Zustimmungsverweigerung nach § 558b BGB: der Erhöhung zur Vergleichsmiete nicht zustimmen und den Brief als PDF laden. Nur § 558, nicht Modernisierung nach § 559, nicht die Nebenkostenabrechnung und nicht die Sonderkündigung nach § 561. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Datum auf dem Schreiben
Zählt für die Frist
Die Zustimmung müssen Sie nicht begründen. Ohne Haken bleibt der Brief eine reine Ablehnung. Der Download läuft auch ohne angekreuzten Grund. Dieses Schreiben kündigt nicht — die Sonderkündigung nach § 561 liegt im Kündigungsgenerator.
[Ihr Name] · [Straße] · [PLZ Ort]
[Name des Vermieters]
[Straße]
[PLZ Ort]
Ort, den TT.MM.JJJJ
Keine Zustimmung zur Mieterhöhung vom [Datum des Verlangens] — Wohnung [Anschrift der Wohnung]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Mieterhöhungsverlangen vom [Datum des Verlangens] (Zugang am [Zugangsdatum]) für die Wohnung [Anschrift der Wohnung] habe ich erhalten. Der verlangten Erhöhung stimme ich nicht zu (§ 558b BGB). Ohne meine Zustimmung bleibt die bisherige Miete maßgeblich, bis eine Einigung oder eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.
Bis zu einer wirksamen Einigung oder einer rechtskräftigen Entscheidung zahle ich die bisherige Miete weiter. Eine mehrmalige vorbehaltlose Zahlung des erhöhten Betrags kann als Zustimmung gewertet werden; das will ich vermeiden.
Ich bitte Sie, das Erhöhungsverlangen zurückzunehmen. Soweit Sie gleichwohl auf Erteilung der Zustimmung klagen, muss die Klage nach § 558b Abs. 2 BGB innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
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Ein Verlangen nach § 558 BGB braucht die Zustimmung des Mieters. Stimmen Sie zu, schulden Sie die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 1). Stimmen Sie bis Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang nicht zu, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen; die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden (§ 558b Abs. 2). Entspricht das Verlangen nicht § 558a, kann der Vermieter es im Rechtsstreit nachholen oder Mängel beheben; Ihnen steht dann erneut die Zustimmungsfrist zu (§ 558b Abs. 3).
Das Verlangen selbst muss in Textform erklärt und begründet sein (§ 558a Abs. 1 und 2). Schriftform und Unterschrift sind dafür nicht vorgeschrieben. Ob die verlangte Höhe in Kappungsgrenze und Vergleichsmiete liegt, prüft der Mieterhöhungsrechner. Den Weg nach dem Schreiben beschreibt Mieterhöhung widersprechen. Wer ausziehen will, nutzt die Sonderkündigung nach § 561 im Kündigungsgenerator.
Muss ich widersprechen, oder reicht Schweigen?
Schweigen ist keine Zustimmung (§ 558b Abs. 2 BGB). Ohne Zustimmung bleibt die bisherige Miete maßgeblich. Der Vermieter kann nach Ablauf der Zustimmungsfrist auf Zustimmung klagen. Ein Schreiben dokumentiert die Ablehnung. Jedenfalls mehrmalige vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete kann als Zustimmung gelten (BGH VIII ZB 74/16).
Wie lange habe ich Zeit?
Die Frist in § 558b Abs. 2 Satz 1 ist keine Widerspruchsfrist wie bei der Nebenkostenabrechnung. Sie markiert, bis wann Ihre Zustimmung dem Vermieter die Klage erspart. Stimmen Sie bis Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang nicht zu, kann er auf Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden (Abs. 2 Satz 2). Zugang am 10. April: Zustimmungsfrist bis 30. Juni, Klagefrist dann bis 30. September. Gezählt werden Kalendermonate, nicht 60 Tage. Schweigen setzt die Erhöhung nicht in Kraft.
Muss das Erhöhungsschreiben unterschrieben sein?
Nein. § 558a Abs. 1 BGB verlangt Textform (§ 126b BGB), nicht Schriftform. Eine E-Mail kann genügen. Maßgeblich ist, dass das Verlangen erklärt und begründet ist. Fehlt die Begründung, entspricht es nicht § 558a. Der Vermieter kann Mängel nach § 558b Abs. 3 im Rechtsstreit nachholen; Ihnen steht dann erneut die Zustimmungsfrist zu.
Gilt das auch für eine Modernisierungsumlage?
Nein. Dieser Generator betrifft nur ein Zustimmungsverlangen nach § 558 BGB. Eine Modernisierungsumlage nach § 559 BGB wird durch einseitige Erklärung wirksam; Zustimmung ist nicht vorgesehen. Dafür ist der Modernisierungsrechner zuständig, nicht dieser Brief.
Muss ich den Brief per Einschreiben schicken?
Das Gesetz schreibt keine Form für die Ablehnung vor. Im Streit müssen Sie den Zugang beweisen — deshalb ein Nachweis (Einwurf-Einschreiben oder Empfangsbestätigung). Einschreiben ist nicht Pflicht.
Höhe der Erhöhung prüfen
Wartefrist, Kappungsgrenze und Vergleichsmiete nach § 558 — getrennt vom Schreiben.
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