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Von Laurin Schlereth · · 6 Min. Lesezeit

Aufrechnung: NK-Nachzahlung gegen die Miete?

Nachzahlung mit der Miete verrechnen? §556b Abs. 2 BGB erlaubt das nur für bestimmte Forderungen — und nur nach Anzeige einen Monat vorher.

Auf einen Blick

Eine Nebenkosten-Nachzahlung ist nicht automatisch mit der nächsten Miete verrechenbar. Will der Mieter gegen die Miete aufrechnen, begrenzt §556b Abs. 2 BGB das auf bestimmte Forderungen (§§536a, 539 oder zu viel gezahlte Miete) und verlangt eine Anzeige in Textform mindestens einen Monat vor Fälligkeit. Ein vertragliches Aufrechnungsverbot hält dagegen nicht.

Die Abrechnung liegt im Briefkasten, die Nachzahlung ist fällig — und gleichzeitig meint der Mieter, der Vermieter sei ihm noch etwas schuldig. Die Frage ist dann nicht, ob widersprochen werden darf, sondern ob zwei Zahlungsansprüche einander aufheben.

Drei Lagen, die oft vermischt werden

Nachzahlung, Vorbehalt und Aufrechnung gegen die Miete
LageWas passiert
Nachzahlung unter VorbehaltDie geforderte Summe wird gezahlt, der Streit bleibt offen. Das verhindert Verzug, ist aber keine Aufrechnung.
Guthaben aus der AbrechnungDer Vermieter schuldet die Auszahlung. Verrechnung mit der nächsten Miete ist eine Aufrechnung — nur wenn beide Forderungen fällig gegenüberstehen.
Aufrechnung gegen die MieteDer Mieter erklärt, eine eigene Forderung mit der Mietforderung zu verrechnen. Dafür gelten §387 ff. BGB und zusätzlich §556b Abs. 2.

Was §556b Abs. 2 tatsächlich erlaubt

Abs. 1 setzt die Fälligkeit der Miete (Beginn des Zeitabschnitts, spätestens der dritte Werktag). Abs. 2 schützt eine kleine Gruppe von Gegenforderungen gegen vertragliche Aufrechnungsverbote:

§536a BGB: Schadensersatz oder Aufwendungsersatz wegen eines Mangels.
§539 BGB: Ersatz von Verwendungen oder Wegnahme einer Einrichtung.
Ungerechtfertigte Bereicherung: zu viel gezahlte Miete — etwa nach einer unwirksamen Erhöhung.

Abs. 2 schützt dieselbe Gruppe auch als Zurückbehaltungsrecht, nicht nur als Aufrechnung. Wer die Miete ganz oder teilweise einbehält, braucht dieselbe Anzeige einen Monat vorher — sonst greift der vertragliche Ausschluss wieder. Zusätzlich muss die Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt werden. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Klausel ist unwirksam. Andere Gegenforderungen — etwa eine bestrittene Nebenkostenposition, die noch nicht feststeht — deckt Abs. 2 nicht.

Ob und wie eine Nachzahlung fällig wird, steht im Ratgeber Nachzahlung & Guthaben. Der Widerspruch selbst ist ein eigener Weg: Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung.

Verjährung und §215 BGB

Auch eine verjährte Forderung kann noch zur Aufrechnung taugen, wenn die Aufrechnungslage schon bestand, bevor die Verjährung eintrat (§215 BGB). Das ändert nichts an der Einwendungsfrist der Abrechnung selbst: Wer eine Position angreifen will, muss das innerhalb von 12 Monaten nach Zugang tun (§556 Abs. 3 S. 5 BGB). Die Fristen im Überblick stehen unter Verjährung im Mietrecht.

Häufige Fehler

Einfach weniger überweisen. Ohne Aufrechnungserklärung entsteht leicht Verzug — mit Mahnkosten und im Extremfall Kündigung.

Die Monatsfrist der Anzeige übersehen. §556b Abs. 2 schützt nur, wenn die Textform rechtzeitig vor der betroffenen Mietfälligkeit zugeht.

Nachzahlung und Miete in einen Topf werfen. Die Nachzahlung ist ein eigener Anspruch aus der Abrechnung, die Miete ein wiederkehrender. Sie verrechnen sich nicht von selbst.

Häufige Fragen

Kann ich eine Nebenkosten-Nachzahlung mit der nächsten Miete verrechnen?

Nicht von selbst. Eine Aufrechnung gegen die Miete setzt zwei fällige Gegenforderungen voraus und — soweit §556b Abs. 2 eingreift — die Anzeige einen Monat vorher in Textform. Dasselbe gilt für das Zurückbehaltungsrecht. Eine bloß bestrittene Nachzahlung ist noch keine gesicherte Gegenforderung.

Zählt ein Aufrechnungsverbot im Mietvertrag?

Nicht für die in §556b Abs. 2 genannten Forderungen. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Für andere Ansprüche bleibt es bei den allgemeinen Regeln und der Klauselkontrolle.

Reicht es, die Nachzahlung unter Vorbehalt zu zahlen?

Für den Streit um die Abrechnung ja: So entsteht kein Zahlungsverzug, während die Einwendung läuft. Das ist keine Aufrechnung gegen die Miete. Den fertigen Brief erzeugt der Widerspruch-Generator.

Was ist, wenn mir aus der Abrechnung ein Guthaben zusteht?

Dann schuldet der Vermieter die Auszahlung. Ob Sie dieses Guthaben mit der nächsten Miete verrechnen, ist eine Aufrechnungserklärung — sie sollte klar und rechtzeitig erklärt werden, nicht durch stillschweigend gekürzte Überweisung.

Widerspruch-Generator

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.