NebenkostenRechnerOnline.de
← Alle Artikel

Von Laurin Schlereth · 01. August 2026 · 7 Min. Lesezeit

Mietpreisbremse rügen — Muster für die Rüge nach §556g

Ohne Rüge kein Geld zurück: Muster für die Rüge nach §556g BGB, die 30-Monats-Grenze für rückwirkende Rückforderung und der Auskunftsanspruch.

Kurzantwort: Zu viel gezahlte Miete bekommen Sie nur zurück, wenn Sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse rügen (§ 556g Abs. 2 BGB). Die Rüge genügt in Textform — E-Mail reicht, eine Begründung ist seit 2019 nicht mehr nötig. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Rügen Sie innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft das Mietverhältnis noch, können Sie rückwirkend ab Mietbeginn zurückfordern. Danach nur noch die Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wird. Muster steht unten.

Die Mietpreisbremse hat einen Konstruktionsfehler, von dem viele Mieter erst erfahren, wenn es zu spät ist: Sie wirkt nicht von allein. Eine Miete, die über der zulässigen Grenze liegt, ist zwar insoweit unwirksam — aber das Geld fließt trotzdem, solange niemand etwas sagt. Der Rückforderungsanspruch hängt an einer einzigen Handlung, und die kostet nichts außer einer E-Mail.

Was die Mietpreisbremse verlangt

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Welche Gebiete das sind, legen die Länder per Verordnung fest. Die Regelung wurde bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Ausgenommen sind nach § 556f BGB Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietetwurden. Welche Verordnung gerade gilt, unterscheidet sich von Land zu Land und ändert sich: Hamburg etwa hat zum 1. Januar 2026 eine neue, flächendeckende Mietpreisbegrenzungs­verordnung bis zum 31. Dezember 2029 erlassen. Prüfen Sie deshalb immer die aktuelle Landesverordnung für Ihre Adresse.

Ob Ihre Miete überhaupt zu hoch ist, rechnen Sie am schnellsten mit dem Mietpreisbremse-Rechner nach. Wichtig sind die Ausnahmen: Neubau ab Oktober 2014, umfassende Modernisierung und eine bereits zulässig höhere Vormiete nehmen die Wohnung aus der Bremse heraus.

Warum ohne Rüge nichts passiert

§ 556g Abs. 2 BGB knüpft den Rückzahlungsanspruch an eine Rüge des Mieters. Solange sie fehlt, behält der Vermieter die zu viel gezahlte Miete — auch wenn der Verstoß offensichtlich ist. Die Rüge ist damit keine Formalie, sondern die eigentliche Anspruchsvoraussetzung.

Bis 2019 musste die Rüge qualifiziert sein, also begründet. Das ist entfallen. Heute genügt es, den Verstoß zu beanstanden — Sie müssen weder die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen noch Beweise vorlegen.

Die 30-Monats-Grenze — der eigentliche Hebel

Hier liegt der Unterschied zwischen ein paar hundert und ein paar tausend Euro. § 556g Abs. 2 Satz 3 BGB unterscheidet zwei Fälle:

Rückforderungszeitraum abhängig vom Zeitpunkt der Rüge
Wann Sie rügenWas Sie zurückfordern können
Innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn, Mietverhältnis läuft nochDie zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Mietbeginn
Später als 30 Monate nach MietbeginnNur die Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wird
Mietverhältnis bei Zugang der Rüge bereits beendetNur die nach Zugang fällig gewordene Miete — praktisch also nichts

Stand: August 2026 · Quelle: § 556d, § 556g BGB (gesetze-im-internet.de)

Daraus folgt eine sehr konkrete Empfehlung: Rügen Sie sofort, wenn Sie den Verdacht haben — nicht erst, wenn Sie ihn belegt haben. Die Rüge kostet nichts, braucht keine Begründung und verschlechtert Ihre Position nicht. Warten kostet dagegen jeden Monat Geld, und nach 30 Monaten fällt der gesamte rückwirkende Anspruch weg.

Auskunft verlangen — im selben Schreiben

Damit Sie die zulässige Miete überhaupt berechnen können, brauchen Sie Angaben, die nur der Vermieter hat: etwa die Höhe der Vormiete oder ob eine umfassende Modernisierung stattgefunden hat. § 556g Abs. 3 BGB gibt Ihnen einen Auskunftsanspruchüber die Tatsachen, die für die Zulässigkeit der Miete maßgeblich sind, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind und der Vermieter sie unschwer geben kann. Sinnvoll ist, Rüge und Auskunftsverlangen in einem Schreiben zu verbinden.

