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Von Laurin Schlereth · 24. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Eichfrist abgelaufen: Zählerwerte in der Abrechnung gültig?

Abgelaufene Eichfrist macht die Abrechnung nicht automatisch unwirksam — der Vermieter kann die Messrichtigkeit nachweisen (BGH VIII ZR 112/10).

Auf einen Blick

Ein Zähler mit abgelaufener Eichfrist macht die Nebenkostenabrechnung nicht automatisch unwirksam. Nach der Rechtsprechung des BGH darf der Vermieter die Werte verwerten, wenn er die Messrichtigkeit anderweitig nachweist — etwa durch eine Befundprüfung. Gelingt das nicht, kann der Wert geschätzt werden. Ungeeichte Werte sind also ein starkes Argument, aber kein automatischer Freifahrtschein.

„Die Wasseruhr ist seit zwei Jahren nicht mehr geeicht — muss ich die Abrechnung überhaupt zahlen?" Eine berechtigte Frage, denn geeichte Messgeräte sind Pflicht. Die Rechtsfolge ist aber differenzierter, als viele Ratgeber behaupten.

Eichfristen der wichtigsten Zähler

Typische Eichfristen von Verbrauchszählern
ZählertypEichfrist (Richtwert)
Kaltwasserzähler6 Jahre
Warmwasserzähler6 Jahre
Wärmezähler (Heizung)6 Jahre
Elektronische HeizkostenverteilerNicht eichpflichtig, aber Prüf-/Austauschintervalle

Seit der MessEV-Novelle 2021 gilt für Kalt-, Warmwasser- und Wärmezähler einheitlich eine Eichfrist von 6 Jahren (vorher 5 Jahre bei Warmwasser- und Wärmezählern) — auch rückwirkend für Bestandsgeräte. Die Fristen werden zum Jahresende gerechnet; für den Einzelfall lohnt der Blick auf die Eichmarke.

Ungeeichter Zähler — und trotzdem gültig?

Der BGH hat entschieden, dass ein Verbrauchswert nicht schon deshalb unverwertbar ist, weil die Eichfrist abgelaufen war (BGH VIII ZR 112/10 — ein Fall zum Wasserzähler). Der Vermieter kann die Messrichtigkeit auf andere Weise belegen — etwa durch eine nachträgliche Befundprüfung, die bestätigt, dass das Gerät innerhalb der zulässigen Toleranz gemessen hat. Weist er die Richtigkeit nach, bleibt die Abrechnung wirksam. Eine automatische Kürzung folgt aus der abgelaufenen Eichfrist also nicht — sie kippt nur die Vermutung der Richtigkeit und verschiebt die Beweislast auf den Vermieter.

Gelingt ihm der Nachweis nicht, darf der Wert nicht ungeprüft übernommen werden — dann kommt eine Schätzung nach §9a HeizkostenV in Betracht. Zahlen Sie eine strittige Nachforderung solange unter Vorbehalt und widersprechen Sie schriftlich.

Was Sie als Mieter tun können

Eichmarke prüfen: Auf dem Zähler steht das Jahr der letzten Eichung. Rechnen Sie die Frist hoch.
Befundprüfung verlangen: Bestreiten Sie die Richtigkeit, kann eine kostenpflichtige Befundprüfung Klarheit schaffen — bei Abweichung trägt der Vermieter die Kosten.
Unter Vorbehalt zahlen: Zahlen Sie eine strittige Nachforderung unter Vorbehalt, um Verzug zu vermeiden, und widersprechen Sie schriftlich.

Häufige Fragen

Ist die Abrechnung ungültig, wenn die Eichfrist abgelaufen ist?

Nicht automatisch. Der Vermieter darf die Werte verwerten, wenn er die Messrichtigkeit nachweist (BGH). Gelingt das nicht, ist der Wert nicht verwertbar und muss geschätzt werden.

Wer zahlt die Befundprüfung?

Zunächst der Antragsteller. Ergibt die Prüfung, dass das Gerät falsch gemessen hat, trägt der Vermieter die Kosten und muss neu abrechnen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.