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Von Laurin Schlereth · 15. März 2026 · 9 Min. Lesezeit

Haus ohne Makler verkaufen — Ablauf und Kosten

Haus ohne Makler verkaufen spart bis zu 3,57 % Courtage: 10-Schritte-Ablauf, Pflichtunterlagen, Preisfindung und Steuern beim Privatverkauf.

Wer sein Haus verkauft, zahlt dem Makler in der Regel 3,57 % des Kaufpreises — bei einem 400.000-Euro-Objekt sind das über 14.000 Euro. Kein Wunder, dass viele Eigentümer den Verkauf selbst in die Hand nehmen. Doch der private Verkauf ohne Makler erfordert Zeit, Verhandlungsgeschick und Kenntnisse über Unterlagen, Bewertung und Recht. Dieser Artikel zeigt, worauf es wirklich ankommt.

Kurzantwort: Beim Hausverkauf ohne Makler sparst du die Provision (oft 3,57 % des Kaufpreises — über 14.000 € bei 400.000 €), musst aber selbst übernehmen: realistische Bewertung, Unterlagen (Energieausweis, Grundriss, Grundbuchauszug), Exposé, Besichtigungen, Verhandlung und Notartermin. Lohnt sich bei gefragten Objekten und etwas Zeit/Verhandlungsgeschick; in schwierigen Lagen oder unter Zeitdruck holt ein Makler den höheren Preis oft wieder rein.

Wann lohnt sich der private Verkauf?

Ob privater Verkauf sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Situation ab. Die eingesparte Courtage klingt verlockend — doch auf der anderen Seite stehen erheblicher Zeitaufwand und rechtliche Risiken.

Pro: Courtage gespart: Seit der Gesetzesänderung 2020 (§656c BGB) teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision. In den meisten Bundesländern beträgt sie 3,57 % je Seite — insgesamt also 7,14 % des Kaufpreises.
Pro: Direkte Kommunikation: Als Eigentümer kennen Sie das Objekt besser als jeder Makler. Interessenten schätzen oft die authentischen Antworten des Eigentümers.
Contra: Zeitaufwand: Exposé erstellen, inserieren, Anfragen beantworten, Besichtigungen koordinieren, Verhandlungen führen — das kostet leicht 50–100 Stunden.
Contra: Verhandlungsschwäche: Eigentümer sind emotional involviert und können schlechter verhandeln. Käufer nutzen das aus. Professionelle Makler erzielen nachweislich höhere Preise.
Contra: Rechtliche Risiken: Falsche Angaben im Exposé, fehlende Unterlagen oder verschwiegene Mängel können zu Schadensersatzansprüchen nach §§ 434 ff. BGB führen.

Schritt-für-Schritt: Der Ablauf des privaten Verkaufs

Ein strukturiertes Vorgehen verhindert typische Fehler und spart Zeit. Hier der ideale Ablauf vom ersten Gedanken bis zur Schlüsselübergabe:

Schritte beim Hausverkauf ohne Makler
SchrittAufgabeDauer (ca.)
1Immobilie realistisch bewerten1–2 Wochen
2Unterlagen zusammenstellen1–3 Wochen
3Professionelles Exposé erstellen1 Woche
4Inserieren auf Immoscout24, Immonet, eBaylaufend
5Besichtigungen koordinieren und durchführen2–6 Wochen
6Preisverhandlung mit ernsthaften Interessenten1–2 Wochen
7Käufer-Bonität prüfen, Finanzierungsbestätigung einholen1 Woche
8Notar beauftragen, Kaufvertrag beurkunden2–4 Wochen
9Grundbuchumschreibung abwarten, Kaufpreis erhalten4–8 Wochen
10Übergabe mit Protokoll1 Tag

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Fehlende Unterlagen verzögern den Verkauf erheblich — oder schrecken Käufer ab. Stellen Sie diese Dokumente frühzeitig zusammen:

Aktueller Grundbuchauszug: Nicht älter als 3 Monate. Zeigt Eigentümer, Lasten und Beschränkungen. Erhältlich beim Grundbuchamt (ca. 10–20 €).
Energieausweis (Pflicht): Seit 2014 Pflicht nach §80 GEG (früher EnEV). Bei Besichtigung vorzulegen — fehlender Ausweis kostet bis zu 10.000 € Bußgeld (§108 GEG).
Baupläne und Baugenehmigungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten. Beim Baurechtsamt erhältlich, falls nicht vorhanden. Wichtig für Umbauplanung der Käufer.
Flurkarte / Lageplan: Zeigt genaue Grundstücksgrenzen. Beim Katasteramt oder über Geoportale der Bundesländer erhältlich.
Letzte Nebenkostenabrechnung (bei Vermietung): Käufer wollen laufende Kosten einschätzen. Auch Mietzahlungshistorie und bestehende Mietverträge sind vorzulegen.
Teilungserklärung bei ETW: Bei Eigentumswohnungen obligatorisch. Regelt Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie die Stimmrechte in der WEG.

