Von Laurin Schlereth · 13. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit
Heizungsförderung 2026 — neue Konditionen ab 21. Juli
Heizungsförderung gekürzt: ab 21.07.2026 nur 28.000 € förderfähig, Boni entfallen, Einkommensbonus bis 40 %. Wer gewinnt, wer verliert — mit Beispielen.
Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 nahm die KfW keine neuen Anträge auf Heizungsförderung an — seit dem 21. Juli läuft das Programm zu deutlich umgebauten Konditionen weiter. Hintergrund ist der Bundeshaushalt 2026: Die Förderung wird bis 2030 schrittweise abgeschmolzen und zugleich stärker nach Einkommen gestaffelt. Für Eigentümer heißt das: Ob sich der Heizungstausch jetzt mehr oder weniger lohnt als vorher, hängt fast nur noch vom Haushaltseinkommen ab. Dieser Artikel rechnet durch, wer gewinnt, wer verliert — und warum Warten ab jetzt Geld kostet.
Was genau hat sich am 21. Juli 2026 geändert?
Die Grundförderung von 30 % für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung (Wärmepumpe, Pellets, Fernwärmeanschluss, Solarthermie) bleibt bestehen. Geändert haben sich die Bausteine darüber:
Wer gewinnt, wer verliert — nach Einkommen durchgerechnet
Der Umbau wirkt je nach Einkommen völlig unterschiedlich. Die Tabelle vergleicht den maximal möglichen Zuschuss vor und nach dem Stichtag — für den häufigsten Fall: Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel ersetzt eine funktionsfähige alte Ölheizung, Kosten oberhalb der förderfähigen Höchstbeträge:
| Zu verst. Einkommen | Bis 20.07.2026 (max.) | Ab 21.07.2026 (max.) | Differenz |
|---|---|---|---|
| bis 30.000 € | 21.000 € (70 %, gedeckelt) | 22.400 € (80 %, gedeckelt) | +1.400 € |
| 30.000–40.000 € | 21.000 € (70 %, gedeckelt) | 21.280 € (76 %) | ≈ unverändert |
| 40.000–50.000 € | 16.500 € (55 %) | 15.680 € (56 %) | −820 € |
| über 50.000 € | 16.500 € (55 %) | 12.880 € (46 %) | −3.620 € |
Annahmen: Klimageschwindigkeitsbonus greift (Austausch funktionsfähiger fossiler Heizung); alte Rechtslage inklusive Effizienzbonus (+5 %, natürliches Kältemittel); förderfähige Kosten voll ausgeschöpft (30.000 € alt / 28.000 € neu). Alt: 30 % + 20 % + 5 % + ggf. 30 % Einkommensbonus, Deckel 70 %. Neu: 30 % + 16 % + gestaffelter Einkommensbonus, Deckel 80 %.
Das Muster ist klar: Haushalte bis 30.000 € zu versteuerndem Einkommen sind die Gewinner — für sie ist der Heizungstausch so günstig wie nie. Die Mitte bis 40.000 € bleibt praktisch gleichgestellt. Ab etwa 50.000 € fehlen gegenüber der alten Rechtslage rund 3.600 € — und weil die Höchstbeträge ab 2027 weiter sinken, wird die Lücke mit jedem Halbjahr größer.
Zwei Rechenbeispiele
Beispiel 1 — Familie mit einem Kind, 38.000 € zu versteuerndes Einkommen: Durch den neuen Familien-Freibetrag (einmalig 10.000 € bei mindestens einem minderjährigen Kind) zählt sie wie ein Haushalt mit 28.000 € — und rutscht in die 40-%-Bonusstufe:
Beispiel 2 — Haushalt mit 60.000 € zu versteuerndem Einkommen, alte Gasheizung: Kein Einkommensbonus, aber Klimageschwindigkeitsbonus:
Für Haushalte ohne Einkommensbonus kann alternativ der Steuerbonus nach §35c EStG (20 % über 3 Jahre, nur Selbstnutzer, nicht mit BEG kombinierbar) attraktiver sein — durchrechnen lohnt sich.
