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23. Mai 2026 · 7 Min. Lesezeit

Neuer Energieausweis 2026 — neue Klassen & Renovierungspass

Ab Mai 2026 gilt die neue EU-Energieeffizienzskala A–G. Was ändert sich für Vermieter, wann brauchen Sie einen neuen Ausweis und was ist der Renovierungspass?

Kurzantwort: Ab 29. Mai 2026 gilt in Deutschland eine neue einheitliche EU-Energieeffizienzskala von A bis G statt der bisherigen Klassen A+ bis H. Bestehende Ausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Einen neuen Ausweis brauchen Vermieter und Verkäufer spätestens bei der nächsten Neuvermietung, Vertragsverlängerung oder bei einer größeren Renovierung.

Mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie EU/2024/1275), die am 28. Mai 2024 in Kraft trat, steht dem deutschen Energieausweis eine der größten Reformen seit seiner Einführung bevor. Bis zum 29. Mai 2026 muss Deutschland die neuen Vorgaben in nationales Recht umsetzen — voraussichtlich über das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das das bisherige GEG ablösen soll. Was sich ändert, wen es betrifft und was Vermieter jetzt konkret tun müssen, erklärt dieser Artikel.

Die neue EU-Skala A–G: Was sich ändert

Bisher verwendete Deutschland eine nationale Skala von A+ bis H mit zehn Klassen. Diese wird durch eine europaweit einheitliche Sieben-Stufen-Skala von A bis G ersetzt. Das Ziel: Energieausweise sollen EU-weit vergleichbar werden — bisher war ein deutsches Klasse-C-Gebäude nicht mit einem französischen oder spanischen Klasse-C-Gebäude vergleichbar.

Die neuen Klassen werden relativ definiert — also nicht mit fixen kWh-Grenzen wie bisher, sondern bezogen auf den nationalen Gebäudebestand:

Klasse
Gebäudeanteil
Bedeutung
A
Top ~3 %
Nullemissionsgebäude — praktisch kein Primärenergiebedarf
B
~17 %
Sehr energieeffizient — Niedrigstenergiegebäude
C
~17 %
Gut gedämmt — modernes Niveau
D
~17 %
Durchschnittlich — teilsaniert
E
~17 %
Unterdurchschnittlich — älterer Bestand
F
~17 %
Schlecht — hoher Sanierungsbedarf
G
Schlechteste 15 %
Sehr schlecht — dringender Handlungsbedarf

Wichtig: Da die Klassen relativ zur nationalen Referenz definiert werden, lässt sich noch nicht mit absoluter Sicherheit sagen, welcher kWh-Wert in Deutschland genau die Grenze zwischen den Klassen zieht. Die konkreten Schwellenwerte werden mit dem nationalen Umsetzungsgesetz (GMG) festgelegt.

Was müssen Vermieter konkret tun?

Einen sofortigen Umtausch aller Energieausweise gibt es nicht. Bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum (10 Jahre nach Ausstellung). Handlungsbedarf besteht jedoch in diesen Situationen:

Neuvermietung: Beim Abschluss eines neuen Mietvertrags müssen Vermieter den Energieausweis vorlegen — und nach Mai 2026 gilt dabei die neue A-G-Skala, sobald der alte Ausweis abgelaufen ist.
Mietvertragsverlängerung (neu ab 2026): Bisher war die Vorlagepflicht auf Neuvermietung beschränkt. Nach der EPBD-Reform wird ein Energieausweis auch bei der Verlängerung bestehender Mietverträge fällig. Die genaue Ausgestaltung hängt von der deutschen Umsetzung ab.
Größere Renovierungen (neu ab 2026): Als 'größer' gilt eine Sanierung, wenn mehr als 25 % der Gebäudehüllfläche modernisiert werden oder die Kosten mehr als ein Viertel des Gebäudewerts ausmachen. In diesem Fall wird ein neuer Ausweis nach der neuen Skala erforderlich.
Verkauf der Immobilie: Beim Verkauf war der Energieausweis schon bisher Pflicht. Nach Mai 2026 müssen Kaufinteressenten den Ausweis in der neuen A-G-Skala erhalten.

Der Renovierungspass: Pflicht oder freiwillig?

Viel diskutiert, aber oft missverstanden: Der Renovierungspass (englisch: Renovation Passport) ist nicht verpflichtend. Die EPBD verpflichtet die Mitgliedstaaten lediglich, ein System zur Erstellung solcher Pässe anzubieten — ähnlich dem bereits existierenden deutschen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Was der Renovierungspass enthält: eine individuelle, langfristige Sanierungsstrategie für das Gebäude, Schritt-für-Schritt-Empfehlungen mit Kostenabschätzungen und das Ziel, das Gebäude mittelfristig zum Nullemissionsgebäude zu entwickeln. In Deutschland entspricht dies weitgehend dem bestehenden individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), für den es KfW-Förderzuschläge gibt.

