NebenkostenRechnerOnline.de
← Immobilien-Ratgeber

23. Mai 2026 · 7 Min. Lesezeit

Elementarschadenversicherung — Pflicht & Kosten für Eigentümer

Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch: Was Elementarschadenversicherung kostet, welche ZÜRS-Zone zählt und ob eine Pflicht kommt (Koalitionsvertrag 2025).

Kurzantwort: Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch und Rückstau — Risiken, die eine normale Wohngebäudeversicherung nicht abdeckt. Der Koalitionsvertrag 2025 sieht eine Pflichtversicherung im Opt-out-Modell vor; die Umsetzung ist noch offen. Kosten liegen je nach Risikozone zwischen rund 100 und über 2.000 Euro jährlich.

Starkregenereignisse, Hochwasser und Erdrutsche nehmen in Deutschland zu — und richten jährlich Schäden in Milliardenhöhe an. Trotzdem ist nur etwa die Hälfte aller Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Für Eigentümer kann das existenzbedrohend werden: Eine normale Wohngebäudeversicherung zahlt bei Überschwemmung oder Rückstau nicht. Dieser Artikel erklärt, was die Elementarschadenversicherung leistet, was sie kostet, und was auf Eigentümer zukommt.

Was deckt die Elementarschadenversicherung?

Die Elementarschadenversicherung ist in der Regel kein eigenständiges Produkt, sondern ein Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Schäden, die durch Naturereignisse entstehen — typischerweise:

Elementargefahr
Deckungsbeispiel
In Standard-WGV?
Überschwemmung / Hochwasser
Keller vollgelaufen, Erdgeschoss überflutet
Nein
Starkregen
Wasser dringt durch Fenster/Türen ein
Nein
Rückstau
Abwasser drückt durch Kanalisation zurück
Nein
Erdrutsch / Erdfall
Gebäudeabsenkung durch Bodenverschiebung
Nein
Schneedruck
Dachschaden durch Schneelast
Nein
Lawinen
Gebäudeschaden durch Lawinendruck
Nein
Sturm (ab Windstärke 8)
Abgedecktes Dach, zerbrochene Scheiben
Ja
Leitungswasser (Rohrbruch)
Schaden durch Leitungsdefekt innen
Ja
Feuer / Blitzschlag
Brand, Überspannung
Ja

Koalitionsvertrag 2025 — Pflichtversicherung im Opt-out-Modell

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (2025) sieht vor, die Elementarschadenversicherung zur Pflichtkomponente der Wohngebäudeversicherung zu machen. Das geplante Modell:

Opt-out statt Opt-in: Neue Wohngebäudeversicherungen sollen automatisch einen Elementarschutz enthalten. Eigentümer, die ihn nicht wollen, müssen aktiv widersprechen — und schriftlich erklären, dass sie im Schadensfall keine staatliche Hilfe beanspruchen.
Bestandsverträge: Für bestehende Wohngebäudeversicherungen soll ab einem noch festzulegenden Stichtag ebenfalls eine Umstellungspflicht gelten. Details sind noch offen.
Aktueller Status (Mai 2026): Die Regelung ist noch nicht in Kraft. Es liegt ein Koalitionsvorhaben vor, aber kein verabschiedetes Gesetz. Eigentümer sollten das Thema beobachten und den Versicherungsschutz bereits jetzt prüfen.
Wichtig: Bis zur gesetzlichen Regelung bleibt die Elementarschadenversicherung freiwillig. Wer keinen Schutz hat und ein Schadensereignis eintritt, hat keinen Anspruch auf staatliche Hilfe — das haben Bund und Länder nach den Fluten 2021 für künftige Ereignisse angekündigt.

Versicherungsquoten in Deutschland

Laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) sind bundesweit nur rund 50 % aller Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert — obwohl fast alle Gebäude in Deutschland versicherbar wären. Regional gibt es erhebliche Unterschiede: In Baden-Württemberg liegt die Quote durch historisch gewachsene Pflichtmodelle bei über 90 %, in anderen Bundesländern teilweise unter 20 %.

Kosten — ZÜRS-Risikoklassen bestimmen die Prämie

Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) der deutschen Versicherungswirtschaft unterteilt Adressen in Risikoklassen. Die Prämie hängt stark davon ab, in welcher Zone das Gebäude liegt:

ZÜRS-Zone
Überschwemmungsrisiko
Typischer Aufschlag/Jahr
Zone 1
sehr gering (stat. < alle 200 Jahre)
ca. 100–200 €
Zone 2
gering (stat. alle 50–200 Jahre)
ca. 200–500 €
Zone 3
mittel (stat. alle 10–50 Jahre)
ca. 500–1.200 €
Zone 4
hoch (stat. häufiger als alle 10 Jahre)
ab 1.200 € bis 2.000+ €

Rund 92,4 % aller deutschen Adressen liegen in ZÜRS-Zone 1 — für diese Eigentümer ist der Elementarschutz mit vergleichsweise geringen Mehrkosten verbunden. Nur in Hochrisikolagen können die Prämien erheblich steigen oder die Versicherung schwer zugänglich sein.