Muster: Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB

Kopieren, Platzhalter ersetzen, in Textform senden — E-Mail genügt (§ 126b BGB). Wichtig ist ein Nachweis des Zugangs, weil sich daran der Rückforderungszeitraum bemisst.

Betreff: Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB — Mietvertrag vom [Datum], [Straße, Nr., PLZ Ort], Wohnung [Lage/Nr.]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit rüge ich, dass die für die oben genannte Wohnung vereinbarte Nettokaltmiete in Höhe von [Betrag] Euro monatlich gegen die Vorschriften über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn verstößt (§§ 556d ff. BGB). Die Wohnung liegt in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Die Miete ist unwirksam, soweit sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 Prozent übersteigt. Ich fordere Sie auf, die Miete auf den zulässigen Betrag zu senken und die bereits zu viel gezahlte Miete zurückzuzahlen.

Zugleich verlange ich nach § 556g Abs. 3 BGB Auskunft über die Tatsachen, die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete maßgeblich sind, insbesondere über die Höhe der Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete, sowie darüber, ob und wann Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Soweit Sie mir bei Vertragsschluss eine Auskunft nach § 556g Abs. 1a BGB erteilt haben, bezieht sich diese Rüge ausdrücklich auch auf diese Auskunft.

Für Ihre Antwort setze ich Ihnen eine Frist bis zum [Datum, ca. 14 Tage].

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Was danach passiert

Der Vermieter senkt und zahlt zurück: Der unkomplizierte Fall. Achten Sie darauf, dass die Senkung auch für die Zukunft im Vertrag nachvollzogen wird.
Der Vermieter beruft sich auf eine Ausnahme: Neubau, umfassende Modernisierung oder eine höhere zulässige Vormiete. Diese Ausnahmen muss er darlegen — hier zahlt sich das Auskunftsverlangen aus.
Der Vermieter reagiert nicht: Die Rüge wirkt trotzdem — der Rückforderungszeitraum läuft ab Zugang. Für die Durchsetzung sind Mieterverein oder Anwalt der nächste Schritt.

Es gibt inzwischen kommerzielle Dienste, die die Durchsetzung gegen Erfolgsbeteiligung übernehmen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie den Streit nicht selbst führen wollen — die Rüge selbst brauchen Sie dafür aber nicht einzukaufen. Sie ist der Teil, der kostenlos ist, und sie ist der Teil, auf den es bei der Frist ankommt.

Häufige Fragen

Muss die Rüge schriftlich mit Unterschrift erfolgen?

Nein. § 556g Abs. 4 BGB verlangt für sämtliche Erklärungen Textform nach § 126b BGB. Eine E-Mail genügt, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Sie sollten aber den Zugang nachweisen können, weil sich daran der Rückforderungszeitraum bemisst.

Muss ich die Rüge begründen?

Nein. Die früher verlangte qualifizierte, also begründete Rüge wurde 2019 abgeschafft. Es genügt, den Verstoß gegen die Vorschriften über die zulässige Miethöhe zu beanstanden. Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete können Sie später nachholen.

Wie weit kann ich rückwirkend zurückfordern?

Rügen Sie innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses und läuft dieses noch, können Sie die zu viel gezahlte Miete ab Mietbeginn zurückverlangen. Rügen Sie später — oder ist das Mietverhältnis bei Zugang der Rüge bereits beendet —, bekommen Sie nur die nach Zugang fällig gewordene Miete zurück (§ 556g Abs. 2 Satz 3 BGB).

Kann mir wegen der Rüge gekündigt werden?

Die Ausübung eines gesetzlichen Rechts ist kein Kündigungsgrund. Eine ordentliche Kündigung braucht ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB — dass Sie ein gesetzliches Recht ausgeübt haben, ist keines.

Gilt die Mietpreisbremse noch?

Ja, sie wurde bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Sie gilt aber nur dort, wo das jeweilige Bundesland ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung ausgewiesen hat, und nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden (§ 556f BGB). Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Ihre Adresse erfasst ist.

Verwandt: Wie sich die zulässige Miete berechnet, steht im Beitrag Mietspiegel erklärt; gegen eine spätere Mieterhöhung hilft Mieterhöhung widersprechen. Für Beanstandungen der Nebenkostenabrechnung gibt es den kostenlosen Widerspruch-Generator.

Weiterlesen

Mietvertrag Muster

Kostenloses Mietvertrag-Muster als PDF herunterladen.

Zum Muster →
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr — Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.