Immobilie richtig bewerten

Der häufigste Fehler beim privaten Verkauf: ein zu hoch angesetzter Preis. Das Objekt "verbrennt" am Markt, Interessenten bleiben aus, und am Ende muss der Preis doch gesenkt werden — was Misstrauen weckt. Eine realistische Bewertung ist der Grundstein für einen erfolgreichen Verkauf.

Vergleichswertverfahren: Gängigste Methode für Wohnimmobilien. Vergleicht ähnliche Objekte in Lage, Größe, Baujahr und Zustand. Basis: tatsächliche Verkaufspreise aus dem Gutachterausschuss.
Ertragswertverfahren: Bei vermieteten Objekten relevant. Kaufpreis = Jahresreinertrag ÷ Liegenschaftszinssatz. Liegenschaftszinssätze werden regional vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Sachwertverfahren: Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ohne ausreichende Vergleichspreise. Berechnet Bodenwert + Gebäudezeitwert — oft schwer einzuschätzen ohne Fachmann.
Online-Bewertungstools: Immoscout24 oder Sprengnetter bieten kostenpflichtige Online-Bewertungen. Gute Orientierung, aber keine Gewähr — ersetzen keinen Sachverständigen.
Unabhängiger Gutachter: Kostenpunkt 1.500–3.000 € für ein Kurzgutachten. Lohnt sich bei komplexen Objekten, Erbfällen oder strittigen Situationen. Zertifizierte Gutachter: www.svr-online.de.

Das Exposé — was muss rein?

Ein professionelles Exposé ist Ihr wichtigstes Verkaufsargument. Es entscheidet, ob Interessenten überhaupt eine Besichtigung anfragen. Diese Bestandteile sind unverzichtbar:

Professionelle Fotos: Mindestens 15–20 hochwertige Fotos. Alle Räume, Außenansicht, Garten, Garage. Ein Fotograf kostet 200–400 € und zahlt sich aus.
Grundriss (maßstabsgetreu): Unverzichtbar. Käufer wollen Möblierung planen. Falls Originalpläne fehlen: Grundriss-Tools wie Floorplanner.com nutzen.
Energieausweis-Kennwerte: Energiebedarfs- oder Verbrauchskennwert, Energieeffizienzklasse und wesentliche Energieträger müssen angegeben werden (§16a GEG).
Lagekarte: Zeigt Infrastruktur: ÖPNV, Schulen, Einkauf, Entfernung zur Innenstadt. Steigert Attraktivität für auswärtige Interessenten.
Objektbeschreibung: Baujahr, Wohnfläche, Grundstücksgröße, Zimmeranzahl, Ausstattungsmerkmale, Renovierungen, Sanierungsstand. Keine übertriebenen Lobpreisungen — sachlich.
Mängel transparent kommunizieren: Arglistig verschwiegene Mängel berechtigen den Käufer zur Anfechtung oder Schadensersatz nach §§ 434, 444 BGB — auch wenn vertraglich Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

Steuerliche Aspekte beim Hausverkauf

Vor dem Verkauf unbedingt die steuerlichen Konsequenzen prüfen — je nach Situation kann der Fiskus einen erheblichen Teil des Gewinns beanspruchen.

Spekulationssteuer (§ 23 EStG): Gewinne aus Immobilienverkäufen sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Ausnahme Eigennutzung: Keine Spekulationssteuer, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
Werbungskosten absetzbar: Kosten für den Verkauf (Makler, Inserate, Gutachten, Notargebühren) mindern den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.
Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Renovierungen innerhalb der ersten 3 Jahre nach Kauf, die 15 % des Gebäudewerts übersteigen, werden steuerlich als Anschaffungskosten behandelt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
Gewerbesteuer beim gewerblichen Grundstückshandel: Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte kauft und verkauft, gilt als gewerblicher Grundstückshändler — dann fällt auch Gewerbesteuer an.

Häufige Fehler beim privaten Verkauf

Diese Fehler kosten Eigentümer beim privaten Verkauf regelmäßig viel Geld oder verzögern den Verkauf erheblich:

Typische Fehler beim Hausverkauf ohne Makler
FehlerKonsequenz
Preis zu hoch angesetztObjekt liegt lange auf dem Markt, spätere Preissenkung wirkt verdächtig
Kein Energieausweis vorgelegenBußgeld bis 10.000 € möglich
Mängel verschwiegenSchadensersatz, Kaufpreisminderung, Anfechtung nach §§ 434, 444 BGB
Keine Bonitätsprüfung des KäufersKäufer bekommt keine Finanzierung, Verkauf scheitert kurz vor Notartermin
Schlechte FotosWenig Anfragen, trotz gutem Preis-Leistungs-Verhältnis
Übergabe ohne ProtokollStreit über Mängel oder fehlende Ausstattung nach dem Kauf

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.