Von Laurin Schlereth · · Aktualisiert am · 8 Min. Lesezeit
Energieausweis 2026 — was gilt, was erst 2027 kommt
Neuer Energieausweis-Typ ab 1.1.2027, nicht 2026. Wohn-Skala bleibt A+ bis H. Renovierungspass ist freiwillig — Vorlagepflichten heute vs. 2027.
Suchanfragen wie „Energieausweis neue Pflichten 2026“ und „Renovierungspass Pflicht“ mischen zwei Kalender. Das Gebäudemodernisierungsgesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 so und hat die Heizungsregeln geändert. Der Energieausweis folgt später: Artikel 2 fasst die §§ 79 bis 88 neu und gilt ab dem 1. Januar 2027. Wer im Herbst 2026 vermietet oder verkauft, braucht keinen Ausweis „nach neuer EU-Skala A–G“ — und keinen Renovierungspass.
Die laufende Vorlagepflicht (Besichtigung, Inserat, Bußgeld) steht im Beitrag Energieausweis-Pflicht bei Vermietung. Dieser Text klärt nur den Zeitplan 2026 gegen 2027.
Zwei Stichtage, zwei Artikel des Gesetzes
gesetze-im-internet.de führt den konsolidierten Text derzeit als Zwischenstand (29.07.2026 bis 31.12.2026). Die Überschrift weist ausdrücklich aus: Änderung durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) mit Wirkung zum 1. Januar 2027 ist noch nicht eingearbeitet. Wer im Herbst 2026 den aktuellen § 80 liest, sieht deshalb noch nicht den Ausweistyp von 2027.
| Punkt | 2026 (Zwischenstand) | ab 1.1.2027 (Artikel 2, bei Neuausstellung) |
|---|---|---|
| Wohn-Skala | A+ bis H (Anlage 10) | bleibt A+ bis H; A–G zielt auf Nichtwohngebäude |
| Vorlage / Übergabe | Besichtigung und Vertrag nach § 80 Abs. 4 und 5 | gleiche Mechanik; zusätzlich Vertragsverlängerung als Anlass, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt |
| Inserat | § 87: Art, Endenergie, Energieträger, Baujahr, Klasse | weitere Felder (u. a. Ausstellungsdatum, Primärenergiekennwert) |
| Verbrauchsdaten | typisch drei Jahresabrechnungen | nach Fachdarstellungen: zwei Jahre, nach Energieträgern getrennt |
| Kleiner Altbau | Bedarfsausweis-Pflicht bei weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.11.1977 (§ 80 Abs. 3 Satz 2 und 3) | diese Bedarfspflicht entfällt nach den Umsetzungsdarstellungen zu Artikel 2 |
| Baudenkmal | § 80 Abs. 3 bis 7 nicht anzuwenden (§ 79 Abs. 4 Satz 2) | Ausnahme entfällt nach denselben Darstellungen; bis 31.12.2026 bleibt sie |
| Renovierungspass | kein Pflichtdokument | weiterhin Angebot, keine Eigentümerpflicht |
Stand: 21.08.2026 · Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 226 (Art. 9 Inkrafttreten); GModG Teil 5 §§ 79–88 (Zwischenstand auf gesetze-im-internet.de). 2027-Spalte: Artikel-2-Fassung, dort noch nicht konsolidiert — wo der Text „nach Fachdarstellungen“ sagt, ist das kein Paragraphenzitat aus dem Zwischenstand.
Skala A–G: EU-Logik, nicht der Wohn-Ausweis 2026
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) verlangt eine einheitliche Sieben-Stufen-Skala A bis G. In der deutschen Umsetzung ab 2027 gilt das so nicht für jedes Gebäude gleich: Für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H die Bezugsgröße (Anlage 10). Die Skala A bis G ist für Nichtwohngebäude vorgesehen. Klasse A steht dort für Nullemissionsgebäude; Klasse G soll die energetisch schlechtesten 15 Prozent des jeweiligen Bestands abbilden.
Daraus folgt: Ein Inserat oder eine Besichtigung im Jahr 2026 mit Klasse C oder D auf der bekannten A+-bis-H-Skala ist kein Formfehler „weil ab Mai 2026 A–G gilt“. Die verbreitete Kurzformel „ab Mai 2026 einheitlich A–G für alle Wohnungen“ trifft die deutsche Wohn-Praxis nicht.
Renovierungspass: Angebot, keine Pflicht
Der Renovierungspass (Renovation Passport) ist in der EPBD ein Instrument, das die Mitgliedstaaten anbieten müssen — nicht eines, das jeder Eigentümer führen muss. In Deutschland entspricht das fachlich weitgehend dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP ist für die Eigentümerstellung nicht vorgeschrieben; er ist ein gefördertes Beratungsdokument und kann den BEG-Einzelmaßnahmen-Bonus auslösen. Mechanik, Kosten und die 30.000-€-Schwelle stehen unter Energieberater und iSFP.
Wer im Title oder in der Suche „Renovierungspass-Pflicht“ liest, sucht eine Pflicht, die das deutsche Recht 2026 und 2027 so nicht kennt.
Was sich ab dem 1. Januar 2027 am Ausweis ändert
Die Tabelle oben gilt für Neuausstellungen ab dem Stichtag, nicht rückwirkend für jeden vorhandenen Ausweis. Der neue Typ ist digital und maschinenlesbar; Papier nur auf Verlangen des Eigentümers. § 112 Abs. 1 verlangt in der Kopfzeile die angewandte Rechtsvorschrift, wenn nach dem 1. November 2020 ein Ausweis noch nach älterem Recht ausgestellt wird. Ältere Muster (2007 bis 2014) steuern die Inserat-Angaben nach § 112 Abs. 3.
Was Vermieter 2026 konkret tun — und was nicht
Häufige Fehler
Häufige Fragen
Muss ich meinen bestehenden Energieausweis sofort gegen einen neuen eintauschen?
Nein. Energieausweise gelten zehn Jahre (§ 79 Abs. 3 GModG). Der 1. Januar 2027 macht vorhandene Ausweise nicht ungültig. Ein neuer Typ ist erst fällig, wenn neu ausgestellt wird — weil der alte abläuft, ein Ausstellungsanlass nach § 80 entsteht oder § 80 Abs. 2 nach bestimmten Änderungen greift.
Ist der Renovierungspass Pflicht?
Nein. Der Renovierungspass ist ein freiwilliges Instrument; die EPBD verpflichtet die Mitgliedstaaten nur, ein solches Angebot bereitzustellen. In Deutschland entspricht das weitgehend dem iSFP. Ein fehlender Pass ist 2026 und 2027 kein eigener Bußgeldtatbestand.
Gilt die Skala A–G schon 2026 für Wohngebäude?
Nein. Bis Ende 2026 bleiben neu ausgestellte Wohn-Ausweise auf der Skala A+ bis H. Ab 2027 bleibt diese Wohn-Skala die Referenz; die Skala A–G ist für Nichtwohngebäude vorgesehen. Die Kurzformel „ab Mai 2026 A–G für jede Wohnung“ ist falsch.
Wann brauche ich 2026 oder 2027 einen neuen Energieausweis?
2026 wie bisher: Neuvermietung, Verkauf, Verpachtung oder Leasing, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt (§ 80 Abs. 3 GModG, Zwischenstand), plus bestimmte Änderungen nach § 36. Ab 2027 zusätzlich bei Vertragsverlängerung, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt. Wer selbst nutzt und keinen dieser Anlässe hat, braucht keinen neuen Ausweis.
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