Tipp: Wer einen iSFP bereits hat oder erstellen lässt, erhält beim BEG-Sanierungsrechner → einen Überblick über förderfähige Maßnahmen und deren Kosten nach Abzug der Förderung.

Klasse F und G: Sanierungspflicht?

Die schlechte Nachricht zuerst: Gebäude der schlechtesten Klassen F und G werden künftig deutlich sichtbarer — sowohl im Inserat als auch beim Mietgespräch. Die gute Nachricht: Eine sofortige Sanierungspflicht gibt es in Deutschland 2026 noch nicht.

Dennoch zeichnen sich mittelfristige Fristen ab, die Vermieter im Blick behalten sollten:

Frist (geplant)
Anforderung
Ab 2030
Mindestens Klasse F
Ab 2033
Mindestens Klasse E
Ab 2038
Mindestens Klasse D (im Gespräch)
Langfristig
Klimaneutralität bis 2050

Hinweis: Die konkreten Sanierungsfristen müssen noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Härtefallregelungen, Denkmalschutz-Ausnahmen und Eigentümer-Schutzmechanismen sind vorgesehen. Laut aktuellen Gesetzentwürfen gibt es keine Zwangssanierung ohne Ausnahmemöglichkeit.

Steuerliche Förderung: Energetische Sanierungskosten können steuerlich abgesetzt oder über BEG-Mittel gefördert werden. Mehr dazu im Artikel Energetische Sanierung & Steuern →

Neue Pflichtangaben im Energieausweis

Neben der neuen Skala enthält der reformierte Energieausweis ab Mai 2026 zusätzliche Pflichtangaben:

CO₂-Emissionen: Neben dem Energieverbrauch (kWh/m²) wird künftig auch der CO₂-Ausstoß des Gebäudes ausgewiesen — relevant für die Einschätzung der künftigen CO₂-Kostenbelastung nach CO2KostAufG.
Modernisierungsempfehlungen mit Kosten: Der neue Ausweis muss konkrete Sanierungsempfehlungen inklusive Kostenschätzungen enthalten — bisher war das optional.
Smart Readiness Indicator (SRI): Für größere Gebäude soll ein Indikator für die 'Intelligenz' des Gebäudes (Smart Building) eingeführt werden.

Was kostet ein neuer Energieausweis?

Die Kosten hängen von der Art des Ausweises ab — und davon, ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt wird:

Typ
Kosten (ca.)
Wer braucht ihn?
Verbrauchsausweis
50–100 €
Gebäude ab 5 Wohneinheiten, wenn Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vorliegen
Bedarfsausweis
300–500 €
Pflicht für Neubauten, Gebäude unter 5 Wohneinheiten und auf Anforderung

Der Bedarfsausweis ist aufwändiger, aber aussagekräftiger: Er basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes — unabhängig vom tatsächlichen Verbrauchsverhalten der Bewohner. Der Verbrauchsausweis nutzt die tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und ist günstiger, aber auch anfälliger für Verzerrungen durch Nutzerverhalten.

Energieausweis-Pflicht als Vermieter: Wann Sie zwingend einen Energieausweis vorlegen müssen, welche Strafen drohen und worauf beim Kauf einer Immobilie zu achten ist, erklärt unser Artikel Energieausweis-Pflicht für Vermieter →

Häufige Fragen

Muss ich meinen bestehenden Energieausweis sofort gegen einen neuen eintauschen?

Nein. Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum (10 Jahre nach Ausstellung). Erst wenn ein neuer Ausweis fällig wird — z. B. weil der alte abgelaufen ist oder ein neuer Pflichtanlass entsteht — gilt die neue A-G-Skala.

Was ist der Renovierungspass und ist er Pflicht?

Der Renovierungspass ist ein freiwilliges Instrument: eine individuelle Langfrist-Sanierungsstrategie für ein Gebäude. Er ist nicht verpflichtend, aber Mitgliedstaaten müssen ein entsprechendes Angebot bereitstellen. In Deutschland entspricht er weitgehend dem bereits bekannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Gibt es eine Sanierungspflicht für Klasse-F- und Klasse-G-Gebäude?

In Deutschland noch nicht 2026. Sanierungspflichten sollen schrittweise ab 2030 eingeführt werden — aber mit Härtefallregelungen und Ausnahmen. Die genaue Ausgestaltung steht nach Redaktionsschluss noch nicht fest und hängt von der nationalen Umsetzung ab.

Wann brauche ich ab Mai 2026 neu einen Energieausweis?

Bei Neuvermietung, Verkauf und — neu ab 2026 — bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen (über 25 % der Gebäudehüllfläche oder über 25 % des Gebäudewertes). Wer sein Haus selbst nutzt und keine dieser Anlässe hat, braucht keinen neuen Ausweis.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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