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Von Laurin Schlereth · 13. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit

Heizungsförderung 2026 — neue Konditionen ab 21. Juli

Heizungsförderung gekürzt: ab 21.07.2026 nur 28.000 € förderfähig, Boni entfallen, Einkommensbonus bis 40 %. Wer gewinnt, wer verliert — mit Beispielen.

Kurzantwort: Seit dem 21. Juli 2026 gilt die Heizungsförderung der KfW zu neuen Konditionen: Die förderfähigen Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 € (erste Wohneinheit), der Effizienzbonus (+5 %) und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse entfallen, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 %. Dafür wird der Einkommensbonus sozial gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen. Die Maximalförderung steigt für Geringverdiener auf 80 % (bis zu 22.400 €) — Haushalte über 50.000 € verlieren dagegen mehrere Tausend Euro.

Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 nahm die KfW keine neuen Anträge auf Heizungsförderung an — seit dem 21. Juli läuft das Programm zu deutlich umgebauten Konditionen weiter. Hintergrund ist der Bundeshaushalt 2026: Die Förderung wird bis 2030 schrittweise abgeschmolzen und zugleich stärker nach Einkommen gestaffelt. Für Eigentümer heißt das: Ob sich der Heizungstausch jetzt mehr oder weniger lohnt als vorher, hängt fast nur noch vom Haushaltseinkommen ab. Dieser Artikel rechnet durch, wer gewinnt, wer verliert — und warum Warten ab jetzt Geld kostet.

Was genau hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Die Grundförderung von 30 % für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung (Wärmepumpe, Pellets, Fernwärmeanschluss, Solarthermie) bleibt bestehen. Geändert haben sich die Bausteine darüber:

Förderfähige Kosten gesenkt: 28.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit — ab Februar 2027 sinkt der Betrag halbjährlich um weitere 750 €.
Effizienzbonus entfallen: Die +5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es nicht mehr.
Emissionsminderungszuschlag entfallen: Der Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen ist gestrichen.
Klimageschwindigkeitsbonus gekürzt: 16 % statt 20 % für den Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung — ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus gestaffelt: Statt pauschal 30 % bis 40.000 € gilt jetzt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten einmalig 10.000 € Einkommens-Freibetrag.
Neuer Deckel: Die Boni sind kumuliert bei 80 % gedeckelt (vorher 70 %) — maximal also 22.400 € Zuschuss bei 28.000 € förderfähigen Kosten.
Einordnung: Die Reform kam in derselben Woche wie das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) — die Heizungspflicht fällt, die Förderung wird selektiver. Alle KfW-Programme im Überblick: KfW-Förderung für Eigentümer & Käufer.

Wer gewinnt, wer verliert — nach Einkommen durchgerechnet

Der Umbau wirkt je nach Einkommen völlig unterschiedlich. Die Tabelle vergleicht den maximal möglichen Zuschuss vor und nach dem Stichtag — für den häufigsten Fall: Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel ersetzt eine funktionsfähige alte Ölheizung, Kosten oberhalb der förderfähigen Höchstbeträge:

Maximaler KfW-Zuschuss für den Heizungstausch vor und nach dem 21.07.2026 nach Einkommensgruppe
Zu verst. EinkommenBis 20.07.2026 (max.)Ab 21.07.2026 (max.)Differenz
bis 30.000 €21.000 € (70 %, gedeckelt)22.400 € (80 %, gedeckelt)+1.400 €
30.000–40.000 €21.000 € (70 %, gedeckelt)21.280 € (76 %)≈ unverändert
40.000–50.000 €16.500 € (55 %)15.680 € (56 %)−820 €
über 50.000 €16.500 € (55 %)12.880 € (46 %)−3.620 €

Annahmen: Klimageschwindigkeitsbonus greift (Austausch funktionsfähiger fossiler Heizung); alte Rechtslage inklusive Effizienzbonus (+5 %, natürliches Kältemittel); förderfähige Kosten voll ausgeschöpft (30.000 € alt / 28.000 € neu). Alt: 30 % + 20 % + 5 % + ggf. 30 % Einkommensbonus, Deckel 70 %. Neu: 30 % + 16 % + gestaffelter Einkommensbonus, Deckel 80 %.

Das Muster ist klar: Haushalte bis 30.000 € zu versteuerndem Einkommen sind die Gewinner — für sie ist der Heizungstausch so günstig wie nie. Die Mitte bis 40.000 € bleibt praktisch gleichgestellt. Ab etwa 50.000 € fehlen gegenüber der alten Rechtslage rund 3.600 € — und weil die Höchstbeträge ab 2027 weiter sinken, wird die Lücke mit jedem Halbjahr größer.

Zwei Rechenbeispiele

Beispiel 1 — Familie mit einem Kind, 38.000 € zu versteuerndes Einkommen: Durch den neuen Familien-Freibetrag (einmalig 10.000 € bei mindestens einem minderjährigen Kind) zählt sie wie ein Haushalt mit 28.000 € — und rutscht in die 40-%-Bonusstufe:

Kosten Wärmepumpe (förderfähig: 24.000 €)24.000 €
Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus 40 % = 86 %, gedeckelt auf80 %
Zuschuss19.200 €
= Eigenanteil4.800 €

Beispiel 2 — Haushalt mit 60.000 € zu versteuerndem Einkommen, alte Gasheizung: Kein Einkommensbonus, aber Klimageschwindigkeitsbonus:

Kosten Wärmepumpe (förderfähig: 24.000 €)24.000 €
Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 %46 %
Zuschuss11.040 €
= Eigenanteil12.960 €
Zum Vergleich — alte Konditionen (55 %)13.200 € Zuschuss

Für Haushalte ohne Einkommensbonus kann alternativ der Steuerbonus nach §35c EStG (20 % über 3 Jahre, nur Selbstnutzer, nicht mit BEG kombinierbar) attraktiver sein — durchrechnen lohnt sich.

