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Von Laurin Schlereth · 26. Juli 2026 · 9 Min. Lesezeit

Mieter zahlt Nebenkosten-Nachzahlung nicht — was tun?

Mahnung, Verzugszinsen, Mahnbescheid: So setzen Vermieter eine offene Nebenkosten-Nachzahlung durch — mit Fristen, Kosten und der Kündigungsgrenze.

Auf einen Blick

Die Nachzahlung ist sofort mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig (§ 271 BGB). In Verzug gerät der Mieter aber erst durch eine Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) — oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang, wenn die Abrechnung einen besonderen Verzugshinweis enthält (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab Verzug laufen Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (aktuell 6,52 %), danach folgt der Mahnbescheid ab 38 € Gerichtskosten. Wichtig: Ein reiner Nachzahlungsrückstand trägt die fristlose Kündigung in aller Regel nicht.

Die Abrechnung ist verschickt, die Zahlungsfrist verstrichen — und vom Mieter kommt nichts. Für Vermieter ist das ärgerlich, aber kein Grund für Schnellschüsse: Wer jetzt die Kaution anzapft, eine 40-€-Mahnpauschale ansetzt oder mit fristloser Kündigung droht, macht Fehler, die vor Gericht teuer werden. Dieser Ratgeber zeigt den rechtlich sauberen Weg — von der ersten Prüffrage über Mahnung und Verzugszinsen bis zum Mahnbescheid — und wo die Grenzen liegen. Die Gegenperspektive für zahlungswillige, aber klamme Mieter behandelt der Ratgeber Nebenkosten-Nachzahlung in Raten zahlen.

So gehen Sie vor — die 5 Schritte im Überblick

1
Abrechnung prüfen: Formelle Wirksamkeit und 12-Monats-Frist (§ 556 Abs. 3 BGB) kontrollieren, Belegeinsicht gewähren — eine formell fehlerhafte Abrechnung ist gar nicht fällig.
2
Zahlungsfrist mit Verzugshinweis setzen: 30 Tage Zahlungsfrist und den besonderen Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB am besten direkt in die Abrechnung aufnehmen.
3
Mahnen: Nach Fristablauf schriftlich mahnen (§ 286 Abs. 1 BGB) — ab Verzug fallen Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an (§ 288 Abs. 1 BGB).
4
Mahnbescheid beantragen: Online beim zentralen Mahngericht (0,5-Gebühr, mindestens 38 €) — hemmt zugleich die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
5
Vollstreckungsbescheid oder Klage: Ohne Widerspruch binnen 6 Monaten den Vollstreckungsbescheid beantragen (§ 701 ZPO); bei Widerspruch entscheidet das Amtsgericht (§ 23 Nr. 2a GVG).

Schritt 1: Erst die eigene Abrechnung prüfen — sonst läuft jede Mahnung ins Leere

Bevor Sie Druck aufbauen, muss die Forderung selbst wasserdicht sein. Denn die Nachzahlung wird überhaupt nur fällig, wenn dem Mieter eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugegangen ist — fehlt eine der formellen Mindestangaben, existiert rechtlich noch keine durchsetzbare Forderung, und jede Mahnung geht ins Leere. Welche vier Mindestangaben das sind und wie sich formelle von inhaltlichen Fehlern unterscheiden, erklärt der Ratgeber Formelle Fehler in der Nebenkostenabrechnung.

Abrechnungsfrist gewahrt? Die Abrechnung muss dem Mieter binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) — sonst ist die Nachforderung ausgeschlossen (Satz 3), es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten.
Belegeinsicht gewährt? Der Mieter hat ein gesetzliches Recht auf Einsicht in die Abrechnungsbelege (§ 556 Abs. 4 BGB). Solange Sie die Einsicht verweigern, kann er die Zahlung zurückhalten (§ 273 BGB) — und gerät nicht in Verzug.
Einwendungen des Mieters ernst nehmen Widerspricht der Mieter substantiiert einzelnen Positionen, klären Sie die Punkte, bevor Sie eskalieren. Ein Mahnbescheid über eine teilweise unberechtigte Forderung endet im Widerspruch — und kostet nur Zeit.

Alle Fristen im Detail — inklusive der Ausnahmen, wenn etwa der Grundsteuerbescheid auf sich warten lässt — bündelt der Ratgeber Fristen der Nebenkostenabrechnung.

Schritt 2: Fälligkeit und Verzug — der Unterschied, den viele Vermieter übersehen

Die Nachzahlung ist sofort mit Zugang der ordnungsgemäßen Abrechnung fällig (§ 271 BGB) — eine gesetzliche 30-Tage-Zahlungsfrist gibt es nicht. Die verbreiteten 30 Tage sind lediglich die dem Mieter zugestandene Prüf- und Zahlungsfrist. Fälligkeit bedeutet aber noch keinen Verzug — und erst der Verzug löst Zinsen und Kostenerstattung aus. In Verzug kommt der Mieter auf zwei Wegen:

Durch Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB): Eine eindeutige Zahlungsaufforderung nach Fälligkeit genügt — am besten schriftlich mit konkretem Betrag und Frist.
30 Tage nach Fälligkeit und Zugang — aber nur mit besonderem Hinweis (§ 286 Abs. 3 BGB): Gegenüber Verbrauchern — also Mietern — greift der 30-Tage-Verzug nur, wenn in der Abrechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde. Fehlt der Hinweis, bleibt nur der Weg über die Mahnung.

Formulierungsvorschlag für den Verzugshinweis in der Abrechnung:

„Bitte überweisen Sie den Nachzahlungsbetrag von … € innerhalb von 30 Tagen nach Zugang dieser Abrechnung auf das unten genannte Konto. Hinweis: Zahlen Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang dieser Abrechnung, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB)."

Schritt 3: Mahnung und Verzugszinsen — realistische Zahlen

Ab Verzug schuldet der Mieter Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Basiszinssatz liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 % — der Verzugszins beträgt damit aktuell 6,52 % pro Jahr. Was das konkret bedeutet:

Rechenbeispiel: Verzugszinsen auf eine offene Nachzahlung
Offene Nachzahlung480,00 €
Verzugszinssatz (Basiszins 1,52 % + 5 Prozentpunkte)6,52 % p. a.
Verzugsdauer90 Tage
Verzugszinsen (480 € × 6,52 % × 90/365)7,72 €

Stand: Juli 2026 · Quelle: § 288 Abs. 1 BGB (gesetze-im-internet.de); Basiszinssatz 1,52 % seit 01.07.2026 (Deutsche Bundesbank).

Die ehrliche Einordnung: Verzugszinsen sind bei typischen Nachzahlungsbeträgen kein Druckmittel — knapp 8 € nach drei Monaten schrecken niemanden. Ihr eigentlicher Hebel ist die Kostenfolge: Ab Verzug muss der Mieter auch die Kosten der weiteren Rechtsverfolgung tragen — Folgemahnungen, Mahnbescheid, gegebenenfalls Anwalt und Prozess. Genau das gehört in die Mahnung: eine letzte Frist (üblich sind 10 bis 14 Tage) und die klare Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Was Vermieter NICHT verlangen dürfen — die häufigsten Fehler

Die 40-€-Verzugspauschale ansetzen. § 288 Abs. 5 BGB gilt ausdrücklich nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Gegenüber Wohnraummietern gibt es diese Pauschale nicht.
9 statt 5 Prozentpunkte Verzugszins fordern. Der erhöhte Satz des § 288 Abs. 2 BGB gilt nur bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung — beim Wohnraummieter bleiben es 5 Prozentpunkte über Basiszins.
Die erste Mahnung in Rechnung stellen. Die Mahnung, die den Verzug erst begründet, ist kein Verzugsschaden — ihre Kosten trägt der Vermieter selbst. Erstattungsfähig sind erst die Kosten nach Verzugseintritt, und auch dann nur tatsächliche Kosten (Porto, Material), keine frei erfundenen Bearbeitungspauschalen.
Im laufenden Mietverhältnis die Kaution verwerten. Bei einer bestrittenen Forderung unzulässig (BGH, Urteil vom 07.05.2014 – VIII ZR 234/13) — Details im nächsten Abschnitt.
Mahnen, obwohl die Abrechnung formell unwirksam ist. Ohne wirksame Abrechnung keine Fälligkeit, ohne Fälligkeit kein Verzug. Erst nachbessern, dann mahnen.
Mit fristloser Kündigung drohen. Ein reiner Nachzahlungsrückstand erfüllt die Schwellen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB in aller Regel nicht — eine solche Drohung ist rechtlich haltlos und vergiftet das Mietverhältnis.

Schritt 4: Der gerichtliche Mahnbescheid — Ablauf und Kosten

Bleibt die Mahnung erfolglos, ist das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) der schnellste und günstigste Weg zum vollstreckbaren Titel. Der Antrag läuft über das zentrale Mahngericht Ihres Bundeslandes und lässt sich vollständig online stellen (www.online-mahnantrag.de) — ohne Anwalt. Das Gericht prüft die Forderung dabei nicht inhaltlich; es stellt den Mahnbescheid zu, und der Mieter kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO).

Ohne Widerspruch: Sie beantragen den Vollstreckungsbescheid — das muss binnen 6 Monaten ab Zustellung des Mahnbescheids geschehen, sonst entfällt dessen Wirkung (§ 701 ZPO). Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel: Damit kann der Gerichtsvollzieher beauftragt oder das Konto gepfändet werden.
Mit Widerspruch: Das Verfahren geht auf Antrag als normaler Zivilprozess weiter. Für Wohnraummietsachen ist das Amtsgericht ausschließlich zuständig — unabhängig von der Höhe der Forderung (§ 23 Nr. 2a GVG); Anwaltszwang besteht dort nicht.
Verjährungs-Bonus: Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB) — eine bloße außergerichtliche Mahnung tut das nicht.
Gerichtskosten für Mahnbescheid und Klage nach Höhe der Forderung
Forderung bisMahnbescheid (0,5-Gebühr, mind. 38 €)Klage (3,0-Gebühren)
500 €38,00 €120,00 €
1.000 €38,00 €183,00 €
1.500 €41,00 €246,00 €
2.000 €51,50 €309,00 €
3.000 €62,75 €376,50 €

Stand: Juli 2026 · Quelle: § 34 GKG mit Anlage 2 (Gebührentabelle) und Anlage 1 Nr. 1100/1210 (gesetze-im-internet.de). Geht das Mahnverfahren in den Prozess über, wird die 0,5-Gebühr auf die Klagegebühr angerechnet. Die Kosten trägt bei berechtigter Forderung im Ergebnis der Mieter.

Kaution und Aufrechnung: der teuerste Irrtum

Der Griff zur Kaution liegt nahe — ist im laufenden Mietverhältnis aber gerade dann unzulässig, wenn der Mieter die Forderung bestreitet. Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter die Kaution während des Mietverhältnisses nicht wegen streitiger Forderungen verwerten darf (BGH, Urteil vom 07.05.2014 – VIII ZR 234/13): Die Kaution ist treuhänderisch gebunden und getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen (§ 551 Abs. 3 BGB); sie sichert den Vermieter für das Ende des Mietverhältnisses und darf vorher nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen angegriffen werden. Selbst eine anderslautende Klausel im Mietvertrag ändert daran nichts — sie ist unwirksam.

Anders nach dem Auszug: Steht die letzte Abrechnung noch aus, dürfen Sie für eine zu erwartende Nachforderung einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten (BGH VIII ZR 71/05) und nach der Abrechnung mit dem fälligen Saldo aufrechnen. Wie viel Einbehalt angemessen ist, zeigt der Ratgeber Kaution einbehalten.

Kündigung wegen offener Nachzahlung: wo die Grenze verläuft

Hier schätzen viele Vermieter die Rechtslage falsch ein. Die fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB knüpft an rückständige Miete an — und dazu zählen die laufenden Nebenkosten-Vorauszahlungen, nicht aber der einmalige Nachzahlungssaldo aus der Jahresabrechnung. Der Saldo ist keine periodisch geschuldete Mietzinsrate: Er entsteht erst mit der Abrechnung und wird gesondert fällig (so ausdrücklich LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 29.12.2016 – 5 S 141/16; der BGH hat die Frage bislang offengelassen). Praktisch heißt das: Allein wegen einer nicht gezahlten Nachforderung können Sie in aller Regel nicht fristlos kündigen — egal wie hoch sie ist.

Fristlos nach der Generalklausel (§ 543 Abs. 1 BGB): Nur in Ausnahmefällen denkbar und stets mit umfassender Einzelfallabwägung — eine feste Betragsschwelle wie bei Mietrückständen gibt es hier nicht. Darauf sollte keine Kündigungsstrategie bauen.
Ordentliche Kündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB): Möglich bei erheblicher schuldhafter Pflichtverletzung — etwa wenn der Mieter eine unstreitige, mehrfach angemahnte Nachforderung beharrlich nicht zahlt, obwohl er könnte. Bestreitet er die Abrechnung dagegen substantiiert, fehlt es regelmäßig am nötigen Gewicht des Verschuldens.
Der sichere Weg: Die Forderung per Mahnbescheid oder Klage titulieren und vollstrecken. Ein Titel bringt das Geld — eine riskante Kündigung bringt einen Räumungsprozess mit offenem Ausgang.

