Von Laurin Schlereth · · Aktualisiert am · 5 Min. Lesezeit
Bereitstellungszinsen — wann sie anfallen & wie viel
Bereitstellungszinsen: Was die Bank für den nicht abgerufenen Darlehensteil verlangt, wie lange die bereitstellungsfreie Zeit gilt und wie Sie sie senken.
Auf einen Blick
Bereitstellungszinsen berechnet die Bank für den noch nicht ausgezahlten Teil eines Darlehens, sobald die bereitstellungsfreie Zeit (meist 3–12 Monate) abgelaufen ist. Üblich sind 0,25 % pro Monat (= 3 % pro Jahr) auf den offenen Betrag. Relevant vor allem bei Neubau und Kauf mit Auszahlung in Raten.
Wer ein Haus baut oder eine Wohnung im Neubau kauft, ruft das Darlehen selten auf einen Schlag ab — die Bank zahlt nach Baufortschritt. Für das Geld, das schon zugesagt, aber noch nicht abgerufen ist, verlangen viele Banken Bereitstellungszinsen. Sie sind ein oft unterschätzter Kostenfaktor.
Was sind Bereitstellungszinsen?
Sobald die Bank ein Darlehen zusagt, hält sie das Geld für Sie bereit — und refinanziert es ihrerseits. Solange Sie es nicht abrufen, entstehen ihr Kosten, die sie über Bereitstellungszinsen weitergibt. Berechnet wird immer nur auf den noch nicht ausgezahlten Teil. Sobald das gesamte Darlehen abgerufen ist, fallen keine Bereitstellungszinsen mehr an.
Die bereitstellungsfreie Zeit
Entscheidend ist der Zeitraum, in dem noch nichts berechnet wird — die bereitstellungsfreie Zeit. Sie ist verhandelbar und ein wichtiges Kriterium beim Bankvergleich:
Rechenbeispiel
Ein Bauherr hat ein Darlehen über 400.000 € zugesagt. Nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit sind noch 150.000 € nicht abgerufen. Bei 0,25 % Bereitstellungszins pro Monat:
Der Betrag sinkt, je weiter der Bau fortschreitet und Geld abgerufen wird. Diese Kosten gehören in jede ehrliche Hausbau-Kalkulation — sie werden gern vergessen.
So vermeiden oder senken Sie Bereitstellungszinsen
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