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Von Laurin Schlereth · · Aktualisiert am · 8 Min. Lesezeit

Airbnb & Kurzzeitvermietung — was ist erlaubt?

EU-Verordnung gilt seit Mai 2026: Registrierungspflicht über Plattformen. Kommunale Zweckentfremdungsverbote drohen mit Bußgeldern bis 500.000 €.

Kurzantwort: Ab 20. Mai 2026 gilt die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung (EU) 2024/1028: Plattformen wie Airbnb und Booking.com müssen Buchungsdaten an Behörden melden und dürfen nur noch Inserate mit Registrierungsnummer veröffentlichen — wo lokale Registrierungsverfahren bestehen. Steuerlich waren Einnahmen schon immer pflichtig; jetzt fließen die Daten automatisch an die Finanzbehörden.

Kurzzeitvermietung über Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt ist in Deutschland seit Jahren beliebt — und seit Jahren im Fadenkreuz von Gesetzgebern, Kommunen und Steuerbehörden. Seit Mai 2026 gilt eine EU-weite Verordnung, die das Spiel grundlegend verändert: Transparenz durch Datenmeldepflicht, Registrierungsnummern als Voraussetzung für Buchungsplattformen und klarere Regeln für Vermieter, Mieter und Behörden.

EU-Verordnung ab Mai 2026: Was gilt?

Die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 gilt seit dem 20. Mai 2026. Das Durchführungsgesetz (KVDG) hat der Bundestag am 23. April 2026 beschlossen; die SDEP-Regeln stehen im Digitale-Dienste-Gesetz (§ 22a, § 22b DDG). Die Verordnung schafft kein neues generelles Verbot, sondern ein europaweit harmonisiertes Meldesystem:

Datenmeldepflicht für Plattformen: Airbnb, Booking.com und andere Plattformen müssen standardisierte Buchungsdaten (Gastgeberidentität, Anschrift, belegte Nächte, Einnahmen) monatlich an eine zentrale digitale Zugangsstelle übermitteln — kleine und Kleinstplattformen nur quartalsweise. In Deutschland ist diese Stelle die Bundesnetzagentur. Die Meldepflicht greift allerdings nur für Einheiten in Gebieten mit Registrierungsverfahren, nicht flächendeckend für jede Buchung. Kommunen können die Daten für ihr Gebiet nur abrufen, wenn sie ein EU-konformes Registrierungsverfahren eingeführt haben. Auch Finanzbehörden erhalten Zugriff.
Registrierungsnummer als Pflicht: Wo Kommunen ein lokales Registrierungsverfahren eingeführt haben ('Opt-in'), dürfen Plattformen ab 20. Mai 2026 nur noch Inserate mit gültiger Registrierungsnummer veröffentlichen. Ohne Nummer wird das Inserat deaktiviert.
Keine bundesweite Pflicht überall: Eine allgemeine Registrierungspflicht für alle Ferienwohnungen in ganz Deutschland gibt es nicht. Die Pflicht gilt nur dort, wo die Gemeinde ein Registrierungssystem eingeführt hat. In Städten wie Berlin, München und Hamburg ist das bereits der Fall oder in Planung.

Zweckentfremdungsverbote in Großstädten

Unabhängig von der EU-Verordnung haben viele Großstädte eigene Regelungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum — also die dauerhafte Nutzung von Mietwohnungen als Ferienwohnungen:

Zweckentfremdungsregeln großer Städte für Kurzzeitvermietung
StadtRegelungBesonderheit
BerlinZweckentfremdungsverbot-GesetzGenehmigungspflicht; Registriernummer im Inserat. SDEP-Anbindung der Stadt laut Bundesnetzagentur ab 14.09.2026. Plattformen melden Belegungsdaten seit 01.09.2026 (rückwirkend Juli/August).
MünchenZweckentfremdungssatzung (neu ab 01.08.2026)Ferienwohnung ohne Genehmigung max. 8 Wochen/Jahr. Registrierung vor Online-Inserat (§ 5a ZeS). SDEP-Start laut Bundesnetzagentur 01.10.2026 — die Satzung gilt schon, das Datenportal der BNetzA folgt.
HamburgWohnraumschutzgesetzGenehmigungspflicht; Ausnahme bei Hauptwohnsitz bis 8 Wochen/Jahr
FrankfurtZweckentfremdungsverbotssatzungVollverbot ohne Genehmigung; hohe Bußgelder
Kleinere StädteMeist keine eigene RegelungEU-Verordnung gilt nur wenn lokales Registrierungsverfahren vorhanden

Stand: September 2026 · Quelle: Bundesnetzagentur (SDEP-Liste), Zweckentfremdungssatzung München vom 9.7.2026 (§ 5a ZeS), Verordnung (EU) 2024/1028, § 22a DDG

Die EU-Verordnung gilt seit 20. Mai 2026. Die erste Plattform-Meldung an die Bundesnetzagentur (SDEP) war der 1. September 2026, rückwirkend für Juli und August. Kommunen rufen die Daten erst ab, wenn ihr Registrierungsverfahren angeschlossen ist — Berlin laut BNetzA ab 14.09.2026, München und weitere Städte ab 01.10.2026. Wer ohne Genehmigung vermietet, wo eine Pflicht besteht, riskiert Bußgeld; in Bayern bis 500.000 € nach dem ZwEWG, für die reine Registrierungspflicht nennt München bis 50.000 €.

