Kurzantwort: Mieter haben seit 2024 ein gesetzliches Recht auf ein Balkonkraftwerk bis 800 W — Vermieter dürfen es nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ablehnen. Eine förmliche Genehmigung braucht es nicht mehr, nur eine Ankündigung. Der Strom fließt direkt in die Wohnung, senkt den Strombezug aus dem Netz und spart so die Stromkosten in den Nebenkosten.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk (auch Steckersolar, Mini-PV oder Plug-in-Solaranlage) ist eine kleine Photovoltaikanlage mit ein bis zwei Modulen und einem Wechselrichter, die per Schuko-Stecker oder Wieland-Steckdose an das Hausnetz angeschlossen wird. Die erzeugte Energie fließt direkt in die Wohnung und reduziert den Netzbezug.
Leistung: Typisch 300–800 W pro Anlage. Seit 2024 gesetzlich auf 800 W begrenzt (Wechselrichterausgangsleistung).
Kosten: 300–800 € für komplette Anlage inkl. Wechselrichter und Halterung (Stand 2025).
Erzeugung: 600–900 kWh/Jahr in Deutschland je nach Ausrichtung und Verschattung — Südlage besser als Ost/West.
Amortisation: Bei 30 ct/kWh und 700 kWh/Jahr ca. 210 € Ersparnis/Jahr → Amortisation in 2–4 Jahren.
Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren?
Ja — seit der WEG- und BGB-Reform 2024 gehört ein Balkonkraftwerk zu den sogenannten privilegierten Maßnahmen nach §20 Abs. 2 WEG und §554 BGB. Vermieter müssen die Installation in der Regel dulden und können sie nur aus wichtigem Grund ablehnen.
Privilegierte Maßnahmen nach §554 BGB (seit 2024):
Mieter können vom Vermieter verlangen, dass er Maßnahmen gestattet, die dem Einbruchschutz, der barrierefreien Nutzung, dem Laden von Elektrofahrzeugen oder der Stromerzeugung durch Steckersolaranlagen dienen.
Der Vermieter darf eine Zustimmung nur verweigern, wenn ein konkreter und erheblicher Nachteil für ihn nachweisbar ist — nicht pauschal.
Ankündigung reicht: Eine förmliche Genehmigung müssen Mieter nicht mehr einholen — eine Ankündigung beim Vermieter genügt. Eine Antwortfrist des Vermieters von 4 Wochen ist üblich.
Rückbaupflicht: Bei Auszug: Anlage abmontieren und Wand/Balkon fachgerecht zurückbauen — auf eigene Kosten.
Schäden: Für Schäden durch die Anlage (z. B. Bohrlöcher, Gewichtslast auf Balkon) haftet der Mieter.
WEG-Gebäude: Bei Eigentumswohnungen muss zusätzlich die Eigentümerversammlung zustimmen (§20 Abs. 2 WEG). Vermieter einer ETW benötigen also ggf. WEG-Beschluss.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Eine Balkonkraftwerk muss beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Seit der Vereinfachung 2024 ist die Anmeldung vereinfacht — das Marktstammdatenregister (MaStR) reicht in der Regel.
SchrittWas zu tun ist
1. MaStR-AnmeldungAnlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren (marktstammdatenregister.de) — kostenlos, dauert 10 Minuten.
2. Netzbetreiber informierenEigentümer des Netzes informieren. Viele Netzbetreiber verzichten bei <800 W auf eine separate Anmeldung — aber informieren ist Pflicht.
3. Zähler prüfenAlter Ferraris-Zähler dreht bei Einspeisung rückwärts — technisch möglich, aber rechtlich verboten. Netzbetreiber muss ggf. Zweirichtungszähler einbauen (kostenfrei).
4. Vermieter ankündigenSchriftliche Ankündigung per E-Mail oder Brief — kein Antragsformular, keine Genehmigungspflicht mehr.
Balkonkraftwerk und Allgemeinstrom in den Nebenkosten
Das Balkonkraftwerk senkt den eigenen Stromverbrauch aus dem Netz — es hat aber keinen direkten Einfluss auf den Allgemeinstrom der Liegenschaft, der auf Mieter umgelegt wird. Der Allgemeinstrom (Treppenhausbeleuchtung, Außenanlagen, Aufzug) wird separat vom Versorger abgerechnet und nach Wohnfläche oder Wohneinheiten auf die Mieter verteilt.
Was Ihr Balkonkraftwerk in den Nebenkosten beeinflusst: Es reduziert Ihren eigenen Haushaltsstrom, der bei Inklusivmiete oder Warmmiete relevant sein kann. Auf die umlagefähigen Nebenkosten (Allgemeinstrom, Aufzugsstrom, Heizungspumpenstrom) hat Ihre persönliche PV-Anlage keinen Einfluss — diese Kosten trägt der Vermieter und legt sie nach Verteilerschlüssel um.