Umlagefähigkeit auf Mieter

Vermieter, die eine Elementarschadenversicherung abschließen, können die Kosten grundsätzlich auf ihre Mieter umlegen — sofern die entsprechende Klausel im Mietvertrag enthalten ist. Rechtsgrundlage ist §2 Nr. 13 BetrKV (Sach- und Haftpflichtversicherungen).

Voraussetzung Mietvertrag: Der Mietvertrag muss die Umlage von Gebäudeversicherungskosten oder sonstigen Sachversicherungen ausdrücklich vorsehen. Ohne vertragliche Grundlage keine Umlage.
Wirtschaftlichkeitsgebot: Der Vermieter darf nur angemessene Prämien umlegen. Eine überteure Versicherung in einer Hochrisikolage, die nicht am Markt verhandelbar ist, kann dennoch umlagefähig sein — doch der Vermieter sollte Vergleichsangebote einholen.
Ausweis in der Nebenkostenabrechnung: Die Kosten werden unter der Position "Gebäudeversicherung" oder "Sonstige Versicherungen" ausgewiesen. Ein separater Posten für die Elementarkomponente ist nicht zwingend, aber transparent.
Welche Versicherungskosten sind umlagefähig? Alle Details zur Wohngebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung — Wohngebäudeversicherung für Vermieter →

Wann zahlt die Versicherung — und wann nicht?

Zahlt: Schäden durch versicherte Elementarereignisse an der Gebäudesubstanz — Keller, Mauerwerk, Böden, Installationen. Auch Trocknungskosten und Wiederherstellungsmaßnahmen.
Zahlt nicht: Schäden, die durch unterlassene Instandhaltung (z. B. marode Rückstauklappe) entstanden sind. Viele Verträge schließen auch Schäden durch Grundwasseranstieg aus — genau prüfen.
Selbstbehalt: Die meisten Verträge sehen einen Selbstbehalt von 500 bis 5.000 Euro vor. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie — sinnvoll für Gebäude mit gutem Risikoprofil.
Wartezeit: Die meisten Verträge enthalten eine Wartezeit von 14 bis 30 Tagen nach Vertragsschluss. Wer nach einem Unwetterereignis schnell abschließt, ist für diesen Schaden noch nicht versichert.
Hausbesitzer-Haftpflicht: Was passiert, wenn Sturm- oder Wasserschäden Dritte betreffen — und warum Grundbesitzerhaftpflicht und Elementarschutz zusammengehören: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht →
Versicherungskosten in der Nebenkostenabrechnung: Welche Versicherungskosten Vermieter rechtssicher umlegen dürfen — Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung →
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung. Versicherungsprodukte und Konditionen variieren stark — holen Sie mindestens drei Vergleichsangebote ein, bevor Sie abschließen.

Häufige Fragen

Ist die Elementarschadenversicherung bereits Pflicht?

Nein — Stand Mai 2026 ist die Elementarschadenversicherung freiwillig. Der Koalitionsvertrag 2025 sieht ein Opt-out-Pflichtmodell vor, das Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet. Eigentümer sollten die legislative Entwicklung beobachten und Versicherungsschutz vorsorglich prüfen — wer bei einem Schadensfall unversichert ist, hat keinen Anspruch auf staatliche Katastrophenhilfe.

Kann ich die Elementarschadenversicherung nachträglich abschließen?

Ja, als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäudeversicherung ist das jederzeit möglich — außer es liegt bereits ein konkretes Unwetterereignis unmittelbar vor (Wartezeiten beachten). Vergleichen Sie Angebote, da Prämien und Deckungsumfang stark variieren. In sehr hohen Risikolagen (ZÜRS-Zone 4) kann der Abschluss schwierig oder sehr teuer werden.

Was ist ZÜRS und wie finde ich meine Risikoklasse?

ZÜRS steht für "Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen" — ein von der deutschen Versicherungswirtschaft entwickeltes Geographisches Informationssystem. Versicherungsgesellschaften nutzen es zur Risikoeinstufung. Die eigene Risikoklasse können Eigentümer über die ZÜRS-Abfrage der GDV-Website oder direkt über Versicherungsanfragen ermitteln.

Deckt die Elementarschadenversicherung auch den Hausrat der Mieter ab?

Nein. Die Wohngebäude-Elementarversicherung des Vermieters deckt ausschließlich die Gebäudesubstanz. Für beschädigte Einrichtungsgegenstände, Kleidung und persönliche Gegenstände der Mieter ist deren eigene Hausratversicherung mit Elementarschutz-Erweiterung zuständig. Vermieter sollten Mieter darauf ausdrücklich hinweisen.

AfA Rechner

Steuerersparnis durch Abschreibung nach §7 EStG — kostenlos & mit PDF.

Zum Rechner →
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Mietrecht & Nebenkosten

Nebenkostenabrechnung, Betriebskosten & Mietrecht

Zum Ratgeber →

Verwandte Artikel