Von Laurin Schlereth · 15. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit
Grundschuld löschen — Ablauf, Kosten & wann es sich lohnt
Grundschuld löschen nach der Tilgung: Ablauf mit Löschungsbewilligung, Kosten (~0,2 %) und wann es klüger ist, die Grundschuld stehen zu lassen.
Auf einen Blick
Nach vollständiger Tilgung bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen, bis Sie sie aktiv löschen lassen. Dafür brauchen Sie die Löschungsbewilligung der Bank, eine notarielle Beglaubigung und den Antrag beim Grundbuchamt. Kosten: rund 0,2 % der Grundschuldsumme. Oft lohnt es sich, die Grundschuld stehen zu lassen — für künftige Kredite.
Das Darlehen ist abbezahlt — doch im Grundbuch steht die Grundschuld der Bank weiterhin. Anders als die Hypothek erlischt die Grundschuld nicht automatisch mit der Tilgung. Sie müssen entscheiden: löschen oder behalten?
Ihr Recht nach der Tilgung: der Rückgewähranspruch
Ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt, haben Sie Anspruch darauf, dass die Bank die Grundschuld »zurückgewährt«. Grundlage ist nicht direkt § 1192 BGB, sondern die Sicherungsabrede (Sicherungszweckerklärung), die Sie beim Darlehen mit der Bank geschlossen haben — ein schuldrechtlicher Anspruch, den der BGH in ständiger Rechtsprechung anerkennt. Entscheidend: Löschen ist nur eine von drei Varianten. Welche Sie wählen, entscheiden Sie — nicht die Bank.
| Variante | Rechtsgrundlage | Ergebnis | Wann sinnvoll |
|---|---|---|---|
| Löschung | §§ 875, 1183, 1192 BGB (§ 1144: Herausgabe der löschungsfähigen Urkunden) | Grundbuch wird lastenfrei | Verkauf; keine weitere Finanzierung geplant |
| Abtretung / Rückübertragung | §§ 1154, 1192 BGB | wird zur Eigentümergrundschuld | Anschluss- oder Neufinanzierung geplant |
| Verzicht | § 1168 i. V. m. § 1192 BGB | wird zur Eigentümergrundschuld | Bank verzichtet auf das Recht; wie Abtretung |
Stand: 2026 · Rechtsgrundlage: Sicherungsabrede (ständige BGH-Rechtsprechung) sowie §§ 875, 1144, 1154, 1168, 1183, 1192 BGB.
Der praktische Unterschied ist Geld: Nur die Löschung kostet erneut Notar und Grundbuchamt. Bei Abtretung oder Verzicht wird die Grundschuld zur Eigentümergrundschuld — sie bleibt eingetragen und lässt sich für eine spätere Finanzierung ohne Neubestellung wiederverwenden.
Variante 1: Grundschuld löschen — Schritt für Schritt
Was die Löschung kostet
Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) auf Basis der Grundschuldsumme ab. Faustregel: zusammen etwa 0,2 % der eingetragenen Grundschuld.
| Grundschuldsumme | Löschungskosten (ca.) |
|---|---|
| 200.000 € | ca. 400 € |
| 300.000 € | ca. 550 € |
| 500.000 € | ca. 850 € |
Stand: 2026 · Richtwerte nach GNotKG (Notar + Grundbuchamt), je etwa hälftig.
Löschen oder behalten?
In vielen Fällen ist es klüger, die Grundschuld nicht löschen zu lassen: