Von Laurin Schlereth · · Aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit
Mieterstrom — Abrechnung, Kosten & Rechte für Mieter
Mieterstrom: Solarstrom vom Dach direkt für Mieter. Wie abgerechnet wird (§42a EnWG), warum max. 90 % des Grundtarifs gelten und ob Sie zustimmen müssen.
Auf den Punkt
Mieterstrom ist vor Ort erzeugter Strom (meist von der Dach-Photovoltaik), den der Vermieter direkt an die Mieter im Gebäude liefert. Er läuft über einen eigenen Stromliefervertrag (§42a EnWG) — nicht über die Nebenkostenabrechnung. Der Preis darf höchstens 90 % des Grundversorgungstarifs betragen, und die Teilnahme ist für Mieter freiwillig.
Mit dem Mietvertrag flattert ein Mieterstrom-Angebot des Vermieters ins Haus: Solarstrom vom eigenen Dach, angeblich günstiger als der Grundversorger. Lohnt sich die Zusage — und kann der Vermieter sie überhaupt zur Bedingung machen? Die kurze Antwort: Die Teilnahme ist freiwillig, der Preis ist gedeckelt, und ein bestehender Stromvertrag muss nicht weichen. Wer die drei, vier entscheidenden Punkte kennt, kann das Angebot in fünf Minuten einordnen.
Was ist Mieterstrom?
Beim Mieterstrom betreibt der Vermieter (oder ein beauftragter Dienstleister) eine Stromerzeugungsanlage — in der Regel eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, manchmal ergänzt um ein Blockheizkraftwerk oder einen Batteriespeicher. Der erzeugte Strom wird ohne Umweg über das öffentliche Netz direkt an die Mieter im selben Gebäude geliefert. Reicht der Solarstrom nicht aus (nachts, im Winter), wird automatisch Reststrom aus dem Netz zugekauft.
Wird Mieterstrom über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet?
Nein. Mieterstrom ist Haushaltsstrom und damit Sache eines eigenständigen Stromliefervertrags zwischen Mieter und Anbieter (§42a EnWG). Er hat mit der Betriebskostenabrechnung nichts zu tun. Abgerechnet wird wie bei jedem Stromtarif: nach tatsächlichem Verbrauch (kWh) über einen eigenen Zähler, zuzüglich eines monatlichen Grundpreises. Verwechseln Sie das nicht mit dem Allgemeinstrom für Treppenhaus und Außenbeleuchtung — der ist umlagefähig und läuft über die Nebenkostenabrechnung.
Mieterstrom, Allgemeinstrom oder Haushaltsstrom?
| Strom-Art | Wofür | Über Nebenkosten? |
|---|---|---|
| Allgemeinstrom | Treppenhaus, Außenbeleuchtung, Aufzug | Ja — umlagefähig |
| Haushaltsstrom (klassisch) | Wohnung, frei wählbarer Anbieter | Nein — eigener Vertrag |
| Mieterstrom | Wohnung, aus lokaler PV-Erzeugung | Nein — eigener Liefervertrag (§42a EnWG) |
Was kostet Mieterstrom?
Der Gesetzgeber deckelt den Preis zum Schutz der Mieter: Das Entgelt für Mieterstrom darf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs nicht überschreiten (§42a Abs. 4 EnWG). In der Praxis ist Mieterstrom dadurch meist günstiger als der Grundversorger — vor allem, weil der Solaranteil keine Netzentgelte verursacht. Wie viel Sie tatsächlich sparen, hängt vom Solaranteil Ihres Verbrauchs ab.
Muss ich als Mieter mitmachen?
Nein. Es gilt ein Kopplungsverbot: Der Mieterstromvertrag darf nicht Bestandteil des Wohnungsmietvertrags sein (§42a Abs. 2 EnWG). Niemand kann zur Abnahme von Mieterstrom gezwungen werden — Sie dürfen jederzeit einen beliebigen anderen Stromanbieter wählen. Auch die Laufzeit des Mieterstromvertrags ist begrenzt, damit Sie nicht langfristig gebunden sind.
Neu seit 2024: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Mit dem Solarpaket I (in Kraft seit Mai 2024) wurde mit der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" (§42b EnWG) ein vereinfachtes Modell eingeführt. Dabei wird der Solarstrom innerhalb des Gebäudes geteilt, ohne dass der Vermieter die vollen Pflichten eines Energieversorgers (etwa die Lieferung von Reststrom) übernehmen muss. Den Reststrom besorgt sich jeder Mieter weiterhin über seinen eigenen Stromvertrag. Das senkt den bürokratischen Aufwand und macht Solarstrom in Mehrfamilienhäusern attraktiver.
Stromkosten im Mietshaus verstehen
Welcher Strom über die Nebenkostenabrechnung läuft und welcher nicht — kompakt erklärt.
Strom in der Nebenkostenabrechnung →Häufige Fragen
Wird Mieterstrom über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet?
Nein. Mieterstrom läuft über einen eigenständigen Stromliefervertrag zwischen Mieter und Anbieter (meist Vermieter oder ein Dienstleister) nach §42a EnWG — getrennt vom Mietvertrag und nicht Teil der Betriebskostenabrechnung. Abgerechnet wird wie bei jedem Stromvertrag nach kWh-Verbrauch zuzüglich Grundpreis.
Wie teuer darf Mieterstrom sein?
Der Mieterstrompreis darf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen (§42a Abs. 4 EnWG). Dadurch fahren Mieter mit Mieterstrom in der Regel günstiger als beim Grundversorger.
Muss ich als Mieter den Mieterstrom abnehmen?
Nein. Es gilt ein Kopplungsverbot: Der Mieterstromvertrag darf nicht Bestandteil des Wohnungsmietvertrags sein (§42a Abs. 2 EnWG). Sie können einen beliebigen anderen Stromanbieter wählen — die Teilnahme am Mieterstrom ist freiwillig.
Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und Allgemeinstrom?
Allgemeinstrom versorgt Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Außenbeleuchtung, Aufzug) und ist über die Nebenkostenabrechnung umlagefähig. Mieterstrom ist dagegen der Haushaltsstrom Ihrer Wohnung aus lokaler Erzeugung (meist Dach-PV) — er wird über einen separaten Liefervertrag bezogen und abgerechnet.
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Stand: Juni 2026 · Quelle: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) §42a, §42b; Solarpaket I (2024).
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