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CO₂-Aufteilung Rechner

Wie viel der CO₂-Kosten der Vermieter trägt, hängt an den Kilogramm pro Quadratmeter — nicht am Bauchgefühl.

Hinweis: Die Berechnung dient der unverbindlichen Orientierung und ist keine rechtliche Beratung.

Angaben aus der Abrechnung

Steht auf der Abrechnung oder im Energieausweis. Maßgeblich ist § 5 CO2KostAufG mit der Anlage zu den §§ 5 bis 7 — nicht § 4 (Zertifikatepreis).

Bitte Emission in kg/m²·a und den CO₂-Betrag eintragen — danach erscheint die Aufteilung.

Vermieteranteil nach kg CO₂ pro Quadratmeter und Jahr
kg CO₂/m²·aVermieteranteil
unter 12 kg0 %
12 bis unter 17 kg10 %
17 bis unter 22 kg20 %
22 bis unter 27 kg30 %
27 bis unter 32 kg40 %
32 bis unter 37 kg50 %
37 bis unter 42 kg60 %
42 bis unter 47 kg70 %
47 bis unter 52 kg80 %
52 kg und mehr95 %

Stand: September 2026 · Quelle: § 5 CO2KostAufG i. V. m. der Anlage zu den §§ 5 bis 7 (gesetze-im-internet.de)

Wie die Stufen greifen

Das Gesetz knüpft an die spezifische Emission des Gebäudes. Je höher der Wert, desto größer der Vermieteranteil. Der Rechner wendet die Stufentabelle aus § 5 CO2KostAufG an: unter 12 kg 0 %, dann in 5-kg-Schritten 10 Prozentpunkte, ab 52 kg 95 %. Die Mechanik steht im Ratgeber CO₂-Kosten in der Nebenkostenabrechnung.

Häufige Fehler

§ 12 HeizkostenV mit der CO₂-Aufteilung verwechseln: 15 % Kürzung bei fehlender Verbrauchsabrechnung ist ein anderer Anspruch. Die CO₂-Stufen kürzen die Heizkosten nicht pauschal.
Fernablese-3 % in denselben Topf: Die 3 % nach § 12 Satz 2 und 3 HeizkostenV betreffen die Ausstattung, nicht die CO₂-Abgabe. Ab 1. Januar 2027 für den Bestand.
§ 4 statt § 5 zitieren: § 4 CO2KostAufG ist der Zertifikatepreis. Die Aufteilung steht in § 5 und der Anlage.

Häufige Fragen

Wer zahlt die CO₂-Abgabe in der Mietwohnung?

Das CO2KostAufG teilt die Kosten zwischen Vermieter und Mieter. Der Vermieteranteil steigt mit den spezifischen Emissionen in kg CO₂ pro m² und Jahr (§ 5 und Anlage). Unter 12 kg trägt der Mieter 100 %, ab 52 kg der Vermieter 95 %.

Ist das die 15-Prozent-Kürzung der Heizkostenverordnung?

Nein. Die 15 % nach § 12 HeizkostenV greifen, wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Die CO₂-Aufteilung ist ein eigener Anspruch. Die 3 % bei fehlender Fernablese (§ 12 Satz 2/3 HeizkostenV) sind ein dritter Tatbestand.

Woher kommt der kg-Wert?

Er steht in der Heizkostenabrechnung oder im Energieausweis. Der Rechner verteilt nur den eingegebenen CO₂-Betrag nach der gesetzlichen Stufentabelle — er schätzt den Ausstoß nicht.

Welche Vorschrift ist das — § 4 oder § 5?

Die Stufen stehen in § 5 CO2KostAufG in Verbindung mit der Anlage zu den §§ 5 bis 7. § 4 regelt den maßgeblichen Zertifikatepreis, nicht die Aufteilung.