14. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit
Hitze in der Mietwohnung — Mietminderung & Vermieter-Pflichten
Wohnung über 26 °C: Mietminderung 5-20 % möglich. Wann Hitze ein Mietmangel ist, was Vermieter tun müssen und welche BGH-Urteile gelten — Sommer 2026.
Auf einen Blick
Bei Raumtemperaturen dauerhaft über 26 °C bei normaler Außentemperatur kann Hitze ein Mietmangel sein. Die Mietminderung liegt typischerweise bei 5-20 %. Voraussetzung: schriftliche Mängelanzeige beim Vermieter.
Sommer 2026: Die Hitzewellen werden länger, Dachgeschoss- und Westwohnungen heizen sich tagsüber auf 30 °C und mehr auf — selbst nachts kühlt es kaum ab. Viele Mieter fragen sich: Ist das eigentlich noch zumutbar? Und wenn nicht — wer ist verantwortlich, der Vermieter oder ich?
Wann Hitze als Mietmangel gilt
Es gibt keinen festen Grenzwert im Gesetz. Die Rechtsprechung orientiert sich aber an folgenden Werten:
Was Vermieter tun müssen
Der Vermieter schuldet eine Wohnung in vertragsgemäßem Zustand (§535 BGB). Eine Klimaanlage muss er nicht einbauen — aber er muss verhindern, dass die Wohnung durch bauliche Mängel überhitzt. Konkret:
Wichtige Urteile
LG Hamburg, 307 S 130/14: Dachgeschosswohnung mit Innentemperaturen über 30 °C bei normalen Außentemperaturen — 20 % Mietminderung anerkannt.
AG Hamburg-Wandsbek, 716b C 41/19: Bei fehlender Verschattung trotz Süd-/Westlage und Temperaturen über 26 °C — 5-10 % Minderung möglich.
AG Köln, 224 C 460/15: Kurzfristige Hitzewelle reicht NICHT für Mietminderung — die Überhitzung muss dauerhaft oder regelmäßig wiederkehrend sein.
Was Mieter konkret tun sollten
- Temperatur dokumentieren: Über mehrere Tage hinweg morgens, mittags und abends die Innen- und Außentemperatur protokollieren. Thermometer fotografieren.
- Schriftliche Mängelanzeige (§536c BGB): Vermieter konkret informieren, welche Räume betroffen sind, welche Temperaturen gemessen wurden und welche Maßnahmen Sie erwarten.
- Frist zur Behebung setzen: Üblich sind 14-30 Tage. Bei einfachen Maßnahmen (Markise) kürzer, bei baulichen Maßnahmen (Dämmung) länger.
- Minderung ankündigen: Erst nach erfolgloser Frist die Minderung schriftlich geltend machen — Höhe in Prozent und Euro klar nennen.
- Bei Streit: Mieterverein oder Anwalt einschalten. Eine Mietminderung ohne dokumentierte Mängelanzeige wird vor Gericht selten anerkannt.
Klimaanlage selbst einbauen?
Wenn der Vermieter nicht handelt, denken viele Mieter über eine eigene Klimaanlage nach. Was erlaubt ist und wie hoch die Stromkosten sind, lesen Sie in unserem Detail-Artikel zur Klimaanlage in der Mietwohnung.
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