Zum Inhalt springen
NebenkostenRechnerOnline.de
← Alle Artikel

Von Laurin Schlereth · · Aktualisiert am · 7 Min. Lesezeit

Heizperiode ab 1. Oktober — Heizpflicht & 20 °C

Heizperiode 1. Oktober bis 30. April, tagsüber 20–22 °C, nachts 18 °C: wann der Vermieter heizen muss und was Mieter bei kalter Wohnung tun können.

Auf einen Blick

Üblich 1. Oktober bis 30. April, tagsüber 20–22 °C, nachts 18 °C. Eine gesetzliche Gradzahl gibt es nicht. BGH VIII ZR 38/90 ließ die Untergrenze offen; die 20 °C-Linie kommt aus der Instanzrechtsprechung. Die Pflicht folgt aus § 535 Abs. 1 BGB. Eine zu kalte Wohnung ist ein Mangel § 536 — Anzeige über die Mängelanzeige, Quote im Mietminderung-Rechner.

Nachttemperatur und Heizpflicht

Die Pflicht hängt an der Raumtemperatur, nicht am Wetterbericht. Der Tiefstwert draußen ist nur Orientierung — weder BGB noch HeizkostenV knüpfen die Heizpflicht an die Außentemperatur.

…

Nächstes Tief in Berlin (18 Stunden). Tagsüber oft 20–22 °C, nachts 18 °C — Instanz, keine gesetzliche Gradzahl. BGH VIII ZR 38/90 ließ die Untergrenze offen.

Quelle: Open-Meteo. Kein Beweis für eine Mietminderung.

Die erste Heiznacht

Wenn die Heizung das erste Mal läuft: oft Luft im Heizkörper, zu kaltes Warmwasser, beschlagene Fenster.

„Ab wann muss der Vermieter heizen?" ist jeden Herbst eine der meistgestellten Mietrechtsfragen — und die Antwort steht in keinem Gesetz. Weder das BGB noch die Heizkostenverordnung legen eine Heizperiode oder Mindesttemperaturen fest; beides hat die Rechtsprechung über Jahrzehnte entwickelt. Für Mieter hat das eine praktische Folge: Wer sich auf diese Richtwerte berufen und die Miete mindern will, muss die zu niedrige Temperatur vorher selbst dokumentiert haben — sonst steht Aussage gegen Aussage. Die Hitze-Seite dazu: Hitze in der Mietwohnung. Gluckert der Heizkörper oder bleibt er oben kalt, ist oft Luft im System — wer das Ventil bedienen darf und wer nachfüllen muss: Heizkörper entlüften in der Mietwohnung.

Heizperiode: 1. Oktober bis 30. April — aber kein Gesetz

Der Zeitraum 1. Oktober bis 30. April stammt aus Mietverträgen und der gefestigten Rechtsprechung — viele Verträge legen ihn ausdrücklich fest. Innerhalb der Heizperiode muss eine Zentralheizung betriebsbereit sein und die Mindesttemperaturen ermöglichen. Ab der Zeitumstellung am 25. Oktober 2026 werden die Abende früher dunkel und oft früher kalt — die Heizpflicht hängt weiter an der Raumtemperatur, nicht an der Uhr.

Wichtig: Die Heizpflicht endet nicht am Kalender. Auch außerhalb der Heizperiode muss der Vermieter die Heizung in Betrieb nehmen, wenn ein Kälteeinbruch die Wohnung auskühlen lässt — als Faustregel der Rechtsprechung: wenn die Zimmertemperatur mehrere Tage spürbar unter etwa 18 °C fällt. Ein kalter Mai-Abend genügt nicht; eine kalte Woche im September schon.

Mindesttemperaturen: Was die Rechtsprechung verlangt

Mindesttemperaturen in der Mietwohnung nach der Rechtsprechung
Zeit / RaumRichtwertHinweis
Wohnräume tagsüber (ca. 6–23 Uhr)20–22 °Cgefestigte Rechtsprechung; 20 °C gelten als Untergrenze
Bad tagsüberetwas höher, rund 21–22 °Chöherer Wärmebedarf anerkannt
Nachts (ca. 23–6 Uhr)18 °CNachtabsenkung der Zentralheizung ist zulässig
Außerhalb der HeizperiodeHeizbetrieb bei anhaltender Kältewenn die Raumtemperatur mehrere Tage deutlich absinkt

Stand: September 2026 · Quelle: § 535 Abs. 1 BGB; BGH VIII ZR 38/90 (15.05.1991, Untergrenze offengelassen); 20–22 °C / 18 °C Instanzrechtsprechung, u. a. LG Berlin 64 S 266/97. Die Werte stehen nicht im Gesetz.

Erreicht die Heizung diese Werte nicht, liegt ein Mangel vor (§ 536 BGB) — unabhängig davon, ob die Anlage defekt ist oder der Vermieter sie zu schwach eingestellt hat. Klauseln im Mietvertrag, die deutlich niedrigere Temperaturen vorsehen, benachteiligen den Mieter unangemessen und sind unwirksam.

