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Von Laurin Schlereth · 15. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

Kaufen oder Erbbaurecht — Vergleich & Kosten

Kaufen oder Erbbaurecht? Grundstück kaufen vs. pachten — Erbbauzins, Heimfall, Grunderwerbsteuer und wann sich das Erbbaurecht wirklich lohnt.

Auf einen Blick

Beim Kauf erwerben Sie Grundstück und Gebäude. Beim Erbbaurecht pachten Sie das Grundstück (meist 60–99 Jahre) gegen Erbbauzins (typisch 3–5 % des Grundstückswerts pro Jahr) und besitzen nur das Gebäude. Erbbaurecht senkt die Anfangsinvestition deutlich, verursacht aber laufende Kosten und Unsicherheit am Ende der Laufzeit.

Wer bauen oder kaufen will, stößt gelegentlich auf Angebote mit »Erbbaurecht« — oft von Kirchen, Kommunen oder Stiftungen. Auf den ersten Blick ist es günstiger, weil das teure Grundstück nicht gekauft werden muss. Doch der Teufel steckt im Detail.

Der direkte Vergleich

Vergleich Immobilienkauf und Erbbaurecht
MerkmalKaufErbbaurecht
GrundstückEigentumNur gepachtet (60–99 Jahre)
AnfangsinvestitionHoch (Grundstück + Gebäude)Niedriger (nur Gebäude)
Laufende KostenKeine PachtErbbauzins (~3–5 %/Jahr des Bodenwerts)
GrunderwerbsteuerAuf den vollen KaufpreisAuf den kapitalisierten Erbbauzins
Wertsteigerung GrundstückGehört IhnenGehört dem Erbbaurechtsgeber
Am Ende der LaufzeitBleibt Ihr EigentumHeimfall — Gebäude geht gegen Entschädigung (meist ~2/3 des Werts) über
Finanzierung / BeleihungUnkompliziertBanken oft zurückhaltender

Wann sich Erbbaurecht lohnt

Wenig Eigenkapital, hohe Grundstückspreise: In teuren Lagen senkt das Erbbaurecht die Einstiegshürde erheblich — man finanziert nur das Gebäude.
Günstiger Erbbauzins: Kirchliche oder kommunale Anbieter verlangen teils unter 3 %. Je niedriger der Zins, desto attraktiver.
Lange Restlaufzeit: Je mehr Jahre der Erbbaurechtsvertrag noch läuft, desto sicherer die Kalkulation und desto besser die Finanzierbarkeit.

Die Risiken des Erbbaurechts

Der Erbbauzins läuft dauerhaft und wird oft an die Inflation gekoppelt — über Jahrzehnte summiert sich das. Die Wertsteigerung des Grundstücks kommt nicht Ihnen zugute. Und am Ende der Laufzeit droht der Heimfall: Das Gebäude geht an den Grundstückseigentümer über, meist gegen eine Entschädigung von rund zwei Dritteln des Verkehrswerts. Wer eine kurze Restlaufzeit kauft, finanziert also möglicherweise ein Haus, das ihm am Ende nur teilweise vergütet wird. Details dazu im Beitrag Erbbaurecht.

Fazit

Erbbaurecht ist kein »günstigerer Kauf«, sondern ein anderes Modell: niedrige Anfangskosten gegen laufende Belastung und Unsicherheit am Ende. Für Käufer mit wenig Eigenkapital in teuren Lagen kann es sinnvoll sein — vorausgesetzt, Erbbauzins und Restlaufzeit stimmen. Wer langfristig Vermögen aufbauen und die Bodenwertsteigerung mitnehmen will, fährt mit dem klassischen Kauf besser.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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