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Von Laurin Schlereth · 15. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit

Grundschuld löschen — Ablauf, Kosten & wann es sich lohnt

Grundschuld löschen nach der Tilgung: Ablauf mit Löschungsbewilligung, Kosten (~0,2 %) und wann es klüger ist, die Grundschuld stehen zu lassen.

Auf einen Blick

Nach vollständiger Tilgung bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen, bis Sie sie aktiv löschen lassen. Dafür brauchen Sie die Löschungsbewilligung der Bank, eine notarielle Beglaubigung und den Antrag beim Grundbuchamt. Kosten: rund 0,2 % der Grundschuldsumme. Oft lohnt es sich, die Grundschuld stehen zu lassen — für künftige Kredite.

Das Darlehen ist abbezahlt — doch im Grundbuch steht die Grundschuld der Bank weiterhin. Anders als die Hypothek erlischt die Grundschuld nicht automatisch mit der Tilgung. Sie müssen entscheiden: löschen oder behalten?

Grundschuld löschen — Schritt für Schritt

1. Löschungsbewilligung anfordern: Nach vollständiger Rückzahlung stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus — eine notariell beglaubigte Erklärung, dass sie auf die Grundschuld verzichtet.
2. Notarielle Beglaubigung: Die Löschung muss beim Notar beantragt bzw. beglaubigt werden. Der Notar reicht den Antrag beim Grundbuchamt ein.
3. Eintragung der Löschung: Das Grundbuchamt löscht die Grundschuld in Abteilung III. Erst danach ist das Grundbuch wieder »lastenfrei«.

Was die Löschung kostet

Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) auf Basis der Grundschuldsumme ab. Faustregel: zusammen etwa 0,2 % der eingetragenen Grundschuld.

Kosten der Grundschuldlöschung nach Grundschuldsumme
GrundschuldsummeLöschungskosten (ca.)
200.000 €ca. 400 €
300.000 €ca. 550 €
500.000 €ca. 850 €

Stand: 2026 · Richtwerte nach GNotKG (Notar + Grundbuchamt), je etwa hälftig.

Löschen oder behalten?

In vielen Fällen ist es klüger, die Grundschuld nicht löschen zu lassen:

Behalten, wenn weitere Kredite denkbar sind: Eine bestehende Grundschuld lässt sich ohne erneute Notar- und Grundbuchkosten für neue Finanzierungen wiederverwenden (z. B. Modernisierung). Das spart bei erneutem Bedarf schnell 1.000–3.000 €.
Löschen, wenn Sie verkaufen: Beim Verkauf verlangt der Käufer in der Regel ein lastenfreies Grundbuch. Dann ist die Löschung erforderlich — oder die Grundschuld wird an die finanzierende Bank des Käufers abgetreten.
Löschen für das »gute Gefühl«: Manche wollen ein vollständig lastenfreies Grundbuch. Das ist legitim, kostet aber Geld ohne wirtschaftlichen Nutzen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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