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Von Laurin Schlereth · 30. April 2026 · 7 Min. Lesezeit

Schimmel in der Mietwohnung — Ursachen & Mietminderung

Schimmel in der Wohnung: Wer muss beseitigen? Mietminderung 10–50 %, Ursachen richtig zuordnen und was Mieter sofort tun müssen — mit Mängelanzeige-Muster.

Kurz & klar: Schimmel ist ein Wohnungsmangel nach § 536 BGB. Der Vermieter muss ihn beseitigen — es sei denn, er beweist, dass der Mieter die Ursache gesetzt hat (falsches Heizen/Lüften); die Beweislast liegt beim Vermieter. Nach schriftlicher Mängelanzeige darf der Mieter die Miete mindern: Richtwerte 10–20 % bei Befall eines Zimmers, bis zu 100 % bei Gesundheitsgefahr.

Schimmelpilz in der Mietwohnung ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter. Wer muss die Beseitigung bezahlen? Wann darf der Mieter die Miete mindern? Und wie verhindert man, dass der Vermieter die Schuld abwälzt? Dieser Artikel erklärt die Rechtslage klar und zeigt, welche Schritte Mieter einleiten müssen.

Was tun bei Schimmel — sofort

Fotos machen: Datum im Dateinamen, mehrere Winkel, Maßstab sichtbar. Diese Fotos sind Ihr wichtigstes Beweismittel.
Schriftliche Mängelanzeige: Per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Ohne Mängelanzeige kein Mietminderungsrecht.
Frist setzen: 2–4 Wochen zur Beseitigung ist angemessen. Bei Gesundheitsgefahr auch kürzer.
Miete unter Vorbehalt zahlen: Volle Miete weiterzahlen, aber schriftlich vermerken, dass Sie Mietminderung geltend machen. So vermeiden Sie Rückstandskündigung.

Wer ist für die Beseitigung verantwortlich?

Die Grundregel: Schimmel ist ein Wohnungsmangel nach §536 BGB, für den der Vermieter verantwortlich ist — es sei denn, er kann beweisen, dass der Mieter die Ursache gesetzt hat. Die Beweislast liegt beim Vermieter, nicht beim Mieter.

Wer trägt die Schimmelkosten — Vermieter vs. Mieter
Vermieter trägt KostenMieter trägt Kosten
Baumängel (schlechte Dämmung, Wärmebrücken)
Undichte Fenster oder Dach
Defekte Lüftungsanlage
Rohrbruch oder Feuchtigkeit aus der Wand
Schimmel bereits bei Einzug vorhanden
Dauerhaftes Lüftungsversagen (nie kippen)
Wäsche dauerhaft in der Wohnung trocknen
Möbel direkt an Außenwände gestellt
Heizung dauerhaft zu niedrig eingestellt

In der Praxis ist die Ursache oft umstritten. Gerichte beauftragen dann einen Sachverständigen, der das Lüftungsverhalten und die Bausubstanz bewertet.

Ursachen richtig zuordnen

Ein Indiz für Baumängel: Schimmel tritt an Außenwänden, Ecken oder hinter eingebautem Mobiliar auf — also an Stellen, die der Mieter nicht durch sein Lüftungsverhalten beeinflussen kann. Schimmel hingegen, der ausschließlich im Bad oder in der Küche ohne ausreichende Lüftung entsteht, wird eher dem Mieter zugerechnet.

Wichtig: Moderne Niedrigenergiehäuser haben oft sehr dichte Gebäudehüllen und erfordern häufigeres, intensiveres Lüften — daran müssen Mieter ihr Verhalten anpassen. Eine allgemeine Pflicht des Vermieters, beim Einzug auf den erhöhten Lüftungsbedarf hinzuweisen, hat der BGH allerdings nicht aufgestellt; nur einzelne Instanzgerichte nehmen sie an, vor allem beim nachträglichen Einbau dichterer Fenster im laufenden Mietverhältnis. Umgekehrt gilt: Bei Wärmebrücken in einem Gebäude, das dem Baustandard seiner Zeit entspricht, liegt nach dem BGH kein Mangel vor, solange sich Schimmel durch zumutbares Heizen und Lüften vermeiden lässt (BGH, VIII ZR 271/17).

