem Kaufpreis) orientiert und staffeln sich degressiv: Je höher der Kaufpreis, desto niedriger der prozentuale Anteil.
Was ist in den Notarkosten enthalten?
Beispieltabelle Notarkosten nach Kaufpreis
Typische Gesamtkosten für Notar + Grundbuch (inkl. MwSt.):
| Kaufpreis | Notar ca. | Grundbuch ca. | Gesamt ca. |
|---|---|---|---|
| 150.000 € | 1.500 € | 650 € | 2.150 € |
| 200.000 € | 1.900 € | 800 € | 2.700 € |
| 300.000 € | 2.600 € | 1.100 € | 3.700 € |
| 400.000 € | 3.200 € | 1.400 € | 4.600 € |
| 500.000 € | 3.800 € | 1.700 € | 5.500 € |
| 750.000 € | 5.200 € | 2.300 € | 7.500 € |
| 1.000.000 € | 6.500 € | 2.800 € | 9.300 € |
Hinweis: Angaben inkl. 19 % MwSt., bei finanziertem Kauf inkl. Grundschuldbestellung. Exakte Kosten hängen von Anzahl der Parteien und Besonderheiten des Vertrags ab.
Wer zahlt die Notarkosten?
Die Notarkosten trägt grundsätzlich der Käufer — dies entspricht der deutschen Handelspraxis und wird üblicherweise im Kaufvertrag so festgelegt. Der Verkäufer zahlt lediglich für die Löschung von ihm bestellter Belastungen (z. B. Löschung einer alten Grundschuld), falls diese nicht auf den Käufer übergehen sollen.
Steuerliche Behandlung
Notarkosten erhöhen die steuerlichen Anschaffungskosten der Immobilie. Das ist vorteilhaft für Vermieter: Die anteiligen Notargebühren, die dem Gebäude zuzurechnen sind, erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und fließen so über die Abschreibung in die Steuerersparnis ein.
Prozentualer Anteil am Kaufpreis
| Kaufpreis | Notar + Grundbuch gesamt | Anteil in % |
|---|---|---|
| 200.000 € | ca. 2.700 € | ca. 1,35 % |
| 300.000 € | ca. 3.700 € | ca. 1,23 % |
| 500.000 € | ca. 5.500 € | ca. 1,10 % |
| 1.000.000 € | ca. 9.300 € | ca. 0,93 % |
Die degressive Struktur ist erkennbar: Bei höheren Kaufpreisen sinkt der prozentuale Anteil, da die Gebührentabelle des GNotKG nicht linear skaliert.