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Mängelanzeige — Brief-Generator

Mangel beschreiben, Daten eintragen — fertig ist die Anzeige als PDF. Kostenlos, ohne Anmeldung. Grundlage: § 536c BGB.

Hinweis: Diese Vorlage dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit hilft ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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Ihre Daten (Absender)

Empfänger (Vermieter / Hausverwaltung)

Mangel beschreiben

Konkret statt pauschal: nicht „Heizung defekt“, sondern welcher Raum und was genau ausfällt.

Mangel 1

Frist und Vorbehalte

Für die Minderung nach § 536 BGB braucht es keine Frist. Eine Frist gehört zur Selbstvornahme nach § 536a Abs. 2 Nr. 1 und in der Regel zur Kündigung nach § 543 Abs. 3; bei Gefahr in Verzug erlaubt Nr. 2 die Selbstvornahme ohne Frist.

[Ihr Name] · [Straße] · [PLZ Ort]

[Name des Vermieters]

[Straße]

[PLZ Ort]

Ort, den TT.MM.JJJJ

Mängelanzeige — Wohnung [Anschrift der Wohnung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich gemäß § 536c Abs. 1 BGB unverzüglich folgenden Mangel in der von mir gemieteten Wohnung [Anschrift der Wohnung] an. Ich bitte um Abhilfe.

Bitte beschreiben Sie links mindestens einen Mangel.

Die Miete ist, soweit der Mangel die Tauglichkeit mindert, kraft Gesetzes herabgesetzt (§ 536 Abs. 1 BGB). Die Anzeige wahrt die Rechte aus § 536c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB. Ich behalte mir vor, ab Kenntnis den geminderten Betrag zu zahlen.

Bitte teilen Sie mir mit, wann die Beseitigung erfolgt. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Erst einen Mangel beschreiben

Kostenlos · ohne Anmeldung · Eingaben bleiben im Browser.

Anzeige, Minderung und Frist — drei getrennte Rechtsfolgen

Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, muss der Mieter ihn dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB). Unterbleibt die Anzeige, schuldet der Mieter Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Außerdem entfallen Minderung und Schadensersatz, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte (§ 536c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2).

Die Minderung selbst steht in § 536 Abs. 1 BGB und tritt kraft Gesetzes ein, sobald der Vermieter Kenntnis hat — nicht erst nach Fristablauf. Eine Frist setzen Sie, wenn nach erfolgloser Abhilfe Selbstvornahme (§ 536a Abs. 2) oder Kündigung (§ 543 Abs. 3) in Betracht kommt. Die Quote berechnet der Mietminderung-Rechner. Den Mustertext als Artikel erklärt Mängelanzeige Muster.

Häufige Fehler

  • Nur „defekt“ geschrieben — ohne Ort und Zustand kann der Vermieter nicht gezielt abhelfen.
  • Minderung an eine Frist geknüpft — § 536 verlangt das nicht; die Frist gehört zu § 536a / § 543.
  • Nur per E-Mail und später kein Nachweis, dass die Anzeige zugegangen ist.

Häufige Fragen

Muss die Mängelanzeige schriftlich sein?

§ 536c BGB schreibt keine Form vor. Mündlich reicht rechtlich. Im Streit müssen Sie aber den Zugang beweisen — deshalb ein Schreiben mit Nachweis (Einwurf-Einschreiben oder Empfangsbestätigung). E-Mail allein belegt den Zugang selten.

Darf ich die Miete kürzen, sobald der Mangel da ist?

Die Minderung nach § 536 Abs. 1 BGB tritt kraft Gesetzes ein, sobald der Vermieter vom Mangel Kenntnis hat. Eine Frist zur Beseitigung ist dafür nicht nötig. Zeigen Sie den Mangel nicht an, entfällt die Minderung, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte (§ 536c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB).

Wofür setze ich dann eine Frist?

Für andere Rechte: Selbstvornahme nach § 536a Abs. 2 BGB und in der Regel die Kündigung nach § 543 Abs. 3 BGB setzen eine angemessene Frist zur Abhilfe voraus. Das Gesetz nennt keine Tage; die Länge richtet sich nach Art und Dringlichkeit des Mangels.

Reicht „Heizung defekt“ als Beschreibung?

Für die Anzeigepflicht genügt, dass der Vermieter den Mangel erkennen und abhelfen kann. Eine genaue Orts- und Zustandsangabe macht das möglich. Ein detailliertes Protokoll verlangt der BGH für die Minderung nicht (VIII ZR 155/11).

Minderungsquote berechnen

Die Anzeige wahrt das Recht. Die Höhe der Minderung hängt vom konkreten Mangel ab.

Zum Mietminderung-Rechner →

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