Mieterstrom — wenn der Vermieter PV-Strom verkauft
Beim Mieterstrom betreibt der Vermieter (oder ein Dienstleister) eine PV-Anlage auf dem Dach und verkauft den Strom direkt an die Mieter. Das ist etwas völlig anderes als das persönliche Balkonkraftwerk des Mieters.
Gesetzliche Grundlage: §42a EnWG (Mieterstromgesetz, novelliert 2023) — Vermieter als Stromlieferant. Mieter zahlen i. d. R. 80–90 % des Netzpreises.
Mieterstromzuschlag: Netzbetreiber zahlt Vermieter einen Zuschlag (Stand 2025: ca. 1,0–2,0 ct/kWh je nach Anlagengröße). Wird vom BMWK festgesetzt.
Umlage auf Mieter verboten: Mieterstrom darf NICHT als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden — es handelt sich um eine eigenständige Lieferbeziehung (eigener Stromvertrag). Nur der Allgemeinstrom des Vermieterteils bleibt umlagefähig.
Wahlrecht Mieter: Mieter können Mieterstrom ablehnen und ihren Strom frei wählen. Der Vermieter darf keinen Mieterstrom-Konsum erzwingen.
Was spart ein Balkonkraftwerk wirklich?
Die Ersparnis hängt von Eigenverbrauchsanteil, Strombezugspreis und Anlagengröße ab. Als Faustregel gilt: Je mehr Strom tagsüber verbraucht wird (Homeoffice, Kühlschrank, Waschmaschine am Tag), desto höher der Eigenverbrauch.
SzenarioErtrag / JahrEigenverbrauchErsparnis / Jahr
Südlage, Homeoffice800 kWh~75 %~180 €
Südlage, tagsüber weg800 kWh~40 %~95 €
West-/Ostlage, Homeoffice550 kWh~70 %~115 €
West-/Ostlage, tagsüber weg550 kWh~35 %~58 €
Annahme: 30 ct/kWh Strombezugspreis, 800 W-Anlage. Eingespeister Überschuss nicht verwertet (Nulleinspeiser-Konzept).
Häufige Fragen
Kann der Vermieter das Balkonkraftwerk verbieten?
Seit der Reform 2024 nein — nicht mehr pauschal. Verbieten kann er nur, wenn ein konkreter erheblicher Nachteil vorliegt, z. B. statische Probleme des Balkons, denkmalschutzrechtliche Auflagen oder konkrete brandschutzrechtliche Einwände. Optik allein reicht nicht.
Muss ich den Strom aus dem Balkonkraftwerk versteuern?
Nein — für Anlagen bis 30 kW gilt seit dem Jahressteuergesetz 2022 eine vollständige Steuerbefreiung (§3 Nr. 72 EStG). Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung greift bei Jahresumsatz unter 22.000 €, was bei Balkonkraftwerken praktisch immer zutrifft.
Was ist mit der Hausratversicherung?
Das Balkonkraftwerk gehört zum beweglichen Inventar des Mieters — es sollte in der Hausratversicherung als Elektrogerät mitversichert sein. Bei einigen Versicherern muss es explizit eingeschlossen werden. Schäden durch Sturm oder Diebstahl deckt die Hausratversicherung in der Regel ab.
Kann ich im Winter genug Strom erzeugen?
Im Winter (November–Februar) erzeugt eine Südlage typisch 30–50 % der Sommerleistung. An bewölkten Tagen wesentlich weniger. Die Anlage läuft aber das ganze Jahr — auch diffuses Licht erzeugt Strom.
Strom- und Energiekosten berechnen: Energiekosten-Rechner → — Gas, Wärmepumpe, Pellets und Fernwärme im Vergleich. Ideal um zu sehen, wie viel eine PV-Anlage im Kontext Ihrer Gesamtenergiekosten spart.
PV-Anlagen & Allgemeinstrom → — was größere Dachanlagen für die Nebenkosten bedeuten.
Das Wichtigste im Überblick
Mieter haben seit 2024 ein gesetzliches Recht auf ein Balkonkraftwerk bis 800 W — Vermieter dürfen es nur aus triftigem Grund ablehnen. Ankündigung beim Vermieter reicht — keine Genehmigung erforderlich. Anmeldung im Marktstammdatenregister ist Pflicht. Typische Ersparnis: 60–180 € pro Jahr, Amortisation in 2–4 Jahren — abhängig von Ausrichtung und Eigenverbrauchsanteil. Das Balkonkraftwerk reduziert den eigenen Netzbezug, nicht den Allgemeinstrom der Liegenschaft (der bleibt als Nebenkosten). Mieterstrom (Vermieter betreibt Dach-PV) ist eine eigene Lieferbeziehung und darf nicht als Betriebskosten umgelegt werden. Steuerfreiheit bis 30 kW gilt seit 2022 — keine Einkommensteuer, Kleinunternehmerregelung bei Umsatzsteuer. Rückbaupflicht bei Auszug: Anlage abmontieren, Wand fachgerecht herrichten — Kosten trägt der Mieter.