Von Laurin Schlereth · 15. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit
Grundschuld löschen — Ablauf, Kosten & wann es sich lohnt
Grundschuld löschen nach der Tilgung: Ablauf mit Löschungsbewilligung, Kosten (~0,2 %) und wann es klüger ist, die Grundschuld stehen zu lassen.
Auf einen Blick
Nach vollständiger Tilgung bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen, bis Sie sie aktiv löschen lassen. Dafür brauchen Sie die Löschungsbewilligung der Bank, eine notarielle Beglaubigung und den Antrag beim Grundbuchamt. Kosten: rund 0,2 % der Grundschuldsumme. Oft lohnt es sich, die Grundschuld stehen zu lassen — für künftige Kredite.
Das Darlehen ist abbezahlt — doch im Grundbuch steht die Grundschuld der Bank weiterhin. Anders als die Hypothek erlischt die Grundschuld nicht automatisch mit der Tilgung. Sie müssen entscheiden: löschen oder behalten?
Grundschuld löschen — Schritt für Schritt
Was die Löschung kostet
Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) auf Basis der Grundschuldsumme ab. Faustregel: zusammen etwa 0,2 % der eingetragenen Grundschuld.
| Grundschuldsumme | Löschungskosten (ca.) |
|---|---|
| 200.000 € | ca. 400 € |
| 300.000 € | ca. 550 € |
| 500.000 € | ca. 850 € |
Stand: 2026 · Richtwerte nach GNotKG (Notar + Grundbuchamt), je etwa hälftig.
Löschen oder behalten?
In vielen Fällen ist es klüger, die Grundschuld nicht löschen zu lassen: