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22. Mai 2026 · 9 Min. Lesezeit

Gebäudemodernisierungsgesetz — alle Änderungen erklärt

GMG ersetzt das GEG: 65%-Regel entfällt, freie Heizungswahl, Mieterschutz. Alle Änderungen für Eigentümer und Mieter im Überblick.

Kurzantwort: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), beschlossen am 13. Mai 2026, ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel entfällt komplett. Eigentümer können künftig frei zwischen Gas, Öl, Wärmepumpe, Biomasse und Fernwärme wählen. Mieter werden durch einen gesetzlichen Schutzpfad vor überhöhten Heizkosten geschützt.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vollzieht die neue Bundesregierung eine grundlegende Kehrtwende in der Gebäudeenergiegesetzgebung. Das umstrittene Heizungsgesetz — offiziell das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2023 — wird ersetzt. Die Kernbotschaft: Technologieoffenheit statt Vorschriften, welche Heizung eingebaut werden muss. Was genau sich ändert, wer betroffen ist und was Eigentümer jetzt konkret tun müssen — dieser Artikel gibt einen vollständigen Überblick.

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wurde am 13. Mai 2026 vom Bundestag beschlossen. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 2020 die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland geregelt hatte. Gleichzeitig wird das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) angepasst und weitere Wärmebereichsvorschriften werden überarbeitet.

Rechtlicher Hintergrund: Das Gesetz setzt die EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275(Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) in nationales Recht um — Deutschland war zur Umsetzung dieser Richtlinie verpflichtet. Das Gesetz wird 2030 evaluiert.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Thema
GEG (alt)
GMG (neu, ab 2026)
65%-Regel
Mind. 65 % erneuerbare Energien bei neuer Heizung Pflicht
Komplett entfallen
Heizungswahl
Stark eingeschränkt — Wärmepumpe bevorzugt
Technologieoffen: Gas, Öl, Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme
Mieterschutz
Kein expliziter Schutzpfad
Gesetzlicher Schutz vor unwirtschaftlichen Heizkosten
Wärmepumpe
Stark gefördert, de facto bevorzugt
Weiterhin gefördert (BEG), aber keine Pflicht mehr
Grüngas/Grünöl
Keine Quotenpflicht
Ab 2029: moderate Quoten + Bio-Treppe
Evaluation
Gesetz wird 2030 bewertet

Wegfall der 65-Prozent-Regel

Die wohl größte Änderung: Die sogenannte 65-Prozent-Regel des GEG entfällt komplett. Diese Regelung hatte vorgeschrieben, dass ab bestimmten Stichtagen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In der Praxis ließ dies kaum Alternativen zur Wärmepumpe zu — was zu erheblichem politischen Widerstand und Rechtsunsicherheiten geführt hatte.

Mit dem GMG entfällt diese Vorgabe ersatzlos. Eigentümer müssen beim Heizungstausch künftig keine bestimmte Technologie mehr wählen — die Entscheidung liegt wieder vollständig bei ihnen.

Technologieoffenheit: Welche Heizung darf eingebaut werden?

Das GMG stellt ausdrücklich klar, dass alle etablierten Heizungstechnologien zulässig sind:

Wärmepumpe: Weiterhin die effizienteste Option für gut gedämmte Gebäude — und weiterhin über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Kein gesetzlicher Zwang mehr, aber wirtschaftlich oft sinnvoll.
Gas- und Ölheizung: Wieder vollständig zulässig — ohne Erneuerbare-Pflicht. Ab 2029 gelten moderate Grüngas- und Grünölquoten sowie eine stufenweise Bio-Treppe zur Emissionsreduktion.
Fernwärme: Zulässig und in vielen Städten durch kommunale Wärmeplanung weiterhin bevorzugt. Anschluss- und Benutzungszwang kann durch Kommunen weiterhin angeordnet werden.
Biomasse/Pellets: Zulässig — insbesondere für Gebäude ohne Fernwärmeanschluss und mit schlechter Dämmung eine wirtschaftliche Alternative.
Hybridheizungen: Kombinationen aus verschiedenen Technologien (z. B. Gas + Wärmepumpe) sind ausdrücklich erlaubt und können steuerliche Vorteile bieten.

Mieterschutz: Was ändert sich für Mieter?

Das GMG enthält explizite Schutzregelungen für Mieter. Hintergrund: Die Kritik am GEG lautete unter anderem, dass der vorgeschriebene Einbau von Wärmepumpen in schlecht gedämmten Gebäuden zu sehr hohen Heizkosten führen kann — besonders dann, wenn die Wärmepumpe ineffizient arbeitet.

Der gesetzliche Schutzpfad sieht vor, dass Mieter vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt werden. Die konkreten Mechanismen werden in den Durchführungsverordnungen geregelt — geplant sind Obergrenzen für die Modernisierungsumlage bei nachweislich ineffizienten Heizungsanlagen.

Tipp für Mieter: Erhöht der Vermieter nach einem Heizungstausch die Nebenkosten- Vorauszahlung, haben Sie das Recht auf Belegeinsicht und können die Wirtschaftlichkeit der neuen Anlage prüfen lassen. Mehr dazu im Artikel Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung.

Förderungen: Was wird noch bezuschusst?

Die staatliche Förderung von Heizungssanierungen bleibt grundsätzlich bestehen — allerdings mit verschobenen Schwerpunkten:

Wärmepumpen (BEG): Weiterhin über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Grundförderung 30 %, mit Klimabonus bis 70 % der förderfähigen Kosten. KfW-Kredite ergänzend möglich.
Biomasse/Pelletheizungen: BEG-förderfähig wenn bestimmte Effizienzanforderungen erfüllt werden. Förderquoten variieren je nach Anlagentyp.
Hybridanlagen: Kombinationslösungen können förderfähig sein wenn der erneuerbare Anteil die BEG-Anforderungen erfüllt.
Gebäudedämmung: Dämmmaßnahmen (Dach, Fassade, Fenster) bleiben unverändert BEG-förderfähig — unabhängig von der Heizungsart. Oft die wirtschaftlich sinnvollere Investition.
Förderrechner: Sanierungskosten & BEG-Förderung berechnen → — Nettokosten nach Förderung für 9 Maßnahmen sofort kalkulieren.

Ab 2029: Grüngas, Grünöl und die Bio-Treppe

Auch wenn Gas und Öl wieder vollständig zulässig sind, bleibt das langfristige Klimaziel bestehen. Das GMG sieht ab 2029 folgendes vor:

Ab Jahr
Anforderung
2029
Moderate Grüngas- und Grünölquoten — Gasversorger müssen einen wachsenden Anteil erneuerbarer Gase beimischen
2029–2045
Bio-Treppe: Stufenweise Erhöhung der Grüngas-/Grünölquoten zur schrittweisen Dekarbonisierung
2030
Evaluation des Gesetzes — mögliche Nachsteuerung je nach Klimafortschritt
2045
Klimaneutralität des Gebäudesektors als Ziel (EU-Vorgabe)

Praktische Konsequenz: Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, kauft Zeit — aber keine Dauerlösung. Die Bio-Treppe wird die laufenden Betriebskosten von Gas- und Ölheizungen langfristig erhöhen. Eine frühzeitige Dämmung des Gebäudes reduziert die Abhängigkeit von der Heizungstechnologie erheblich.

Was müssen Eigentümer jetzt konkret tun?

Situation
Handlungsbedarf
Empfehlung
Funktionsfähige Heizung
Kein akuter Handlungsbedarf
Zustand beobachten, BEG-Förderoptionen prüfen
Heizung defekt / > 30 Jahre alt
Erneuerung planen
Technologievergleich inkl. Betriebskosten-Prognose bis 2045
Neubau
Energiestandard wählen
KfW-Effizienzhaus 40/55 — weiterhin zinsgünstig finanzierbar
Vermietetes Gebäude
Modernisierungsumlage prüfen
§559 BGB: max. 8 % der Modernisierungskosten p.a. auf Mieter umlegen
WEG-Eigentümer
Beschluss der Eigentümerversammlung
Mehrheitsbeschluss nach neuem WEG-Recht — Kommunale Wärmeplanung beachten
Steuerliche Absetzbarkeit: Energetische Sanierung & §35c EStG → — Bis zu 20 % der Sanierungskosten direkt von der Steuer abziehen (max. 40.000 € über 3 Jahre).

Verhältnis zum GEG und zur kommunalen Wärmeplanung

Das GMG ersetzt das GEG auf Bundesebene — die kommunale Wärmeplanung bleibt davon unberührt. Gemeinden ab 100.000 Einwohnern sind bereits verpflichtet, bis 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Dieser kann Anschluss- und Benutzungszwänge für Fernwärme enthalten, die dann auch nach dem GMG verbindlich sind.

Eigentümer sollten deshalb vor jeder Heizungsentscheidung die kommunale Wärmeplanung ihrer Gemeinde prüfen — besonders in Städten, die auf Fernwärmeausbau setzen.

Vorgänger-Gesetz: GEG erklärt — was noch gilt → — Bestehende GEG-Anforderungen an Bestandsgebäude (u. a. Pflicht zur Dämmung nach Eigentümerwechsel) bleiben teils bestehen.

Häufige Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt austauschen?

Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz enthält keine Austauschanforderungen für funktionierende Heizungen. Handlungsbedarf besteht erst beim natürlichen Ende der Heizungslebensdauer. Ältere Öl- und Gasheizungen, die vor 1991 eingebaut wurden, unterlagen einer Pflicht zum Austausch nach §72 GEG — diese Regelung wird im Rahmen des GMG geprüft.

Gilt die 65-Prozent-Regel noch für laufende Bauvorhaben?

Für Bauvorhaben, die vor Inkrafttreten des GMG bereits genehmigt wurden, gilt Bestandsschutz — die alten GEG-Anforderungen bleiben für diese Projekte maßgeblich. Neue Bauanträge nach dem 13. Mai 2026 richten sich nach dem GMG.

Kann der Vermieter die Kosten einer neuen Heizung auf mich als Mieter umlegen?

Ja — nach §559 BGB darf der Vermieter 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Jahresmiete aufschlagen. Das GMG schützt Mieter aber vor unwirtschaftlichen Heizungen: Führt eine neue Anlage zu unverhältnismäßig hohen Heizkosten, greifen die neuen Schutzpfad-Regelungen.

Wird die Wärmepumpe noch gefördert?

Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bestehen. Wärmepumpen können mit bis zu 70 % Förderquote bezuschusst werden (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + einkommensabhängiger Bonus 30 %). Die Förderung ist an Effizienzanforderungen gebunden.

Was ist die Bio-Treppe und ab wann gilt sie?

Die Bio-Treppe ist eine stufenweise Erhöhung der Beimischungsquoten von Grüngas und Grünöl in der Gasversorgung, die ab 2029 beginnt. Sie bewirkt, dass Gas- und Ölheizungen über die Zeit klimafreundlicher werden — aber auch teurer, da grüne Energieträger in der Herstellung kostspieliger sind als fossile.

Stand: Dieser Artikel basiert auf dem Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes vom 13. Mai 2026. Durchführungsverordnungen und Details zum Mieterschutzpfad lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vollständig vor. Für konkrete Investitionsentscheidungen empfehlen wir die Beratung durch einen Energieberater oder Steuerberater.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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