NebenkostenRechnerOnline.de
← Immobilien-Ratgeber

Von Laurin Schlereth · 15. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

Zwischenfinanzierung Immobilie — Ablauf & Kosten

Zwischenfinanzierung überbrückt eine vorübergehende Finanzierungslücke — etwa Kauf vor Verkauf. Anlässe, Kosten, Ablauf und Risiken im Überblick.

Auf einen Blick

Eine Zwischenfinanzierung überbrückt eine vorübergehende Finanzierungslücke — etwa wenn Sie eine neue Immobilie kaufen, bevor die alte verkauft ist, oder bevor Eigenkapital (Bausparvertrag, Auszahlung) verfügbar wird. Sie läuft kurzfristig (meist bis 2 Jahre), hat einen variablen Zins über dem normaler Darlehen und wird in einer Summe zurückgezahlt.

Das passende Haus ist auf dem Markt, der Notartermin drängt — aber die eigene Wohnung ist noch nicht verkauft, und damit fehlt das Eigenkapital für den Kaufpreis. Genau in diese Lücke springt die Zwischenfinanzierung: Sie streckt das fehlende Geld vor, bis der Verkaufserlös oder ein zuteilungsreifer Bausparvertrag fließt. Der Preis dafür ist ein höherer, variabler Zins — und ein paar Bedingungen, die Banken nicht verhandeln.

Was ist eine Zwischenfinanzierung?

Eine Zwischenfinanzierung ist ein kurzfristiger Kredit, der eine absehbar wegfallende Finanzierungslücke schließt. Das Entscheidende: Es muss eine konkrete, gesicherte Rückzahlungsquelle geben — der Verkaufserlös der alten Immobilie, eine fällige Lebensversicherung, ein zuteilungsreifer Bausparvertrag oder eine zugesagte Auszahlung. Ohne diese »Endfinanzierung« gibt keine Bank eine Zwischenfinanzierung.

Typische Anlässe

Kauf vor Verkauf: Sie kaufen die neue Immobilie, bevor die alte verkauft ist. Die Zwischenfinanzierung überbrückt, bis der Verkaufserlös fließt.
Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif: Das Eigenkapital steckt im Bausparvertrag, der erst später ausgezahlt wird.
Fällige Kapitalanlage: Eine Lebensversicherung oder Geldanlage wird absehbar fällig und dient dann zur Ablösung.

Kosten und Konditionen

Zwischenfinanzierungen sind teurer als klassische Immobilienkredite — wegen der kurzen Laufzeit und des variablen Zinses. Typische Merkmale:

Merkmale einer Zwischenfinanzierung
MerkmalTypisch
Laufzeitbis zu 24 Monate
Zinsvariabel, meist über dem normalen Bauzins
Tilgungkeine laufende Tilgung — Rückzahlung in einer Summe
SicherheitGrundschuld auf der zu finanzierenden oder der zu verkaufenden Immobilie
Sondertilgungjederzeit möglich (wichtig, da Verkauf früher kommen kann)

Das Hauptrisiko

Die größte Gefahr: Der Verkauf der alten Immobilie zieht sich länger hin als geplant — oder der erzielte Preis liegt unter der Erwartung. Dann läuft die teure Zwischenfinanzierung weiter, und die Doppelbelastung (zwei Objekte) kann eng werden. Kalkulieren Sie den Verkaufspreis konservativ und die Laufzeit mit Puffer.

Abgrenzung zum Forward-Darlehen

Nicht zu verwechseln: Das Forward-Darlehen sichert einen Zins für eine künftige Anschlussfinanzierung, die Zwischenfinanzierung überbrückt eine akute Liquiditätslücke. Beide lösen unterschiedliche Probleme.

Häufige Fehler

Keine gesicherte Endfinanzierung: Ohne konkrete, belegbare Rückzahlungsquelle vergibt keine Bank eine Zwischenfinanzierung — eine vage Verkaufsabsicht reicht nicht. Sichern Sie die Endfinanzierung, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
Vorfälligkeit beim alten Darlehen vergessen: Wird die alte Immobilie verkauft und ein noch laufendes Darlehen vorzeitig abgelöst, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Sie schmälert den Erlös, der die Zwischenfinanzierung ablösen soll.
Laufzeit zu knapp kalkuliert: Verkäufe ziehen sich. Kalkulieren Sie den Verkaufspreis konservativ und die Laufzeit mit Puffer, statt auf den Punkt zu planen.

Mehr zur vorzeitigen Ablösung des alten Kredits: Vorfälligkeitsentschädigung.

Weiterlesen

Finanzierungsrechner

Monatliche Rate, Tilgungsplan & Restschuld — kostenlos & mit PDF.

Zum Rechner →
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.