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Von Laurin Schlereth · 24. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen — umlagefähig?

Ist die Wohngebäudeversicherung umlagefähig? So legen Vermieter die Gebäudeversicherung nach §2 Nr. 13 BetrKV auf Mieter um — Schlüssel, Beispiel & Grenzen.

Auf den Punkt

Ja — die Wohngebäudeversicherung ist umlagefähig (§2 Nr. 13 BetrKV) und darf über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist. Verteilt wird ohne andere Vereinbarung nach Wohnfläche (§556a BGB). Nicht umlagefähig sind dagegen die Rechtsschutz-, Mietausfall- und Hausratversicherung des Vermieters.

Auf fast jeder Nebenkostenabrechnung taucht der Posten „Versicherung" auf — und sorgt regelmäßig für Diskussionen. Darf der Vermieter die Gebäudeversicherung wirklich auf die Mieter umlegen? Welche Versicherungen gehören dazu, welche nicht — und wie hoch ist der Anteil? Dieser Artikel erklärt die Rechtslage nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Ist die Gebäudeversicherung umlagefähig?

Ja. Die Betriebskostenverordnung nennt die Versicherung ausdrücklich als umlagefähige Betriebskostenart. Nach §2 Nr. 13 BetrKV zählen die „Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung" dazu — namentlich die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- sowie sonstige Elementarschäden, die Glasversicherung, die Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.

Maßgeblich ist also nicht die Bezeichnung der Police, sondern ihr Zweck: Versichert sein muss das Gebäude bzw. die Haftung, die aus dem Gebäude entsteht. Reine Eigeninteressen des Vermieters — etwa der Schutz seiner Mieteinnahmen — sind keine Betriebskosten und damit nicht umlagefähig.

Welche Versicherungen sind umlagefähig — und welche nicht?

Umlagefähigkeit der gängigen Versicherungen nach §2 Nr. 13 BetrKV
VersicherungUmlagefähig?Hinweis
Wohngebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Leitungswasser)JaKern des §2 Nr. 13 BetrKV
Elementarschadenversicherung (Hochwasser, Starkregen)Jaals Teil bzw. Erweiterung der Gebäudeversicherung
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtJaHaftpflicht für das Gebäude
GlasversicherungJasoweit Gemeinschaftsglas betroffen ist
Öltank-/GewässerschadenversicherungJabei vorhandenem Öltank
Rechtsschutzversicherung des VermietersNeindient dem Eigeninteresse des Vermieters
Mietausfall-/MietverlustversicherungNeinschützt nur die Einnahmen des Vermieters
HausratversicherungNeinprivate Versicherung, kein Gebäudebezug
Reparatur-/InstandhaltungsversicherungNeinInstandhaltung trägt der Vermieter

Wie wird die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt?

Umgelegt wird immer nur die tatsächlich gezahlte Versicherungsprämie des Abrechnungsjahres. Welchen Anteil der einzelne Mieter trägt, hängt vom Verteilerschlüssel ab. Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, gilt nach §556a Abs. 1 BGB die Umlage nach Wohnfläche:

Mieteranteil = Versicherungsprämie × (Wohnfläche Mieter ÷ Gesamtwohnfläche)
Beispiel: Mehrfamilienhaus, 400 m² Gesamtfläche
Versicherungsprämie Gebäude: 1.200,00 €/Jahr
Gesamtwohnfläche: 400 m²
Wohnung des Mieters: 80 m² (= 20 %)
────────────────────────────────────────────────
Mieteranteil: 1.200 € × (80 ÷ 400) = 240,00 €/Jahr
entspricht 20,00 € pro Monat

Was kostet Sach- und Haftpflichtversicherung im Durchschnitt?

Durchschnittliche Kosten Sach- und Haftpflichtversicherung laut Betriebskostenspiegel 2024
KennzahlRichtwert
Bundesweiter Durchschnitt0,31 €/m² pro Monat
Bei 60 m² Wohnfläche223 € pro Jahr
Bei 80 m² Wohnfläche298 € pro Jahr
Anteil an den gesamten Betriebskosten12 %

Stand: Betriebskostenspiegel 2024 (Deutscher Mieterbund), bundesweiter Durchschnitt · regional und je Objekt schwanken die Werte deutlich.

Muss die Umlage im Mietvertrag vereinbart sein?

Ja. Betriebskosten darf der Vermieter nur dann umlegen, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbartist (§556 BGB). Üblich ist ein Verweis auf die „Betriebskosten gemäß §2 BetrKV" oder eine ausdrückliche Aufzählung. Fehlt eine solche Klausel, gilt die Miete als Inklusivmiete — dann kann der Vermieter weder die Versicherung noch andere Betriebskosten nachfordern. Mehr dazu im Ratgeber umlagefähige Nebenkosten.

Worauf Mieter bei der Versicherung achten sollten

Nur eine Versicherungs-Position: In der Abrechnung darf nur ein Posten für die umlagefähigen Versicherungen stehen. Tauchen Rechtsschutz oder Mietausfallversicherung separat auf, sollten Sie widersprechen.
Tatsächliche Prämie statt Pauschale: Umgelegt werden darf nur die wirklich gezahlte Prämie. Auf Verlangen muss der Vermieter die Versicherungspolice bzw. den Beitragsbescheid zur Belegeinsicht vorlegen.
Selbstbeteiligung nicht umlagefähig: Zahlt der Vermieter im Schadensfall eine Selbstbeteiligung, ist das kein laufender Betriebskostenposten, sondern Teil der Instandhaltung — und damit nicht umlagefähig.
Verteilerschlüssel prüfen: Ohne abweichende Vereinbarung gilt die Wohnfläche. Ein anderer Schlüssel (z. B. Einheiten) muss im Mietvertrag stehen.

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Häufige Fragen

Ist die Gebäudeversicherung umlagefähig?

Ja. Die Wohngebäudeversicherung gehört nach §2 Nr. 13 BetrKV zu den umlagefähigen Sach- und Haftpflichtversicherungen — versichert sind Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und sonstige Elementarschäden am Gebäude sowie die Haftpflicht für das Gebäude. Voraussetzung ist eine wirksame Umlagevereinbarung im Mietvertrag.

Welche Versicherungen darf der Vermieter NICHT umlegen?

Nicht umlagefähig sind die Rechtsschutzversicherung, die Mietausfall- bzw. Mietverlustversicherung, die Hausratversicherung sowie reine Reparatur- oder Instandhaltungsversicherungen. Sie dienen allein dem wirtschaftlichen Interesse des Vermieters und zählen nicht zu den Betriebskosten nach §2 BetrKV.

Nach welchem Schlüssel wird die Gebäudeversicherung umgelegt?

Ohne abweichende Vereinbarung im Mietvertrag wird nach Wohnfläche umgelegt (§556a Abs. 1 BGB). Jeder Mieter zahlt den Anteil, der seinem Flächenanteil am Gebäude entspricht — bei 80 von 400 m² also 20 % der Versicherungsprämie.

Wie hoch ist der Anteil für die Gebäudeversicherung?

Als Richtwert liegt die Position Sach- und Haftpflichtversicherung bei rund 0,31 € pro m² und Monat (Betriebskostenspiegel 2024 des Deutschen Mieterbundes). Für eine 80-m²-Wohnung sind das etwa 25 € im Monat bzw. rund 300 € im Jahr.

Stand: Juni 2026 · Quelle: Betriebskostenverordnung (BetrKV) §2 Nr. 13, BGB §§556, 556a; Richtwert Betriebskostenspiegel 2024 (Deutscher Mieterbund).

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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