Der Abschmelz-Fahrplan bis 2030
Die Reform ist kein einmaliger Schnitt, sondern der Start einer Treppe nach unten. Wer einen Heizungstausch ohnehin plant, sollte den Zeitplan kennen:
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| 9.–20.07.2026 | Antragsstopp — nur wer bis 8. Juli eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellt hatte, konnte noch zu Alt-Konditionen einreichen |
| 21.07.2026 | Neustart: 28.000 € förderfähige Kosten, Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, Einkommensstaffel 40/30/10 %, Effizienzbonus + Emissionsminderungszuschlag entfallen, Deckel 80 % |
| Q1 2027 (geplant) | EU-Wertschöpfungsbonus: +15 % für Wärmepumpen aus EU-Produktion; Nicht-EU-Geräte erhalten nur noch 15 % Grundförderung |
| Ab 01.02.2027, halbjährlich | Förderfähige Kosten sinken um je 750 €; Klimageschwindigkeitsbonus sinkt um je 4 Prozentpunkte |
| Bis 2030 | Schrittweise Abschmelzung der Förderung gemäß Bundeshaushalt |
Praktische Konsequenz: Warten wird ab Februar 2027 messbar teurer. Allein der um 4 Punkte sinkende Klimageschwindigkeitsbonus kostet bei 28.000 € förderfähigen Kosten rund 1.100 € Zuschuss pro Halbjahr — dazu kommt die um jeweils 750 € niedrigere Förderbasis. Einzige Gegenbewegung: Wer eine Wärmepumpe aus EU-Produktion plant, bekommt ab Anfang 2027 den neuen Wertschöpfungsbonus.
Was gilt für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften?
Der Einkommensbonus gilt nur für Selbstnutzer — Vermieter erhalten Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus. Selbstnutzer und private Einzeleigentümer beantragen über das Privatpersonen-Produkt (KfW 458); Privatvermieter, die als GbR organisiert sind, über das Unternehmensprodukt (KfW 459). In der WEG stellt bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (zentrale Heizungsanlage) die Gemeinschaft den Antrag über eine bevollmächtigte Person; einzelne Eigentümer beantragen nur Maßnahmen am Sondereigentum, etwa eine Wohnungs-Etagenheizung. Für Vermieter bleibt daneben die Modernisierungsumlage nach §559 BGB (8 % der Kosten pro Jahr, mit Kappungsgrenze) — die erhaltene Förderung ist dabei von den umlegbaren Kosten abzuziehen.
Handlungsempfehlungen
Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026
Wie hoch ist die Heizungsförderung seit dem 21. Juli 2026?
Grundförderung 30 % plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (Austausch funktionsfähiger fossiler Heizungen) plus gestaffelter Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Kumuliert gedeckelt bei 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten — also höchstens 22.400 € Zuschuss für die erste Wohneinheit.
Welche Boni sind entfallen?
Der Effizienzbonus (+5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel) und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen (2.500 €) sind komplett gestrichen. Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt, wurde aber von 20 auf 16 % gekürzt und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte.
Lohnt es sich, mit dem Heizungstausch zu warten?
In der Regel nein: Ab Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte — allein der Bonus-Rückgang kostet bei 28.000 € förderfähigen Kosten rund 1.100 € Zuschuss pro Halbjahr, dazu kommt die niedrigere Förderbasis. Einzige Ausnahme: Wer fest eine Wärmepumpe aus EU-Produktion plant, kann vom EU-Wertschöpfungsbonus (+15 %, geplant ab Anfang 2027) profitieren.
Bekommen Vermieter den Einkommensbonus?
Nein — der Einkommensbonus ist Selbstnutzern vorbehalten. Vermieter erhalten Grundförderung und gegebenenfalls den Klimageschwindigkeitsbonus; als GbR organisierte Privatvermieter beantragen über das Unternehmensprodukt KfW 459. Dafür können Vermieter die Modernisierungsumlage nach §559 BGB nutzen — abzüglich der erhaltenen Förderung.
Stand: 13.07.2026 · Quellen: KfW-Mitteilung „Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude" und Ankündigung der Bundesregierung vom 8. Juli 2026; finale Programmdetails veröffentlicht die KfW zum Neustart am 21. Juli 2026.