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Von Laurin Schlereth · 24. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Wohnfläche zu klein: Miete kürzen ab 10 % Abweichung

Ist die Wohnung über 10 % kleiner als vereinbart, können Sie mindern. Für Mieterhöhung und Nebenkosten zählt dagegen immer die tatsächliche Fläche.

Auf einen Blick

Ist Ihre Wohnung mehr als 10 % kleiner als im Mietvertrag angegeben, liegt ein Mangel vor — Sie können die Miete mindern und zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Für eine Mieterhöhung und die Nebenkostenumlagezählt dagegen immer die tatsächliche Fläche, ganz ohne 10-%-Toleranz — hier hat der BGH die frühere Toleranzgrenze aufgegeben.

Wer nachmisst, erlebt oft eine Überraschung: Die Wohnung ist kleiner als im Vertrag. Ob und wie sich das auswirkt, hängt davon ab, um welche Rechtsfolge es geht — und genau hier verwechseln viele Ratgeber drei Dinge, die der BGH klar getrennt hat.

Drei Rechtsfolgen, drei Regeln

Wohnflächenabweichung: Rechtsfolgen bei Minderung, Mieterhöhung und Nebenkostenumlage
Worum es gehtGilt die 10-%-Grenze?Was zählt
Mietminderung (Wohnung zu klein)JaErst ab >10 % Abweichung ein Mangel; Minderung in Höhe der prozentualen Abweichung
Mieterhöhung (§558 BGB)NeinImmer die tatsächliche Fläche
Nebenkostenumlage nach FlächeNeinImmer die tatsächliche Fläche

Mietminderung: die 10-Prozent-Schwelle

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten von der vertraglich vereinbarten ab, ist das nach ständiger Rechtsprechung des BGH ein Mangel der Mietsache. Die Miete ist dann in Höhe der prozentualen Abweichung gemindert — und zwar kraft Gesetzes, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt. Ein Rechenbeispiel:

Vertraglich vereinbart80 m²
Tatsächlich70 m² (−12,5 %)
Kaltmiete900 €
Minderung 12,5 % = monatlich112,50 €

Wichtig: Gemindert wird die volle Abweichung (hier 12,5 %), nicht nur der Teil über 10 %. Die 10 % sind nur die Schwelle, ab der überhaupt ein Mangel vorliegt.

Warum bei Mieterhöhung und Nebenkosten keine Toleranz gilt

Früher wandte die Rechtsprechung die 10-%-Toleranz auch auf Mieterhöhungen und die Betriebskosten an. Das hat der BGH aufgegeben: Für die Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete und für die Umlage der Nebenkosten nach Wohnfläche zählt stets die tatsächliche Fläche. Wurde also mit einer zu großen Fläche gerechnet, dürfen Sie auf die Korrektur bestehen — die Toleranzgrenze hilft dem Vermieter hier nicht.

Nachmessen: Was zur Wohnfläche zählt (Dachschrägen, Balkon), zeigt der Wohnflächen-Rechner · Minderungsquoten für andere Mängel: Mietminderungstabelle.

Häufige Fragen

Ab wie viel Prozent Abweichung kann ich die Miete kürzen?

Ab mehr als 10 % Abweichung nach unten. Dann ist die Miete in Höhe der vollen prozentualen Abweichung gemindert — bei 12 % kleinerer Fläche also um 12 %.

Kann ich zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückfordern?

Ja. Da die Minderung kraft Gesetzes eintritt, können Sie überzahlte Beträge zurückfordern — begrenzt durch die dreijährige Verjährung (§195 BGB).

Wie wird die Wohnfläche korrekt berechnet?

In der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV): Balkone zählen meist nur zu einem Viertel, Flächen unter Dachschrägen anteilig. Maßgeblich ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.