Von Laurin Schlereth · · 7 Min. Lesezeit
Härtewiderspruch Eigenbedarf — Muster & Frist
Härtewiderspruch bei Eigenbedarf: Textform, zwei Monate vor Mietende, Musterbrief. Fehlt der Hinweis, bleibt der Widerspruch bis zum Räumungstermin möglich.
Wer eine Eigenbedarfskündigung in der Hand hat, sucht meist als Erstes nach einem Musterbrief. Der Brief ist der einfache Teil. Die Falle sitzt davor: Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist bleiben nach Zugang oft nur wenige Wochen, und viele Ratgeber schreiben noch „schriftlich, Einschreiben, sonst verloren“. Das Gesetz sagt beides nicht. Dieser Text gehört zum Schreiben und zur Frist — ob die Kündigung selbst überhaupt wirkt, steht im Beitrag Eigenbedarfskündigung anfechten.
Was der Widerspruch tut — und was nicht
§ 574 Abs. 1 Satz 1 BGB gibt dem Mieter zwei zusammenhängende Rechte: der Kündigung zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen. Voraussetzung ist eine Härte für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. § 574 Abs. 2 stellt klar: Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
Das ist etwas anderes als die Prüfung, ob der Eigenbedarf überhaupt besteht. Eine formell oder materiell unwirksame Kündigung braucht keinen Härtewiderspruch — sie wirkt nicht. Der Widerspruch setzt im Gegenteil voraus, dass die ordentliche Kündigung als solche trägt, und öffnet dann die Abwägung. Gegen eine außerordentliche fristlose Kündigung ist er ausgeschlossen, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter dazu berechtigt (§ 574 Abs. 1 Satz 2).
Bei der Abwägung zählen auf Vermieterseite nur die Gründe, die im Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegeben sind — es sei denn, sie sind nachträglich entstanden (§ 574 Abs. 3). Was dort fehlt, kann der Vermieter später nicht nachschieben.
Textform, nicht Schriftform
§ 574b Abs. 1 Satz 1 verlangt Textform nach § 126b BGB. Eine E-Mail reicht. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Mündlich oder nur am Telefon erklärt ist der Widerspruch nicht in der gesetzlichen Form.
Gründe muss der Widerspruch nicht von selbst enthalten. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter sie unverzüglich mitteilen (§ 574b Abs. 1 Satz 2). Ohne benannte Härte kann das Gericht aber nichts abwägen — deshalb gehören die Gründe praktisch ins erste Schreiben, nicht in einen Nachtrag, den niemand mehr liest.
Die Zwei-Monats-Frist — und wann sie nicht gilt
Der Vermieter kann die Fortsetzung ablehnen, wenn der Widerspruch ihm nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt worden ist (§ 574b Abs. 2 Satz 1). Maßgeblich ist der im Kündigungsschreiben genannte Endtermin, nicht der Tag, an dem die Kündigung zugegangen ist.
| Mietdauer / Kündigungsfrist | Zugang der Kündigung | Beendigung | Widerspruch spätestens |
|---|---|---|---|
| unter 5 Jahre / 3 Monate | 3. Oktober | 31. Dezember | 31. Oktober — knapp vier Wochen Zeit |
| 5 bis unter 8 Jahre / 6 Monate | 3. Juli | 31. Dezember | 31. Oktober |
| 8 Jahre und länger / 9 Monate | 3. April | 31. Dezember | 31. Oktober |
Stand: August 2026 · Quelle: § 573c, § 574b Abs. 2 BGB (gesetze-im-internet.de). Die Zugangsbeispiele setzen voraus, dass der dritte Werktag des genannten Monats eingehalten ist; sonst verschiebt sich das Mietende um einen Monat.
Die Frist ist nicht absolut. § 568 Abs. 2 sagt: Der Vermieter soll den Mieter rechtzeitig auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs hinweisen. Fehlt dieser Hinweis rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist, kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären (§ 574b Abs. 2 Satz 2). „Zu spät“ heißt dann nicht automatisch „verloren“ — aber nur, wenn der Hinweis fehlt. Steht er im Kündigungsschreiben, gilt die Zwei-Monats-Frist.
Eine Vereinbarung, die den Mieter schlechter stellt als §§ 574 bis 574b, ist unwirksam (§ 574 Abs. 4, § 574a Abs. 3, § 574b Abs. 3).
Was als Härte zählt — und was nicht von allein
Der BGH hat 2019 festgehalten: Allgemeine Fallgruppen, in denen stets die eine oder die andere Seite gewinnt, lassen sich nicht bilden. Nur Nachteile, die sich von den mit einem Umzug typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben, kommen als Härte in Betracht. Hohes Alter oder eine lange Mietzeit sind deshalb nicht automatisch ein Härtegrund (BGH, Urt. v. 22.05.2019 – VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17, BGHZ 222, 133).