„Rent-to-Rent" / Airbnb-Arbitrage: Das online als passives Einkommen beworbene Modell — eine Mietwohnung nur zum gewinnbringenden Weitervermieten anmieten — kollidiert in Deutschland genau mit diesen beiden Hürden: dem Zweckentfremdungsverbot (oben) und dem Untervermietungsrecht (§553 BGB, unten). Der BGH hat am 28. Januar 2026 entschieden, dass rein gewinnorientierte Untervermietung kein berechtigtes Interesse begründet (VIII ZR 228/23) — Details im Ratgeber Untervermietung — Erlaubnis des Vermieters.

Genehmigung als Mieter: §553 BGB

Wer zur Miete wohnt und seine Wohnung über Airbnb anbieten möchte, braucht zwingend die Erlaubnis des Vermieters. §553 BGB regelt das Recht auf Untervermietung — aber Kurzzeitvermietung geht über die klassische Untervermietung hinaus:

Klassische Untervermietung (§553 BGB): Der Mieter kann ein berechtigtes Interesse geltend machen (z. B. beruflicher Auslandsaufenthalt, neue Partnerschaft). Der Vermieter darf nur aus wichtigem Grund ablehnen. Ein Untermietzuschlag ist möglich.
Gewerbliche Kurzzeitvermietung (Airbnb): Gilt als gewerbliche Nutzung, die über §553 BGB hinausgeht. Der Vermieter muss nicht zustimmen — und tut es in der Praxis meist nicht. Ohne ausdrückliche Erlaubnis im Mietvertrag oder als Sondervereinbarung ist Airbnb nicht zulässig.
Konsequenzen bei fehlender Erlaubnis: Unerlaubte Untervermietung — insbesondere gewerbliche Kurzzeitvermietung — ist ein Abmahnungsgrund. Bei Wiederholung oder besonderer Schwere kann der Vermieter fristlos kündigen (§543 BGB).
Untervermietung richtig beantragen: Wie Sie eine Untervermietungserlaubnis beim Vermieter beantragen und welche Rechte Sie dabei haben, erklärt unser Artikel Untervermietung — Recht, Erlaubnis & Airbnb →

Steuerliche Pflichten: Einkommensteuer

Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) — das galt schon vor 2026. Neu ist der automatische Datenfluss über die Plattformmeldepflicht. Die oft zitierte 520-€-Freigrenze (R 21.2 Abs. 1 EStR) gilt nur für die vorübergehende Vermietung von Teilen der sonst selbst genutzten Wohnung, nicht für eine eigene Ferienwohnung. Mechanik und Abzug: Untermiete versteuern.

Steuerliche Behandlung der Kurzzeitvermietung
SituationSteuerliche Behandlung
Vorübergehend Teile der selbst genutzten Wohnung, bis 520 €Vereinfachung nach R 21.2 Abs. 1 EStR: das Finanzamt kann von der Besteuerung absehen (Freigrenze, kein Freibetrag)
Dieselbe Konstellation über 520 €Die gesamten Einnahmen gehen in die Anlage V — abziehbar bleiben Werbungskosten; steuerpflichtig ist der Überschuss
Eigene Ferienwohnung / dauerhaftes InseratR 21.2 greift nicht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) in voller Höhe, minus Werbungskosten
Plattformgebühren, Reinigung, anteilige NKAls Werbungskosten abziehbar, sobald die Einkünfte steuerbar sind
AfA auf MöbelTypisch über die Nutzungsdauer; Kleingeräte bis 800 € netto können im Anschaffungsjahr abfließen

Stand: September 2026 · Quelle: R 21.2 Abs. 1 EStR (BMF), § 21 EStG, § 19 UStG

Umsatzsteuer: Wann fällt sie an?

Kurzzeitvermietung (unter 6 Monate) gilt umsatzsteuerrechtlich als Beherbergungsleistung — nicht als steuerfreie Wohnraumvermietung nach §4 Nr. 12a UStG. Das hat Konsequenzen:

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Liegt der Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 € und im laufenden Jahr nicht über 100.000 €, fällt ohne Option keine Umsatzsteuer an. Die große Mehrheit privater Airbnb-Vermieter liegt darunter.
Umsatzsteuer bei Überschreitung der Grenze: Wer die Grenze überschreitet oder auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, weist 7 % Umsatzsteuer auf Übernachtungsleistungen aus (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) — nicht 19 %.
Vorsteuer: Vorsteuer auf Einrichtung, Reinigung und Plattformgebühren gibt es nur, wenn Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Die Kleinunternehmerregelung schließt beides aus.
Steuerliche Aspekte bei Ferienwohnungen: Besonderheiten bei Zweitwohnungen und Ferienwohnungen als Kapitalanlage — inklusive Absetzbarkeit von Kosten und Liebhaberei-Risiko — erklärt der Artikel Zweitwohnung & Ferienwohnung: Steuern →

