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Von Laurin Schlereth · 15. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit

Grundschuld löschen — Ablauf, Kosten & wann es sich lohnt

Grundschuld löschen nach der Tilgung: Ablauf mit Löschungsbewilligung, Kosten (~0,2 %) und wann es klüger ist, die Grundschuld stehen zu lassen.

Auf einen Blick

Nach vollständiger Tilgung bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen, bis Sie sie aktiv löschen lassen. Dafür brauchen Sie die Löschungsbewilligung der Bank, eine notarielle Beglaubigung und den Antrag beim Grundbuchamt. Kosten: rund 0,2 % der Grundschuldsumme. Oft lohnt es sich, die Grundschuld stehen zu lassen — für künftige Kredite.

Das Darlehen ist abbezahlt — doch im Grundbuch steht die Grundschuld der Bank weiterhin. Anders als die Hypothek erlischt die Grundschuld nicht automatisch mit der Tilgung. Sie müssen entscheiden: löschen oder behalten?

Ihr Recht nach der Tilgung: der Rückgewähranspruch

Ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt, haben Sie Anspruch darauf, dass die Bank die Grundschuld »zurückgewährt«. Grundlage ist nicht direkt § 1192 BGB, sondern die Sicherungsabrede (Sicherungszweckerklärung), die Sie beim Darlehen mit der Bank geschlossen haben — ein schuldrechtlicher Anspruch, den der BGH in ständiger Rechtsprechung anerkennt. Entscheidend: Löschen ist nur eine von drei Varianten. Welche Sie wählen, entscheiden Sie — nicht die Bank.

Drei Varianten, den Rückgewähranspruch zu erfüllen
VarianteRechtsgrundlageErgebnisWann sinnvoll
Löschung§§ 875, 1183, 1192 BGB (§ 1144: Herausgabe der löschungsfähigen Urkunden)Grundbuch wird lastenfreiVerkauf; keine weitere Finanzierung geplant
Abtretung / Rückübertragung§§ 1154, 1192 BGBwird zur EigentümergrundschuldAnschluss- oder Neufinanzierung geplant
Verzicht§ 1168 i. V. m. § 1192 BGBwird zur EigentümergrundschuldBank verzichtet auf das Recht; wie Abtretung

Stand: 2026 · Rechtsgrundlage: Sicherungsabrede (ständige BGH-Rechtsprechung) sowie §§ 875, 1144, 1154, 1168, 1183, 1192 BGB.

Der praktische Unterschied ist Geld: Nur die Löschung kostet erneut Notar und Grundbuchamt. Bei Abtretung oder Verzicht wird die Grundschuld zur Eigentümergrundschuld — sie bleibt eingetragen und lässt sich für eine spätere Finanzierung ohne Neubestellung wiederverwenden.

Variante 1: Grundschuld löschen — Schritt für Schritt

1. Löschungsbewilligung anfordern: Nach vollständiger Rückzahlung stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus — eine notariell beglaubigte Erklärung, dass sie auf die Grundschuld verzichtet.
2. Notarielle Beglaubigung: Die Löschung muss beim Notar beantragt bzw. beglaubigt werden. Der Notar reicht den Antrag beim Grundbuchamt ein.
3. Eintragung der Löschung: Das Grundbuchamt löscht die Grundschuld in Abteilung III. Erst danach ist das Grundbuch wieder »lastenfrei«.

Was die Löschung kostet

Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) auf Basis der Grundschuldsumme ab. Faustregel: zusammen etwa 0,2 % der eingetragenen Grundschuld.

Kosten der Grundschuldlöschung nach Grundschuldsumme
GrundschuldsummeLöschungskosten (ca.)
200.000 €ca. 400 €
300.000 €ca. 550 €
500.000 €ca. 850 €

Stand: 2026 · Richtwerte nach GNotKG (Notar + Grundbuchamt), je etwa hälftig.

Löschen oder behalten?

In vielen Fällen ist es klüger, die Grundschuld nicht löschen zu lassen:

Behalten, wenn weitere Kredite denkbar sind: Eine bestehende Grundschuld lässt sich ohne erneute Notar- und Grundbuchkosten für neue Finanzierungen wiederverwenden (z. B. Modernisierung). Das spart bei erneutem Bedarf schnell 1.000–3.000 €.
Löschen, wenn Sie verkaufen: Beim Verkauf verlangt der Käufer in der Regel ein lastenfreies Grundbuch. Dann ist die Löschung erforderlich — oder die Grundschuld wird an die finanzierende Bank des Käufers abgetreten.
Löschen für das »gute Gefühl«: Manche wollen ein vollständig lastenfreies Grundbuch. Das ist legitim, kostet aber Geld ohne wirtschaftlichen Nutzen.

Häufige Fehler

Löschen trotz geplanter Anschlussfinanzierung: Wer kurz nach der Tilgung neu finanziert, zahlt für die Löschung und die anschließende Neubestellung doppelt Notar- und Grundbuchgebühren. Dann ist die Abtretung (Eigentümergrundschuld) fast immer günstiger.
Auf die Bank warten: Keine Bank löscht von selbst. Fordern Sie nach der letzten Rate aktiv die Löschungsbewilligung an — der Rückgewähranspruch besteht, gerät aber leicht in Vergessenheit.
Die Eigentümergrundschuld verschenken: Statt zu löschen, können Sie sich die Grundschuld abtreten oder die Bank verzichten lassen. Als Eigentümergrundschuld ist sie ein flexibles Sicherungsmittel für spätere Kredite — ohne neue Bestellkosten.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.