Der Abschmelz-Fahrplan bis 2030

Die Reform ist kein einmaliger Schnitt, sondern der Start einer Treppe nach unten. Wer einen Heizungstausch ohnehin plant, sollte den Zeitplan kennen:

Zeitplan der Änderungen bei der KfW-Heizungsförderung 2026 bis 2030
ZeitpunktWas passiert
9.–20.07.2026Antragsstopp — nur wer bis 8. Juli eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellt hatte, konnte noch zu Alt-Konditionen einreichen
21.07.2026Neustart: 28.000 € förderfähige Kosten, Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, Einkommensstaffel 40/30/10 %, Effizienzbonus + Emissionsminderungszuschlag entfallen, Deckel 80 %
Q1 2027 (geplant)EU-Wertschöpfungsbonus: +15 % für Wärmepumpen aus EU-Produktion; Nicht-EU-Geräte erhalten nur noch 15 % Grundförderung
Ab 01.02.2027, halbjährlichFörderfähige Kosten sinken um je 750 €; Klimageschwindigkeitsbonus sinkt um je 4 Prozentpunkte
Bis 2030Schrittweise Abschmelzung der Förderung gemäß Bundeshaushalt

Praktische Konsequenz: Warten wird ab Februar 2027 messbar teurer. Allein der um 4 Punkte sinkende Klimageschwindigkeitsbonus kostet bei 28.000 € förderfähigen Kosten rund 1.100 € Zuschuss pro Halbjahr — dazu kommt die um jeweils 750 € niedrigere Förderbasis. Einzige Gegenbewegung: Wer eine Wärmepumpe aus EU-Produktion plant, bekommt ab Anfang 2027 den neuen Wertschöpfungsbonus.

Was gilt für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften?

Der Einkommensbonus gilt nur für Selbstnutzer — Vermieter erhalten Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus. Selbstnutzer und private Einzeleigentümer beantragen über das Privatpersonen-Produkt (KfW 458); Privatvermieter, die als GbR organisiert sind, über das Unternehmensprodukt (KfW 459). In der WEG stellt bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (zentrale Heizungsanlage) die Gemeinschaft den Antrag über eine bevollmächtigte Person; einzelne Eigentümer beantragen nur Maßnahmen am Sondereigentum, etwa eine Wohnungs-Etagenheizung. Für Vermieter bleibt daneben die Modernisierungsumlage nach §559 BGB (8 % der Kosten pro Jahr, mit Kappungsgrenze) — die erhaltene Förderung ist dabei von den umlegbaren Kosten abzuziehen.

Handlungsempfehlungen

Einkommen prüfen, bevor Sie rechnen: Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen (Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antrag) — nicht das Bruttogehalt. Mit Kind-Freibetrag kann ein Haushalt knapp über einer Stufe noch in die bessere Bonusklasse rutschen.
Bei Tauschplänen nicht auf 2027 warten: Ab Februar 2027 schmelzen Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich ab. Nur bei fest geplanter EU-Wärmepumpe kann sich Warten auf den Wertschöpfungsbonus (Q1 2027) rechnen.
Angebote auf 28.000 € optimieren: Kosten oberhalb der förderfähigen Grenze bleiben ungefördert. Bei teuren Projekten prüfen, welche Positionen förderfähig sind (Umfeldmaßnahmen wie Heizkörpertausch zählen mit).
Alternative §35c EStG durchrechnen: Für Selbstnutzer ohne Einkommensbonus liegt der Steuerbonus (20 % über 3 Jahre) teils nahe an der BEG-Förderung — ohne Antragsfrist vor Baubeginn.
Erst Kosten kalkulieren, dann entscheiden: Eine erste Schätzung der Sanierungskosten inklusive Förderabzug liefert der Sanierungskosten-Rechner.
Förderrechner: Sanierungskosten & BEG-Förderung berechnen → — Nettokosten nach Förderung für 9 Maßnahmen sofort kalkulieren.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

Wie hoch ist die Heizungsförderung seit dem 21. Juli 2026?

Grundförderung 30 % plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (Austausch funktionsfähiger fossiler Heizungen) plus gestaffelter Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Kumuliert gedeckelt bei 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten — also höchstens 22.400 € Zuschuss für die erste Wohneinheit.

Welche Boni sind entfallen?

Der Effizienzbonus (+5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel) und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen (2.500 €) sind komplett gestrichen. Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt, wurde aber von 20 auf 16 % gekürzt und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte.

Lohnt es sich, mit dem Heizungstausch zu warten?

In der Regel nein: Ab Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte — allein der Bonus-Rückgang kostet bei 28.000 € förderfähigen Kosten rund 1.100 € Zuschuss pro Halbjahr, dazu kommt die niedrigere Förderbasis. Einzige Ausnahme: Wer fest eine Wärmepumpe aus EU-Produktion plant, kann vom EU-Wertschöpfungsbonus (+15 %, geplant ab Anfang 2027) profitieren.

Bekommen Vermieter den Einkommensbonus?

Nein — der Einkommensbonus ist Selbstnutzern vorbehalten. Vermieter erhalten Grundförderung und gegebenenfalls den Klimageschwindigkeitsbonus; als GbR organisierte Privatvermieter beantragen über das Unternehmensprodukt KfW 459. Dafür können Vermieter die Modernisierungsumlage nach §559 BGB nutzen — abzüglich der erhaltenen Förderung.

Stand: 13.07.2026 · Quellen: KfW-Mitteilung „Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude" und Ankündigung der Bundesregierung vom 8. Juli 2026; finale Programmdetails veröffentlicht die KfW zum Neustart am 21. Juli 2026.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.