Von Laurin Schlereth · 23. Mai 2026 · 7 Min. Lesezeit
Airbnb & Kurzzeitvermietung — was ist erlaubt?
EU-Verordnung ab Mai 2026: Registrierungspflicht, Bußgelder bis 50.000 €. Was Airbnb-Vermieter wissen müssen und wann Mieter zustimmen müssen.
Kurzzeitvermietung über Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt ist in Deutschland seit Jahren beliebt — und seit Jahren im Fadenkreuz von Gesetzgebern, Kommunen und Steuerbehörden. Mit dem Mai 2026 tritt eine EU-weite Verordnung in Kraft, die das Spiel grundlegend verändert: Transparenz durch Datenmeldepflicht, Registrierungsnummern als Voraussetzung für Buchungsplattformen und klarere Regeln für Vermieter, Mieter und Behörden.
EU-Verordnung ab Mai 2026: Was gilt?
Die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 — in Deutschland umgesetzt durch das KVDG (Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz) — trat am 20. Mai 2026 in Kraft. Sie schafft kein neues generelles Verbot, aber ein europaweit harmonisiertes Meldesystem:
Zweckentfremdungsverbote in Großstädten
Unabhängig von der EU-Verordnung haben viele Großstädte eigene Regelungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum — also die dauerhafte Nutzung von Mietwohnungen als Ferienwohnungen:
| Stadt | Regelung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Berlin | Zweckentfremdungsverbot-Gesetz | Genehmigungspflicht ab 1. Nacht; Eigennutzung bis 90 Tage/Jahr streng geprüft |
| München | Zweckentfremdungssatzung | Erlaubnis nötig; Bußgelder bis 50.000 €; aktive Kontrolle |
| Hamburg | Wohnraumschutzgesetz | Genehmigungspflicht; Ausnahme bei Hauptwohnsitz bis 8 Wochen/Jahr |
| Frankfurt | Zweckentfremdungsverbotssatzung | Vollverbot ohne Genehmigung; hohe Bußgelder |
| Kleinere Städte | Meist keine eigene Regelung | EU-Verordnung gilt nur wenn lokales Registrierungsverfahren vorhanden |
Praxistipp: Prüfen Sie vor dem ersten Inserat die Regelung Ihrer Gemeinde. Die meisten Städte haben die zuständigen Stellen auf ihren Websites veröffentlicht. Wer ohne Genehmigung vermietet, riskiert Bußgelder und die Rückzahlung unrechtmäßig erzielter Einnahmen.
„Rent-to-Rent" / Airbnb-Arbitrage: Das online als passives Einkommen beworbene Modell — eine Mietwohnung nur zum gewinnbringenden Weitervermieten anmieten — kollidiert in Deutschland genau mit diesen beiden Hürden: dem Zweckentfremdungsverbot (oben) und dem Untervermietungsrecht (§553 BGB, unten). Der BGH hat 2026 entschieden, dass rein gewinnorientierte Untervermietung kein berechtigtes Interesse begründet (VIII ZR 228/23) — Details im Ratgeber Untervermietung — Erlaubnis des Vermieters.
Genehmigung als Mieter: §553 BGB
Wer zur Miete wohnt und seine Wohnung über Airbnb anbieten möchte, braucht zwingend die Erlaubnis des Vermieters. §553 BGB regelt das Recht auf Untervermietung — aber Kurzzeitvermietung geht über die klassische Untervermietung hinaus:
Steuerliche Pflichten: Einkommensteuer
Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig — das war schon vor 2026 so. Neu ist, dass die Daten nun automatisch über die Plattformmeldepflicht an die Behörden fließen. Wer bisher Einnahmen nicht deklariert hat, riskiert damit Nachforderungen. Wie Sie Vermietungseinnahmen korrekt angeben und was die 520-€-Freigrenze bedeutet, erklärt der Ratgeber Untermiete versteuern.
| Situation | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Bis 520 € Jahreseinnahmen | Steuerfrei — Vereinfachungsregel R 21.2 EStR (Freigrenze) |
| Über 520 € Jahreseinnahmen | Alle Einnahmen voll steuerpflichtig (nicht nur der Überschuss) |
| Nebenkosten & Plattformgebühren | Vollständig als Werbungskosten abzugsfähig |
| AfA auf Möbel und Einrichtung | 10 Jahre Nutzungsdauer = 10 %/Jahr abzugsfähig |
| Kleingeräte bis 800 € netto | Sofortabzug im Anschaffungsjahr möglich |
Umsatzsteuer: Wann fällt sie an?
Kurzzeitvermietung (unter 6 Monate) gilt umsatzsteuerrechtlich als Beherbergungsleistung — nicht als steuerfreie Wohnraumvermietung nach §4 Nr. 12a UStG. Das hat Konsequenzen:
Wichtige Fristen im Überblick
| Datum / Frist | Was gilt? |
|---|---|
| 20. Mai 2026 | EU-Verordnung (EU) 2024/1028 tritt in Kraft — KVDG in Deutschland |
| Ab Mai 2026 | Plattformen dürfen keine Inserate ohne Registrierungsnummer veröffentlichen (wo lokales Verfahren besteht) |
| Laufend | Plattformen melden Buchungsdaten an zentrale staatliche Stelle |
| Mietrechtsreform 2026 | Kurzzeitmietverträge maximal 6 Monate (laut Gesetzentwurf) |
| 31. Juli (Folgejahr) | Abgabefrist Steuererklärung ohne Steuerberater; mit Steuerberater bis 28.02. des übernächsten Jahres |
Häufige Fragen
Müssen alle Airbnb-Vermieter ab Mai 2026 registriert sein?
Nicht automatisch überall. Die EU-Verordnung schafft ein Rahmenwerk, aber die Registrierungspflicht gilt nur dort, wo die Gemeinde ein lokales Registrierungsverfahren eingeführt hat ("Opt-in"). Wo ein solches Verfahren besteht, dürfen Plattformen ab 20. Mai 2026 keine Inserate ohne Registrierungsnummer veröffentlichen.
Ab wann muss ich Einkommensteuer auf Airbnb-Einnahmen zahlen?
Grundsätzlich sofort — Einnahmen aus Vermietung sind steuerpflichtig. Lediglich bis zu 520 € Jahreseinnahmen können aus Vereinfachungsgründen steuerfrei bleiben (Freigrenze nach R 21.2 EStR). Bei höheren Einnahmen sind alle Einkünfte zu versteuern, aber Werbungskosten wie Plattformgebühren, Reinigung und Instandhaltung können abgezogen werden.
Brauche ich eine Genehmigung meines Vermieters für Airbnb?
Ja. Als Mieter benötigen Sie nach §553 BGB die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung. Kurzzeitvermietung über Airbnb gilt als gewerbliche Nutzung, die über §553 BGB hinausgeht und ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt sein muss. Ohne Erlaubnis riskieren Sie eine Abmahnung und Kündigung.
Wann fällt Umsatzsteuer bei Kurzzeitvermietung an?
Kurzzeitvermietung (unter 6 Monate) ist umsatzsteuerrechtlich eine Beherbergungsleistung mit 7 % USt. Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) befreit Sie, wenn Ihr Jahresumsatz unter 25.000 € liegt — was bei privaten Airbnb-Vermietern meist zutrifft. Überschreiten Sie die Grenze, müssen Sie USt ausweisen und abführen.