Wichtige Fristen im Überblick

Wichtige Fristen für die Kurzzeitvermietung
Datum / FristWas gilt?
20. Mai 2026EU-Verordnung (EU) 2024/1028 gilt — KVDG am 23.04.2026 beschlossen, SDEP-Regeln in § 22a DDG
Ab Mai 2026Plattformen dürfen keine Inserate ohne Registrierungsnummer veröffentlichen (wo ein lokales Verfahren besteht)
1. September 2026Erste Plattform-Meldung an die BNetzA, rückwirkend für Juli und August; danach in der Regel monatlich
14.09. / 01.10.2026SDEP-Anbindung Berlin (14.09.), München und weitere Kommunen (01.10.) laut BNetzA
Mietrecht II (Entwurf)Mietpreisbremsen-Ausnahme künftig nur für Kurzzeitmietverträge bis 6 Monate, verlängerbar auf 8 (Drs. 21/6807, nicht in Kraft)

Nicht mit der EU-Verordnung verwechseln: Parallel plant der Bund mit der Mietrechtsreform 2026 („Mietrecht II“), die Ausnahme von der Mietpreisbremse für kurze Zeitmietverträge (§ 549 Abs. 2 BGB) zu verengen: Solche Verträge sollen künftig nur noch für bis zu sechs Monate zulässig sein — verlängerbar auf höchstens acht Monate, wenn nachträglich ein längerer Bedarf entsteht. So soll verhindert werden, dass dauerhafte „Kurzzeit“-Verträge die Mietpreisbremse aushebeln. Das betrifft das Wohnraummietrecht und ist unabhängig von der oben beschriebenen EU-Registrierungspflicht; der Entwurf (Drs. 21/6807) wurde am 9. Juli 2026 in erster Lesung beraten und ist noch nicht in Kraft.

Betretungsrecht des Vermieters: Darf der Vermieter die Wohnung betreten, wenn Airbnb-Gäste drin sind? Was gilt und welche Ankündigungsfristen greifen — erklärt unser Artikel Betretungsrecht des Vermieters →

Häufige Fehler

520 € auf die Ferienwohnung ziehen: R 21.2 Abs. 1 EStR gilt für die vorübergehende Vermietung von Teilen der sonst selbst genutzten Wohnung. Eine dauerhaft inserierte Zweitwohnung fällt nicht darunter.
Satzung und SDEP-Start verwechseln: In München gilt die Zweckentfremdungssatzung seit 1. August 2026 (§ 5a ZeS), die Datenanbindung der BNetzA folgt laut Liste am 1. Oktober. Ohne Nummer darf trotzdem nicht inseriert werden.
EU-Registrierung mit § 575 / „Wohnen auf Zeit“ mischen: Die Plattformpflicht ist Datenaustausch. Ob ein befristeter Wohnraummietvertrag wirksam ist, steht in § 575 BGB — anderer Ratgeber: Zeitmietvertrag.

Häufige Fragen

Müssen alle Airbnb-Vermieter ab Mai 2026 registriert sein?

Nicht zwingend überall. Die Registrierungspflicht gilt nur dort, wo die Gemeinde ein lokales Verfahren eingeführt hat (Opt-in). Wo es besteht, dürfen Plattformen ab 20. Mai 2026 keine Inserate ohne Registrierungsnummer veröffentlichen.

Ab wann muss ich Einkommensteuer auf Airbnb-Einnahmen zahlen?

Grundsätzlich ja (§ 21 EStG). Die 520-€-Freigrenze (R 21.2 Abs. 1 EStR) gilt nur für die vorübergehende Vermietung von Teilen der sonst selbst genutzten Wohnung. Eine eigene Ferienwohnung fällt nicht darunter. Wird die Grenze überschritten, ist der Überschuss (Einnahmen minus Werbungskosten) steuerpflichtig — nicht nur der Betrag über 520 €.

Brauche ich eine Genehmigung meines Vermieters für Airbnb?

Ja. Als Mieter benötigen Sie nach § 553 BGB die Erlaubnis des Vermieters. Kurzzeitvermietung über Airbnb gilt als gewerbliche Nutzung, die über § 553 hinausgeht. Ohne Erlaubnis riskieren Sie Abmahnung und Kündigung. Rein gewinnorientierte Untervermietung ist kein berechtigtes Interesse (BGH VIII ZR 228/23).

Wann fällt Umsatzsteuer bei Kurzzeitvermietung an?

Kurzfristige Beherbergung (typisch unter sechs Monaten) ist keine steuerfreie Wohnraumvermietung, sondern unterliegt 7 % USt (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) greift, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 € und im laufenden Jahr nicht über 100.000 € liegt — dann fällt keine Umsatzsteuer an.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.