Mietminderung bei Schimmel — Richtwerte

Die Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und der betroffenen Fläche. Es gibt keine festen gesetzlichen Sätze — die folgenden Werte basieren auf veröffentlichten Urteilen:

Mietminderung bei Schimmel nach Ausmaß
AusmaßMinderungsquote (Richtwert)
Kleiner Fleck im Bad (< 10 cm²)5–10 %
Schimmel in einem Zimmer10–20 %
Mehrere Zimmer befallen20–40 %
Schwerwiegend, Gesundheitsgefahrbis 100 %

Mängelanzeige — das Pflichtdokument

Ohne schriftliche Mängelanzeige ist eine Mietminderung rückwirkend nicht möglich. Der Vermieter muss erst von dem Schimmel wissen und eine angemessene Frist zur Beseitigung erhalten haben. Erst dann entsteht das Minderungsrecht.

Muster Mängelanzeige (Kurzform):

Betreff: Mängelanzeige — Schimmelbefall [Adresse, Zimmer]

Sehr geehrte/r [Vermieter],

hiermit zeige ich Ihnen an, dass in meiner Wohnung ([Adresse]) seit [Datum] Schimmelbefall festgestellt wurde ([Ort: z.B. Schlafzimmer, Außenwand Nord-Ost]).

Ich fordere Sie auf, den Schaden bis zum [Datum, 3 Wochen] zu beseitigen. Bis zur vollständigen Mängelbeseitigung mache ich eine angemessene Mietminderung geltend.

Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]

Häufige Fehler von Mietern

Schimmel selbst beseitigen ohne Anzeige: Dann fehlt der Beweis. Immer erst dokumentieren und anzeigen.
Miete einfach kürzen ohne Ankündigung: Rückstandskündigung droht. Immer unter Vorbehalt zahlen und Minderung schriftlich ankündigen.
Zu lange warten: Je länger Schimmel unbehandelt bleibt, desto schwieriger die Ursachenzuordnung — und desto höher die Gesundheitsrisiken.
Mietminderung bei Schimmel: Welche Quoten Gerichte konkret zusprechen — mit BGH- und LG-Urteilen: Mietminderung Tabelle — Quoten nach Mangelart. Oder Minderungsbetrag direkt berechnen: Mietminderungsrechner.

Häufige Fragen

Darf ich die Miete wegen Schimmel mindern, ohne den Vermieter informiert zu haben?

Nein. Das Mietminderungsrecht nach §536 BGB setzt voraus, dass der Vermieter von dem Mangel weiß und eine angemessene Frist zur Beseitigung hatte. Erst danach entsteht das Minderungsrecht. Kürzen Sie ohne vorherige Mängelanzeige, riskieren Sie eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs — auch wenn der Schimmel eindeutig sichtbar ist.

Was gilt in Niedrigenergiehäusern — muss ich anders lüften?

Ja. Moderne, dicht gebaute Niedrigenergiehäuser erfordern häufigeres und intensiveres Lüften als Altbauten — daran müssen Mieter ihr Verhalten anpassen. Eine allgemeine BGH-Pflicht des Vermieters, beim Einzug auf den erhöhten Lüftungsbedarf hinzuweisen, gibt es nicht; nur einzelne Instanzgerichte nehmen sie an, vor allem beim nachträglichen Einbau dichterer Fenster. Bei Wärmebrücken in einem bauzeitüblich errichteten Gebäude liegt nach dem BGH zudem kein Mangel vor, solange sich Schimmel durch zumutbares Heizen und Lüften vermeiden lässt (VIII ZR 271/17).

Wie hoch kann die Mietminderung bei Schimmel sein?

Das hängt vom Ausmaß und der betroffenen Fläche ab. Ein kleiner Fleck im Bad rechtfertigt laut Gerichtsurteilen etwa 5–10 Prozent, Schimmel in einem ganzen Zimmer 10–20 Prozent. Bei mehreren befallenen Zimmern können es 20–40 Prozent sein, bei schwerwiegendem Befall mit Gesundheitsgefahr haben Gerichte nach der Rechtsprechung sogar bis zu 100 Prozent Minderung zugesprochen.

Muss ich Schimmel selbst beseitigen, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Sie können nach erfolglosem Fristablauf Selbsthilfe nach §536a Abs. 2 BGB vornehmen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Voraussetzung: Sie haben den Mangel schriftlich angezeigt, eine angemessene Frist gesetzt und der Vermieter hat nicht reagiert. Lassen Sie unbedingt vorher dokumentieren, dass der Schimmel vorhanden ist — Fotos und ggf. ein Sachverständigenprotokoll sind ideal.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.