Krankheit kann dagegen für sich ausreichen — wenn der Zustand einen Umzug nicht zulässt oder zumindest die ernsthafte Gefahr einer erheblichen Verschlechterung besteht. Wer das substantiiert und mit einem ausführlichen fachärztlichen Attest belegt, muss die Schwere und Wahrscheinlichkeit der Folgen nicht selbst begutachten; das Gericht holt dafür regelmäßig ein Sachverständigengutachten ein. Schematisch geringer wiegt das Interesse des Vermieters nicht schon deshalb, weil er die vermietete Wohnung erst erworben hat.
Stand: August 2026 · Quelle: § 574 BGB; BGH VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17 (22.05.2019, PM 068/2019, BGHZ 222, 133).
Muster: Härtewiderspruch nach § 574 BGB
Platzhalter ersetzen, in Textform senden. Zugang sollte nachweisbar sein — nicht weil das Gesetz Einschreiben verlangt, sondern weil die Frist am Zugang hängt. Die Gründe müssen zum eigenen Fall passen; kopierte Floskeln ohne Beleg tragen die Abwägung nicht.
Betreff: Widerspruch gegen die Kündigung vom [Datum] — Mietvertrag vom [Datum], [Straße, Nr., PLZ Ort], Wohnung [Lage/Nr.]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der mit Schreiben vom [Datum] ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des oben genannten Mietverhältnisses zum [Beendigungsdatum] und verlange die Fortsetzung des Mietverhältnisses (§ 574 Abs. 1 BGB).
Die Beendigung würde für mich / meine Familie / einen Angehörigen meines Haushalts eine Härte bedeuten, die auch unter Würdigung Ihrer im Kündigungsschreiben genannten Interessen nicht zu rechtfertigen ist. Im Einzelnen:
[Härtegrund 1, konkret: seit wann, welche Einschränkung, welche Folge eines Umzugs. Anlage: Attest / Schwerbehindertenausweis / Pflegegrad.]
[Härtegrund 2, soweit einschlägig: Suche nach Ersatzwohnraum — wo, seit wann, wie viele Absagen; warum die gefundenen Wohnungen nicht angemessen oder nicht zumutbar waren.]
Ich bitte um Bestätigung, dass das Mietverhältnis über den [Beendigungsdatum] hinaus fortgesetzt wird. Kommt eine Einigung nicht zustande, bestimmt das Gericht Dauer und Bedingungen der Fortsetzung (§ 574a Abs. 2 BGB).
Die Miete zahle ich weiter. Dieser Widerspruch ist keine Aufrechnung und kein Zurückbehalt.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Was nach dem Widerspruch gilt
Kommt keine Einigung zustande, bestimmt das Gericht, ob und wie lange das Mietverhältnis fortgesetzt wird und zu welchen Bedingungen (§ 574a Abs. 2 Satz 1). Ist ungewiss, wann die Umstände wegfallen, kann die Fortsetzung auf unbestimmte Zeit angeordnet werden (Satz 2). Ist dem Vermieter die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen nicht zuzumuten, kann der Mieter nur eine Fortsetzung unter angemessener Änderung verlangen (§ 574a Abs. 1 Satz 2) — etwa eine höhere Miete, nicht das Ende des Vertrags.
Die Miete bleibt geschuldet. Wer sie einbehält, öffnet einen eigenen Kündigungsgrund und entwertet den Härtewiderspruch.
Häufige Fehler
Häufige Fragen
Muss der Härtewiderspruch schriftlich mit Unterschrift erfolgen?
Nein. § 574b Abs. 1 Satz 1 BGB verlangt Textform. Eine E-Mail genügt, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Mündlich reicht die Form nicht. Der Zugang sollte nachweisbar sein, weil sich daran die Frist bemisst.
Bis wann muss der Widerspruch beim Vermieter sein?
Regelmäßig spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses (§ 574b Abs. 2 Satz 1). Hat der Vermieter nicht rechtzeitig auf Möglichkeit, Form und Frist hingewiesen, kann der Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklärt werden (Satz 2). Die Frist ist also nicht in jedem Fall verloren, wenn sie verstrichen ist.
Reicht hohes Alter oder eine lange Mietzeit als Härtegrund?
Für sich genommen regelmäßig nicht. Der BGH lässt nur Nachteile gelten, die sich von den typischen Unannehmlichkeiten eines Umzugs deutlich abheben; allgemeine Fallgruppen gibt es nicht (BGH VIII ZR 180/18, VIII ZR 167/17). Eine schwere Erkrankung kann allein Härte sein, wenn der Umzug unmöglich ist oder eine erhebliche Verschlechterung droht.
Macht der Widerspruch die Eigenbedarfskündigung unwirksam?
Nein. Er verlangt die Fortsetzung trotz wirksamer ordentlicher Kündigung. Ob die Kündigung selbst formell oder wegen fehlenden Eigenbedarfs unwirksam ist, prüft der Beitrag zur Eigenbedarfskündigung. Gegen eine berechtigte fristlose Kündigung greift § 574 nicht.
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