Wohnung zu kalt — so gehen Sie als Mieter vor

1. Temperatur messen und dokumentieren: Mehrmals täglich in der Raummitte messen (nicht am Fenster), mit Datum, Uhrzeit und Thermometer-Foto. Das ist Ihr Beweismittel.
2. Mangel anzeigen (§ 536c BGB): Den Vermieter sofort schriftlich informieren — ohne Anzeige keine rückwirkende Mietminderung. Vorlage: Mängelanzeige-Muster.
3. Miete mindern: Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein (§ 536 BGB), sobald der Vermieter den Mangel kennt. Eine Fristsetzung ist dafür nicht Voraussetzung. Quote: Mietminderungs-Rechner und Mietminderungstabelle.
4. Abhilfe verlangen: Eine kurze Frist zur Instandsetzung (bei Kälte im Winter: wenige Tage) mit Datum benennen — das betrifft die Beseitigung, nicht die Minderung.
5. Nach Fristablauf: Selbstvornahme prüfen: Bleibt der Vermieter untätig, dürfen Sie den Mangel beseitigen lassen und die Kosten ersetzt verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB) — etwa den Heizungsnotdienst. Belege aufheben.

Heizungsausfall im Winter: ein Notfall

Fällt die Heizung bei Minusgraden komplett aus, ist das kein normaler Mangel, sondern ein Notfall: Der Vermieter muss unverzüglich handeln, notfalls über den Notdienst — auch am Wochenende. Bei einem Totalausfall im Winter erkennen Gerichte je nach Ausmaß erhebliche Minderungsquoten an; ist die Wohnung faktisch unbewohnbar, entfällt die Miete nach § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB für diese Zeit sogar vollständig. Zusätzlich gilt: Elektroheizlüfter als Überbrückung anschaffen und die Strom-Mehrkosten als Schadensersatz geltend machen — das ist Teil Ihrer Schadensminderungspflicht.

Die Vermieter-Perspektive: Pflichten und Grenzen

Betriebsbereitschaft schuldet der Vermieter, nicht Wunschtemperaturen: Die Anlage muss die Richtwerte ermöglichen — mehr nicht. Eine Nachtabsenkung auf 18 °C ist zulässig, dauerhafte 24 °C kann niemand verlangen.
Mieter müssen nicht durchheizen — aber sorgsam sein: Es gibt keine Pflicht, die Wohnung warm zu halten. Mieter müssen aber Frost- und Feuchteschäden vermeiden: ausreichend temperieren und lüften. Wer die Wohnung im Winter auskühlen lässt und Schimmel oder geplatzte Leitungen verursacht, haftet für den Schaden.
Heizkosten trägt der Mieter — über die Abrechnung: Die Heizpflicht ändert nichts an der Kostenverteilung: Verbrauch wird nach der Heizkostenverordnung überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet.

Häufige Fragen

Ist 20 °C in der Mietwohnung gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Weder BGB noch HeizkostenV nennen eine Gradzahl. BGH VIII ZR 38/90 hat 20 °C in einer Formularklausel nicht verworfen, die Untergrenze aber ausdrücklich offengelassen. Die 20–22 °C tagsüber und 18 °C nachts kommen aus der Instanzrechtsprechung. Werden sie in der Heizperiode nicht erreicht, liegt ein Mangel nach § 536 BGB vor.

Ab wann muss der Vermieter heizen?

Gesetzlich ist kein Datum festgeschrieben. Üblich und von der Rechtsprechung anerkannt ist der 1. Oktober bis 30. April. 2026 beginnt dieser Zeitraum am Donnerstag, 1. Oktober. Außerhalb davon muss der Vermieter heizen, wenn die Wohnung bei einem Kälteeinbruch mehrere Tage spürbar auskühlt.

Welche Temperatur muss die Heizung schaffen?

Nach der gefestigten Rechtsprechung tagsüber 20–22 °C in den Wohnräumen (Bad etwas mehr), nachts — etwa zwischen 23 und 6 Uhr — genügen 18 °C. Werden diese Werte nicht erreicht, liegt ein Mangel nach § 536 BGB vor.

Darf die Heizung nachts auf 18 °C absenken?

Ja. Eine Nachtabsenkung der Zentralheizung auf rund 18 °C (typisch 23–6 Uhr) ist zulässig. Dauerhaft deutlich darunter in den Wohnräumen ist ein Mangel. 24 °C kann niemand verlangen — geschuldet ist die Erreichbarkeit der Richtwerte, nicht eine Wunschtemperatur.

Wer zahlt den Strom für den Heizlüfter?

Den Strom eines mobilen Heizlüfters zahlt der Mieter über den Haushaltszähler — das ist kein Betriebskostenposten. Ein Gerät ohne Wandbohrung braucht in der Regel keine Genehmigung. Fällt die geschuldete Heizung aus und bleibt der Vermieter nach Anzeige untätig, können nachgewiesene Mehrkosten der Ersatzheizung als Schadensersatz nach § 536a BGB verlangt werden.

Mangel anzeigen — Brief als PDFZu kalt, Schimmel, Lärm: Anzeige in Textform, kostenlos, ohne Anmeldung.Zur Mängelanzeige →
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.