Schuldet der Mieter dagegen die laufende Miete oder die monatlichen Vorauszahlungen, gelten die klassischen Kündigungsschwellen — die erklärt der Ratgeber Mietschulden und Kündigung.

Verjährung: drei Jahre — und was die Frist wirklich stoppt

Die Nachforderung verjährt in 3 Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem sie mit Zugang der Abrechnung entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB). Wichtig für die Strategie: Eine außergerichtliche Mahnung hat auf die Verjährung keinerlei Einfluss. Gehemmt wird sie erst durch Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) oder die Zustellung des Mahnbescheids (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB); ein Anerkenntnis oder eine Teilzahlung des Mieters lässt die 3 Jahre sogar komplett neu beginnen (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die Details samt Abgrenzung zur 12-Monats-Ausschlussfrist stehen im Ratgeber Verjährung der Nebenkostenabrechnung.

Die oft bessere Alternative: Ratenzahlung anbieten

Kann der Mieter schlicht nicht zahlen, ist eine schriftliche Ratenvereinbarung meist wirtschaftlicher als jedes Verfahren: Sie bekommen planbare Zahlungen statt eines monatelangen Prozesses gegen einen zahlungsunfähigen Schuldner. Nebeneffekt für Sie: Jede Ratenzahlung wirkt als Anerkenntnis und lässt die Verjährung neu beginnen (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) — die Forderung ist damit auch zeitlich gesichert. Halten Sie Betrag, Ratenhöhe und Fälligkeiten schriftlich fest und vereinbaren Sie, dass bei Verzug mit zwei Raten der Restbetrag sofort fällig wird.

Und damit sich das Problem nicht wiederholt: Nach einer Abrechnung mit Nachzahlung dürfen Sie die monatlichen Vorauszahlungen anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB) — wie das korrekt geht, zeigt der Ratgeber Vorauszahlung anpassen.

Häufige Fragen

Wann ist die Nebenkosten-Nachzahlung fällig?

Sofort mit Zugang der formell ordnungsgemäßen Abrechnung (§ 271 BGB). Eine gesetzliche 30-Tage-Zahlungsfrist gibt es nicht — die üblichen 30 Tage sind eine Prüf- und Zahlungsfrist. In Verzug gerät der Mieter erst durch eine Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang, wenn die Abrechnung den besonderen Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB enthält.

Wie hoch sind die Verzugszinsen bei einer Nebenkosten-Nachzahlung?

5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Basiszinssatz liegt seit dem 01.07.2026 bei 1,52 % — der Verzugszins damit bei 6,52 % pro Jahr. Der erhöhte Satz von 9 Prozentpunkten (§ 288 Abs. 2 BGB) und die 40-€-Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) gelten gegenüber Verbrauchern — also Wohnraummietern — nicht.

Was kostet ein Mahnbescheid gegen den Mieter?

Eine 0,5-Gerichtsgebühr, mindestens 38 € (Nr. 1100 KV GKG): Bei Forderungen bis 1.000 € greift die Mindestgebühr von 38 €, bei 2.000 € sind es 51,50 €. Die Kosten sind Teil des Verzugsschadens — bei berechtigter Forderung trägt sie im Ergebnis der Mieter. Zusätzlich hemmt der zugestellte Mahnbescheid die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Kann ich dem Mieter kündigen, wenn er die Nachzahlung nicht zahlt?

In aller Regel nicht fristlos: Der Nachzahlungssaldo ist keine „Miete" im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB — anders als laufende Vorauszahlungen (LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 – 5 S 141/16; der BGH hat die Frage offengelassen). Bei beharrlicher Nichtzahlung einer unstreitigen, angemahnten Forderung kommt eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht — stets mit Einzelfallabwägung.

Darf ich die offene Nachzahlung mit der Kaution verrechnen?

Im laufenden Mietverhältnis nicht, solange der Mieter die Forderung bestreitet: Die Kaution ist treuhänderisch gebunden (§ 551 Abs. 3 BGB) und darf nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verwertet werden (BGH, 07.05.2014 – VIII ZR 234/13). Nach dem Auszug dürfen Sie für eine zu erwartende Nachforderung einen angemessenen Teil einbehalten (BGH VIII ZR 71/05) und später aufrechnen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.